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Pulsnitzer Fayeblatt Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz - D Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Postscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in -G/: Die 41 wm breite Zeile (Mosse's Zeilenmesser 14) 1 mm Höhe 10 O/, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 SH/; amtlich 1 mm 30 SH/ und 24 s?/; Reklame 25 SH/. Tabellarischer Satz 50 °/o Aufschlag. —„Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder m Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbettag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt - Erscheint an jedem Werkta„ Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Bcförderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück- zahlung des „Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 E bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 E; durch die Post monatlich 2.60 SM freibleibend Hauptblaü und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgcrichtsbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. FörsterS Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer IL8 Dienstag, den 17. Juni 1930 82. Jahrgang Amtlicher Teil. Landtagswahl l. Für die Wahl zum Landtage, die am Sonntag, de» 22. Juni 1»30, in de« Stunde« von vormittags 8 bis «achmittags 5 Uhr stattfinden soll, ist die Stadt Pulsnitz in zwei Wahlbezirke eingeteilt worden. Es umfassen der 1. Wahlbezirk die Albertttrake, Bismarckplatz, Fabrikstrahe 6 und 7, Feld strafte Ortsl.-Nr. 270 bis 273 S, Dartenftratze, Großröhrsdorfer Strafte, Grüne Strafte, Haupt markt, Hempelftrafte, Kurz« Gaffe, sowie Oktal Nr. 318 und 3i9, Lange Strohe, Meihner Gäßchen, Neumarkt, Odmner Strafte 1 bis 16, 18 und 20 bis 40, Polzenberg, Poststratze 271 e und 273 l., Querüratze, Rietschelstrafte, Rittergut Ortsl. Nr. 8, Schlotzftratze, Waldstratze und der 2. Wahlbezirk die Babnhosffrafte einschließlich Babnhofsgebüude, Bischofswerdaer Strafte 1 bis 22 und Ortsl. Nr. 173 bis 1740, Dreherstrotze. Fabrikstrahe 1-8, Hauptstrohe, Kamenzer Strohe 1 bis 35, sowie Ortsl -Nr. 2510, 252 S, 252 L 2, 252), 372, 373 bis 373 V, Kapelloarlenstratze, Kön'gsbrücker Strotze 1 bis 7, Ortsl. Nr. 370, 371, 375 bis 375 v. 376, Kühnftratze, Dr. Mtwaelstrofte. Ohorner Strafte 17 und 19, Alte Ohorner Strafte sowie Ortel. Nr. 175 K und 175 <2, Poststrotze 1, 3 und 9, Schtetzftrafte 1 bis 70 und Ortsl. Nr. 236) und 2350, Schillerstratze, Stegesbergstrafte, Wettinplatz. II. Nach § 55 der Landeswahlordnung dürfen nach Schlutz der Mahlzeit nur noch die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelaffen werden, die in diesem Zeitpunkte im Wahl raum schon anwesend waren. III. Al» Wahlvorsteher bezw. Stellvertreter find ernannt worden: 1 . Wahlbezirk: Herr Stadtrat Myer, Wahlvorsteher Herr Stadtrot Kltemann, Stellvertreter Wahlraum! Ratskeller, 1. Obergeschotz. 2 Wahlbezirk: Herr Stadtrat Kühler, Wahlvorsteher Herr Stadtrat Garten, Stelloertreter Wahlraum: Schützenhaus. iv. Die Stimmzettel find amtlich hergestellt und werden am Wahltage im Wahlraum« den Wahlberechtigten ausgehündigt v Die Wahlhandlung erfolgt deroestalt, daft der Wühler durch ein aus den Stimm zettel gesetztes Kreuz (X) oder auf ondere Weise kenntlich macht, welchem Wahloorschlage er seine Stimme geben will, und übt sein Wahlrecht durch Abgabe ,de» Stimmzettels in einem amtlich gestempelten Umschläge aus. Pulsnib, am 16. Jun« 1930. Der Stadtrat Stadtrat Beyer, stellv. Bürgermeister Die zufolge Bekanntmachung de» Sladtrotes zu Pulsnitz vom 21. Mai 1930 ringe- treten-weiter- Erhöhung des Wafserzinses von 35 Pfg auf 50 Psg. für den Kubikmeter wird mit Wirkung vom 1. April 1930 ab als Nebenleistung im Sinne des Rrichsmieteagesetzes erklürt und kann sonach vom Hausbesitzer aus di« Mieter anteilig umgelegt werden. Pul»nitz, am 14 Juni 1930. Der Stadtrat Die gut anstehende Kirfchennutzung der Gemeinde Pulsnitz M. S. soll am Donnerstag, den 19. Juni 1930, abends 6 Uhr in Menzels Gasthof in Pulsnitz M. S. öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Interessenten wollen sich zum genannten Zeitpunkte dort einfinden. Pulsnls M. S., am 17. Juni 1930 Der Gemeinderat Mittwoch, deu 18. Juni 1930, vormittags 11 Uhr sollen i« P«l»«itz, Restaurant zum Bürg-rgarlen 1 Stuvenbüfett, 1 DameospiegeltoUette, 1 Kinderbett, 1 Abrichte- maschine, 1 Poste« Tafelglas, 1 Regal, 1 HeageblSse, 1 Tafel «it Schiebetüren, 2 Schreibp«lte, ei« kleiner Schreibtisch, 1 Klavier, 2 Paar Stiefel, 1 Ladentafel meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Pulsnitz, am 17. Juni 1930. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts MMt«»- WM ÄMltgenhtiun Palsnitz. DerGroßlautsprccher derSPD kommt Mittwoch abend auf den hiesigen Marktplatz und wird hierdurch besonders darauf hingewiescn. — DieHeuernte, die zurzeit mitten im Gange ist, liefert Heuer einer ungewöhnlich reichen Ertrag. So hoch und so üppig stand das Gras selten. Dabei geht die Ernte in folge des Hitzewetters in wenigen Tagen glatt vonstatten. Der Ertrag ist so gut, daß er schon in vielen Fällen den Bedarf deckt. Hausgärten usw. sind dah r kaum an den Mann zu bringen, und ihr Grasbestand wird vielfach nur gegen das kostenlose Abmähen abgegeben. — Bei einem Gewitter ist eS wichtig, die Zug luft in der Wohnung abzuschneiden, also die Klappen zu den Schornsteinen und die Türen zu schließen und nur in jedem Zimmer einen oberen Fensterflügel offen zu lassen. Zugluft hat schon in nicht seltenen Fällen den Blitz am Blitzableiter vorbei in die Gebäude hineingelenkt. In jedem bewohnten Räume ist aber der Zutritt der freien Luft nicht nur der Erneuerung der Stubenluft wegen, sondern auch darum anzuralen, weil ein in ein geschlossenes Zimmer hin einfahrender Blitzstrahl den betäubten Bewohnern leicht Erstickungsgefahr bringen kann. In der Regel hinterläßt der Blitz an den Orten, wo er einschlägt, einen starken schweslichen Qualm, und Leute die vor Schreck oder aus Betäubung ohnmächtig geworden sind, können dann leicht ersticken, wenn nicht irgend eine Stelle zum Abzug der Luft offen ist. Dazu eignet sich ein oberer Fensterflügel am besten. — 633 Kandidaten. Eine Zählung aller Land- tagskandidatcn ergibt, wie aus Dresden gemeldet wird, die stattliche Zahl von 633 Bewerbern um die 96 Landtags mandate. An Auswahl fehlt es also nicht . . . Mittelbach. WahlversammlungderVolks- nationalen Reichsvereinigung. Die am vergan genem Freitag einberufene Wahlversammlung verlief, nachdem bereits längere Zeit vorher mehrere Aufklärungsvorträge lStaatsbürgerabende) abgehalten worden waren, in vollem Einklang der Anwesenden mit den Ausführungen des Red ners, der zielbewußt immer wieder darauf hinwies, daß es der Reichsvereinigung mit ihrem Eingriff in den Wahlkampf vor allem darum geht, alle aufbauwilligen und zur Einheit strebenden Kräfte im Rahmen der Volksgemeinschaft zu sam meln. DaS Volk soll teilnrhmen am politischen Werden des Staates und in einer von der Politik getrennten Wirt- Moldenhauers Steuergefetze Reform der Selbstverwaltungsgesetze — Die Berliner Blätter zum Notopfer Moldenhauer und die Volkspartei — Vor einer Reichsbankdiskontsenkung Der Relchssinanzminister Moldenhauer hat seine Steuer- ^esetze nunmehr dem Reichsrat zugehen lassen und gebeten, -aß die Beratung der Gesetzentwürfe bereits auf die Tages ordnung der Sitzung vom 18. Juni gesetzt wird, da die Ge setzentwürfe vor der Sommerpause des Reichstags unter allen Umständen verabschiedet werden müssen. In dem Entwurf eines Gesetzes über eine Reichshilfe der Festbesoldeten heißt es: Beitragspflichtig sind die Beamten und An gestellten des Reichs, der Länder, der Gemeinden und Ge meindeverbände, der Neichsbank, der sonstigen öffentlich-recht lichen Körperschaften, der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft und die Soldaten der Wehrmacht, ferner die Beamten und Angestellten bei Unternehmungen oder Einrichtungen mit überwiegender Kapitalbeteiligung aller öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Weiterhin dieEmpfängervonWarte- geld, Ruhegeld, Witwen- und Waisengeld und anderen Be zügen oder geldwerten Vorteilen für frühere Dienstleistun gen, die vom Reiche, von den Ländern und den übrigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewährt werden. — Der Kreis der Privatangestellten, die für die Reichshilfe in Frage kommen, ist wie folgt umschrieben: Sonstige Per sonen mit ihren Einnahmen, wenn sie den Betrag von 8400 Mark jährlich übersteigen, und wenn es sich nicht um Perso nen handelt, die für den Fall der Arbeitslosig keit pflichtversichert sind. — Von der Be steuerung der Tantiemen werden betroffen: Mit: Glieder des Aufsichtsrats (Verwaltungsrats) von Aktiengesell- ichaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und von sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des prita- ten und des öffentlichen Rechts, bei denen der Beitragspflich tige nicht als Unternehmer oder als Mitunternehmer anzu sehen ist. Dem Beitrag unterliegen die Einnahmen, soweit sie für die Zeit nach dem 30. Juni 1930 gewährt werden. — Einmalige Einnahmen (Tantiemen, Gratifisationen usw.) unterliegen dem Beitrag mit dem Betrage, mit dem sie in sem -er Beitragserhebung unmittelbar vorangegangenen Ka- len-erjahr oder Lem in diesem Kalenderjahr endenden Steuer abschnitte der Einkommensteuer unterlegen haben. Für das Rechnungsjahr 1930 unterliegen einmalige Einnahmen dem Beitrag nur mit drei Vierteln ihres Betrages. Von dem Beitrag sind befreit: Arbeitnehmer, bei denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorzuneh men ist, sowie die Angestellten, sofern sie nicht seit dem 1. Juli 1929 oder einem späteren Zeitpunkt fortlaufend ein Jahr hindur chin Beschäftigung gestanden haben. Der Beitrag beträgt 4 v. H. der Einnahmen, bei den Behördenangestellten, die der Arbeitslosenversicherung unterliegen, beträgt der Beitrag 2 v. H. der Einnahmen. — Der Beitrag wird von den Gehaltseinnahmen durch Einbe haltung eines Lohnteils, von den Tantieme-Einnahmen im Wege der Veranlagung erhoben. Der Arbeitgeber hat den Beitrag von den Gehaltseinnahmen bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die einbehaltenen Beträge an Las Finanz amt abzuführen. Der Betrag für die beitragspflichtigen Tan tiemen ist je zur Hälfte am 10. Oktober und am 10. Januar eines Rechnungsjahres zu entrichten. Der eBitrag kann weder bei der Berechnung des Beitrags noch bei der Berech nung des Einkommens abgezogen werden. — Der Beitrag wird vom 1. Juli bis auf weiteres erhoben. Erstattung des für ein Rechnungsjahr ent richteten Beitrags kann der Beitragspflichtige nur verlangen, 1. wenn er im Laufe des Rechnungsjahres aus einem Beschäftigungsverhältnis ohne Versorgung ausgeschie den ist und nicht innerhalb dreier Monate ein Beschäftigungs- ' Verhältnis wieder erlangt hat, 2. wenn sich seine Bezüge so > gemindert haben, daß der Gesamtbetrag der Bezüge im Rech nungsjahr unter den beim Steuerabzug vom Arbeitslohn be stehenden Iahresfreigrenzen zurückbleibt. — Die Reichsregie rung ist ermächtigt, das Gesetz mit Wirkung vom 1. April 1931 ab zu mildern oder außer Kraft zu setzen. In dem Entwurf eines Gesetzesüber ein Ledigen-Notopfer im Rechnungsjahr 1930 heißt es: Zum Ausgleich der Auf wendungen im ordentlichen Reichshaushalt, die sich infolge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, wird von den Ledigen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen für die Zeit vom 1. Juli 1930 bis 31. März 1931 ein Notopfer in Höhe von 10 v. H. der Einkommensteuer erhoben. Als ledig im Sinne dieses Gesetzes gelten nur die Perso nen, die nicht verheiratet sind oder waren. Unverheiratet«! Frauen, denen Kinderermäßigungen nach dem Einkommen- steuergesetz zustehen, sind vom Notopfer befreit. Auch das Ledigen-Notopfer wird durch Einbehaltung eines Teils des Arbeitslohns erhoben, soweit es sich um die Lohnsteuer han delt. Bei der veranlagten Einkommensteuer ist das Notopfer in Höhe von drei Vierteln von 10 v. H., also 714 v. H. der für 1929 veranlagten Iahressteuer in zwei gleichen Beträgen am 10. Oktober 1930 und 10. Januar 1931 zu entrichten. Da»