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Nr. 148 92. Jahrgang Donnerstag, den 27. Juni 1940 Der Pulsnitzer Anzeiger ist Las zur Veröffentlichung Ler amtlichen Bekanntmachungen des Landrates zu Kamenz, der Bürgermeister zu Pulsnitz und Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Pulsnitz, sowie des Finanz- amtes zu Kamenz bestimmten Plätzen keine Gewähr. Anzeigen sind an den ErschetnungStagen b-s uorm- 10 Uhr aufzugeben. - Verlag: Mohr 8- Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann u. Gebrüder Mohr. Hauptschrtftleiter: Walter Mohr, Pulsnitz; Stellv.: Walter Hoffmann, PiUsnitz. Verantwortlich für Anzeigen, Heimatteil. Sport, Feuilleton, Kunst und Wissen Walter Hoffmann, PulSnitz; für Politik, Bilderdienst und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. — Geschäftsstelle: Nur Adolf-Ssiler-Straße 2 — Fernruf nur Diele ^lwng erscheint täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn- und Feiertage. Bezugspreis: Bei Abholung 14 tägig 1.— RM., frei Haus 1.10 RM. einschl. 12 bez. 15 Pf Trägerin. Postbezug monatl. 2.50 RM. Die Behinderung der Lieferung rechtfertigt Einspruch auf Rückzahlung des Bezugspreises. Zeitun^-auSgabe für Abholer nachmittags. Preise und NachlaWtze bei Wiederholungen nach 2 reiSliste Nr. 5 - Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn „Hart, aber ritterlich!" Die Welt im Banne der Waffenstillstandsbedingungen Die deutschen und die italienischen Waffenstillstands- »edingungen sind in der ganzen Welt von allen Zeitungen n großer Aufmachung veröffentlicht worden. Dabei wird in neutralen Ausland mehrfach hervorgchoben, daß der Geist ter Wafscnstillslnndsbcdingungcn vom Juni 1940 ein anderer als der Rachcgcisl, der im November 1918 die Wasscn- Ullstandsüedingungcn der Alliierten diktierte. „Hart, aber incriich", so werden die Waffcnstillstandsbcdingungen Deutschlands und Italiens allgemein gekennzeichnet. Auch wird anerkannt, dass nunmehr eine erste Grundlage für einen wirklichen Frieden in Europa geschaffen worden ist. Don den italienischen Zeitungen stellt „Popolo !>'Italia" in einer Bilanz der ersten zehn Kriegsmonate fest, t ast sie mit drei grossen Siegen der Achse abschlietzen, mit einem aiilitärischen, einem politischen und einem geistigen Siege. Damit Europa endgültig seine neue Geschichte beginne und in fange Zeilen ungetrübten und fruchtbaren Friedens eintreten !önne, bleibe jetzt nur noch ein letztes Hindernis niederzu- vcrscn, nämlich London. Die Wassenstillstandsvcrträge bc- leichnei das Blatt als einen bedeutsamen Schritt im Neuauf- tau Europas und eine ungeheure Stärkung der strategischen Stellung Deutschlands und Italiens. Der Kriege gehe jetzt fegen den Feind Nr. I weiter, bis dieser grosse Störenfried Europas endgültig besiegt sei. Aehnlich betont auch „Popolo j>i Roma", dass die italienischen Streitkräfte den Krieg gegen Großbritannien mit der äussersten Entfchlossenheit führen. „Gazzetia del Popolo" schreibt, nichts könne England vor der verdienten Züchtigung bewahren. Wie der Führer weissagend angeküudigl habe, sei der Krieg gegen Frankreich „mit dem ruhmreichsten Siege abgeschlossen worden, den die deutschen Wassen jemals erkämpf; hatten". Frank reich stehe jetzt vor dem ungeheuren Trümmerhaufen eines Krieges, den cs sich ohne weiteres hätte ersparen können, wenn cs sich nicht gegen feine eigenen Interessen zum Soldaten Großbritanniens ans dem Kontinent hätte machen lassen. Heule bezahle England diese Soldaten ebenso wie alle seine anderen gefallenen Alliierten mit Vorwürfen und beleidigen der Kritik. Die ungarischen Zeitungen bezeichnen den Wassenstill- slandSvcrlrag als großzügig und ritterlich. Auch wird daraus hingcwicscn, daß Deutschland die französische Flotte nicht brauche. In politischen Kreisen Belgrads erklärt man, daß die Wasfensiillstandsbedingnugen soldatisch seien und für den be siegten Gegner nicht unehrenhaft. Jeder unvoreingenommene Beobachter müsse anerkennen, daß in diesem Geiste eine nette europäische Zusammenarbeit später möglich fein werde. „Politika" würdigt besonders die Tatsache, daß nunmehr zwi- fchcn Deutschland und Spanien eine Landverbindung herge stellt sei. die dem Handel der beiden Staaten nur nützlich sein könne. Die dänischen Zeitungen betonen, wenn die deutschen Bedingungen auch hart seien, so seien sie doch nicht