Volltext Seite (XML)
kernspreekei» Np. ,r Erschei»t Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Licfe- ruug oder Nachlieferung der Zeitung »der — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich Di 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung Vierteljahr!. M 3.70, monatl. M 1.25, durch die Post abgeholt M 4.20. des Amtsgerichts, des Stadtratss z» Pulsnitz »«d der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 14«. relegp.-iidp.: Wochenblatt Pulsnik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auszugcben. Die sechsmal gespaltene Petitzcile (Mosjc's , Zrilcmnesser 14) 50 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, außerhalb des Bezirks M 1.50 Reklame M1.— Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegsall v. Preisnachl. in Anrechnung. füll ünn NnI«rM umfaßend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Niedersteina Nmivviufl j Ut vril ff k'uiFu!!) Weißbach, Ober» und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 285. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr).' Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. NrMMer 15. j Montag, ÄEN 26. Janusr LS2V. 72. Jahrgang «5 miM-d Teil Amtlicher Beim Verkaufs an den Verbraucher 4. 664 M 1.4S M d. für Molkereibutter uno Molkereiquark: 1. Quark 1V2 M 6.12 M 1.24 M 2. 3. V- Psa- das , abgerundet um 1 Pfg. 1. 2. Quark 1.22 M 127 M 1.43 M. 5.50 M 5.96 M 2 das Liter. Beim Verkaufe durch den Erzeuger an den Aufkäufer einer Sammelstelle oder bei Ablieferung an eine Sam melstelle unmittelbar Beim Verkaufe an eine zweite Sammelstelle . Beim Verkaufe durch eine Sammelstelle an einen Klein händler Die Kleinhandelshöchstsätze (Z 5 », d, - der Höchstpreisverordnung) m. ». Butter und Quark: für Land- oder Bauernbutter, sowie Land- oder Baueraquark: Butter 1. Der Erzeugerpreis lW 4 und 7 der Höchstpreisverordnung) um ' Liter, wobei nötigenfalls der Preisbetrag auf den nächsten vollen Pfennig werden darf. Die Ausgabe der Spiritusbarten an minderbemittelte Personen, die ihn unbedingtzu Kochzwecken und für die Zwecke der Kranken- und Säuglingspflege benötigen, findet Mittwoch, der» 28. Januar 192» von 11—12 Uhr vormittags in der Ratskanzlei an die Inhaber der Brotkartennummern 4V1—8M, deren Jahreseinkommen 3100 M (Steuerklasse 13) nicht übersteigt, statt. Steuerzettel find unbedingt vorzulegen. Mr Leuchtzwecke kskm Spiritus nicht abgegeben werben. Pulsnitz,am 26. Januar 1920. Der Stadtrat BeLanutmachuNg. Ausführungsverordnung zu den Derordnnngen des Wirtschaftsministeriums über Erhöhung der Preise für Milchprodukte infolge der Erhöhung der Umsatzsteuer vom 16. bezw. 17. Januar 1320. Zur Deckung der seit dem 1. Januar 1920 zu zahlenden erhöhten Umsatzsteuer werden die in der Dienstanweisung vom 4. September 1919 über Preise für Milch, Butter, Quark und Quarkkäse — 2238 v. k. ä. v. — bestimmten Höchstsätzt erhöht wie folgt: l. Für Vollmilch: 1. der Erzeugerpreis 1 und 7 der Höchstpreisoerordnung) um 1 Pfg. bas Liter, 2. die Wiederverkausspreise der Landmolkereirn (§ 1, Abs. 5 der Höchpreisver- ordnung) um 2 Pfg. das Liter, 3. die Kleinhendelshöchstsätze «) für Gemeinden dis zu 10000 Einwohnern (8 2» der Höchstpreisverord nung) um 2 Pfg. das Liier, b) für Gemeinden über 10 000 Einwohner und ihrer Vororte (8 2d und « der Höchstpreisoerordnung) um 3 Pfg. das Liter. II. Für Mager-und Buttermilch: v. Alle Zuschläge, die nicht unter l—iv oder in der Verordnung vom r. Sep tember 1919 selbst vorgesehen sind, sind unzuläistg und dürfen auch nicht etwa für Trans port, Fracht oder Umsatzstempel oder für Verpackung gefordert werden. Die Amtshauptmannschast wird ferner nach wie vor der Beschaffenheit der Milch- und Milchprodukte ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden und warnt insbesondere vor der Verfälschung von Milch, Butter und Quark durch Zusatz von Wasser und vor der Verfälschung von Butter durch zu starken Zusatz von Salz. Sie wird derartige Zuwider handlungen nach wie vor zur Bestrafung der Staatsanwaltschaft mitteilcn und die Namen der Fälscher öffentlich bekanntgeben. vi. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Kamenz, am 24. Januar 1920. Die Amtshauptmannschast. Butter Beim Verkaufe an einen Zwischenhändler . . . 6.09 M Beim Verkaufe an einen Kleinhändler . . . . 6.21 M Beim Verkaufe an den Verbraucher . . . . e.S4 M — iv. Für Quarkkäse wird der Erzeugerpreis aus 2.4S M, der Kleinhandels. preis auf 2.92 M für das Pfund festgesetzt. Air WWW. Ter deuischc Dampfer „Nebilla" ist im Hafen von Le Havre «»ge kommen, um etwa 700 deutsche Kriegsgefangene nach Bremen zu transportieren. Das Gcsamtministerium hat in seiner gestrigen Sitzung dem vor läufigen Entwurf eines Lohntarifs zwischen der sächsischen Re- gicrnng und dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter zugestimmt. Der Bahnbetrieb aus der Strecke Dannenberg Ost—Dannenberg West ist auf etwa 14 Tage wegen Hochwasser eingestellt. Der belgisch-deutsche Grenzbahnhof ist von Welkenraedt nach Her- genrath verlegt worden. Wegen der Fortdauer der Kohlenkrise in Wien ist gestern eine Kohlenkommission nach Berlin abgereift, welcher der Leiter des Kohlenamtes, Ministerialrat Klotz und der Direktor der städti schen Gaswerke Menzel angehören. Die schweizerische Presse wendet sich ausnahmslos gegen das Aus lieferungsbegehren an Holland. Griechenland soll kür seine der Entente geleisteten Dienste bulgarische und europäische Gebietsteile zugesprochen bekommen. Sowjet-Rußland will nur bei Abschluß eines Waffenstillstandes die Handelsbeziehungen mit den Alliierten anfuehmen. Weigere sich die Entente, ihn zu unterzeichnen, würden alle ihre Schiffe, die sich in russischen Häfen befinden, versenkt. Vie MhnrOe Haltung Hollands in der AnslltsmiWstage. Noch ollsn KmrbgeburllM, die man aus der holländischen Presse bereits über den Standpunkt der holländischen Regierung in der Frage der Auslieferung der Kaisers kennen gelernt hatte, konnte es nicht überraschen, daß Holland die Auslieferung der Kaisers verweigert und dies in einer Note an die Verband» Mächte kundgegeben hat. Bei dieser Haltung Hollands handelt es sich aber nicht nur um «ine einfache Ab- lehnung der als unberechtigt hingestellten Forderungen der VerdendSmächte, sondern dir betreffende Antwort note Hollands ist zugleich ein Schriftstück von der größten politischen Bedeutung sür die ganze Gegen wart. Di« ganze Welt seufzt noch unter der Gewalt- Politik der VerbandSmächte, denn diese haben es sich angemoßt, Über die Geschicke der Völker zu entscheiden und überall an Stelle de» Rechtes die Gewalt zu setzen, wo es die Pläne der Vebandrmächte erfordern. Mit Genugtuung wird daher die Welt erfahren, daß Holland den Verbandlmächten gegenüber in der AuSlieserungSfrage eine Sprache führt, wie sie den übermütig gewordenen Siegern gegenüber schon lange nicht mehr gehört worden ist. Dir holländisch« Re- g'-erung geht in ihrer Antwortnote garnicht auf den Standpunkt der Verbandsmächte ein, sondern sie be- trachtet die ganze Angelegenheit nur von dem Stand punkte ihrer eigenen Rechte und Pflichten und trifft ihre Entscheidung rein sachlich und ruhig. Von vorn- herein lehnt Holland es ab, daß die Verpflichtungen, welch« für Deutschland aus dem Artikel 2LS des Friz- denSvertrageS entstehen dürften, keinerlei Wert für die Bestimmung der Pflichten Hollands Haden, daß an diesem Vertrage gar keinen Anteil genommen hat. Dis holländische Regierung weist auch darauf hin, daß sie den Ursachen des Krieges völlig fern gestanden hat und daß sie deshalb auch hinsichtlich der Beurtei lung der Kriegsstaaten auf einem ganz anderem Stand punkte steht als die VerbandSmächte. Buch kann die holländische Regierung für sich kein« internationale Verpflichtung darin entdecken, daß sie