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Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. > Druck und Verlag von E. L. Förster» Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Mittwoch, den 17. September 1B3V Nummer 817 82. Jahrgang Amtlicher Teil -) d) y L) d) c) 6) °) Sacka verwiesen. Die Doisstcatze in Krakau vom Spritzenhaus bis zum Octsausgavg nach der Grenz- brvcke zu von 5—V-11 Uhr. Die Stratze, die in Schwepnitz vom Hinteren Teich über die Kühe 144 in den Wald nach Schmorkau sührt, von ihrer Kreuzung mit der Schwepnitz—Otterschtttzer Strotze ab nach dem Walde zu von '/«9—15 Uhr. Alle die Strotzen, die teilweise in die Rennstrecke einbezogen find oder die Rennstrecke kreuzen. pflegen. Im Plenarsitzungssaal wurden Umbauten vorgenöm- men. Die Zahl der Bänke wurde vermehrt. Trotzdem mutzten etwa zwanzig Abgoordnete sich mit Sofaplötzen in den Ecken des Sitzungssaales begnügen. Die Unterbringung von 576 Abgeordneten im Reichs- tagssitzungssaal ist fast unmöglich. Man sucht infolgedessen zunächst nach einem Ausweg und ist dabei auf den Gedanken gekommen, die Tribüne an der Breitseite des Sitzungs saales gegenüber dem Platze des Präsidenten für etwa achtzig Abgeordnete herzurichten. Da die Abgeord neten einen direkten Weg in den Sitzungssaal, der von der Tribüne bisher nicht besteht, haben müssen, wird man, wenn man dabei bleibt, die Tribüne für die Abgeordneten zu ver wenden. eine Treppe einbauen müssen. 2. Die Staatsstraße Königsbrück-Schwepnitz darf jedoch während der Sperrung von der Abzweigung der Slratze nach dem Tafelberg bis zum Gefangenenfriedhof von Amobussen des allgemeinen Verkehrs befahren werden. Und di« unter Ul 1d benannten SUatzen dürfen zum Herankommen an die Rennstrecke benutzt werden. 3. Sollte sich die Beendigung des Rennens bis nach 15 Uhr verzögern, so bleiben die skr die Zeit angeordneten Sperrungen über die vorgesehene Zett hinaus bis nach Beendigung des Rennens bestehen. 1. Nutzer der Rennstrecke werden für den 21. September 1930 folgende Straßen für allen Fahr-, Reit- und Fußgängerverkehr gesperrt: ' die Staatsstraße Königsbrück—Schwepnitz von der Abzweigung der Stratze nach dem Tafelberg bis zur Bahnhofstraße in Schwepnitz von °/«9—15 Uhr. Der Durchgangs verkehr wird von Königsbrück her über Wettzbach Gottschdorf unter vorübergehender Aufhebung der Sperrung für Kraftsadrzeuge über 5,5 to Gesamtgewicht und von Schwep nitz der über Gottschdorf-Neukirch verwiesen. Die Strotze Neukirch Schmorkau von V-9-15 Uhr. Der Verkehr wird über Königs brück oder über Gottschdorf-Schwepnitz vermiesen. Die Stratze Neukirch-Weißbach von ihrer Einmündung in die Staatsstraße Kamenz- Königsbrück bis zum Vorwerk Weißbach von V-9-15 Uhr. Die Stratze Weißback -Schmorkau von der Abzweigung der Stratze nach Gottschdorf bis zum Gasthof Schmorkau von V-9-15 Uhr. Die Stratze Krakau-Bohra—Glauschnitz-Laußnitz vom Spritzenhaus in Krakau bis zur Einmündung in die Staatsstraße Dresden—Königsbrück von 5—V-11 Uhr für den Verkehr von Krakau nach Laußnitz. Der Durchgangsverkehr wird über Röhrsdorf— Verkehrsregelung anläßlich des N««dftrecke«-Motorrad-Re««e«s aas dem Truppe«üb»«gs- platz Königsbrück am 21. September 1S3V, vormittags 1V Uhr Sonntag, den 21. September 1930, veranstaltet die Landesgruvps Freistaat Sachsen des Deutschen Motorradfahreroerbandes mit oderbehördlicher Genehmigung ein Rundstrecken-Rennen auf dem Truppenübungsplatz Königsbrück. Die Rennstrecke führt vom Tafelberg nach Schmorkav, von dort über die Schmorkau— Zeisholz» Stratze bis zur Kreuzung mit der Krakau—Schwepnitzer Stratze nach Otterschütz und von dort über Zietsch nach dem Tafelberg zurück Mit Zustimmung der Kommandantur des Truppenübungsplatzes wird hierzu folgendes angeordnet: i Für Sonnabend, den 20. September 1930, von 12—15 Uhr wird die Rennstrecke für die Renntetlnehmer zum Probesahren fretgegeben. Dabei find die allgemeinen Derkehcsoorschriften einzuhalten, so datz mit dieser Freigabe der Rennstrecke eine rennartige Benutzung dieser für den 20. September 1930 nicht gestattet ist. „ 1. Für dos Rennen am 21 September 1930 wixd die Rennstrecke von 9 Uhr für allen Fahr-, Reit- und Fußgängerverkehr bi» zur Beendigung des Rennens gesperrt. Auch das Ueberschreiten der Rennstrecke ist in dieser Zeit verboten. 