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VulsncherTayeblatt Kcrnfirecher 18. Tel-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Pvstlcheck-Kcnto Dresden 2138. Gtrv-Konto 14V «kzrrNSMLßLIAEr Bank-Konten: PalSnitzer Baak, Palsnitz und ^W»4,Rt-»g VHgHAH Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz EeichSftSstelle: Pulsnitz, «lbertstraße Nr. 2 Druck u«d Verlag von E. L. Förster» Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Anzeigen-Grundzablen in Die 41 wm breite Zeile (Mosse'S Zeilenmesser 14) I wm Höhe 10 in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 E amtlich 1 ww 30 und 24 L-/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50^ Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung Bis V>10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme d^dulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz oes Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und Llteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgerichtSbezirk«: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald-, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf _ — — «rschetmt a» j«»«« Merktag - - - 3u> Fülle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Bettieves der Zeitung oder der B-förderungS-inrichtungen, hat der Bezieher Lrcferung oder Nachlieferung der Zetmng oder auf Rück- »a^lung des dezugspretseS. - Wöchentlich 0.85 NM bet freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM fretbleib«> d Nummer 48 ! Dienstag, den 26. Februar LTLS ! § 81. Jahrgang Amtlicher Teil Der Siadtrat Pulsnitz, den 26. Februar 1929 Akim MMÄE Mm NW Mittwoch, de« 27. Februar 1829, vormittag» 11 Uhr, soll i« Pulsnitz, Sammel ort der Bieter Restaurant »zum Bürgergarten" 1 Auhangewagea für Lastkraftwagen meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz, am 26. Februar 1929. In das Handelsregister ist aus Blatt 438, die Firma Wäschesadrik Saxonia Aktien« gesellschaft in Pulsnitz betreffend, eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Pulsnitz, am 23. Februar 1929. Au der Reichs - Unfallverhütungs - Woche vom 24 Februar bis 3. März 1929 wird veranstaltet: Eine Unfallverhütungsbilder-Ausftellung im Vortragssaale der öffentlichen Handelsschule mit Fachschule für Textilindustrie. Sie ist gedffnet tstglich außer Sonnabends 12-2 und 5 8 Uhr nachmittags, Sonnabends von 12-6 Uhr nachmittags. Eintritt frei. Drei Filmvorführungen als Beiprogramm de» Olympia Theater» am Do«ner»tag, den 28. Februar 1S2S, abend» 8 Uhr. Die als Beiprogramm vorzusührenden Filme der „Ruwo" find: Der Mensch i« Gefahr! Achtung, aufgepatzt! Kleine Ursache» grotze Wirkung! Die Einwohnerschaft wird aus die Veranstaltungen besonders hingewiesen und um rege Beteiligung gebeten. Die Grundstücksbesitzer Richard Leipert und Alwin Hirschfeld in vberfteina beab sichtigen, von dem Flurstück Nr. 549 sür Oberfleina Wasser zur Versorgung ihrer Grundstücke Flurstücke Nr. 552 und 552 s, mit Trink- und Wirtschaslswafser in einer Wasserleitung abzu leiten. Hierzu ist nach § 40 Ziffer 1 a in Verbindung mit 8 157 Ziffer 13 des Wafferoesetzes die Genehmigung der Amtshauptmannschaft als Wafseramt ersorderlich. Nach 8 33 Abs. 1 des Waffrrgesrtzes wird dies hierdurch mit der Aufforderung bekanntgegeben, etwaige Einwendungen binnen zwei Wacken, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, vier anmbringen, widrigenfalls das Recht zum Widerspruche gegen die von der Amtsbauptmonnschast vorzunehmende Regelung verloren geht. Die aus besonderen prioatrechtlichen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch den Fristablaus nicht ausgeschlossen. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 22 Februar 1929 Das gerichtNche Dergleichsversahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bandsabrikvoten Robert Edwin Schurig in Großröhrsdorf. Siem«n«st,atze 134 R eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Dergleichstermine vom 19. Februar 1929 angenommenen Vergleichs durch Beschluß oom 19. Februar 1929 ausgehoben worden. Amtsgericht Pulsnitz, am 20 Februar 1929 Das Wichtigste In der Kirche in Borgeln wurden vierzig bis sünszig Besucher durch ausströmeode Kohlenoxydgase ohnmächtig. Ein Arzt stellte seft, daß es sich um leichte Fälle handelt. Der türkische Präsident Mustafa Kemal Pascha hat nach Konstan tinopeler Meldungen zahlreiche Telegramme aus dem nahen und fernen Osten erhalten, dke ihn ersuchen, Aman Ullaß feine Unterstützung zu gewähren M MW ÄlMLMMjlM — (Erneute Schneeverwehungen) Infolge der Schneefälle der letzten Tage ist es erneut zu Schnee verwehungen gekommen, die Verkehrsstockungen herbeiführten. In Dresden trafen zahlreiche Züge mit Verspätungen ein. Bei Großschönau sind mehrere Automobile in den Schnee wehen sieckengeblieben. Die Krafipostlinie Waltersdorf— Bensdorf—Zittau ist teilweise eingestellt worden. Auch im Riefengcbirge und im Vogtlande hat es in der Nacht zum Montag stark geschneit. In Plauen ruhte am Montag der Straßenbahnverkehr. — (Erholungsfürforgel929.) Der Bezirks- Verband der Amtshauptmannschaft Kamenz beabsichtigt auch in diesem Jahre erholungsbedürftige Kinder nach Gehör des Fürsorgearztes in guten Erholungsheimen an der See oder rm Gebirge unterznbringen. Die Unterbringung unter Ent sendung aller erholungsbedürftigen Kinder von Kriegsbeschä digten und Kriegshinterbliebenen aus dem ganzen Bezirk einschl- der Städte Kamenz und Pulsnitz und aller übrigen erholungsbedürftigen Kinder des Bezirks — mit Ausnahme der Städte Kamenz und Pulsnitz — erfolgt nur durch die Ab teilung Erholungsfürsorge bei dem Wohlfahrtsamt des Be- zirkssürsorgeverbandes der Amtshauptmannschaft Kamenz. An träge auf Unterbringung erholungsbedürftiger Kinder werden täglich während der Dienststunden, d.i. 8—12 Uhr und 2—5 Uhr in der Amtshauvtmannschast Zimmer Nr. 1 sowie an den im Bezirk stattfindenden Sprechtagen der Abteilung für Kriegerfürsorge schriftlich und mündlich entgegengenommen. Die in Kamenz, Königsbrück, Pulsnitz, Großröhrsdorf und Panschwitz stattfindenden Erholungsfürsorge-Sprechtage werden rechtzeitig in den Tageszeitungen bekanntgegeben. — (Wie müssen Kamine beschaffen sein?) Es genügt nicht allein, daß sich Kamine in einem guten baulichen Zustande befinden, sondern sie müssen auch brand sicher erhalten werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrif ten kann nach § 36» St GB, eine Strafe verhängt werden. Aus gute Verputzung der Kamine außerhalb des Daches muß deshalb besonders geachtet werden. Bayr.ObLG.n 122/28. Bedrohung des Weltfriedens Das militärische Geheimabkommen zwischen Belgien «nd Frankreich — E« war beim Völkerbund ia Genf unbekannt Holländische Pressestimmen zum belgisch-französischen Militärabkommen Die deutsche Oeffentlichkeit wie die des nichtfrauzöstschen Auslandes ist durch die Veröffentlichung des belgisch-franzö sischen Militärabkommens durch die holländische Presse sehr überrascht worden. Dem Völkerbund war zwar ein belgisch französischer Notenwechsel bekannt, aber cs hat in Genf über rascht, daß das Abkommen zwischen Belgien und Frankreich militärpolitisch gegen Deutschland, Holland nnd Italien ge richtet ist. Man fragt sich in Genf, wozu der Völkerbund eigentlich da ist, wenn derartige Militärabkommeu zwischen Völkerbundmächten, wie Belgien »nd Frankreich, getroffen werden. In Berliner amtlichen Kreisen zweifelt man nicht daran, daß die holländischen Veröffentlichungen der Tatsache eines belgisch-ftonzöstschen, gegen Deutschland ge richteten militärischen Abkommens entsprechen. Peinlich wird das Zusatzabkommen aus dem Jahre 1927 empfunden, weil es nach dem Abschluß der Locarno-Verträge getroffen wurde. Man nimmt an, daß von deutscher Seite aus Schritte unternommen werden, um von Frankreich und Belgien Aufklärung zu verlangen, wie man eine solche Politik geheimer Militärbündnisse mit den Verträgen von Genf und Locarno in Einklang zu bringen vermag. Deutsch- lands und Frankreichs Außenminister, Stresemann und Briand, werden auf der Märztagung des Völkerbund rates diese sensationelle Frage zu klären haben. Der Inhalt der militärischen Geheimkonvention. Die Geheimkonventian zwischen Belgien und Frankreich vereinbart gemeinsames militärisches Vorgehen im Falle eines Krieges mit Deutschland oder einer anderen Macht. Der Vertrag i-st anwendbar auf jede Grenze. Die Mobili sierung zieht eine einheitliche Führung nach sich. Belgien stellt Frankreich 600 000 Mann, Frankreich dem belgischen Königreich mindestens 1,2 Millionen zur Der- fügung. Die beiden Geueralstäbe arbeiten gemeinsam. Die Dauer des Abkommens ist auf 25 Jahre festgesetzt. Das Zusatzabkommen von 1927, das zwischen den beiden Generalstäben abgeschlossen wurde, ist gegen die Niederlande gerichtet und steht eine Mitwirkung belgischer Truppen in einem französisch-italienischen Kriege vor. Von größter Tragweite ist die Feststellung, daß Frank reich und Belgien vom militärischen Standpunkt Hinfort als einheitliches Gebiet angesehen werden. Die militärischen Einzelheiten sehen vor, daß das bel gische Heer den, linken Flügel der französischen Front bilde. /Das belgische Eisenbahnnetz wird militärpolitisch um- gestaltet. Das in Belgien operierende französische Feldheer soll L160 Feldgeschütze, 2880 Geschütze schwerer Kaliber. 10 650 Maschinengewehre und 1800 Tanks besitzen. Das belgische Heer soll über 576 Feldgeschütze und 1848 Maschinengewehre verfügen. Als Gegner Belgiens werden Holland und Deutschland, als Gegner Frankreichs Deutschland, Italien und Spanien angesehen. In einer besonderen Klausel wird die Rolle Belgiens als „provozierender Staat" Um rissen, die dem belgischen Staat Briand vorbehalten hat, seit er in Locarno mit Stresemann ungedeckte Friedens wechsel unterezichnete. Die Wirkung auf das Ausland. Die Bestätigung eines belgisch-französischen militärischen Abkommens ist für Deutschland sehr ernst. Der wahre Charakter der französischen militaristischen Außenpolitik wird nunmehr enthüllt. Noch ernster ist die französisch- belgische Zusammenarbeit im Kriegsfall für Eg land, weil England in den Locarno-Verträgen die Garantie für die deutsch-französisch-belgische Grenze übernommen hat. Die Beilegung irgendwelcher Konflikte an der Westgrenze ist für England fast unmöglich gemacht. Für die Niederlande be deutet das Abkommen eine Gefährdung seiner Neu tralität. Die italienische Negierung wird nicht erstaunt sein, daß im Ernstfälle Belgien als Kriegsgegner Italiens ersteht. * In Holland hat die Veröffentlichung des Militär abkommens ungeheures Aufsehen erregt. Man glaubt, daß die Sicherheit der Niederländischen Nation und des inter nationalen Friedens bedroht ist. Frankreich und Belgien hätten das Genfer Friedenswerk untergraben. Die englische Presse enthält sich im allgemeinen jeglichen Kommentars. Im übrigen glaubt man in Eng land, daß derartige Militärabkommen auch heute noch zur Sicherheit der Völker notwendig seien. Weitere holländische Preffeftimmen zum belgisch - sranzösischen Militärabkommen Amsterdam, 25. Februar. Das „Nieuwe Rot ter damsche Courant" schreibt zur Veröffentlichung des belgisch-französischen Militärabkommens u. a.: Die Bespre chungen der Generalstäbe im Jahre 1927 zeigten Ken Nach kriegsmilitarismus in seiner ganzen Verderbtheit. Während Belgien und Frankreich im Jahre 1925 in Locarno mit ihrem Erbfeinde Deutschland dahin übereingekommen seien, alles zu tun, um den Krieg aufzuhalten, hätten die beiden Generalstäbe, für deren Handlungen die beiden Regierungen