sich dem Akte der hohen internationalen Politik der BerdandSmäHte anschlirßen soll, solange noch keine international« Rechtsprechung durch den Völkerbund geschaffen worden ist. Erst wmrü der Völkerbund gebildet und eine Rechtsprechung über Kriegsverbrecher: und Verletzung des Völkerrechts geschaffen worden ist, wird e§ Sache Hollands sein, sich dieser neuen Regelung internatio naler Verpflichtungen anzuschließen. Jetzt kann aber die holländische Regierung keine anderen Pflichten an erkennen, als die, welche die Gesetze des Königreiches Holland und die nationale Tradition ihr auserlegen. Weder die StaatSgesetze Hollands, welche auf allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen beruhen, noch dis Jahr. Hunderte alte Tradition, die Holland zu jeder Zeit zu einem Zufluchtsort« der Bisiegten in internationalen Konflikt-« gemacht hat, gestatten aber der holländischen Regierung, dem Wunsch der Verbandsmächte auf AuS- lirferung der Kaiser» zu erfüllen. Das Recht und die nationale Ehre Hollands sprechen dagegen, und die Antwort der holländischen Regierung ist nach dem Urteile der holländischen Prrfse auch zugleich sie Ant wort des holländischen Volkes in der NuSIicserungS- frag«. Bet der Anmaßung der VerbandSmächte dürften sich dieselben mit dieser Antwort wohl nicht begnügen, sicher wird aber diese Antwort ein weltgeschichtliche» Zeugnis gegen die ungerechte Politik der Verband». Mächte sein. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Dortrag über Reichsnotopfer und Umsatz st euergesetz.) Auf Einladung der Deutsch- nationalen Dolkspartei hielt am vergangenen Sonnabend Abend Herr Stadtrat Johannes Wetzlich-Dresden im Saale des Schützenhausss einen Vortrag über das »den genannte Thema, der einen außerordentlich zahlreichen Besuch gesun den hatte. Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden, Herrn vr. mea. Kreyßig, führte der Herr Redner etwa fol gendes aus über die tn das gesamte wirtschaftliche Leben so tief einschneidenden Steuergesetze. Nach einigen Worten über oie Act, wie heute Gesetze gemacht werden, wurde zunächst das Reichsnotopfer behandelt. Steuerpflichtig für das Reichs« nowpser find alle natürlichen und juristischen Personen. Erstere'mit dem gesamten Vermögen, jedoch werden hiervon nur Reichsdeutsche getroffen. Ausländer sind nur für das Vermögen, das innerhalb -es Reiches ruht (in inländischem Grundbests) steuerpflichtig. Juristische Personen (Aktien gesellschaften usm) sind mit dem gesamten Vermögen steuer pflichtig, abzüglich der eingezahlten Kapitalien. Ferner ist zu versteuern das gesamte bewegliche «ns unbewegliche Ver mögen nach Abzug der Schuld. Hierbei ist nicht anzugeben der Hausrat, dagegen jedoch alle Werte, die nach dem 31. 7. 14 angeschafft sind. Was dagegen vor dem 31 7. 14 im Besitz des Steuerpflichtigen war, ist steuersret, sofern es unter 20 000 M beträgt. Eine Ausnahme hiervon bildet der kleine Rentner, dessen Vermögen auf Antrag zunächst nicht steuerpflichtig wir-; der gestundete Betrag ist frei von Ver zinsung. Um die Wirkung dieses Gesetzes zu veranschaulichen, wurde folgendes Beispiel angeführt. Ein Vermögen von 1V- Millionen Mark ergab vor dem Kriege M 75 000 Zinsen. Nach Abzug der Steuer verblieben M »6 000. Nach Abgabe des Notopsers verbleiben noch 1 Million Mark und von dieser der Ertrag von M 50000. Dieser Betrag unterliegt einer Steuer von M 22000. Auf die noch übrig bleibenden M 28 OOS kommt noch eine Kapttalrentsnsteuer von M 7000, sodatz noch M 210S0 verbleiben. Es ist ohne weiteres klar, daß der Betroffene heute nicht mehr in der Lage ist, sich auch nur geringen Luxus leisten zu können. Auch Industrie und Handel werden schwer darunter leiden, wenn der Kapi talist und der Rentner völlig ausgeschalien werden Nach einigen Worten über die Zuwachssteuer geht der Herr Vor tragende zur Umsatzsteuer über. Die Umsatzsteuer zerfällt in