2. Während der vorstehend angeordneten Sperrung darf die Rennstrecke nur von den an dem Rennen beteiligten Krafträdern und den Wagen der Rennleitung, der Behörden, des Sanitätsdienstes und der Presse, di« als solche gekennzeichnet find, befahren werden. D«e Kennt lichmachung gilt jedoch nur dann, wenn ste mit einem von der Rennleitung abgvstempelten Zeichen versehen find. 3. Die Sperrung der Rennstrecke gilt dann erst al« aufgehoben, wenn der Schlutz des Rennens durch ein Kraftfahrzeug mit dem Schilde: »Schlutz des Rennens- auf der ganzen Strecke bekanntgegeben worden ist. 4 Kraftwagen und Motorräder dürfen nur an den durch Zeichen kenntlich gemachten Parkplätzen ausgestellt werden. Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen nur in einem seitlichen Abstand von mindestens 20 m von der Rennstrecke abgestellt werden. 5. Die Stratzengrüben entlang der Rennstrecke dürfen nicht betreten werden. Soweit entlang der Rennstrecke Straßengraben nickt vorhanden find, dürfen Zuschauer nur di» auf eine Entfernung von 1V, m — von der Stratzenautzenkante an gerechnet — an die Rennstrecke herantreten. ui. Der «Reichstag in Platznöten Wohl« mit de« 576 Reichsbote«? - Der Sitz l» der Sofaecke - 80 Abgeordnete komme« a«f die Tribüne Hitler über die Bedeutung des Wahlsieges Anzeigen-GrundzMen in Die 41 mm breite Zeile (Mosse's Zeilenmesser 14) 10 der Amtshauptmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 Ä/»/ und 24 Reklame 25 Tabellarischer Satz 50 °/° Aufschlags— Bei ^'U^ung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen der dolle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis /-10 Uhr vornnttags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt v-uptblatt und LÜch- Zeitung in den Ortschaft« de» Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirkS - Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Ob-rsteina, Niedersteina Weißbach Ober- und Niedcrlichtenau, FriederSdors, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf ' ' Vielleicht läßt 'sich dos bis zum 13. Oktober, dem Tage des Zusammentritts des Reichstages, noch gerade bewerk stelligen. Es muß auch auf die künstlerische Ausgestaltung des Neichstagssitzungssaales Rücksicht genommen werden. Natürlich werden bei de» Reichstaasoerha«dl«nge» Schwierigkeiten entstehe». Der Präsident kann die Tribüne kaum übersehen. Bei de« namentlichen Abstimmungen wird es ein großes Gedränge geben. Die Abgeordneten, die auf der Tribüne sitzen, werden, wenn sie als Redner gemeldet sind, sich vor der Redner- tribüne an st eilen müssen, weil sie von ihrem Platze aus die Rednertribüne nicht schnell genug erreichen können. Wenn im Sitzungssaal Unruhe entsteht, wird der Präsident! die größte Mühe haben, die Tribüne wieder zu beruhigen. Außerdem kann natürlich zwischen der Publik um s » tribüneundderAbgeordnetentribüne sich ein Zusammenspiel entwickeln, das bei den sehr lebhaften Szenen, die im neuen Reichstag zu erwarten sind, recht große Schwie rigkeiten bereiten kann. Auch die Verteilung der Tribünenplätze auf die einzelnen Fraktionen macht Sorge, 4. Die Sperrung der Straße Sckmorkau-Zsisholz für Krastsahrzeuae über 55 w Ae- N!° °°" sn-d- 1. Die Anfahrt zum Rennplatz darf nur erfolgen: s) von Dresden her: 1. durch Ottendorf-Okrilla: über Laußnltz—Glauschnitz-Bohra—Steinborn oder Krakau; 2. durch Radeburg: über Lüttichau- Zachau - Krakau; d) von Meißen—Leipziq—Elsterwerda-Ortrand her: über Lüttichau-Zochau-Krakau; c) von Ruhland dec: über Zeisholz; ö) von Hoyerswerda—Bernsdorf her: üter Schwepnitz; e) von Bautzen-Kamen» her: bis '/-9 Uhr über Neukirch-Schmorkau, von da ab über Neukirch—Königsbrück oder Neukirch—Schwepnitz; k) von Radeberg - Pulsnitz her: über Königsbrück. 2. Bon Laußnitz über Bohra, von Lüttichau über Krakau, von Königsbrück, von Neukirch über Schmorkau und von Schwepnitz zur Rennstrecke wüsten alle Kraftfahrzeuge Reihe halten. Ein Dorsahrtsrecht haben ausschließlich die Wagen der Behörden, der Rennleitung, des Sanitätsdienstes und der Presse, soweit diese Wagen als solche deuilich kenntlich gemacht find. Ueber die Art der Kenntlichmachung gilt auch hier das unter ll 2 Bestimmte. 3. Aus dem Marktplatz in Königsbrück darf am 21. September 1930 erst von 11 Uhr ab geparkt werden. Das Gelände des Truppenübungsplatzes Königsbrück bleibt aus Grund des bereits bestehenden allgemeinen Verbotes auch sür den 20. und 21. September 1930 gesperrt. Dies er streckt sich besonders auch auf die Bauwerke in Otterschütz und Zietsch. Das Betreten des neben der Rennstrecke liegenden Uebungsplatzaeländes in etwa 50 w Aus dehnung nach beiden Seiten und der als Parkplatz bezeichneten Anlagen ist jedoch für den 21. September 1930 nach Lösung eines von der Rennleitung ausgegebenen und deuilich sichtbar zu tragenden Abzeichens gestattet. Dos Uebersteigen von Einfriedigungen, das Besteigen von Schutzschranken und Bäumen, das Rauchen sowie das Wegwersen brennender Zigarren- und Ztgarettenreste im Walde, insbesondere im Helserwäldchen am Tafelberg, ist dabet jedoch ver boten. Als Zugang zum Renngelände dürfen auf dem Truppenübungsplatz nur die öffentlichen Straßen und Wege benutzt werben. Hierzu wird für die Zeit des Rennens auch dte Straße vom Scheibenlager nach dem Tafelberg für den öffentlichen Verkehr fretgegeben. VI. Die Kraftfahrzeuge vom Parkplatz Otterschütz dürfen nur über Krakau, die vom Park platz am Tafelberg und die vom Parkplatz in Zietsch nur über Steinborn, die vom Parkplatz am nördlichen Scheibenzugwerk Schmorkau, die vom Parkplatz am Kronweg und die vom Park platz am Bahnhof Schmorkau nur über Schmorkau-Weißbach ober Neukirch, die oom Park platz ostwärts Otterschütz nur über Zeisholz oder Schwepnitz, die vom Parkplatz südlich der ehe maligen Schäferei nur über das Neue Lager Königsbrück und die vom Parkplatz an der Straße Schwepnitz-Olterschütz nur über Schwepnitz absahren. vu. Jede Verunreinigung des Truppenübungsplatzes, insbesondere das Wegwcrsen von Papier, Schachteln und anderen Gegenständen, ist verboten. VI». Zur Ausstellung von Schank- und Erfrischung«,elten wie zum sonstigen Handeln ist vorher unter Nachweis des Einoerftändniffes des Veranstalters dis besondere Genehmigung der Amtshaupkmannschast Kamenz einzuholen. Den Anweisungen der Polizeibeamten und der sonstigen Absperrungsmannschaften, die, soweit nicht uniformiert, durch Armbinden kenntlich gemacht find, ist allenthalben Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestrast. Dte Poltzeibeamtsn find ermächtigt, Zu widerhandlungen im abgekürzten Strasoersahren sofort abzustrafen. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 15 September 1930 Die außerordentliche Vermehrung der Reichstags- abgeordncten von 491 auf 576 hat in erster Linie der Ver waltung des Reichstages die größte Sorge bereitet. Das ganze Reichstagsgebäude ist nicht nur im Sitzungssaal, son dern auch im Restaurant, in den Arbeitsräumen, in den Be ratungssälen für die Ausschußverhandlungen auf einen Be stand von 397 Abgeordneten eingerichtet. Das war die stän dige verfassungsmäßig festgelegte Ziffer der Reichstagsabge ordneten in der Vorkriegszeit. Schon die Vermehrung der Abgeordnete» um ungefähr hundert, die durch das Frauenwahlrecht eintrat, führte dazu, daß im Reichstags gebäude nur noch hinreichende Arbeitsräume für die etwa 30V Abgeordneten zur Verfügung standen, die wirklich in den Ausschußverhandl«ugen und im Plenum sich ru betätige» Erscheint an jede» Werktag Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebe» der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung od« auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöqentlich 0.65 ÄH bei freier Zustellung: bei Abholung wöchentlich 0.55 ÄH; durch die Post monatlich 2.60 ÄH freibleibend Pulsnitzer Tayeblatt PostschÄKoMo Dresden 21 '38^Gäo-Km^ HÄVÄbNöltlU Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz u. Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle