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Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn und ZwangSoergleich wirb der für Aufträge etwa schon bewilligte Nachlaß hinfällig. Anzeigen sind an den Erscheinungstagen bis vormittag» 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr Sc Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann und Gebrüder Mohr. Verantwortlich für den Heimattetl, Sport und Anzeigen Walter Hoffmann, Pulsnitz, für Politik und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. D. A. V.: 2250. Geschäftsstellen: Albertskaße 2 und Abolf-Hitler-Straße 4. Fernruf 518 und 550 Der Pulsnitzer Anzeiger ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft zu Kamenz, des Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes zu Kamenz Diese Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn- ««b Feiertage. Der Bezugspreis beträgt bei Abholung wöchentlich 45 ,Rpf., bei Lieferung frei Haus SO Rpi. Postbezug monatlich 2.80 RM. Iw Falle höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. — Anzeigenpreise und Nachlaßsätze bei Wieder holungen nach Preisliste Nr. 8 (in unseren Geschäftsstellen erhältlich). Bei Konkurs Nr. i34 Donnerstag, den 11. Juni 1936 88. Jahrgang Abfuhr für Moskau Die Schweiz gegen Aufnahme der Beziehungen In dem schweizerischen Parlament unternahmen die .Marxisten aller Schattierungen einen großangelegten Vor stoß, um die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehun gen zwischen der Schweiz und Sowjetrußland zu erreichen. Sie begründeten ihren Antrag mit dem heuchlerischen Vor wand, daß wirtschaftliche Kreise die Wiederherstellung ge ordneter Beziehungen zwischen den beiden Ländern für notwendig erachten, während es ihnen in Wirklichkeit darum zu tun ist, durch Wiedereinrichtung der Sowjet vertretung einen Stützpunkt für ihre politische Propaganda zu schaffen. Die schweizerische Regierung hat jedoch diese Absichten klar durchschaut und ihre ablehnende Haltung gegen eine Wiederaufnahme der Beziehungen mit Moskau in vollem Umfange ausrechtcrhalten. Die Stellungnahme der schweizerischen Regierung wurde durch den Bundesrat Motta in äußerst wirkungsvoller Weise begründet. Motta wies darauf hin, daß die Schweiz niemals die Unterhaltung regelmäßiger Handelsbeziehun gen mit Sowjetrußland verhindert habe. Er bestritt im übrigen, daß die offizielle Anerkennung imstande wäre, die Bedeutung des gegenseitigen Handelsverkehrs in wirklich fühlbarer Weise zu ändern. „Der Anteil Rußlands am Weltaußenhandel ist ver schwindend klein. Die Schweiz hatte im Jahre 1935 als kleines Land von Millionen Einwohnern einen Außen handel aufzuweiscn, der bedeutender ist als derjenige des unermeßlichen Rußlands mit seiner Bevölkerung von 160 Millionen. Der russische Außenhandel ist übrigens in einem Schrumpfungsprozeß begriffen. Er belief sich im Jahre 1935 im ganzen nur auf 1650 Millionen Gold- franken, während der schweizerische Außenhandel noch eine Ziffer aufweist, die zwei Milliarden überschreitet." Motta verwies dann auf die schlechten Erfah rungen, die Belgien und die Vereinigten Staaten mit der Anerkennung Sowjetrußlands in wirtschaftlicher Hin sicht gemacht haben. Er sprach weiter davon, daß jeder Staat sich die Einrichtungen geben könne, die seinen Be dürfnissen entsprechen, daß es -aber zu den schwersten staat lichen Mißbräuchen gehöre, wenn in die Außenpolitik die Parteileidenschaften hineingctragen würden. Von jeher habe sich deshalb der Bundesrat gegen die Bestrebungen der sozialistischen und kommunistischen Parteien erhoben, ihre Ideologien zur Basis der Außenpolitik zu machen. Er habe im Jahre 1934 gegen den Eintritt Sowjetruß lands in den Völkerbund gestimmt. Diese Haltung sei durch das Parlament und die große Mehrheit des Volkes gebilligt worden. Der moralische und politische Kredit der Schweiz sei durch diese Stellungnahme in der Welt noch gewachsen. Eine offizielle Anerkennung Moskaus durch die Schweiz fetze voraus, fuhr Bundesrat Motta fort, daß die Um stände, unter denen wir leben, eine tiefgehende Aende- rung erfahren. Wäre die russische Negierung im gegen wärtigen Augenblick imstande, darauf zu verzichten, die kommunistische Propaganda direkt oder indirekt zu unter stützen? Die Sowjetregierung könnte dies nicht, selbst wenn sie es verspräche. Die kommunistische Pro paganda stellt nun aber in unseren Augen ein moralisches Verbrechen dar, ein Ver brechen zwar, das unsere Gesetzgebung als solches noch nicht umschrieben und geahndet hat, aber dennoch ein Ver brechen. Die Sowjetregierung ist heute noch untrennbar von der Dritten Internationale. Moskau schwingt die Brandfackel Es besteht zwischen der Sowjetregierung und der Kommunistischen Partei eine teilweise Identität der Per sonen und eine verwirrende Solidarität der Ideen und Interessen. Der Einfluß Moskaus ist überall am Werke. Die Dritte Internationale schwingt die Brandfackel im Westen Europas und feiert dort die Verbindung von Kommunismus und Anarchie. Der Einfluß Moskaus ar beitet, wo er kann, an der Bildung von Volksfronten. Er bringt die französischen Kommunisten dazu, die Militär- rrcvite auzunchmen, und die Schweizer Kommunisten, sie abzulchnen. Die kommunistische Taktik kennt alle Formen und alle Schattierungen. Sie sucht Revolutionen in Bra silien, in Argentinien, in Uruguay und in anderen Staa- len Südamerikas zu entfachen. Es ist nicht richtig, daß die Schweiz in ihrer dauern den Weigerung, Sowjetrußland offiziell anzuerkennen, allein dasteht. Holland, Portugal und Jugoslawien be treiben die gleiche Politik wie wir. Die politische Weltlage verbietet uns, zu dulden, daß unser Boden unter dem Deckmantel von Privilegien und diplomatischen Immunitäten zu einem internatio nalen Propagandazentrum wird. Unser Volk würde es nicht verstehen, wenn der National rat taub bliebe für den Appell einer verantwortlichen Ne gierung und dazu käme, einer Geste das Wort zu sprechen, die heute dem denkbar unerwünschtesten Abenteuer den Weg ebnen müßte. Deutschland kündigt Verrechnungsabkommen mit der Schweiz Berlin, 11. Juni. Der deutsche Gesandte in Bern hat am Mittwoch auftragsgemäß dem schweizerischen Bundesrat eine Note des Anhalts überreicht, daß die kürzlich von der Schweiz ausgearbeiteten Borschläge über eine Abänderung des deutsch-schweizerischen Derrechnungsabkommen von Deutschland nicht als Grundlage für Lie weiteren Verhandlungen ange nommen werben können. Die deutsche Regierung hat daher vorsorglich das Derrechnungsabkommen vom 17. April 1935 und das am gleichen Tage abgeschlossene Warenzahlungs»! abkommen zum 30. Juni 1936 gekündigt. Sie hat sich jeLM bereit erklärt, auf der Grundlage ihrer Vorschläge in der Zwischenzeit die Verhandlungen über eine Regelung des deutsch-schweizerischen Zahlungsverkehrs wieder aufzunehmen. Supen-Illalmedy unter Ausnahmerecht Brüssel, 11. Juni. Im Staütsanzeiger ist eine Verordnung erschienen, die der belgischen Regierung die Möglichkeit gibt, Militär rentenbeziehern im Gebiet von Eupen, Malmedy und St. Vith die Rente nicht zu gewähren oder sie ihnen zu ent ziehen, „wenn sie durch Umtriebe gegen ihre Pflichten als belgische Bürger verstoßen". Bezeichnend für die Verord nung ist, daß sie ausdrücklich auf das Gebiet von Eupen, Malmedy und St. Vith beschränkt wird. Sie hat keinen all gemeinen Charakter, sondern trägt ebenso wie das Aus- vürgerungsgesetz Ausnahmecharakter. Die deutsche Arbeitsbeschaffung Dr. Goerdeler über die Finanzierungsmaßnahmen Im Mittelpunkt des dritten Tages des Internatio nalen Gemeindekongresses, mit dem die Berliner Verhand lungen zu dem ersten Thema der Bekämpfung der Arbeits losigkeit durch die Gemeinden abgeschlossen wurden, stand eine große Rede des Leipziger Oberbürgermeisters Dr. Goerdeler über die Finanzierung der deutschen