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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 14.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191200001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19120000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19120000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 14.1912
-
- Register Register I
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1912 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1912 13
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1912 25
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1912 37
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1912 49
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1912 61
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1912 73
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1912 85
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1912 97
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1912 109
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1912 121
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1912 133
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1912 145
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1912 157
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1912 169
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1912 181
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1912 193
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1912 205
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1912 217
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1912 229
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1912 241
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1912 253
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1912 265
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1912 277
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1912 289
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1912 301
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1912 313
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1912 325
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1912 335
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1912 345
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1912 355
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1912 365
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1912 375
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1912 387
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1912 397
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1912 407
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1912 417
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1912 429
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1912 441
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1912 453
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1912 465
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1912 477
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1912 489
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1912 501
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1912 513
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1912 525
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1912 537
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1912 549
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1912 561
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1912 573
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1912 585
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1912 597
-
Band
Band 14.1912
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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g; hei 10 Pfg. teigen- tionen Nr. 4 Nr. 5. Freitag, den 2. Februar 1912. XIV. Jahrgang. nbl. iid 2 und izen lumen 60.— ahme billig» inland. shandlg ,50 Pf., furter kieren, idet in Iegar, rika 911, per onen ®.— M eflich. ilen. 1Z61 bewähr “20 M.. antiere [555 ingen. en zare mit en n aller- n, emp- rühjahr [521 ume \M. [407 reberg orten, t [» Der Handelsgärtner Abonnementspreis bei direktem Bezug vomV erlag: fir Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährl., für das Ausland M. 8.— jährl. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig, Weststr. 58. Inserate 30 Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Das Abonnement gilt tortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Die Steuernachlässe im Gartenbau in ungünstigen Jahren. Die Ablehnung der Gurantielibernahme tntläjit den Verkäufer nicht aus der Ver pflichtung des § 459 B, G. B. Die Delegierten-Versammlung der Süddeutschen gärtnerischen Verbände, sowie die Generul-Vtrsammlnng der Arbeitgeber-Vereinigung deutscher Hundeis gärtner zu Kaiserslautern am 23. und 24. Januar 1912. Ein Beitrag zur Kenntnis der Pilzwurzel, Mykorrhiza, lieber Cypripedien, besonders Cypripedium insigne. Ueber einige bemerkenswerte Krankheiten unserer Gemüsepflanzen. I. Der deutsche Gartenbauhmdel im Jahre 1911. Rechtspflege, Handel und Verkehr, Vereine und Versammlungen, Ausstellungen, Kultur, Fragekasten, Bücherschau usw. Die Steuernachlässe im Gartenbau in ungünstigen Jahren. Das verflossene Jahr 1911 war für die Landwirtschaft und Gärtnerei ein überaus ungünstiges. Die anhaltende Dürre war den Kulturen schädlich und erzeugte Miß wachs und Einbußen im Umsatz, denn es hatte die Quantität ebenso eine Ver ringerung aufzuweisen wie die Qualität. Das hatte nun dem Ausschuß beim Landeskulturrat Veranlassung gegeben, ein Gesuch an das Sächsische Ministerium des Innern zu richten, in welchem gebeten wurde, diejenigen Gärtnereien, welche durch die ganz abnorme Trockenheit des Jahres 1911 in er heblicher Weise gelitten haben sollten, in irgend einer Form zu unterstützen. Man durfte um so mehr mit einem solchen An sinnen an die Kgl. Regierung herantreten, als ja auch den Landwirten in solcher gedrückten Lage eine Erleichterung durch Herabsetzung der Abgaben und Lasten gewährt wird. Was aber der Landwirtschaft recht und billig ist, sollte es dem Gartenbau in gleichem Maße sein. Indessen war die sächsische Regierung zunächst nicht gewillt, auf die Petition einzugehen, und es erfolgte zunächst ein ablehnender Bescheid. Man be schloß in der Gruppe der Kreishauptmannschaft Leipzig des Verbandes auch das Finanzministerium anzugehen, und das Gesuch, gestützt auf Erhebungen in den Gärtnereien, die durch Vertrauensmänner angestellt werden sollten, zu erneuern. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob und mit welchem Resultat das geschehen ist. Jedenfalls ruhte auch der Ausschuß für Gartenbau beim Landeskulturrat nicht, sondern brachte erneut seine Wünsche vor und es gelang ihm auch schließlich, das Ministerium von der hervorgerufenen Notlage zu überzeugen. Eine Verordnung des Finanzministeriums, die auf die Be mühungen des Ministeriums des Innern in dieser Sache zurück zuführen ist, bestimmte unter dem 15. Dezember, daß die Steuerbehörden bei den Gesuchen um Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung aus gärtnerischen Kreisen, eine eingehende Prüfung eintreten lassen und die Gesuche nach Möglichkeit be rücksichtigen solle. Natürlich konnte es sich dabei nur um die Staatssteuern handeln, und nicht auch um die Kommunalab gaben. Für diese ist ja eine Ermäßigung und Befreiung nur durch die Gemeinde selbst zu erwirken, und das Sächsische Ministerium des Innern hat es in einem Bescheide vom 30. De zember 1911 auch nicht für angängig erklärt, etwa von Aufsichtswegen in dieser Angelegenheit auf die Gemeinden einzuwirken. Die Gesuche sind also auch in die Gemeinden, zu denen die in Frage kommenden gärtnerischen Betriebe gehören, zu richten. In der Regel wird das von Erfolg sein, denn das ist wiederholt von den kommunalen Behörden erklärt worden: „Wir richten uns nach dem, was hinsichtlich der Staatssteuern verfügt wird.“ Die für Sachsen in Frage kommende Bestimmung be findet sich in § 7 des Steuergesetzes. wo es heißt: „Das Finanz ministerium ist ermächtigt, zeitweilige Ermäßigungen und Be freiungen in Fällen eines nichtverschuldeten Notstandes und wegen individueller Verhältnisse zu bewilligen.“ Das Steuer regulativ der Gemeinden enthält persönlich eine analoge Vor schrift nicht, so z. B. auch das Ortsgesetz für die Stadt Leipzig nicht. Das hindert jedoch nicht, den oben erwähnten § 7 zur Anwendung zu bringen, da die staatlichen Unternehmen vor bildlich sein sollen. In Preußen kommt § 20 des Einkommensteuergesetzes in Frage, der folgendermaßen lautet: „Bei der Veranlagung ist es gestattet, besondere, die Leistungsfähigkeit der Steuer pflichtigen wesentlich beeinträchtigende Verhältnisse in der Art zu berücksichtigen, daß bei einem steuerpflichtigen Ein kommen von nicht mehr als 9500 Mk. eine Ermäßigung der Steuersätze um 3 Stufen gewährt wird.“ Allerdings ist es fraglich, ob solche Verödung der Kulturen durch anhaltende Dürre als ein Unglück im Sinne des Abs. 2 des § 20 anzu sehen ist. Auf jeden Fall kommt aber § 44 des preußischen Gewerbesteuergesetzes zur Anwendung, der besagt: „War ein Betrieb durch Tod oder Krankheit des Inhabers, Brandunglück, Ueberschwemmung oder sonstige Ereignisse (hierzu gehört die anhaltende Trockenheit) wesentlich geschädigt, so kann die Steuer für die folgenden Vierteljahre ei mäßigt oder erlassen werden.“ Die Entscheidung liegt bei der Bezirksregierung und im Beschwerdeverfahren beim Finanzminister. Es läßt sich also auf jeden Fall eine Herabsetzung der Gewerbesteuer er zielen. In Bayern bringt das Einkommensteuergesetz in § 20 dieselbe Vorschrift wie § 20 des preußischen Einkommensteuer gesetzes, dagegen fehlt es im Gewerbesteuergesetz an einer analogen Bestimmung. Das württembergische Steuergesetz sieht im Artikel 21 bei besonderen Unglücksfällen die Ermäßigung vor und in der ministeriellen Anweisung werden darunter auscrücklich unter § 13 „Brandschaden, Viehseuchen, Ueberschwemmungen, Hagelschlag und ähnliches“ aufgeführt. Auf diese Auslegung kann man sich auch in Preußen und Bayern stützen. Es heißt also rechtzeitig Gesuche an die Finanzministerien und die Gemeinden einreichen. Sie werden oft von Erfolg ge krönt sein. KE====H ^Volkswirtschaft und GesetzeskundeJ Die Ablehnung der Garantieübernahme entläßt den Verkäufer nicht aus der Verpflichtung des § 459 B. 6. B. Der § 459 des Bürgerlichen Gesetzbuchs läßt den Verkäufer dafür haften, daß die verkaufte Sache nicht mit Fehlern be haftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem ge wöhnlichen oder dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
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