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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- rmd Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Die», Z-ttnng «scheint täglich mit Ausnahme der gesetzliche« Eon». «ch Feiertag«. Der Bezugspreis betrügt bei Abholung wöchentlich 45 Slps., bet Lieser»«, frei Han» Aps., PostbeWg monatlich LLO RD!. Im Falle höherer «ewalt >b«r sonstig«^ Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung ober > mkahlung Le» Bezugspreise». — Preise und Nachlaßsütze bei Wiederholungen nach Preisliste Nr.« — Für da« Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nunnnern und an bestimmten Plätzen keine Gewähr. Anzeige» find an den Erscheinungstagen bis norm. 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr L Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann u. Gebrüder Mohr. Hauptschristleiter: Walter Mohr, Pulsnitz; Stellv.: Walter Hoffmann, Pulsnitz. Verantwortlich für den Heimatteil, Sport u. Anzeigen Walter Hoffmann, Pulsnitz; für Politik, Bilderdienst und den übrigen Teil Walter Mohr, PnlSnttz. D. A. X-: 2280. Geschäftsstellen: Albertstraße 2 und Abolf-Httler-Straße 4. Fernruf 518 und 5Ü0 Der Pulsnitzer Anzeiger ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast zu Kamenz, de* Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes z« Kamenz Nr. 274 Dienstag, den 24. November 1936 88. Jahrgang Deutsche Note an England Beitritt zum Abkommen über den U-Voot-Krieg Botschafter von Ribbentrop hat am Montag im Auf trage der Reichsregierung an den englischen Staats sekretär für auswärtige Angelegenheiten eine Note gerich tet, in der erklärt wird, daß die deutsche Reichsregierung den Bestimmungen über den Unterseebootkrieg des Teiles IV des Londoner Secrüstungsvcrtrages bcitritt und diese als vom gleichen Tage ab für sie verbindlich au- nimmt. In den ausgedehnten Nachkriegsverhandlungen über die Begrenzung und Herabsetzung der Rüstungen zur See sind internationale Regeln für die Führung des U-Boot- Krieges aufgestellt worden, die in Artilcl 22 (Teil IV) des Londoner Vertrages vom 22. April 1930 niedergelegt sind und zunächst von Großbritannien, den Vereinigten Staaten und Japan angenommen wurden. Im Verlauf der deutsch-englischen Flottenverhandlungen 1935 hat Deutsch land auf englische Anfrage hin seine Bereitwilligkeit er klärt, diesen Bestimmungen beizutreten. Die Königlich britische Regierung hat nunmehr, nachdem auch die An nahmeerklärungen von Frankreich und Italien vorliegen, Deutschland auf Grund eines vom 6. November d. I. in London von den beteiligten Seemächten gezeichneten Pro tokolls förmlich zum Beitritt aufgefordert. Oie deutsche Note Daraufhin hat am 23. November der deutsche Bot schafter in London an den englischen Staatssekretär sür auswärtige Angelegenheiten folgende N o t e gerichtet: In einer Mitteilung vom 9. d. M. hat der Königlich britische Botschafter in Berlin dem Reichsminister des Auswärtigen Abschrift eines am 6. November 1936 in London unterzeichneten Protokolls über die Regeln der Unterseeboot-Kriegführung gemäß Teil IV des Londoner Vertrages vom 22. April 1930 übersandt und dabei namens seiner Regierung der Hoffnung Ausdruck ver liehen, die deutsche Regierung werde den genannten Regeln beitreten. Diese Regeln lauten: „1. Bei jhrem Vorgehen gegen Handelsschiffe müssen Unterseeboote sich nach den Bestimmungen des Völker rechts richten, welchen Ueberwasserschiffe unterworfen sind. 2. Insbesondere darf, mit Ausnahme des Falles der fortgesetzten Weigerung.zu stoppen, nachdem die ordnungs ¬ mäßige Aufforderung hierzu ergangen ist, oder des tat sächlichen Widerstandes gegen Besichtigung oder Unter suchung, ein Kriegsschiff, ob Ueberwasserschiff oder Unter seeboot, ein Handelsschiff nicht versenken oder zur See- sahrt untauglich machen, ohne vorher die Passagiere, die Bemannung und die Schifsspapiere an einen sicheren Ort gebracht zu haben. Für diesen Zweck werden die Boote des Schiffes nicht als ein sicherer Ort angesehen, es sei denn, daß die Sicherheit oer Passagiere und der Be mannung bei den herrschenden See- und Wctterverhält- nissen durch die Nähe von Land oder durch die Anwesen heit eines anderen Schiffes, welches in der Lage ist, sie an Bord zu nehmen, gewährleistet ist.