Arbeits- beschaffungsmaßnahmen. Dr. Goerdeler schilderte die deutschen Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit, die in den Jahren 1933/34 in Deutschland ergriffen sind, um die Arbeitslosigkeit von den verschiedensten Seiten her zur Auflösung zu bringen. Zur Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmatznahmen erklärte Dr. Goerdeler: Die Kosten wurden aus laufenden Einnahmen, durch Anleihen und durch kurzfristige Kredite bestritten. Ein Teil der Gelder endlich ist durch die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ausgebracht worden. Für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsmittel des Reiches 1135 Millionen RM. be- rcitgestellt worden, die Ende 1934 fast restlos vergeben waren. 140 Millionen RM. sind durch freiwillige Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit gedeckt. Die Reichs anstalt hat für die Finanzierung der werteschasfenden Arbeitslosenfürsorge in den Jahren 1933 bis 1935 fast 2 Milliarden RM. ausgegeben, die dem Träger der Arbeit, das sind in der Regel die Länder, Gemeinden und Ge- meindcverbände, bewilligt wurden. Bei der Ausdehnung der Arbeitsbeschaffungsmaß nahmen konnten die Mittel nicht mehr durch die Haus halte bereitgestellt werden. Die dazu notwendigen lang fristigen Kredite waren auf dem Kapitalmarkt nur begrenzt zu beschaffen. Es sind daher neue Wege eingeschlagen worden. Zunächst der der Vorfinanzierung, d. h. des Vorgriffs auf künftige Einnahmen, also eine Vor belastung des künftigen Staatshaushalts. Dieser Methode liegt die Annahme zugrunde, daß eine verstärkte Arbeitstätigkeit erhöhte Umsätze, ver ringerte Unkosten und damit größere Steuerkraft der gesamten Wirtschaft erzeugt. Die Vorfinanzierung erfolgte kurzfristig durch Wechsel, wobei sich das Reich zur Einlösung aus Haushaltsmitteln verbürgte. Die Vorbelastung beträgt für die Jahre 1933: 160, 1934: 741, 1935: 985, 1936: 919, 1937: 914, 1938: 909 Millionen RM. Eine sehr wesentliche Belebung des Arbeitsmarktes bedeuten natürlich alle direkten AufträgedesStaa- tes zur Erfüllung von Staatszwecken aller Art. Es ist in Deutschland nicht anders als sonstwo in der Welt, daß selbstverständlich auch die Rüstung des Volkes erhebliche Teile der Wirtschaft beschäftigt. Auch bei anderen Völkern fließen erhebliche Teile des Volkseinkommens in die Rüstungen. Deutschland hat sich von Subventionen der Wirtschaft wieder frei gemacht. Schuh -es deutschen Blutes Die erste Sitzung des Neichsausschusses zum Schutze des Deutschen Blutes wurde im Reichsinnenministerium durch Staatssekretär Pfundtner eröffnet, der in seiner An sprache u. a. folgendes ausführte: Die Gesetzgebung des Dritten Reiches habe ein höch stes Ziel und einen letzten Zweck: die Selbstbehauptung des deutschen Volkes, die Erhaltung und Entfaltung des deutschen Volkstums. Verwaltung und Rechtsprechung müßten die getreuen Helfer zur Verwirklichung dieses Zie les der nationalsozialistischen Staatsführung sein. Ter Führer habe in eindeutiger Weise die großen Gesichtspunkte gewiesen, nach denen unser Volk seine Blut- reinheit bewahren solle. Er habe durch ein großes Gesetz- gebungswerk in organischer Aufeinanderfolge die Voraus setzungen für die Endziele geschaffen, die zur rassischen Gesundung des deutschen Volkes führen. In erster Linie dienten die aus dem Parteitag der Freiheit erlassenen Rasscgesetze vom September 1935 diesem Zweck, das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, das Reichsbürgergesetz und das Ehegesundheitsgcsetz. Wenn der Ausschuß heute seine Tätigkeit beginne, müßten sich alle seine Mitglieder dessen bewußt sein, daß sie an besonders verantwortungsvoller Stelle beim Wie deraufbau von Volk und Reich mitzuwirken hätten. Auszeichnung für Sachsens tzandweri Schluß des Reichshandwerkerlages Der Reichshandwerkertag in Frankfurt a. M. erreicht« am Mittwoch sein Ende. Auch der letzte Tag stand im Zei- Amtlichar Teil Seile 5