demüti gend. Deutschland habe es Frankreich unmöglich gemacht, den. Kampf wieder aufzunehmen, gleichzeitig jedoch aus die Empfindungen des Gegners Rücksicht genommen, indem es, z. B. nicht die Auslieferung der französischen Flotte verlangt habe. Madrid. Die spanische Presse wird von den deutschen und italienischen Waffenstillstandsbedingungen beherrscht, die Len breitesten Raum in allen Zeitungen einnehmen, lieber, einstimmend wird hervorgehoben, dass die deutschen Bedin gungen nicht vom Rachegefühl diktiert sind, sondern sich lediglich den sich aus der Fortführung des Krieges gegen England ergebenden Notwendigkeiten anpassen. „Pa" stellt in einem Leitartikel fest, das; Deutschland mit ausgesuchter Korrektheit gehandelt habe und jeder neutrale Beobachter vom ersten Augenblick an den festen deutschen Vorsatz erkannt habe, den besiegten Gegner nicht zu erniedrigen. Deutschland demon striere der Welt die Ritterlichkeit eines starken Volkes, die nichts zu tun habe mit dem, was eine schmutzige Propaganda der Welt Glauben machen wollte. > Die Falange-Zeitung .Arriba" untersucht im Leitartikel die Gründe für den beispiellosen deutschen Sieg, wobei das Blatt feststellt, daß Lieser nur möglich war, weil es dem Nationalsozialismus gelang, eiire eiserne, disziplinierte und zu allen Opfern bereite Volksgemeinschaft zu schaffen. Jeder deutsche Soldat trage in seinem Herzen das Gefühl Ler Wahrheit und Gerechtigkeit Ler Sache, für die er kämpft, sein unerschütterlicher Siegeswille habe Berge zu versetzen vermocht. Lissabon. Die Veröffentlichung Des Textes des deutsch, französischen Waffenstillstandsvertrages erfolgte in der Lissa boner Mittwoch-P reffe in großer Aufmachung auf dem Haupt blatt der Zeitungen mit großen Schlagzeilen. Die Abendzeitung „Diario de Lisboa", die als erste portugiesische Zeitung auch den Text des italienisch-französischen Waffenstillstandsvertrages veröffentlicht, stellt fest, daß die deutschen Bedingungen den Willen Les Siegers ausdrückten, der den Kampf gegen England fortsetzen wolle. Amsterdam. Die holländische Presse beschäftigt sich eingehend mit den Waffenstillstandsbedingungen. „Nieuw Not- terdamsche Courant" vergleicht die deutschen Bedingungen mit 1018 und stellt fest, Laß die heutigen Bedingungen durch einen völlig anderen Geist bestimmt seien, den Außenstehenden falle die verhältnismäßige Milde der deutschen und italienischen Bedingungen auf. Das italienisch-französische Waffcnstiüstandsabkom- mcn hat folgenden Wortlaut: Artikel 1. Frankreich wird die Feindseligkeiten gegen Italien auf dem nationalen französischen Boden, in Fran zösisch-Nordusrika, in den Kolonien, in den Schutz und in den Mnndats-Gcbiclcn einstcllcn. Auch die Feindseligkeiten gegen Italien zur See und in der Luft werden von Frankreich eingestellt. Artikels Die italienischen Truppen werden nach Jn- krnsltrctcn der vorliegenden Waffenstillstnndskonvention und für die ganze Dauer derselben auf ihren in allen Operations gebieten erreichten, vorgeschobenen Linien bleiben. Artikel 3. Aus dem nationalen französischen Territorium wird die Zone zwischen den in Artikel 2 erwähnten Linien und einer in der Luftlinie 50 Kilometer davon entfernt liegenden Linie für die Dauer des Waffen stillstandes entmilitarisiert. In Tunesien wird für die Dauer des Waffenstillstan des die Zone zwischen der gegenwärtigen libysch tunesischen Grenze und der auf der angefügten Karte eingetragenen Linie entmilitarisiert In Algerien nnd in den südlich von ihm gelegenen Gebieten von Französisch-Afrika die an Libyen angrenzen, wird für die Dauer des Waffenstillstandes eine Zone cntinilitarisicrt, die zwischen der libyschen Grenze und einer in 200 Kilometer parallel dazu verlaufenden Linie liegt. Solange die Feindseligkeiten Italiens gegen daS Britische Imperium sorldaucrn und für die Dauer des Waffenstillstan des wird das Gebiet der Kolonie von Französisch.. Somali in seiner ganzen Ausdehnung entmilitari- sirrt. Für die Dauer des Waffenstillstandes wird Italien be ständig das uneingeschränkte Recht haben, den Hafen und die Hafeneinrichtungen von Djibuti sowie die Eisenbahn Djibuti—Addis Abeba aus der französischen Strecke für jede Art von Transporten zu benutzen. Artikel 4. Die in Artikel 3 erwähnten zu entmilitari sirrenden Zonen werden innerhalb von zehn Tage» nach Einstellung der Feindseligkeiten