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stukMer Tageblatt Vas Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt d«,pm«tt und »teste Zeitung "in den Ortscheste» de« Pul-nitzer «»Ugrrichtrbeztr«: Pulsnitz, Pulsnitz«.«., «roßröhrSdorf, Bretnig, H-uSW-ldr, Ohorn, Oberstein-, Niedersteina, Weißbuch, Over- und Riederltchten-u, AriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Slein-Dittmannrdorf «eichlstsstelle: Pulsnitz, «lkertstraße Nr. 2 Druck und »erlag von «. L. Abrster « Erb rn (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz Nummer 11 Dienstag, de» 14. Januar 1938 82. Jahrgang Amtlicher Teil Aos Blatt 352 des Handelsregisters, die Firma Fr. Otto Schafer 1« Pulsnitz betref fend, ist am 8. Januar 1829 eingetragen worden: Der Gesellschafter Fabrikant Otto Schäfer in Pulsnitz ist gestorben. Di« Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Friedrich Richard Doigt in Pulsnitz fährt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma allein weiter. Amtsgericht Pulsnitz, den 8. Januar 1880. Mittwoch, den LS. Januar 1930, norm 11 Uhr sollen in Pulsnitz, Restaurant zum .Bürgergarten' 1 Warenschrauk, mehrere Lederlasche« «ad Schulranzen, 1 Fatz Heideldeerwein, 39 Stuck -/«Flaschen Weitzwei« meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Pulsnitz, am 14 Januar 1930. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Falschmünzerei und Münzfälschung. Juristisches zum Tscherwonzenfälscherprozeß. An dem zur Zeit in Berlin durchgeführten Strafprozeß gegen die Fälscher der russischen Tscherwoneznoten hat es die Oefsentlichteit interessiert, daß auch die Fälschung aus ländischen Geldes bestraft wird. Die Münzverbrechen werden zwar im allgemeinen als Anschläge gegen die Staatshoheit angesehen, und unser Strafgesetzbuch ordnet sie auch unter die „Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung". Don diesem Gesichtspunkt aus hätte der Staat also keine Ver anlassung, die Verfälschung ausländischen Geldes zu ahnden. Aber, abgesehen davon, daß die Staaten einander eine gewisse Gegenseitigkeit bei der Verfolgung von Verbrechen garantiert haben, haben sie auch ein eigenes Interesse an der Be kämpfung auch des fremden Geldes. Denn bei den inter nationalen Handels- und Börsenbeziehungen ist das Geld eines Staates auch in fremden Staaten im Umlauf. Gerade gegenüber ausländischem Gelde ist eine besondere Vorsicht am Platze, weil man naturgemäß hier die Echtheitsmerkmale nicht so genau beherrscht wie beim eigenen Gelde. Die unter An klage gestellten Kaukasier und ihre deutschen Helfershelfer haben aber nicht nur Geld gefälscht, sondern es auch in Deutschland in Verkehr gebracht und dadurch noch eine andere Gesetzesbestimmung verletzt. Wenn man von Falschmünzerei und Münz verbrechen spricht, so versteht man darunter nicht nur die Fälschung von Münzen, also von Hartgeld, sondern kraft be sonderer Gesetzesbestimmung auch die Banknoten, das Papier geld, und diesem werden gleichgeachtet die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen, Aktien und die zu ihnen ge hörenden Interimsscheine, Quittungen, Erneuerungsscheine usw. Bestraft wird schon die Fälschung von Geld, um cs in Verkehr zu bringen oder es als echtes zu gebrauchen. Daß es tatsächlich zur Ausführung dieses Zweckes gekommen ist, ist nicht erforderlich für die Bestrafung dieser „Falsch münzerei" genannten Tat. Daneben ist die „Münz fälschung" unter Strafe gestellt, nämlich die Tat, durch die jemand echtem Gelde durch Veränderung den Schein des höheren Wertes oder nicht mehr geltendem Geld durch Ver änderung das Aussehen eines noch geltenden gibt. Als Strafe droht das Gesetz für alle diese Straftaten Zuchthaus nicht unter zwei Jahren an, wenn nicht wegen mildernder Umstände auf Gefängnis erkannt werden kann. Auch kann Polizeiaufsicht verhängt werden. Bestraft wird auch, wer von anderen hergestelltes falsches Geld, das er sich entweder zu diesem Zweck beschafft hat oder das er als echtes empfangen hat (nach erkannter Unechtheit), in den Verkehr bringt. Bei der eigentlichen Falschmünzerei kommt es auf die Auslegung des Begriffes „Geld" an. Es ist nur erforderlich, daß