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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 14.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191200001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19120000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19120000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 14.1912
-
- Register Register I
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1912 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1912 13
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1912 25
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1912 37
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1912 49
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1912 61
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1912 73
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1912 85
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1912 97
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1912 109
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1912 121
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1912 133
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1912 145
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1912 157
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1912 169
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1912 181
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1912 193
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1912 205
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1912 217
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1912 229
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1912 241
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1912 253
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1912 265
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1912 277
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1912 289
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1912 301
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1912 313
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1912 325
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1912 335
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1912 345
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1912 355
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1912 365
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1912 375
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1912 387
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1912 397
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1912 407
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1912 417
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1912 429
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1912 441
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1912 453
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1912 465
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1912 477
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1912 489
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1912 501
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1912 513
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1912 525
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1912 537
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1912 549
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1912 561
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1912 573
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1912 585
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1912 597
-
Band
Band 14.1912
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Freitag, den 17. Mai 1912. XIV. Jahrgang. 3 Der Handelsgärtner Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. — Verlag : Thalacker & Schwarz “Leipzig,’^Weststr “58. Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. ag ; hei 10 Pfg. zeigen- itionen sau, ng. [632 Inserats 80 Pfennige für die vier- gespaltene Nonpareille-Zeile, anf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. kg 3,50 Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Wie stellen sich die Inhaber von Blumengeschäften zu einer Gärtnereiberufs genossenschaft? Schädigung bestimmter Handelszweige, insbesondere der Gärtnerei, durch Nicht gewerbetreibende- Grundsätze und Aufgaben für die Züchtungen von deutschen Obstneuheiten. II. Die insektenfressenden Pflanzen. III. Die Anwendung künstlicher Düngemittel bei Gemüsekulturen. XII. Alte und neue Sommerblumen. V. Etwas über den Sauerampfer. Geschäftslage der deutschen Gärtnerei im April 1912. Volkswirtschaft, Handel und Verkehr, Zollwesen, Vereine und Versammlungen, Ver mischtes, Handelsnachrichten, Bücherschau u. s. w. den Umfang des Kleinbetriebs hinausgeht. Den Ausschlag da" bei gibt das Reichsversicherungsamt. Zu diesen Detailgeschäften gehören aber auch eine große Anzahl von Blumengeschäften, die kaufmännisch geleitet werden und über den Rahmen eines „Kleinbetriebes“ hinausgehen. Damit ist die Zersplitterung von neuem da und die Handelsgärtner werden unter Umständen zwei Berufsgenossenschaften, der Gärtnereiberufsgenossenschaft als produzierende Gärtner und der Kleinhandels-Berufsgenossen schaft als Inhaber eines Blumenladens anzugehören haben. Der Abgeordnete Behrens verwendete sich in seiner Rede für die Detaillisten-Berufsgenossenschaft. Er brach aber zu gleicher Zeit eine Lanze für die selbständige Gärtnereiberufsgenossen schaft, für die er schon in der Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner eingetreten war. „Jetzt sind die Gärtner“, sagte er, „in 48 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften verstreut, und die