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Nr. 79 88. Jahrgang Donnerstag, den 2. April 1936 Äeuffchlnnks FrieÄensnlnn Die Grundlage zur Versöhnung Europas Klare Rechtslage und Zwangsoergleich wird der für Aufträge etwa schon bewilligte Nachlaß htuftUK» Anzeigen sind an den ErschetnungStagen bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr L Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann und G. L. Förster'» Grö»» Verantwortlich für Oertliche» u. Sächsischer, Unterhaltungsteil. Sport u. Anzeigenteil Karl Hoffmann, Pulsnitz, für Politik und den übrigen Tell Walter Mohr, Pulsat^ D. A. ll.: 2250. Geschäftsstellen: Albertstr.2 u. Adotf-Hitler^tr. 4. Fernruf 518 u. «L Das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft und des Finanzamtes zu Kamen, des Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt Dteie Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn- und Feiertage. 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Es sieht in der Vertretung dieser natürlichen internationalen Grundsätze des staatli chen Lebens ein Gebot der nationalen Ehre und eine Vor aussetzung für jede praktische Zusammenarbeit der Völker, von der es unter keinen Umständen mehr abgehen wird. 2. Das deutsche Volk wünscht aus aufrichtigstem Her zen, mit allen seinen Kräften mitzuhelfen am großen Werk einer allgemeinen Versöhnung und Verständigung der europäischen Nationen zum Zweck der Sicherung des für diesen Kontinent, seine Kultur und seine Wohlfahrt so notwendigen Friedens. Dies sind die Wünsche des deutschen Volkes und damit die Verpflichtung der Deutschen Regierung. Die Deutsche Regierung möchte weiter in Anlehnung an ihre in der vorläufigen Note vom 24. März 1936 schon mitgeteilte grundsätzliche Einstellung noch folgendes be merken: Deutschland Hal im Jahre 1918 den Waffenstillstand abgeschlossen auf Grund der 14 Punkte Wilsons. Diese sahen keinerlei Einschränkung der deutschen Souveränität im Rheinland vor. Im Gegenteil: Der hauptsächlichste Grund gedanke dieser Punkte war, durch eine neue Völkerordnung einen besseren und dauerhaften Frieden aufzubauen. Er sollte in weitestem Umfange dem Selbstbestimmungsrecht ^erecht^werden. und zwar ohne Rücksicht auf Sieger oder B) Der Königlich Britische Außenminister hat in seiner Rede vom 26. März über die entmilitarisierte Zone mit geteilt, daß diese letzten Ende nur als Ablösung für eine eigentlich von Frankreich im Jahre 1918 angestrebte Los- trennuna des Rheinlandes von Deutschland errichtet wurde. Aus dieser Feststellung ergibt sich, daß die demilitarisierte Zone selbst nur als Folge der vorausgegangenen Ver letzung einer auch die Alliierten bindenden Verpflichtung entstanden ist. C) Die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Vertrages basieren demnach selbst auf der Verletzung einer Deutschland gegebenen Zusicherung und besaßen als einziges rechtliches Argument nur die Gewalt. Sie sind vom Ver sailler Vertrag in den Locarno-Pakt übernommen worden nach einer neuerlichen Rechtsverletzung, nämlich der Be setzung des Ruhrgebietes, die selbst von englischen Kron- juristen als Rechtsbruch bezeichnet worden ist. D) Der sogenannte „freiwillige Verzicht" auf die Sou veränität Deutschlands in diesen westlichen Provinzen des Reiches ist mithin eine Folge des Versailler Diktats und einer Kette von sich hier anschließenden schwersten Bedrük- kungen des deutschen Volkes, wobei insbesondere hingenne- fen werden muh auf die furchtbare Rot uud Zwangslage -es Reiches infolge der Rhelnlandbesehung. Wenn daher von feiten der Britischen Regierung heute erklärt wird, daß man wohl von einem Diktat von Ver sailles gesprochen habe, aber doch niemals von einem Diktat von Locarno, so muß die Deutsche Regierung mit der Gegenfrage antworten: „Gab es oder kann es überhaupt in der Welt ein großes Volk geben, das freiwillig und ohne äußersten Zwana