von den französi scheu Truppen mit Ausnahme des unbedingt erfordcr lichrn Perfonals für die Ueberwachung und die Unterhaltung der Befestigungsanlagen, Kasernen, Lager und militärische;. Gebäude und der Truppen für dir Aufrechterhaltung der in nrren Ordnung, die die später erwähnte italienische Waffen stillstandskomunssion von Fall zu Fall bestimmen wird, g r räumt. Sofi a. Die bulgarische Presse und Oeffentlichkeit schenkte am Mittwoch ihr Hauptinteresse Len deutschen und italienischen WaffenstillstandsbeDingungen, die von den Blättern in großer Aufmachung im Wortlaut gebracht und allgemein sehr lebhaft erörtert werden. Wenn die deutschen und italienischen For derungen auch als streng bewertet werden, so wird doch durch weg ihr gerechter und rein militärischer Charakter hervor- gehoben, der durch die den Achsenmächten auferlegten Not- Wendigkeit bedingt ist, den Kampf gegen England fortzusetzen« Rio de Janeiro. Die brasilianische Presse veröfsent. licht den Wortlaut der Bedingungen Les Waffenstillstandes zwischen Frankreich und Deutschland und Italien und hebt den feierlichen deutschen Verzicht auf die Verwendung der fran zösischen Flotte gegen England Hervor, Zahlreiche Blätter be tonen in diesem Zusammenhang Potains Erklärung, daß die nationale Ehre Frankreichs unversehrt sei. Die englische Hetze gegen die Pi-tain-Regierung löst in der brasilianischen Öffent lichkeit wachenden Widerwillen aus. Artikel 5. Unbesilzadet des aus Artikel 10 sich ergeben den ReckUes müssen alle beweglichen Waffen und dic dazu gehörenden M u n i t i o n s b e st ä n d e in den zu ent militarisierenden Zonen nus dem national-französischen Gcbie! und dem an Libyen angrenzenden Gebiet sowie jene im Best; der Truppen besindlichen Wassen, die, wie oben angegeben die erwähnten Gebiete räumen werden,innerhalb von 15 Tagen beseitigt werden. Die in den Besestigungswerken eingebauten Wasken und die entsprechenden Munitionsbestände müssen innerhalb der gleichen Zeit unbrauchbar gemacht werden Für die eingebauten Waffen und für die dazu gehörenden MunitionSbcstäude der aus diesen Gebieten bestehende» FcstungSanlagen gilt das gleiche wie für das uationnl-frnn zösischc und das an das libysche angrenzende Gebiet. Toulon—Vizerka—Ajaccio—Oran. Artikel 6. Solange die Feindseligkeiten zwischen Jta lien und dem Britischen Weltreich airdauern, werden die mili lärischcu und Sccfcstungcn und Flottenstützpunkte Toulon, Bizerta. Ajaccio und Oran lMcrse-el Kebir) bis zur Einstelluug der Fcindscligkeitcn gcgen das genannte Imperium entmilitarisiert. Diese Entmilitarisierung wird inner halb von 15 Tayen und so durchgcführl werden müssen, daß dic gcsanttcn nulitärischcn und Scefestungen sowie Flotten- stützpunktc in ihrer osscnsivcn und defensiven Stärke unbrauch bar gemacht wordcn sind. Ihr Nachschub- und Vcrsorgunas- dienst wird unter der Kontrolle der italienischen Waffcnfnll- stnndÄommission aus dic Bedürfnisse der sranzösischcn Kriegs schifft beschränkt sein, die nach Artikel 12 hier liegen. Artikel 7. In den zu eutmilitarisierendeu Zonen, mili- lärischen und Scefestungen sowie Flottenstützpunkten werden sclbstvcrständlich die französischen Zivilbc Hörden und die sür dic Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendigen Polizeikräftc in Funktion bleiben. Außerdem werden dic militärischen und Marinebehördcn die- ser Gebiete im Amt bleiben, die von der italienischen Waffen- stillstandskommissiou bestimmt werden. Artikel 8. Dir italienische Waffen still, st andskom Mission wird kartographisch die genaue Grenze der Gebiete der militärischen und Scefestungen sowie Flottenstützpunkte bezeichnen, die zu entmilitarisieren sind, so- wie die Einzelheiten der Durchführung der Entmilitarisierung bestimmen. Die gleiche Kommission ha« das uneingeschränkte Recht, in diesen Gebieten Festungen und Stützpunkte sowie dic Durchführung der in den vorhergehenden Artikeln festgesetzten Bestimmungen zu kontrollieren, sei es durch Kontrollbestchtigungen, sei es durch ständige Abordnun gen an Ort und Stelle. Italiens Waffenstillstands- Bedingungen Die italienischen Truppen bleiben in den erreichten Linien — Entmilitarisierung einer 50 Kilo meter-Zone — Sonderbesttmmungen sür die französischen Kolonien — Räumungsfrist zehn bis fünfzehn Tage — Demobilisierung und Abrüstung der französischen Flotte