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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 14.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191200001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19120000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19120000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 14.1912
-
- Register Register I
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1912 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1912 13
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1912 25
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1912 37
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1912 49
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1912 61
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1912 73
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1912 85
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1912 97
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1912 109
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1912 121
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1912 133
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1912 145
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1912 157
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1912 169
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1912 181
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1912 193
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1912 205
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1912 217
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1912 229
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1912 241
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1912 253
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1912 265
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1912 277
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1912 289
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1912 301
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1912 313
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1912 325
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1912 335
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1912 345
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1912 355
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1912 365
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1912 375
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1912 387
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1912 397
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1912 407
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1912 417
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1912 429
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1912 441
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1912 453
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1912 465
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1912 477
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1912 489
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1912 501
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1912 513
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1912 525
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1912 537
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1912 549
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1912 561
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1912 573
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1912 585
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1912 597
-
Band
Band 14.1912
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 34. Freitag, den 23. August 1912. XIV. Jahrgang. Der Bandeisgärtner Abonnementspreis bei direktem Bezug vomVerlag: für Deutscnland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.—, für das Ausland M. 8.— , durch die Post oder den Buchhandel M. 20.— pro Kalenderjahr. Ausgabe jeden Freitag. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig, Weststr. 58. Inserate BO Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vorJahresschluß aufgehoben werden. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Die Frage eines gärtnerischen Kreditorenverbandes. II. Gärtnereien sind „ Werkstätten“. Gärtnerisches Bildungswesen. lieber einige bemerkenswerte Neuheiten der Londoner Ausstellung Die Geschäftslage der deutschen Gärtnerei im Juli 1912. II. (Schluß.) Rechtspflege, Vereine und Versammlungen, Ausstellungen, Kultur, Kulturstand und Ernte, Handelskammerberichte, Fragekasten für Rechtsangelegenheiten, für Praxis und Wissenschaft, für Pflanzenkrankheiten usw. Die Frage eines gärtnerischen Kreditorenverbandes. ii. Der zweite Teil der Ausführungen Jacobsens gipfelt darin, daß die Gläubiger, wenn sie zusammen ihre Interessen wahrnehmen können, erfolgreicher sein werden, als wenn jeder allein für sich handeln muß. Das ist nicht nur im Falle der Zahlungseinstellungen, im Konkurs, bei Akkorden, Moratorien usw. richtig, sondern trifit auch zu, wenn es sich darum han delt, durch geeignete Maßregeln Ordnung in den Betrieb des Schuldners zu bringen, eine Konkurseröffnung herbeizuführen, wo dies unbedingt notwendig erscheint, gegen unlautere Schie bungen einzuschreiten, Schwindler und Betrüger