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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 14.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191200001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19120000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19120000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 14.1912
-
- Register Register I
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1912 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1912 13
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1912 25
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1912 37
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1912 49
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1912 61
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1912 73
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1912 85
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1912 97
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1912 109
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1912 121
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1912 133
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1912 145
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1912 157
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1912 169
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1912 181
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1912 193
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1912 205
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1912 217
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1912 229
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1912 241
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1912 253
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1912 265
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1912 277
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1912 289
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1912 301
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1912 313
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1912 325
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1912 335
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1912 345
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1912 355
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1912 365
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1912 375
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1912 387
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1912 397
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1912 407
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1912 417
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1912 429
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1912 441
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1912 453
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1912 465
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1912 477
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1912 489
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1912 501
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1912 513
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1912 525
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1912 537
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1912 549
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1912 561
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1912 573
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1912 585
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1912 597
-
Band
Band 14.1912
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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XIV. Jahrgang. Freitag, den 27. Dezember 1912. r. 51Ir. 52. er Sandeisgärtner Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig, Weststr. 58. phg JasAbonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. E"E tCXSG c. 0 Volkswirtschaft und Gesetzeskunde. 1 f 8t. 10 ehend. [854 platz 8. 5 # 76 ate. Izwolle, rnholz- lefabrik e. [652 preßt iipzig. por- iuf- ner- Post sse. ing 95. ich. e Strafen bis 25 M. ein, und der Vorstand ist berechtigt, die nötigen Ergänzungen selbst vorzunehmen. Versichert sind Unternehmer, d. h. Inhaber von gärtnerischen Betrieben und deren Frauen zwangsweise bis zu einem Jahreseinkommen von 2000 M., freiwillige Versicherung besteht für ein Einkommen bis 5000 M., wobei die Höhe der Steuerveranlagung maßgebend ist. Ferner sind alle Betriebsbeamten versichert, sowie Fach arbeiter, und Tagelöhner für Haupt- und Nebenbetriebe. Zu Fach arbeitern gehören auch Vorarbeiter und andere Hilfskräfte, welche 500/0 mehr Lohn erhalten, als die ihnen unterstellten Arbeiter. Die Arbeitsnachweisungen sind am Jahresschluß einzureichen und die Lohnlisten drei Jahre aufzubewahren. Unfäll e, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit bedingen, hat der Betriebsunternehmer der Berufsgenossenschaft und der Ortspolizei anzuzeigen. Dies gilt für seine Person, seine Frau, die Angestellten und sämt liche Arbeiter. Die Entschädigungen werden auf Grund der Heberollen berechnet und der Tagesverdienst als dreihun dertster Teil des Jahreseinkommens angenommen. Die Ent schädigung der Unternehmer, der Gärtner und deren Frauen bei Unfällen richtet sich bei freiwilligen Versicherungen nach der Versicherungshöhe, bei Zwangsversicherungen wird sie nach dem Jahresarbeitsverdienst des von ihm im letzten Jahre beschäftigten Betriebsbeamten oder Facharbeiters berechnet und wenn er solche nicht führt, gilt der festgesetzte durch schnittliche Jahresverdienst landwirtschaftlicher Arbeiter und Arbeiterinnen. Gefällt ihm diese Berechnung nicht, so steht es ihm frei, sich freiwillig zu einem höheren Satz versichern zu lassen. Vom Vorstand ist als Geschäftsführer und Syndikus der Genossenschaft Dr. Grundmann aus Berlin gewählt worden. Zur Bestreitung der vorläufigen Kosten für Bureaueinrichtung usw., wird ein Kredit bei einem Kasseler Geldinstitut aufge nommen und mit Beginn des Rechnungsjahres ein Vorschuß von 1 bis 2 M. von den Versicherungsbetrieben eingezogen, bis eine genaue Aufstellung und die Auseinandersetzung mit 31 land wirtschaftlichen und mehreren anderen Berufsgenossenschaften erfolgt ist, welche ihre Rentenempfänger, die der neuen Kate gorie zufallen, abgeben und den hierauf fallenden Teil des Reservefonds an die Genossenschaft auszahlen. Nach vorläufiger Schätzung kommen für die Genossenschaft etwa 50 000 bis 60 000 Versicherungsbetriebe in Betracht, die Beiträge dürften bei der naturgemäß geringeren Unfallgefahr der Gärtnerei nicht hoch sein. Inserate 50 Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: rärtnerei-Berufsgenosscnschaft. >er Handelsgärtner als Staatsbürger. 3. Der Handelsgärtner als Zeuge und Sach verständiger. II. ter Provinzialverband schlesischer Gartenbaavereine. lechtspflege, Handel und Verkehr, Vereine und Versammlungen, Vermischtes usw. bonnementspreis ei direktem Bezug vomVerlag: ir Deutschland, Oesterreich nd Luxemburg M.5.—, für das -tsland M. 8 —, durch die Post der den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr Ausgabe jeden Freitag. Der Handelsgärtner als Staatsbürger. 3. Der Handelsgärtner als Zeuge und Sachverständiger. II. Wann kann der Handelsgärtner als Sachverständiger die Abgabe eines Gutachtens ablehnen? Er hat der Ernennung zum Sachverständigen Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforder lichen Art öffentlich bestellt, oder wenn er die Handelsgärtnerei in den Zweigen, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutach tung ist, öffentlich zum Erwerbe ausübt. Auch muß er das Gutachten abgeben, wenn er sich vor Gericht einmal dazu be- Gärtnerei-Berufsgenossenschaft. Die neue Gärtnereiberufsgenossenschaft ist in einer im Reichsversicherungsamt abgehaltenen, von 55 Vertretern der Gärtnerei aus allen Teilen des Reiches besuchten Versammlung im 27. November gegründet worden. Von vornherein herrschte keine so große Einigkeit in der Sache, denn die Gärtner einer ranzen Reihe von Bundesstaaten wurden nicht mit einbezogen, veil man sich nicht dazu bereit finden ließ. Und auch in der Versammlung selbst scheint es an der rechten Harmonie ge- ehlt zu haben. Wenigstens läßt der Bericht des „Handels- olattes" unzweideutig durchblicken, daß selbst unter den Ver- bandsmitgliedern nicht volleEinmütigkeitherrschte.ZumVorsitzen- ien wurdeEmil Becker-W iesbaden, zum StellvertreterKarl Haus- nann-Stuttgart, zum Schriftführer A. Röhlen-Dülken, und zum Schatzmeister Paul Starke-Göttingen gewählt. Weiter gehören lern V orstande an H u th-Halle, Janorschk e-Oberglogau, Wendt- Berlin, Sens-Zerbst, Brodersen-Berlin, Kocher-Mannheim, Schlösser, Burghoff, Buschbell, Run de-Wandsbek, Stoffregen- Dortmund und Fr ömert-Danzig. Die Statuten zählen 64 Para graphen, ihre Wahlordnung 28 Paragraphen. Die neue Ge nossenschaft ist ein Glied in der Reihe der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und erstreckt sich über das Deutsche Reich, mit Ausnahme von Bayern, Königreich Sachsen, Hessen, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen, Hamburg und Elsaß- Lothringen. Der Sitz ist in Kassel, dessen Magistrat die nötigen Verwaltungsräume mietsfrei zur Verfügung stellt. In 17 Wahlbezirken sind 81 Vertreter für die Genossenschaft zu wählen. In der Genossenschaft sind alle Gärtnereibetriebe vereinigt, soweit sie das Gesetz bisher zuläßt, und zwar Baumschulen, Samen-, Obst- und Gemüsebau-, Landschafts- und Dekorations gärtnereien, behördliche, Privat- und Gutsgärtnereien, soweit letztere Handel treiben, auch Friedhofsbetriebe. Die Ein schliessung der Blumengeschäfte ohne gleichzeitigen Gärtnerei betrieb und die Abgrenzung der Gutsgärtnereien bleibt noch gesetzlicher Regelung vorbehalten. Der Vorstand hat eine vierjährige ehrenamtliche Amtsdauer, doch wird die allgemeine Wahl erst nach Einrichtung des ganzen Geschäftsganges nach ein bis zwei Jahren erfolgen. Bis dahin ist der von der Grün- dungsversammlung gewählte Vorstand, der 15 Mitglieder umfaßt, tätig. Sämtliche Spezialbetriebe sind bei den Aemtern zu be rücksichtigen. Die Beiträge werden jährlich umgelegt, und ähnlich wie die der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingezogen. Doch wird nicht, wie bisher, der Grundsteuerrein ertrag als Grundlage benützt, sondern der Wert der menschlichen Arbeit, weiche in den Betrieben im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistet worden ist. Es müssen daher vom ersten Januar ab in allen in Betracht kommenden Betrieben genaue Arbeits- und Lohnlisten geführt werden, aus welchen die Bezeichnung der Angestellten und Arbeiter und ihre Beschäftigungsart, Arbeits- dtage und Lohnhöhe einwandfrei ersichtlich sind und die auch urch Kontrolleure geprüft werden. Bei Nichtbefolgung treten vinnt j meine fordern rch [693 ter S .118- Q.
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