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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 14.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191200001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19120000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19120000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 14.1912
-
- Register Register I
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1912 1
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1912 13
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1912 25
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1912 37
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1912 49
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1912 61
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1912 73
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1912 85
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1912 97
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1912 109
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1912 121
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1912 133
- Ausgabe Nr. 13, 29. März 1912 145
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1912 157
- Ausgabe Nr. 15, 12. April 1912 169
- Ausgabe Nr. 16, 19. April 1912 181
- Ausgabe Nr. 17, 26. April 1912 193
- Ausgabe Nr. 18, 3. Mai 1912 205
- Ausgabe Nr. 19, 10. Mai 1912 217
- Ausgabe Nr. 20, 17. Mai 1912 229
- Ausgabe Nr. 21, 24. Mai 1912 241
- Ausgabe Nr. 22, 31. Mai 1912 253
- Ausgabe Nr. 23, 7. Juni 1912 265
- Ausgabe Nr. 24, 14. Juni 1912 277
- Ausgabe Nr. 25, 21. Juni 1912 289
- Ausgabe Nr. 26, 28. Juni 1912 301
- Ausgabe Nr. 27, 5. Juli 1912 313
- Ausgabe Nr. 28, 12. Juli 1912 325
- Ausgabe Nr. 29, 19. Juli 1912 335
- Ausgabe Nr. 30, 26. Juli 1912 345
- Ausgabe Nr. 31, 2. August 1912 355
- Ausgabe Nr. 32, 9. August 1912 365
- Ausgabe Nr. 33, 16. August 1912 375
- Ausgabe Nr. 34, 23. August 1912 387
- Ausgabe Nr. 35, 30. August 1912 397
- Ausgabe Nr. 36, 6. September 1912 407
- Ausgabe Nr. 37, 13. September 1912 417
- Ausgabe Nr. 38, 20. September 1912 429
- Ausgabe Nr. 39, 27. September 1912 441
- Ausgabe Nr. 40, 4. Oktober 1912 453
- Ausgabe Nr. 41, 11. Oktober 1912 465
- Ausgabe Nr. 42, 18. Oktober 1912 477
- Ausgabe Nr. 43, 25. Oktober 1912 489
- Ausgabe Nr. 44, 1. November 1912 501
- Ausgabe Nr. 45, 8. November 1912 513
- Ausgabe Nr. 46, 15. November 1912 525
- Ausgabe Nr. 47, 22. November 1912 537
- Ausgabe Nr. 48, 29. November 1912 549
- Ausgabe Nr. 49, 6. Dezember 1912 561
- Ausgabe Nr. 50, 13. Dezember 1912 573
- Ausgabe Nr. 51, 20. Dezember 1912 585
- Ausgabe Nr. 52, 27. Dezember 1912 597
-
Band
Band 14.1912
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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XIV. Jahrgang Freitag, den 3. Mai 1912. Nr. 18. Der Handelsgärtner Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Begründet von Otto Thalacker. - Verlag: Thalacker & Schwarz, Leipzig, Weststr. 58. Das Abonnement gilt fortlaufend u. kann nur durch Abbestellung 14 Tage vor Jahresschluß aufgehoben werden. enste [54 ag; hei 10 Pfg. zeigen- itionen lebten Azale Roser [« rant. bilden sich ein, einen besonders glücklichen Kauf gemacht zu j haben, wenn sie nur 25 Pfg. für das Stück solcher Bäume be- Inserate 80 Pfennige für die vier gespaltene Nonpareille-Zeile, auf dem Umschlag 40 Pfennige, im Reklameteil M. 1.— für die zweigespaltene 105 mm breite Petit-Zeile. zahlt haben, während sie sich doch sagen sollten, daß sie für Schleuderpreise nur sogenannte Ramschware, für Schundpreise Schundware, bekommen können. Wir wollen nicht ungerecht sein. Wir wissen sehr wohl, daß auch Baumschulenbesitzer auf die Wochen- und Krammärkte kommen, und dort eine so lide Ware zu gesunden Preisen abgeben. Die sind aber in der Minderzahl. Zumeist dominieren die Händler, die Auslands ware zusammengeramscht haben und bei den Spottpreisen, die sie nehmen, immer noch profitieren. Wir haben deshalb schon früher dafür Propaganda gemacht, daß die großen Verbände gemeinsam Schritte tuen sollten, daß ■Baumschulartikel nicht mehr zu den Gegenständen des Wochen marktverkehrs gezählt werden. Die Baumschulbesitzer, welche selbst auf solchen Märkten erscheinen, werden damit vielleicht nicht einverstanden sein, aber sie- sind, wie schon erwähnt, in der Minderzahl und werden sich bald mit dem Verbot abfinden, wenn sie sehen, daß die Kundschaft, die jetzt auf den Märkten ihren Bedarf deckt, dann in die Baumschulen selbst kommt. Selbst gute Ware, die auf den Märkten herumgeschleppt wird, leidet dermaßen, daß sie zuletzt nichts mehr wert ist. 0. Wauer, der Leiter des Obstbauinstituts der Landwirtschafts- Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Die Ramschware in der Baumschulbranche. Darf man einen böswilligen Schuldner auf der Straße pfänden lassen ? Peterseims Blumengärtnereien leben wieder auf! Die geplante Ausstellung für neue und alte Gartenkunst zu Berlin. Die insektenfressenden Pflanzen. II. Zwei wertvolle Rosennenheiten. Alte und neue Sommerblumen. IV. Rechtspflege, Handel, Verkehr, Vereine und Versammlungen, Ausstellungen, Kultur, Vermischtes, Kulturstand und Ernte, Fragekasten für Praxis und Wissen schaft, Bücherschau u. s. w. kammer in Liegnitz, erzählt im „Handelsblatt“ einen sehr drastischen Fall, in dem es sich um Auktionsware handelt. Im Frühjahr vorigen Jahres, schreibt er, war durch die Liegnitzer Tagespresse ein Inserat gegangen, das die Auktion von Obstbäumen bekannt machte. Ich ging zu dieser Auktion und suchte nach einem Mittel, wie dieser partieweisen Auktion jammervoller Strünke ein Ende zu bereiten sei: Mit einem Male entdeckte ich an den verdeckten Wurzeln große Blut lauskolonien. Nunmehr war mein Entschluß gefaßt. Mit Hilfe der Polizei verhinderte ich die Auktion. Zwar wurde ich von dem Unternehmer aufs heftigste angegriffen und mit Schadens ersatzklage bedroht, auf die ich heute noch warte, aber ich konnte doch innerlich befriedigt das Auktionslokal verlassen. Es handelt sich wie gesagt, hier um Auktionsware, aber die Ware auf den Wochenmärkten ist zumeist von ganz der selben Qualität, wie solche Auktionsware, und der Käufer ist hier und dort betrogen. Zudem birgt dieser Markthandel noch eine andere schwere Gefahr in sich. Er gibt Gelegenheit zum Hausierhandel mit Baumschulartikeln. Zwar hat der Gesetzgeber in weiser Er kenntnis des schädigenden Einflusses, den ein ambulanter Handel mit Baumschulartikeln haben muß, in § 56, Nr. 10 der Gewerbeordnung festgesetzt, daß „Bäume aller Art, Sträucher, Schnitt- und Wurzelreben“ vom Gewerbebetrieb im Umherziehen ausgeschlossen sind, aber das Verbot wird so häufig über schritten, und zwar im ganzen lieben deutschen Vaterlande, „von der Etsch bis an den Belt“, daß es tatsächlich nur auf dem Papier steht. Gerade die Markthändler, die ihre minder wertige Marktware von Ort zu Ort schleppen, sind es, welche auf das Verbot pfeifen und die günstige