echtes Geld vorgetäuscht wird. Es ist nicht nötig, daß es das gefälschte Geld in Wirklichkeit überhaupt gibt. Wer eine russische Note, die es in Rußland nicht gibt, anfertigt, um sie in Verkehr zu bringen, und wer in derselben Absicht ein deutsches 25-Pfennigstück (das es nicht gibt) etwa in der Art des 50-Pfennigstückes anfertigt, wird bestraft. Es kommt auch nicht darauf an, ob das zur Fälschung benutzte Metall minderwertiger ist als das der echten Stücke. Wer z. B. Zweimarkstücke in der gleichen Silberlegierung wie die echten herstellt, um sie in Verkehr zu bringen, ist der Falschmünzerei schuldig. Eine besondere Art der Falschmünzerei ist das „Aus schälen" des Geldes, d. h. das Herausnehmen des zwischen den geprägten Flächen befindlichen Metalls und dessen Ersatz durch anderes. Solange es auf der Welt Geld gibt, gibt es auch Falsch münzerei. In alten Zeiten, als die Herftellungsmethoden primitiver waren, war auch der Schutz gegen Fälschungen geringer. Me Falschmünzerei war daher vielfach mit der Todesstrafe bedroht. Es liegt ja auch sehr nahe, sich die un geheuere Macht, oie in dem Gelde liegt, auf die einfachste Weisse zu beschaffen, nämlich durch Selbstanfertigung, be- sonöers wenn die Herstellung, wie beim Papiergeld, ver hältnismäßig leicht und in großem Umfange möglich ist. Es Hal venn auch Zeiten und Länder gegeben, in denen mekr Neichsbankpräsident Dr Schacht im Haag Vorverhaudlung über die Internationale Bank Der AoungPlan wesmtlich verändert — Die Berliner Blätter zum Schachtzwischenfall — Die Reichsregierung beantragt im Haag die Aenderung des Bankgesetzes — Reichskreditgesellschafl anstelle der Reichsbank Haag. ReichsbankprSfident vr. Schacht traf am Mon tag vormittag im Haag ein. Mit vr. Schacht sind nun sämt liche Mitglieder des Komitees für die Internationale Zahlungsbank im Haag versammelt. Der Verlauf der Be ratungen über das Statut der Treuhandverträge und das Grundgesetz der Bank ist von dem Ausgang der Verhaud- - Inngen über die Sanktionen und von der Enderledigung der übrigen Fragen abhängig. Einen schwierigen Punkt in den Beratungen des Bankenkomitees wird die Personalfrage bilden. Von der Ernennung des Präsidenten der Inter nationalen Bank hängt der ganze Geist ab, der künftig dieses neue internationale Institut beherrschen wird. Don den Alliierten wird der Versuch gemacht, dem Präsi denten, der voraussichtlich ein Amerikaner sein wird, als Bankpersonal einen Teil des jetzigen Personals der Re parationskommission und der Parker Gilbertschen Kontroll organe aufzudrängen. In diesem Punkte ist in den Vor verhandlungen über die Internationale Bank im Haag auch dem Reichsbankpräsidenten vr. Schacht eine wichtige Aufgabe gegeben, da es keineswegs im deutschen Interesse liegt, daß die Durchführung des Re parationsgeschäftes bei der Internationalen Zahlungsbank in die gleichen Hände gelegt wird, die in den vergangenen Jahren in der Reparationskommission dieses ganze Problem ausschließlich politisch anzufassen gewohnt waren. Don französischer Seite wird betont, daß man die sach lichen Fragen, die mit dem Erscheinen des deutschen Reichs bankpräsidenten auftauchen, als ernst ansieht. Es handelt sich um die deutschen Einlagen in dieInternatio- n a l e B an L, für die vr. Schacht noch keine Erklärung ab gegeben hat und um die Frage der M o b i l i s a t i o n, das heißt der Anleihen, die auf den internationalen Markt kom men können. Für beide Fragen bildet vr. Schacht den ent scheidenden Faktor, und man erwartet für heute nachmittag entscheidende Auseinandersetzungen. Oie Kompromißformel in der Gankiionsfrage. Haag. Man spürte am Montag vormittag im Haag, daß dieser Tag große Entscheidungen bringen würde. Schon das äußere Bild der Konferenz zeigte das an. Die Delegationen hatten ganz früh am Morgen ihre Arbeit ausgenommen, und wie immer, wenn Konferenzen vor der Entscheidung dn- gelangt sind, hat sich auch diesmal im Haag eine Reihe von Interessenten eingefunden. Aus Deutschland waren ver schiedene Reichstagsmitglieder angekommen, und die Fort schritte in der ungarischen Reparationsfrage wurden dadurch angedeutet, daß eine Abordnung der Optanten