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Ar. 11 Dresden, den 3. Brachmond Jahrgang 1934 Offizielles Alitteilungsblatt der Hauptabteilung IV der Landesbauernschaft Sachjen (Sreiftaat) 2 Regelung Gibsates bon Srhkartosseln Die Regelung erstreckt sic auf Frühkartoffein, die vor dem 20. Heumond (Juli) 1934 geerntet und in den Handel gebracht werden. Der Freistaat Sachsen umfaszt_geschlpisene und nicht ge- schlossene ünbaugebiete. Als geschlossene Anbaugebiete würben erklärt die Bezirke: Meissen-Rommatsic, Grojzenhain, Döbeln-Dstran. Sn diesen Gebieten muff die auf Grund der Berordnung vom 17. Hornung (Febr.) 1934 vorgesehene vole Erfassungs- und Bertriebsorganisation eingerichtet werben. Deganifation in geichloisenen Abaugebieten Sie besteht aus: 1. den Sammelstellen, 2. ber Bezirks- vertriebsstelle für ieben Bezirk. Die Sammelstellen Sunt Auffauf ber Frühkartoffeln . werben in bett ge- taloffenen Anbaugebieten Drtssammelstellen eingerichtet. Kräger ber Drtssammelstellen können folche Sändler und Genpiienschaften fein, welche sic schon bisher gemerbsmäsig mit dem Auffauf non Frühkartoffein befaßt haben. Es fönnen auch mehrere ammelstellen an einem Orte fein. Die Aufgaben ber Sammelstellen Die Sammelstellen sind beauftragt unb befugt: a) pe nehmen bie Ware vom Grzeuger ab, b) sie melden bie ansallende Menge an bie Bezirksver- triebsstelle, c) fie dürfen bie Ware erst nach Weisung unb für Rec- nung ber Bezirksvertriebsstelle verladen, d) fie dürfen feinen eigenen Verlade unb Bersand- handel betreiben; fie fönnen auc nicht als Käufer geqenüber ber Bezirksvertriebsstelle auftreten. Sie find iedoc befugt, den örtlichen Berbrauc innerhalb ihres Sammelgebietes zu deden; die Berrechnung er- folgt in diesem Salle bireft mit dem Erzeuger, e) bie Drtssammelstele ist bie Husgabestelle für bie ein- heitlichen Säcke, f) bie Drtssammelstellen sind Drgane der Bezirksver triebsstellen. Sie find nicht selbitändige Unternehmer. Sie erhalten ihre Bergütung für bie aufgewenbete Arbeit non ber Bezirtsvertriebsstelle, g) bie Drtssammelstelen füllen feine Ware auf Sager nehmen. Bedialic bie Drtsjammelstellen find berechn tigt, Frühkartoffen vom Grzeuger aufzunehmen. Die Erzeuger find in den qeschlosfenen Anbaugebieten ver- pflichtet, bie anfallenden unb für den Berkauf be- stimmten Frübkartoffeln bcn Drtssammelstellen an- zubieten. Die Bezirtsvertriebsstellen Als Bezirtsvertriebsstellen find bestimmt: Besirt Meiszen-Rommtatsic: Dtto Fischer, Rommatssc, Bezirk Groszenhain: Max Oehmigen, G m. b. $., Dresden-A., Waltherstrase 34, Bezirf Döbeln-Dstrau: Max Oehmigen, Stauchit i. Sa. Die Aufgabe ber Bezirksvertriebsstellen Die Bezirksvertriebsstellen sind beauftragt unb befugt: a) fie verkaufen für Rechuung des Erzengers an den Absatsgroshändler, b) fie rechnen einerseits mit dem abnehmenden Gro- händler unb andererseits bireft mit bem Erzeuger ab. Sind mehrere Erzeuger an einer Sammelladung be- tetligt, fo hat bie Bezirksvertriebsstelle mit jebem einselnen abzurechnen. Die Bezirtsvertriebsstelle trägt das volle daudelsrisiko, c) fie ist Abrechnungsstelle für alle jonstigen Ausschüttun- gen, wie Suhlungen ber Vergütungen an bie Drts- sammelstellen, bie Gebühren für bie Prüfer usw.. d) fie verrechnet bie an bie Drtsammelstellen heraus- gegebenen Säcke mit ber Säcke-Lieferfirma, e) fie beschafft für bie Drtssammelstellen bie