Gelegenheit benutzen, unterwegs auf ihren Reisen gleich ein paar Geschäftsverbin dungen mit anzuknüpfen. Dieser Hausierhandel ist die Folge des Wochenmarktverkehrs und wird nicht zu bannen sein, so lange man mit Bäumen, Sträuchern usw. noch die Wochenmärkte beziehen darf. Wie es der Gesetzgeber fertig brachte, den Gewerbebetrieb im Umherziehen zu regeln, so müßten auch von Gesetzes wegen die Artikel, die vom Hausierhandel aus genommen sind, vom Marktverkehr ausgeschlossen werden. Dem Publikum würde daraus kein Schaden, sondern nur Vorteil erwachsen. Denn es ist doch ohne weiteres klar, daß es in den Baumschulen selbst besser bedient wird, als auf dem Markte, der alle Schundwaren kritiklos aufnimmt, und nicht mehr unter der Aufsicht derAedilen steht, die unbrauchbare Waren zurück weisen können, wie es im Mittelalter der Fall war. Die Alten waren in manchen Beziehungen klügere Leute als wir Nach geborenen. In § 66 der Gewerbeordnung ist bestimmt: Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind: „Rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des größeren Viehes.“ Unter diese rohen Natur erzeugnisse fallen natürlich auch die Baumschulartikel. Aber es ist auch hier schon eine Ausnahme im Viehhandel gemacht. Man hat größeres Vieh ausgeschlossen. Warum sollte es nicht zu ermöglichen sein, hier auch eine Bestimmung durchzusetzen, die dem Baumschulhandel die unlautere Konkurrenz vom Halse schaffte? Der § 66, 1 brauchte nur folgenden Wortlaut zu er halten: „Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind: 1. rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des größeren Viehes und der in § 56, Nr. 10 aufgeführten, vom Gewerbebetrieb im Umher ziehen ausgeschlossenen Gegenstände.“ kontrol sack vo ommene 5 Cage lut Best mde un tzwecke hon nac eckende ag». Zl 4,SO Mk e. enlin vorzugt Qualitä 1, n. Die Ramschware in der Baumschulenbranche. Die Klagen über minderwertige Waren auf den Wochen märkten sind nicht neu. Sie wiederholen sich Jahr um Jahr, wenn die Zeit kommt, wo man Bäume zu setzen pflegt. Das sollte die Zeit sein, wo naturgemäß unsre Baumschulen ihre besten Geschäfte machen. Da tritt ihnen aber hindernd der Handel mit Baumschulartikeln auf den Wochenmärkten in den Weg. Die Privatleute, die einen Hausgarten vorrichten lassen, die Landleute, die den Bestand ihrer Obstbäume vermehren oder ergänzen wollen, sie sprechen nicht in den Baumschulen vor, nein, sie wandern auf den Wochenmarkt und kaufen hier ein Zeug zusammen, das manchmal nicht wert ist, nach Hause getragen zu werden. Diese Wochenmarktkonkurrenz wurde erst kürzlich von den Bromberger Gärtnern als ein schwerer Krebsschaden unseres Gartenbauhandels gekennzeichnet. Auch auf die Wochenmärkte von Bromberg und Umgegend kommen die auswärtigen Händler und bieten Obstbäume feil, die durch ihre fabelhafte Billigkeit das Publikum, in erster Linie die Landleute, die zum Markte gekommen sind, anlocken. Sie Abonnementspreis bei direktem Bezug vomVerlag: für Deulseilland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährl., iür das Ausland M. 8.— jährl , durch die Post oder den Buch handel M. 20.— jährlich. Ausgabe jeden Ereitag. 7, 10,- 11,- 18,51 9,50 8,- 12,- 11,5« 13,51 K,- - 9,- - W,- - lö,50 - 5,80 - 12,- - 12,- - 13,- - 12,- - 9,- - 3,- - 4,50 - 5.50 - 4,50 - 53- - 50,- - 9,- - 9,50 10-kg ) 6,2 0 5,— 0 2,50 - 2,50 inrich 9 in Ei ate 191 (5 Kil( hme. m, ». [64 au, g. 16:2
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