* Die deutsche Negierung hat anläßlich der deutsch- englische» Flottcnvcrhandlungcn in der Zusammenfassung der Besprechungen zwischen den deutschen und englische» Flottensachvcrständigcn am 23. Juni 1935 ihre Bereit willigkeit erklärt, den Bestimmungen über den Untersee bootkrieg des Teiles IV des Londoner Seerüstungsver trages bcizutrctcn. Demgemäß beehre ich mich, im Auftrage meiner Re gierung zu erklären, daß die deutsche Regierung den oben wiedergegebenen Regeln beitritt und diese als vom heu tigen Tage ab für sic verbindlich annimmt. (Schlußformel.) gez. von Ribbentrop. * Der Beitritt Deutschlands zu den Bestimmungen über die Handhabung des Unterseebootkrieges, wie sie in dem Flottenabkommen vom 22. April 1930 niedergelegt sind, liegt in der Linie der deutschen Außenpolitik, und zwar, um auf dem Wege der gegenseitigen Verständigung die Grundlagen des Friedens zu verbessern. Schon während der deutsch-englischen Flottenverhandlungen hat Deutsch land seine grundsätzliche Bereitwilligkeit zum Beitritt zu diesen U-Boot-Kriegs-Bestimmungen erklärt. Von dem gleichen Geist, der damals diese Verhandlungen und die darauf aufgebauten Flottenabmachungen beseelte, ist auch die jetzige deutsche Erklärung erfüllt. Die deutsch-englische Flottenverständigung erweist sich also neuerdings als ein Element friedlicher Zusammenarbeit. Die neuen Verein barungen zeigen aber nicht zuletzt, daß entgegen anders lautenden Auffassungen die deutsch-englische Verständi gung sich günstig weiterentwickelt. Deutschland erbringt einen neuen Beitrag zur Humanisierung auch des See krieges. England gegen Schiffsdurchsuchung Scharfe Erklärung Edens im Unterhaus Die Blockade der spanischen Häfen durch die Rational regierung des Generals Frauco hat in England eine ge wisse Beunruhigung hervorgerufen. Entgegen der eng lischen Tradition hat Ministerpräsident Baldwin am Sonntag die erreichbaren Minister zu einem Kabinettsrat einberufen, zu dem auch der Oberkommandierende der britischen Flotte hinzugezogen wurde. Der Kabinettsrat beschäftigte sich vor allem mit zwei Fragen, einmal, ob britische Schisse in spanischen Gewässern vor Durchsuchun gen geschützt werden, und zweitens, ob England eine Blockade der spanischen Häfen anerkennt. Das Ergebnis der Kabinettsberatung wurde am Montag im Unterhaus durch eine Regierungserklärung mitgereilt. Außenminister Ede« erklärte, die britische Regierung habe nicht die Absicht, eine der beiden Parteien in Spanien als kriegführende Partei anzuerkenuen. Die britische Re gierung werde daher nicht dulde«, daß britische Schiffe außerhalb der Dreimeilenzone von einer der beiden Par teien durchsucht werde»». Gleichzeitig gab Eden bekannt, daß die britische Re gierung zur sofortigen Verabschiedung ein Gesetz ein bringen werde, das die Beförderung von Kriegsmaterial durch britische Schiffe von irgendeinem fremden Hasen nach Spanien als ungesetzlich erklärt. Sodann wollte ein Abgeordneter wissen, ob die eng lische Regierung sich mit der französischen beraten hätte zwecks Sicherstellung einer gemeinsamen Aktion für den Fall einer Verletzung der Rechte der Schiffe der beiden Länder in den spanischen Gewässern. Eden erwiderte, daß die englische Regierung in enger Fühlung mit der fran zösischen Regierung über alle sich aus der ganzen Lage er gebenden Fragen stehe. Die französische Regierung habe ihm innerhalb der letzten 24 Stunden ihren Wunsch über mittelt, daß der gegenwärtig bestehende Nichteinmischungs ausschuß weiter sortbestehcn soll. England nnd Osteuropa „Keine automatische» militärischen Beistands- ' Verpflichtungen.* Die englische Zeitung „Daily Telegraph* nimmt in einem bemerkenswerten Leitaufsatz Stellung zu Englands Auffassung über die osteuropäischen Fragen. In dem Auf satz heißt es u. a.: Es sei nicht nur die Ansicht der briti schen Regierung, sondern auch des englischen Volkes, daß die gegenwärtigen Grenzen Westeuropas so festgelegt seien, daß es keinen Frieden geben könne, wenn sie an getastet werden würden. Der Friede sei Englands oberstes Interesse, und es sei daher auch bereit, seine Aufrecht erhaltung zu garantieren. Glücklicherweise — und das sei gut für den zukünftigen Frieden Europas — werde diese in London erkannte Wahrheit in Berlin nicht bestritten. Das Blatt fährt dann fort: „Keine ähnliche Garantie kann für die Grenzen in Osteuropa gegeben werden. Die Möglichkeit ihrer Dauer ist noch nicht durch Erfahrung geprüft worden. Während im Westen die Karte Europas wiederhergestellt wurde, ist sie im Osten neu gezeichnet worden, und alle Erwägungen, die unsere Garantien in Locarno begrenzten, sind immer noch in voller Kraft. Eden erklärte, mau könne von den Nationen nicht erwarten, daß sic automatisch militärische Verpflichtungen cingingen, es sei denn für Gebiete, in denen ihre Lcbens- interessen betroffen seien. Diese Worte sind sorgfältig gewählt und werden in allen verantwortlichen Kreisen Englands Unterstützung finden. Memand, der sie sich zu eigen macht und der sich die Mühe nimmt, einen Atlas zu öffnen und die Grenz linien zu betrachten, die jetzt zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meer gezogen sind, kann behaupten, daß ihre unveränderte Aufrechterhaltung ein lebenswichtiges bri tisches Interesse sei. Nachdem man dies zugegeben hat, folgt weiter, daß die britische Politik es ablehneu muß, England zu einer automatifchen militärischen Aktion in einem osteuropäischen Krieg zu verpflichten.* Professor Gerlach, Basel, in sein Amt eingesetzt Basel, 24. November. Der Baseler Regierungsrat hatte bekanntlich am 18. August den Leiter des Patologisch-anato mischen Instituts der Basler Universität, Professor Dr. W. Gerlach, fristlos entlassen. Professor Gerlach, der ein geschriebenes Mitglied der NSDAP, ist, war einer aktiven Betätigung als Nationalsozialist vorgeworfen worden, die — wie es im Entscheid Ler Regierung Hieß — mit seiner Stel lung als Universitätsprofessor unvereinbar sei. Aus diesem Grunde war seine Entlassung verfügt worden. i Gegen diesen Regierungsratsbeschluß hatte Professor Dr. Gerlach Berufung eingelegt, der vom Appellationsgericht in seiner Eigenschaft als Disziplinargericht stattgegeben worden ist. 2ln seiner Sitzung am Montag hat das Disziplinargericht Len Beschluß Les Regierungsrates aufgehoben. Prof. Dr. Gerlach ist also wieder in sein Amt eingesetzt worden, Begrüßung Horthys an der ungarisch-jugoslawischen Grenze Budapest, 24. November. Auf seiner Fahrt nach Italien traf Ler ungarische Reichsverweser Admir al- von Horthy am Montag, 20,20 Uhr, an Ler ungarisch- jugoslawischen Grenzstation Kotoriba ein. Er wurde dort im Namen der jugoslawischen Regierung von Lem Banus von Agram, Viktor Zuzics, im Sonderzug mit einer kurzen Ansprache begrüßt, die der Reichsverweser in kroatischer Sprache erwiderte. Anschließend setzte Admiral von Horthy seine Fahrt fort. Der Aönig von Griechenland dankt dem Führer Athen, 24. November. König Georg von Griechen land sandte an den 'FüLrer und Reichskanzler ein herz liches Danktelegramm für die deutsche Anteilnahme anläßlich Ler Ueberführung der Särge König Constantins, der Königin Sophi und der Königin-Mutter Olga nach Griechenland. MIM» I -»mioNMI'WM,,« MIM»»» Hilf mit de« zweiten Dierjahresplan verwirklichen Lurch deine Teilnahme am vierten Reichsberufswettkampf!