Sac- anhänger unb einheitliche Waggonklebesettel, f) fie kann mit Genehmigung des Gebietsbeauftragten und im Einvernehmen mit ben übrigen Bezirkse vertriebsstelen bie einselnen Obmänner ber fünf Konsumpläte Dresden, Reivsig, Ehemnit, 3wicau, Blauen anweifen, Kontingente von Frübkartoffeln aus bestimmten Herfunftsgebieten untersubringen, g) bie Bezirksvertriebsstee verfauft grundsätlic nur gegen Barzahlung, h) fie fertigt über jedes Geschäft einen Schlusschein atts, hiervon bleibt 1 Stüc bei ber Bezirksvertriebsstelle, 1 Stüc erhält ber Käufer, 1 Stüc erhält ber Gebietsbeauftragte. Prüfung unb Sortierung Frühfartoffeln müsien einheitlich und einwandfrei for» tiert angeliefert werben; als verfaufgfähige Frühkartoffel wirb nur eine 1. Aualität zugelaiien. Bur Kontrolle der an- gelieferten Frühkartoffeln werben Prüfer bestellt, bie bie Startoffeln beim Erzeuger ober auf ber Abgangsstation hin- sichtlic ber vorgeschriebenen Sortierung und Beschaffenheit ber Ware 31 prüfen haben. Minderwertige Ware wirb nicht zum Bersand zugelasien. Aussortierte Kartoffeln, bie ben vor» geschriebenen Sütevorfchriften nicht genügen, bürfen nur als utterkartoffeln Berwendung finden. Es ist das Abgangs- gutachten maßgebend, bei verdeckten Mängeln kann jedoc auch auf ber Empfangsstation Gutachten beantragt werben. Berpacung und Bersaud Frühkartoffeln werben nur gesact an ben Markt gebracht. Es werben einheitliche Säcke, bie fauber, Ioc- unb geruchfrei fein muffen, von ben Besirksvertriebsstellen an bie Drts- iammeistellen ausgeliefert. Sie Säcke werben mit folgender Stempelung versehen: Deutice Frühkartoffeln Sachsen (Freistaat) Die Säcke werben ferner mit Anhängern versehen, bie bie Mummer des betreffenden Erzeugers tragen. Die Waggons finb mit Ginheitsklebezetteln an versehen. Sowohl bie Sin» bänger als auch bie Waggonklebezettel find durc bie Bezirts- vertriebsstelle ju beztehen. Besondere Bprschriften an bie Drtsammelstellen für die Beschriftung ber Sackanhänger werben erlaiien. Freisiejtsetzung Sie Preisfestsetzung erfolgt für bie einzelnen Gebiete durch bcn Aeichsbeaustragten. Der jeweils feitgesetste Vreis darf nicht unterboten werben; er iß ein Mindestpreis. Bei entsprechender Marktlage tann der Marftpreis höher liegen. Der festgesetste Preis ichütt also vor Schleuderpreisen und Preiszujammenbrüchen. Der Rreis wirb feftgelegt bi sur Bezirksvertriebsstelle, bie bie Ware au ben Sandel abgibt Der Breis wirb entiprechend dem Fortschreiten ber SahreS» seit allmählic gesenkt. Jedoch nur in einem Husmaß, wie es bie Angebotverhältnisse ratsam erscheinen laßen. Darüber hinaus erfolgt feine Preisregelung. Drgenisation in nicht geichloisenen Anbaugebieten 3m nicht geschloijenen Anbaugebiet kann der Auffauf durc den Handel bireft beim Erzeuger erfolgen. Qer waggon- weife Verjand unverkauster rühkartoifeln tft verböten. Ebenso iß auc ber kommissionsweise Berkauf von ausländie schen Frühkartoffeln verboten. Es tft dafür geforgt, baß durc Anlieferungen aus offenen Anbaugebieten bie Märfte an ben Sonsumplätsen Dresden, Reipsig, Khemnit, Blauen, Zwicau nicht gejtört werben. 3u diesem Smede bürfen von ben Er seugern ober von irgendwelchen Bermittlern angelieferte rübkartoffeln in diesen fünf Grositädten nicht bireft an ben Markt gebracht werben, sondern muffen einem ber als Groß- händler zugelassenen Frühkartosfelhändler angeboten unb ver».