einseitia auf seine Hobeitsreckte. und rwar zur Sicherheit des Reiches unternommenen, nur deutsches Reichsgebiet betreffenden und niemand bedrohenden Schritt der Würdigung eines Gremiums zu unterstellen, das selbst im günstigsten Fall nur die rechtliche Seite, aber unter gar keinen Umständen die politische zu beurteilen in der Lage ist. Dies gilt um so mehr, als der Völkcrbundsrat bereits eine Entscheidung betroffen hat, die die rechtliche Beurteilung der Frage präjudiziert. Die Deutsche Regierung ist weiter der Ueberzeugung, daß ein solches Urteil nicht nur keinen positiven Beitrag liefern könnte für eine wirkliche konstruktive Lösung der Frage der europäischen Sicherheit, sondern ausschließlich geeignet ist, eine solche Lösung zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Im übrigen: Entweder man glaubt an die Möglichkeit einer allgemeinen europäischen Friedenssicherung, dann kann ein solcher beabsichtigter Eingriff in die Hoheitsrechte eines Staates nur erschwerend wirken, oder man glaubt an eine solche mögliche Friedenssicherung nicht, dann käme einem solchen Entscheid höchstens nachträglich eine feststel lende juristische Bedeutung zu. , Die Deutsche Regierung kann daher in diesem Punkte sowie in jenen. weiteren dieses Entwurfes der Vertreter der Locarnp-Mächte,. die sich nur als einseitig belastend für Deutschland erweisen, nicht nur keinen nützlichen Bei trag für eine wirkliche großzügige und konstruktive Lö sung der Frage der europäischen Sicherheit erblicken, son dern höchstens Elemente der Diskriminierung eines gro ßen Volkes und damit einer Infragestellung jeder dauer haften Friedensgestaltung. Entsprechend dem ihr vom deutschen Volke erteilten Auftrag muß daher die Deutsche Regierung alle Deutschland einseitig belastende« und damit diskriminierenden Vorschläge dieses Entwurfes ablehnen. Deutschland hak, wie schon aus seinem Angebot heroorgeht, nicht die Absicht, jemals Belgien oder Frankreich anzugreifen. Es ist bekannt, daß bei der gigantischen Rüstung Frankreichs und den enormen Fe stungswerken an der französischen Ostgrenze ein solcher An griff aber auch rein militärisch sinnlos wäre. Aus diesen Gründen ist der Deutschen Regierung auch der Wunsch der Französischen Regierung nach sofortigen G e- neralstabsverhandlungen unverständlich. Die Deutsche Regierung würde darin nur ein ernstes Präju diz sehen, wenn vor dem Abschluß der neuen Sicherheits pakte solche Generalstabsabmachungen zustande kämen. Sie ist der Auffassung, daß solche Abmachungen in jedem Falle erst die Folge der politischen Beistandsoerpflichtungen der fünf Locarno-Mächte seien, und dann nur auf streng reci- proker Grundlage stattfinden könnten! : Die Deutsche Regierung ist weiter der Auffassung, daß der Komplex der vorliegenden Probleme zur leichteren Lö sung nach den Gesichtspunkten der beabsichtigten Ziele zweck mäßig gegliedert werden müßte. Sie muß dann aber fol gende grundsätzliche Fragen stellen: Welches soll das Ziel der Bemühungen der europäische« Diplomatie sein? . A. Sott e» das Ziel sein, die sich als für jede dauernd« znedenssicherung als ungeeignet erwiesene Zweiteilung der euro päischen Volker in Mehr- oder weniger Berechtigte, in Ehren oder Unehrenhafte, in Freie oder Unfreie unter irgendwelchen "En Formen oder Modifizierungen beizubehalken oder fortzu- tühren? Soll es weiter die Absicht der europäischen diplomati- schen Bestrebungen sein, aus einem solchen Willen heraus aus dem Wege einfacher majorisierender Beschlüsse Feststellungen über vergangenes zu treffen, Urteile aufzurichlen, um damit die schein- bar juristisch noch fehlenden Begründungen für die Fortführung dieses früheren Zustandes zu finden? Oder soll Bemühen der europäischen Regierungen darauf hin- gerichle« sein, unter allen Umstanden zu einer wirklich konstruk- Nven Ordnung de» Verhältnisses der europäischen Rationen unter einander und damit zu einer dauerhaften Friedensgestaltung und -sicherung zu kommen? " Der Friedensplan der Deutschen Regierung, den Bot schafter von Ribbentrop der Britischen Regierung über geben hat, hat folgenden Wortlaut: Mit aufrichtiger Zustimmung hat die Deutsche Regie rung von dem Botschafter von Ribbentrop erfahren, daß es der Wunsch der Britischen Regierung und des britischen Volkes ist, baldmöglichst mit den praktischen Arbeiten für eine wahre Befriedung Europas zu beginnen. Dieser Wunsch deckt sich mit oen innersten Absichten und Hoffnungen des deutschen Volkes und seiner Führung. Es erfüllt daher die Deutsche Regierung mit um so größerem Bedauern, daß sie nicht in der Lage ist, in dem ihr am 20. März über gebenen Entwurf der Vertreter der Locarnomächte eine taugliche und fruchtbare Grundlage für die Einleitung und Durchführung einer solchen wahrhaften Friedensarbeit er kennen zu können. Es fehlt diesem Entwurf in den Augen des deutschen Volkes und in den Augen seiner Regierung jener Geist des Verständnisses für die Gesetze der Ehre und Gleichberech tigung. die im Leben der Völker zu allen Zeiten die erste Voraussetzung für die Abmachung freier und damit ge heiligter Verträge bilden. Die Deutsche Regierung glaubt es dem heiligen Ernst der in Frage stehenden Aufgabe schuldig zu sein, sich in der Feststellung der negativen Seite des ihr übergebenen Memorandums auf das Allernotwendigste zu beschränken. Sie will aber dafür versuchen, durch eine Erweiterung und Klärung ihrer am 7. März ausgesprochenen Vorschläge von ihrer Seite aus den Beainn einer konkreten Arbeit der in "diesem Fall auf das primitivste Recht der 'Verteidigung seiner eigenen Grenzen verzichtet hat oder verzichten würde?" Trotzdem aber hatte das deutsche Volk diesen Zustand 17 Jahre lang ertragen, und noch am 21. 5. 1935 erklärte der deutsche Reichskanzler, daß „die Deutsche Reichsregie rung in der entmilitarisierten Zone einen für einen sou veränen Staat unerhört schweren Beitrag zur Beruhigung Europas sieht", und daß die Reichsregierüng „alle aus dem Locarno-Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen so lange halten wird, als auch die anderen Vertragspartner bereit sind, zu diesem Pakt zu stehen." Die Deutsche Reichsregierung hat bereits in ihrer vor läufigen Note vom 24. 3. 36 darauf hingewiesen, daß der von Frankreich mit Sowjetrußland abgeschlossene militärische Vertrag dem Locarno-Pakt sowohl die rechtliche als aber besonders die politische Grundlage und damit die Voraus setzung seiner Existenz entzogen hat. Es erübrigt sich, hier auf noch einmal näher einzugehen. Denn: Es ist kein Zweifel, daß die Tendenz, Europa mit Mi litärbündnissen zu durchziehen, überhaupt dem Geist und Sinn der Aufrichtung einer wirklichen Völkergemeinschaft widerspricht. Es wächst die große Gefahr, daß aus dieser allgemeinen Verstrickung in militärische Allianzen ein Zu stand entsteht, der jenem gleicht, dem die Welt den Aus bruch ihres furchtbarsten und sinnlosesten Krieges mit in erster Linie zu verdanken hatte. Es liegt nun nicht im Vermögen einer einzelnen Regie rung, eine solche von bestimmten Großmächten eingeleitete Entwicklung zu verhindern, allein es gehört zum pflichtge mäßen Auftrag jeder Regierung, innerhalb der Grenze des eigenen Hoheitsgebietes Vorsorge vor jenen Ueberraschungen zu treffen, die sich aus einer solchen undurchslchklqen euro päischen Militär- und Kabinettspolikik ergeben köm n. Die Deutsche Regierung hat daher nach der vorliegenden Entwicklung, die eine Aufhebung der juristischen und poli- tischen Grundlagen und Voraussetzungen des Locarno-Pak tes bedeutet, sich auch ihrerstiti als an diesen Pakt nicht mehr gebunden erklärt und b e ouveränität des Reiches über das gesamte Reichsgebiet wirser hergestellt. Die Deutsche Regierung ist nicht in der Lage, ihren Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn