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A-orker Wochenblatt. Mitthetlungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post 16 gr. SLchs., bei Beziehung der Blatter durch Botengelegenheit 12 Gr. Sächs. 23. Erscheint jeden Donnerstag. 6. Altti 1839. Deutschland und die Repräsentativ «Verfassungen. (Beschluß.) Doch es hieße dem gesunden Menschenverstände Schmach anthun, und die Geduld unsrer Leser auf eine unnütze Probe stellen, wollten wir uns auf eine nähere Würdigung all dieses Geschreies oder gar auf eine Widerlegung einlassen. Wer mehr von dieser Speise zu kosten begehrt, der beliebe sich an die Höfersche Buchhandlung in Zwickau zu wenden, wo das Merk chen — wahrscheinlich gratis — zu haben ist, denn cs wäre eine starke Iumuthung, wenn man für solche Waare noch sein gutes Geld hingeben sollte. Auch auf eine ausführlichere Beleuchtung der in der erst erwähnten Flugschrift ausgestellten Ansichten und Grundsätze, worüber sich ganze Bücher schreiben ließen, hier einzugehen kann bei dem engen Raume dieses Blattes nicht unsre Absicht sein; sie hat auch bereits in dem zu Konstanz herauskommenden Tele graphen ihre Beurtheilung gefunden, und wir begnü gen uns daher, zum Schluffe unsre Meinung über die Sache so kurz wie möglich auszusprechen. Bep dem immer entschiedener« Hcrvortrcten der Reaktion gegen verfassungsmäßige Freiheit und den bedenk lichen Folgen dieses Vorschreltens für die Rechte der Völker nicht nur, sondern auch für die wohlverstan denen Interessen der Regierungen selbst, ist es eine zwiefach heilige Pflicht für Alle, welchen zugleich die Sicherung jener Rechte und der Fortbestand des kon stitutionellen Prinzips am Herzen liegt, alle gesetz liche Mittel anzuwenden, jenen Doppelzweck zu er reichen. Es wird endlich Zeit, den Lügenwebern ein mal ins Zeug zu fahren, damit nicht aus dem fort währenden Stillschweigen, wie so gern geschieht, am Ende gar ein Ancrkenntniß gefolgert werde. Wir wollen den hohen Theoriccn und erbärmlichen Sophi stereien der Staatszeitungen und Hofpublizistcn die einfache Wahrheit entgegen halten, so weit unsre traurigen Jensurverhältnisse dicß immer gestatten. Wah.heil aber ist es, daß dem deutschen Volke, das in der Zeit der Noth wie Ein Mann sich erhob, die umgestürzten Fürstcnstühle wieder aufzurichten, und die wankenden zu befestigen, freisinnige Ver fassungen versprochen wurden, wie sie seine hohe Bildungsstufe und der Zeitgeist forderte, und dieses Volk verdiente. Ob jene Verfassungen nach den neuern Entdeckungen der Staatsrechtslehre landstän dische oder Rrpräscntantiv - Verfassungen genannt werden sollten, kann das Volk nicht kümmern. Ge lehrte Spitzfindigkeiten, haarspaltende Definitionen und Distinktionen, die vielleicht als Spiel des Ver standes ihr Gutes haben mögen, sind nicht seine Sache; es stützt sich auf die unläugbare Thatsache des Versprechens und auf den alten deutschen Satz, daß jeder ehrliche Mann sein Wort halten müsse, er sep Fürst oder Bettler. Allein es ist ferner nur all zuwahr, nicht nur, daß jenes feierliche Versprechen bis diese Stunde zum großen Theil unerfüllt geblie ben ist, sondern auch, daß die Verfassungen, wie sie bis jetzt ins Leben getreten und gehandhabt worden sind, den Erwartungen, die man bei dem freudigen