Zugehörigkeit zu diesen ist für den Berufs stand recht unzweckmäßig, ja man könnte fast sagen, unnatürlich, wenn man die landwirtschaftliche und die gärtnerische Betriebs eigenart vergleicht“. Er wies dann auf die außerordentlich hohe Beitragsbelastung der Gärtner hin, die nach Inkrafttreten der Reichsversicherungsordnung, Buch III, noch größer werde, weil darin der Facharbeiterbegriff eine präzise und umfassendere Fas sung zu Gunsten, der Arbeitnehmer erhalten habe. Er sagte dann wörtlich: „Die Unnatürlichkeit der Zugehörigkeit der Gärtnerei zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft liegt in ihrer Eigenart. Die Gärtnerei hat Unfälle in kaum nennens wertem Umfange und wenn in den Werkstätten gärtnerische Unfälle auftauchen, so sind sie zum allergrößten Teil auf Un fälle im landwirtschaftlichen Obstbau zurückzuführen. Diese Unfälle kann man also füglich nicht der Gärtnerei zur Last schreiben. Die Gärtnerei ist mit ganz wenigen Ausnahmen ein Mittelstandsgewerbe. Sie arbeitet mit ungefähr 50 Prozent Facharbeitern, während die Landwirtschaft deren höchstens nur 2 bis 3 Prozent hat. Die kleine und mittlere Gärtnerei arbeitet fast ausschließlich mit Facharbeitern, während die Klein- und Mittellandwirtschaft nur sehr selten Facharbeiter beschäftigt.“ Die Bedenken über die Höhe der Verwaltungskosten zer streute Behrens durch den Hinweis darauf, daß bei der zu gründenden Norddeutschen Gärtnereiberufsgenossenschaft (nörd lich des Mains, während Süddeutschland sich selbst überlassen bleiben soll), 35000 Betriebe mit ungefähr 160000 Versicherungs pflichtigen in Frage kämen. Daß die Blumengeschäfte heute teils in der Lagereiberufsgenossenschaft (Gefahrenklasse der Galanterie- usw. Handlungen, pro 1000 M. Lohn 2 M. 36 Pf.), teils in der Holzberufsgenossenschaft (Bindereien, für 1000 Bei tragseinheiten 1,570 M.) untergebracht sind, bezeichnete er mit Recht als unerklärlich. Freilich sein Antrag und der Bassermann- sehe schaffen auch keine Klärung. Die Zerrissenheit bleibt doch ohne Zweifel bestehen. Handelsgärtner mit einem beson deren Blumengeschäft fallen teils unter die Gärtnereiberufsge nossenschaft, teils unter die Kleinhandels-Berufsgenossenschaft, wenn das Geschäft über den Kleinbetrieb hinausgeht, andern falls bleiben sie bei den bisherigen Berufsgenossenschaften. Blumenhändler aber ohne eigene Gärtnereien werden teils zu der Detaillisten-Berufsgenossenschaft gehören, wenn auf sie § 537, Nr. 11 der Reichsversicherungsordnung Anwendung er leidet, andernfalls aber in dem bisherigen Verhältnis bleiben. Wir müssen gestehen, daß uns dies nicht als ein Idealzustand erscheint und daß der Plan sehr verbesserungsbedürftig ist. g6, ,0/0012 M. Ware zi ichnahm xport, [64 11 linrichi te in Ei mte 191’ (5 Kile ahme, shl, n. [64 Wie stellen sich die Inhaber von Blumengeschäften zu einer Gärtnereiberufsgenossenschaft? Wir kommen heute wieder einmal auf die Frage der Be gründung einer eigenen Gärtnereiberufsgenossenschaft zurück, die bekanntlich die Piece de resistance der letzten Tagung des Verbandes der Handelsgärtner in Berlin war. Eine ganze Reihe von Handelsgärtnern sind zugleich Blumengeschäftsin haber, unterhalten ihre Blumenhallen und Blumenläden und teilen insofern die Interessen, welche der Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber vertritt, während sie andererseits auf dem Boden des Handelsgärtnerverbandes in ihrer Eigenschaft als produzierende Gärtner stehen. Diese Kluft zu überbrücken, wollte man die Blumengeschäftsinhaber und alle verwandten Betriebe mit in die neue Gärtnereiberufsgenossenschaft hinein nehmen, um wenigstens auf dem Gebiete der Unfallversicherung ein einheitliches Gebilde zu schaffen. Das war der Wunsch, den auf der Tagung auch Adolf Koschel-Charlottenburg vom Verband der Blumengeschäftsinhaber zum Ausdruck brachte. Aber dieser fromme Wunsch scheint nicht in Erfüllung gehen zu sollen. In der 32. Sitzung des Reichstages am 21. März kam ein Antrag des Abgeordneten Behrens zur Beratung, der folgenden Wortlaut hatte: „Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler „zu ersuchen, die Frage der Errichtung einer besonderen Be- „rufsgenossenschaft für die im § 917 der Reichsversicherungs- „Ordnung aufgeführten Betriebe (Gärtnerei) alsbald prüfen zu „lassen.“ In derselben Sitzung kam zugleich noch ein Antrag des Abgeordneten Bassermann zur Beratung, in welchem Fol gendes vorgeschlagen wurde: „Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regie- „rungen zu ersuchen, auf Grund von § 639 der Reichsver- „Sicherungsordnung eine Verordnung zu erlassen, wonach für „die durch § 537, Ziffer 11, versicherungspflichtigen Detail- „geschäfte eine besondere Berufsgenossenschaft errichtetwird.“ Dieser letzte Antrag wurde nun mit großer Majorität angenommen und damit ist die einheitliche Zusammenfassung aller mit der Gärtnerei in Zusammenhang stehenden Betriebe illusorisch geworden. Nach § 537 Nr. 11 unterliegen Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware der Versicherung, wenn sie mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden sind, das über tensten en •flehten Azale: • Rosei [65 rant. Abonnementspreis bei direktem Bezug vomVerlag: für Deutsciland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährl., dir das Ausland M. 8.— jährl., durch die Post oder den Buch handel M. 20.— jährlich. Ausgabe jeden Freitag. >— 7,- 10,- — 11,- 13,50 9,50 8,- 12, - 11,50 13,501 N,- 9,- ■— 9,- 16,501 ,— 5,80 12,-, 12, - ,- 13,- 12,- ,— 9,— ,— 3,- ,- 4,50 ,— 5,50 ,— 4,50 _ 53,- 50- — 9,- - 9,50 — 8,- 10 kg 50 6, 50 5,— 50 2,50 — 2,50 Nr. 1 Nr. 20. n. . 20 16 10 3 Sorten. (35! ntwerpec ilgien.)
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