zu entlarven, aber auch zu sanieren, wo durch eine Hilfe Aussicht besteht, den Schuldner aufrecht zu erhalten und dadurch noch Befriedi gung zu finden. Das sind die Aufgaben eines Kreditoren vereins, soweit es sich um die Geltendmachung von Forderungen handelt. Aber seine Ziele reichen noch weiter. Er soll auch im allgemeinen durch Auskünfte, Warnungen usw. seine Mit glieder vor Verlusten bewahren; er soll einschreiten gegen die Mißstände, die sich in der betreffenden Branche zeigen und dem unlauteren Wettbewerb nachdrücklich zu Leibe gehen. Jacobsen weist auf die Tätigkeit des Kreditorenverbandes der Großhändler in Manufakturwaren in Hamburg, des Gläu bigerschutzverbandes für Handel und Industrie in Berlin, des westdeutschen Gläubigerschutzverbandes in Köln hin und meint, daß das, was hier möglich gewesen sei, in der Gärtnerei sich erst recht ermöglichen lassen müsse. Ich hatte Gelegenheit, sagt er, bei einer Anzahl von Zahlungseinstellungen die Gläu bigerlisten einzusehen; ich fand immer dieselben Kategorien von Gläubigern, es sind die Baumschulen, Topfpflanzengärt nereien, Rosenschulen, Samenhandlungen, Schnittblumenversen der, Lieferanten von Bedarfsartikeln, Holländer und belgische Großgärtnereien, Gewächshausbauanlagen und die Zeitungen, die meistenteils den Hauptteil der Gläubigerliste, sowohl was Zahl der Gläubiger und Höhe der Schuldsummen betrifft, bilden. Alle diese Kategorien sind nun in Verbänden und Vereinen organi siert, und es dürfte wohl kaum einen Versender, Gärtner, Fa brikanten, Händler dieser eben genannten Leidtragenden geben, der nicht wenigstens einem Verbände angehört. (Hier denkt J. wohl etwas zu optimistisch!) Wenn nun die verschiedenen Ver bände zusammentreten mit dem festen Willen, für ihr Mitglieder bei den nun einmal unvermeidlichen Zahlungseinstellungen nach Möglichkeit die Schäden zu mindern, das Möglichste heraus zuholen nach dem Grundsatz; „Einer für alle, alle für einen!“, so dürfte es gerade in der gärtnerischen Branche sehr schnell gelingen, in allen Fällen, wo Gärtner von Zahlungseinstellungen, Konkursen usw. betroffen werden, ein gemeinsames Han deln und dadurch eine Erledigung im Sinne und zugunsten der Gläubiger zu erreichen.“ Wir übergehen hier die einzelnen Beispiele aus dem praktischen Leben, welche Jacobsen zur Bekräftigung seines Appells anführt. Sie sind typisch! Man könnte sie Schulbeispiele nennen! Jacobsen hat die Zwecke und Ziele eines gärtnerischen Gläubigerschutzverbandes schließlich in folgendem zusammengefaßt: Erhaltung der Existenz würdiger Schuldner, die durch widrige Verhältnisse in schlechte Lage kommen. Ausmerzung unwürdiger Elemente, kleinere Kosten für alle Gläubiger, Vermeidung von Konkursen mit ihren hohen Kosten und kleinen Ergebnissen, dagegen Vermehrung der außergerichtlichen Vergleiche, die den Gläubigern und Schuldnern besser gerecht werden. Verhinderung unangebrachter Zwangsvergleiche seitens der Schuldner, Ausschaltung der sogenannten Akkord vermittler, die übermäßig hohe Gebühren beanspruchen. Veranlassung der schlecht dastehenden Existenzen, ihre Verhältnisse rechtzeitig darzulegen, da eine Prüfung durch Kollegen in Aussicht steht, also für ehrliche, unparteiische Lösung gesorgt ist. Es werden sicherlich Schuldner, die einsehen, daß sie nicht mehr weiterkommen, sich rückhaltlos dem Schutzverband an vertrauen und demselben die Regelung der Verhältnisse über tragen, wie dies in anderen Branchen, wo Schutzverbände existieren, schon längst geschieht. Sonstige Vorteile, wie Rats erteilung, Auskunft über Kreditwürdigkeit usw. ergeben sich mit der Zeit von selbst. Jacobsen denkt sich den gärtnerischen Gläubigerschutz verband als eine Gründung der verschiedenen Verbände und Vereine, denen sich außenstehende Personen einzeln anschließen können. Wir sind der Meinung, daß die bestehendenVerbände wohl die Gründung in die Hand nehmen können, daß aber im übrigen dieser Verband ein selbständiges Ganze sein muß, das den Einflüssen der einzelnen Verbände später nicht mehr unterworfen ist. In der Kardinalfrage stimmen wir mit Ja cobsen überein. Der Gläubigerschutzverband für eine einzelne Branche ist den allgemeinen Vereinigungen dieser Art, wie sie oben schon erwähnt wurden, vorzuziehen. Warum hat der Kreditorenverband für das Edelmetallgewerbe in Pforzheim so bedeutsame Erfolge erzielt? Weil es eben lediglich Männer der Branche selbst sind, die den Geschäftsgang leiten und die einzelnen Maßnahmen treffen. Das gibt eine viel höhere Gewähr auf ein gedeihliches Wirken, als wenn alle Branchen in einem Verbände vereinigt sind. Dann ist es ja unausbleiblich, daß alle Fälle nach dem verhängnisvollen SchemaF behandelt werden und dabei manches versehen wird. Wir wollen nur wünschen, daß die Anregungen, welche in dem Vortrag Jacobsens enthalten sind, nicht dasselbe Schick sal haben, wie die des „Handelsgärtner“, der Vergessenheit anheim zu fallen. Das wäre tief zu beklagen, denn ein Schutz verband für die Handelsgärtner Deutschlands und verwandte Berufszweige würde die Lage der deutschen Gärtnerei ohne Zweifel heben und viel zur Gesundung unseres Kreditverkehrs beitragen, der bekanntlich noch sehr im argen liegt. Die Gärtner aller Branchen, die Blumengeschäftsinhaber und die
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