im Haag ein getroffen ist, die bei den Beratungen über die Regelung der Entschädigungsansprüche zu Nate gezogen werden sollte. Den Angelpunkt bildete die Sanktionsfrage, die am Montag vormittag durch die Juristen nach dem Er- gebnis der Sonntagsbesprechung in Form gegossen wurde. Es nahmen an diesen Beratungen von deutscher Seite vr. Gaus und Meyer vom Ministerium für die besetzten Gebiete teil. Zu gleicher Zeit waren die Gläubigermächte versammelt, um über die „Generalbereinigung" zu beraten, da ja Sanktionsfrage, Moratorium und Mobilisierung aufs engste innerlich verbunden sind und ihre Gesamtlökuna auch be stimmend für die etwaigen Revisionsmöglichkeiten Ves Pöung- Planes ist. Zur Formulierung des Notenaustausches, die zwischen der deutschen und französischen Abordnung in der Sanktions frage stattfinden soll, verlautet, daß in der französischen Note ausdrücklich festgestellt wird, im Falle einer Lossagung Deutschlands vom Poung-Plan trete „das allgemeine Vertrags-System" wieder in Kraft. Nicht erwähnt wird jedoch, was unter allgemeinem Vertrags-System zu verstehen ist. Es muß deswegen als selbstverständlich an gesehen werden, daß die französische Note unter allgemeinem Vertrags-System die Rückkehr zu den Sanktions bestimmungen des Versailler Vertrages versteht, während man auf deutscher Seite die Auf fassung vertritt, unter allgemeinem Vertrags-System seien die Bestimmungen des Völkerbundpaktes, Locarnopaktes und Kellogg-Paktes anzusehen, die gegenwärtig die Grundlage der internationalen Politik bilden. Ungeklärt war am Montag mittag noch, ob es in der französischen Note Los sagung vom Poung-Plan oder Zerreißen des Young-Planes (auf französisch: soit rompu — eoit cköobirs) heißen wird. Der französische Ministerpräsident Tardieu wird den Vorschlag in der Sanktionsfrage dem französischen Kabinettsrat vorlegen. Die Entscheidung auf deutscher Seite soll ebenfalls in einer Kabinettssitzung fallen. Sollten die beiden Kabinette ihre Zustimmung geben, so würden die Führer der deutschen und französischen Abordnung in der darauf folgenden Sitzung der sechs einladenden Mächte ledig lich diesen Notenaustausch zwischen Deutschland und Frank reich in der Sanktionsfrage zur Kenntnis bringen mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß der Notenwechsel nichtin das Haager Schlußprotokoll ausgenommen wird. Der Poung-Plan wesentlich verändert. Haag. Der französische Ministerpräsident Tardieu ver ließ Montag abend den Haag. Er will aber Mittwoch vor- mittag wieder im Haag eintreffen, nm die Verhandlungen über die Sanktionsformel fortzusetzen und an der Schluß sitzung der Haager Konferenz teilzunehmen. Tardieu will die zwischen den deutschen und den fran zösischen Juristen vereinbarte Sanktionsformel, Uber die noch immer offizielle Mitteilungen nicht vorliegen, dem Ministerrat in Paris unterbreiten und sich erst nach seiner Rückkehr über die Sanktionsformel endgültig entscheiden. Dadurch erleiden' die Haager Verhandlungen eine Ver zögerung.. Die Beratungen der sechs einladenden Mächte Aber die strittigen Finanzfragen wurden beendet, und es wird von den Gläubigerstaaten behauptet, daß man sich über alle Punkte geeinigt habe. Es ist aber eine Nachprüfung des Ergebnisses bei der deutschen Delegatton notwendig, da sich in den letzten Tagen schon mehrfach her- ausgestellt hat, daß die Auffassung der Gläubigerstaaten we sentlich optimistischer ist als die Auffassung der deutschen Delegation. Ueber die Verhandlungen des Bankenkomitees, das eine Beratung abgehalten hat, gehen die verschiedensten Gerüchte um. Es wird u. a. von belgischer Seite be- hauptet, daß es einen Zusammenstoß zwischen vr. Schacht und den Gläubigerstaaten gegeben habe. Das englische Mitglied des Komitees für die Internationale Tributbank hat aber erklärt, daß man in aller Ruhe die Tagesordnung für die Verhandlungen des Komitees aukaestellt und tick dann aetrennt babe. Don bel- g11 cyer weile wird behauptet, daß vr. Schacht eine völlige Umarbeitung des Bankstatuts gefordert habe, weil inzwischen der Young-Plan wesentlich verändert wor- den sei. * vr. Schacht hat sich ft» der Sitzung des Internationale«