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pulMtzer^ocbendlatt vernsprecke» vr. iS Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen Hot der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe- rnug oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahluna des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung Vierteljahr!. M 3.70, monatl. M 125, durch die Poft abgeholt M 4.20. VMS-WÄW Ms- «iiö Zeituis Mtt des Amtsgerichts, des Stodtrates zn Pulsnitz «nd der Gemeindeämter des Bezirks. Veiegr.-H-l'Mellenblatt Pulsnik. Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosses Zeilenmcfser 14) 50 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, außerhalb des BezirksM1.50 Reklame M1.— Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25,/» Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. Postscheck * Konto Leipzig 24127. — Gemeinde * Giro - Konto 148. WtMlt B Sm MtSWMtSdM MM Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz'M. S-, Bollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in PulSnitz. Nummer 2. IS« SVNnabend, dM 3. Januar LS2S. Amtlicher Teil. 72. Jahrgang Verkehr mit Kartoffeln aus der Herbst- Kartoffelernte M1S. Für den Bezirk des Kommunaloerbandes Kamenz mit Einschluß der Städte Kamenz und Pulsnitz wird auf Grund der Verordnung des Reichswirtschaftsminislers vom 18. Dezember 1919 — Reichsgesetzblatt Seite 1990 flgd. — und der Verordnung des Sächsi schen Wirtschaftsminißeriums, Landeslebensmittelamt, vom 24. Dezember 1019, abgedruckt im Kamenzer Tageblatt Nr. S01, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 202, folgendes bestimmt: § 1- Für Kartoffeln aus der Ernte 1919 werden dem Erzeuger, wenn er 80 vom Hundert seines Ablieferungssolls durch Ablieferung gemäß den Bestimmungen der Reichskartoffel stelle oder der von ihr beauftragten Stellen erfüllt hat, folgende Prämien gezahlt: für jeden über 50 vom Hundert abgelieserten Zentner bis zu SO vom Hundert des Ablieferungssolls 2 00 M, für jeden über SO vsm Hundert abgelieserten Zentner bis zu 70 vüm Hundert des Ablieferungssolls S.SO M, für jeden über 70 vom Hundert abgelieserten Zentner bis zu 80 vom Hundert des Ablieferungssolls 8.00 M, für jeden über 80 vom Hundert abgelieserten Zentner bis zu 90 vom Hundert des Ablieferungssolls 3.50 M, für jeden über SS vom Hundert abgelieserten Zentner bis zu 100 vom Hundert des Ablieferungssolls 4.00 M, für jeden über 100 vom Hundert abgelieserten Zentner . . 5.00 M. Die als Gaatkartoffeln gelieferten Kartoffeln werden bei Berechnung der Prämien eingerechnet, sofern die Ablieferungsmenge ausschließlich der Saatkartoffeln «ehr als 59 vom Hundert des Ablieferungssolls beträgt. Zur Zahlung der Prämien ist der Kommunuloerband verpflichtet, in dessen Bezirk die Kartoffeln geerntet worden find. Die darnach von dem unterzeichneten Kommunal- verband zu zahlenden Prämien meiden den Erzeugern nach Abschluß der Kartoffelablieserungen aus der Ernte 1S1S durch die Mehlverteilungsstelle überwiesen werden. 8 «- Zur Deckung der nach Z 1 zu zehlenden Prämien ist für die nach dem 31. De zember 1919 gelieferten Kartoffeln von dem Empfänger der Kartoffeln an den Kommunal- verband, in dessen Bezirk die Kartoffeln geerntet sind, ein Zuschlag von 2.50 M für den Zentner zu zahlen. Die Zahlung dieses Preiszuschlages an den Erzeuger ist also nicht zulässig. 8 S Der Erzeuger darf für die nach dem 31. Dezember 1919 gelieferten Kartoffeln 10 M und bei Lieferung aus Landeskartoffelkarte unmittelbar an den Verbraucher 1S.25 M sür den Zentner sordern. § 4 Die Erzeuger waren nach der angezogenen Verordnung des Wirtschafts- Ministeriums verpflichtet, die bis zum 31. Dezember 1S1S belieferten, mit einem *) »er sehenen Landeskartoffelkartenabschnitte bis zum 31. Dezember 1919 an die Gemeindebehörde zur Ablieferung zu bringen. Landwirte, die dieser Anordnung noch nicht nachgrkommen find, wollen dies sofort nachbolen. Die Gemeindebehörden und Rittergüter sind angewiesen worden, die abgelieferten Abschnitte bis Sonntag de» 4. Januar 1920 an die Amtsyauptmannschast einzusenden. 8 5. Vom 1. Januar 1920 ab dürfen die Abschnitte der Landeskartoffelkarte von den Erzeugern des Kommunaloerbandes Kamenz nur noch beliefert werden, wenn sie aus der Rückseite mit dem runden Amtsstempel »Amtshauptmannschaft Kamenz- und dem Da tum, an welchem die Bezahlung des Preiszuschlages von 2.50 M erfolgt ist, versehen find. Die Abstempelung der Abschnitte evolgt gegen Bezahlung des Preiszuschlages im Zimmer 12 der Amtshauplmannschaft Kamenz. 8 6. Die Annahme neuer Landeskartoffelkarten und die Belieferung derselben aus den sür den Kommunalverband bei der kürzlich erfolgten Nachprüfung beschlagnahmten Men gen ist unzulässig. Verbraucher, die noch unbelieferte Landeskartoffelkarten besitzen, haben Lie Belieferung derselben unverzüglich bei ihrer Gemeindebehörde anzumelden. Die beschlagnahmten Kartoffeln find an Lie von der Amtshauplmannschaft be stimmten Stellen abzuliesern. 8 7- Gesunde, noch zur menschlichen Ernährung geeignete Kartoffeln dürfen nicht mehr in Brennereien verarbeitet «erden. Brennereien, die innerhalb des ihnen freigegebenen Brennereikontingents zur menschlichen Ernährung nicht mehr geeignete Kartoffeln verarbei ten wollen, haben vorher die «enehmignng der Amtshauptmannschaft einzuholen. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach Maßgabe der geltenden reichsgesetz'ichen Vorschriften bestraft- Außerdem verlieren diejenigen Erzeuger, die die bis zum 31. Dezember 1919 belie ferten Landeskartoffelkartenabschnitte bis zum 4. Januar 19L0 nicht an die Amtshaupt manuschast einsenden oder die nach dem 1. Januar 1920 von der Amtshauptmannschaft Kamenz nicht vorschriftsmäßig abgestempelte Lavdeskartoffelabschvitte beliefern, den Anspruch aus die Lieserungsprämie sür die nicht fristgemäß abgelieferten oder nicht ordnungsgsgemäß abgestempelten Abschnitte. Kamenz, am Si. Dezember 1919. Die Amtshauplmannschaft für de« Kommnnalnerband. Der Stadtrat zn Kamenz. Herr Friedrich August Prescher in Oberstein» ist als Trichinen- und Laien fleischbeschauer sür die Orte Niedersteina und Weißbach b- P. verpflichtet worden. Kamenz, am 24. Dezember 1919. Die Amtshanptmannfchaft. Die Ausgabe der Petroleumkarten findet Montag, den s. Januar 1920 in der Zeit von 2-12 im Rathause, 1 Treppe statt. Haushaltungen ohne elektrische Beleuchtung erhalten 2 Petroleumkarte» über je 1 Liter, alle übrigen Haushaltungen 1 Petroleumkarte über V- Liter. Das Petroleum ist bis Mittwoch, den 7. Januar 1920 in den hiesigen Ge- fchästen abzuholen. 1 Liter kostet 2.75 M. Pulsnitz, am 3. Januar 1920. Der Stadtrat Die Ausgabe -er Spirituskarten an minderbemittelte Persone«, die ihn unbedingt zu Kochzwecken und für die Zwecke der Kranken- und Säuglingspflege benötigen, findet Montag, den 5. Januar 1920 von 11—12 Uhr vormittags in der Ratskanzlei an die Inhaber dec Brotkarteunummern 1- 4S0, deren Jahreseinkommen 8100 M (Steuerklasse 13) nicht übersteigt statt. Steuerzettel find unbedingt vorzulegen Für Leuchtzwecke kann Spiritus nicht abgegeben werden. Pulsnitz, den S. Januar 1620. Der Stadtrat. Zwangsinnung für das Stemsetzergewerbe. Die Liste über die Abstimmung wegen Errichtung einer Zwangsinnung für das Steinsetzergewerbe im Bezirke der Kreishauptmannschast Bautzen ist geschlossen worden und liegt vom 5. Januar 1920 an 14 Tage zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der beteiligten Handwerker im Gewandhaus hier, 2, Stock, Zimmer 2, während der Ge- schäjtsstundsn aus. Es wird dies mit dem Bemerke» bekanntgemacht, daß nach Ablauf der Frist an gebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 29. Dezember 191S. Der Kommissar, vr. Schreiber, Stadtrat W WWW. Der Reichsanzciger veröffentlicht das Nmsatzstcuergesetz. Nach einer Borwärtsmeldung aus Köln wurden gestern in mehreren rheinische» Orten sekundenlange heftige Erschütterungen wahr- gcnommen. Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangcne teilt unter dem 2. Jan. mit: Heute früh traf im Lager Lechfeld ein Trans port von 530 deutschen Kriegs- und Zivilgefangenen aus Ru mänien ein. Ein zweiter Transport ist in etwa acht Tagen zu erwarten. Bei Bad Homburg hat das Rheinhochwasser den Eisenbahndamm links des Rheines durchbrochen. Das Hochwasser ergoß sich in das Land. Die Besatzungstruppen beteiligten sich an den Hilfe leistungen. Das Hochwasser des Rheins und der Mosel geht seit gestern zu- / rück. Der Höchststand des Rheins war vorgestern 8,17, gestern früh 8 Uhc 8,08 m. Bom Oberrjein und Obermosel wird ebenfalls fallendes Wasser gemeldet. Gegen den Plan eines deutschen Einheitsstaates ist von achtzehn Freistaaten bei" der Regierung Stellung genommen worden. Eine große Anzahl Fabriken in Berlin zeigt für den heutige» Sonnabend infolge der Kohlennot umfangreiche Arbeiterentlas sungen an. Der Reichspartcitag des Zentrums wird am Sonntag, den 18. Jan. in Berlin eröffnet. Die Uebergabe Brombergs an das polnische Staatswesen wird vor aussichtlich an: 17. oder 18. Januar erfolgen. Fürst Karl v. Wedel ist «m Dienstag in Stockholm gestorben. Bon der Ratifikation des Friedcnsvertrages wird eine normale Steigerung der deutschen Valuta auf etwa über ein Drittel des Friedenswertes erwartet. Die Stärke des belgischen Heeres in Friedenszeiten ist vom Senat auf 100 000 Mann festgesetzt worden. Die deutschen Schiffe in Scapa Flow werden Anfang 1920 auf Gutachten von Sachverständigen hin gesprengt. Die Tschechen' rüsten gegen Polen, sie haben eine geheime Mobil- mai-Mng der 18- bis 24jährigen angeordnet. Die Ermordung Trotzkys wird wieder einmal aus Helsmgfvrs ge meldet. — Höchstwahrscheinlich Schwindel. Die Hafenarbeiter von Jamaika find in den Ausstand getreten. Der Güterverkehr ruht. SonnLaGSgedanken. Es soll ein jeder Mensch, der nicht ganz verstockt ist, zur Jahreswende seine Gedanken zusammennehmen «SW« wie einen Strauß Blumen, daß sie ihm nicht entfallen und sie recht anordnen, wieder wie Blumen eines Straußes, die nur in hübscher Zusammenstellung recht wirken und wohltuend fürs Auge empfunden werden. Die rechte Richtung, dar rechte Ziel aber für unsere Gedanken und Wünsche zum Jahreswechsel gibt uns der Psalmist in den nie aurgesungenen, ewig kraftvoll und wahr bleibenden Lied vom treuen Menschenhüter (Ps. 121, 1—8). Ein Wallfahrtssang für die Fest pilger nach Jerusalem wie die vielen anderen im Psalmenbuch. Auch wir auf der Wallfahrt, Neujahr sagts uns deutlicher als andere Ereignisse, und diese Wallfahrt dauert ein ganzes Leben. Nun du magst es für kurz oder lang halten, Hauptsache ist, daß du den Blick aufwärts richtest, dahin, wo der treue Men schenhüter seit alters gesucht wird, in himmlischer Höhe. Bist du ins neue Jahr eingetretenj wie einst Israel den ehrwürdigen Tempelplatz betrat, feierlich, ehrfurchtsvoll, als set's heiliger Boden, und er wars ja auch? So »hebe deine Augen auf zu den Bergen!"