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RIchknbluti für Kulsnitz, Königsbrück, Kadeberg, Kadeburg, Moritzburg und Kurgegend. Erscheint Mittwochs u. Sonnabends. Abonnementspreis: tiiterieljährlich IO Ngr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 8 Pf. für den Raum einer gespaltenen Corpus-Zeile de rechnet und sind bis spätesten« Dienstags und Freitags früh s Uhr hier aufzngeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DrkiunlWuumBtl Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kansin. Moritz Tschersich, Dresden: L»- noncendurau von Max Rnschplcr, Leipzig: H. Engter, Leonhard n. Comp. daselbst Haascnstein und Bögler daselbst und Eugen Fort daselbst. Sonnabend 84. den 21. October 1871. , In der Nacht vom 9. zum 10. dieses Monats sind zu Bretnig aus einem Schuppen 6 Stück weiße Leinwand, und zwar vier Stück zu je 40 Ellen und zwei Stück zu je 20 Ellen entwendet worden. Behufs Ermittelung ve« Thaters und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände wird Solches andurch bekannt gemacht. Pulßnitz, am 16. October 1871. Das Königliche Gerichtsaml. Fellmer. Bekanntmachung. Der von der Königlichen Departementsersatz Commission zu Bautzen, durch die Königliche Amtshauptmannschaft dortselbst, unter heutigem Tage anher gelangten Verfügung zu Folge sind 1 , alle ReclamationSanträge, die Militärpflichtige oder deren Angehörige zum Zwecke der Zurückstellung der ersteren, oder der Erreichung anderer Begünstigungen nach ß 78 der Mituär-Erjatzinftruction zum Musterungögeschäsie bei der Kreiö-Ersatz-Commisfiou anbriugen und , , 2 ., alle Reklamationen, die wegen häuslicher Verhältnisse auf Entlassung schon dienender Soldaten zur Disposition der Ersatzbehörden auf Grunv ß 188 der angezogenen Ersatzinstruction angebracht werden, in einer bestimmten Form zu stellen und zu begründen, sowie von der Ortsobrigkeit zu begutachten. Indem wir solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir noch, daß zu dergleichen Reklamationen uns Formulare zugehe ü werden und daH von jetzt an Reklamationen, welche diesem Schema nicht entsprechen, ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen. Königsbrück, den 14. Oktober 1871. Der Stadtratb. Reinhardt, Bürgermeister. Sachsen. Aus Dresden, 6. Octbr., schreibt daS Dresd. Jouru.: .Mit Ver- wunderuug lasen wir in den öffentlichen Blättern die in ganz ernsthafter Weise gegebene Nachricht: der berühmte Kunstforscher Prof. Pecorone in Florenz habe in einer Broschüre die Behauptung ausgestellt, die Dresdener Sixtinische Madonna sei mir eine Copie, während das Orginal von Raphael selbst sich noch in Piacenza befinde. Diese Nachricht, die wohl zuerst im Dresd. Anz. erschien, ist nichts Anderes, als eine leere Erfindung, ein wenig geschmackvoller Scherz, der offenbar nur dazu dienen sollte, die Ansicht derer lächerlich zu machen, welche das Dresdener Exemplar der Holbeinschen Madonna für eine Copie halten. „Pecorone* ist nämlich ein italienisches Schimpfwort, was genau dasselbe bedeutet, wie im Deutschen „Schafskopf* oder „Dumm- köpf.* — Nach dem „Dr. I.* hat die noch in Frankreich stehende königlich sächsische 2. Infanteriedivision Nr. 24 Befehl zur Marschbereitschaft erhallen, um nach der Heimath zurückzukehren. Der Abmarsch der Truppen aus ihrer dermaligen Stellung dürfte demnächst beginnen können, und werden dieselben bis Forbach und Neukirchen marschiren, um von dort per Eisenbahn befördert zu werden. Das Eintreffen derselben in der Heimath dürfte sonach in der ersten Hälfte des Monats November erfolgen. — In neuerer Zeit sind auch falsche k. k. österreich. Einthalerstücke vom Jahre 1866 zum ersten Male in Sachsen aufgetaucht. Die Art der An fertigung derselben ist Guß und der Klang derselben ist bleiern. Der Guß zeigt einen Gußhöcker an der Nase des kaiserlichen Brustbildes und mehrere Gußpunkte. Leipzig, 18. Oct. (D. A. Z.) Dem Vernehmen nach werden Ende dieses Monats hier wieder Durchzüge von aus Frankreich heimkchrenden Truppen und zwar der 24. (sächsischen) und der 1l. (schlesischen) Division stattfinden. Die Dresdener Bahn wird von jenem Zeitpunkte an täglich fünf Militairzüge zu expedircn haben. Leipzig, ist. Oktober. (L. Z ) Herr Staatsminister v. Gerber- Hat bereits in der ersten Woche seiner Amlsthätigkeit als Kultusminister eine neue Anstalt an unsrer Universität in's Leben gerufen. Durch das von ihm soeben errichtete Seminar für kriminalistische Praxis und gerichtliche Beredtsamkeit wird eine fühlbare Lücke im Studienplan der Juristen aus gefüllt werden. — (Dr. N.) Der Rekurs des SociastDemokraten Ufert an daS Ministerium gegen seine Ausweisung aus Dresden ist abschläglich beschieden worden. Pirna, 16. Oktober. (Dr. I.) Heute Abend 8 Uhr hat das hiesige Bezirksgericht in Sachen Peter Noack's rc. wegen der „Heinrichshütte" das Urtheil gesprochen: Peter Noack ist zu 5 Jahren, sein Sohn August Noack zu zwei Jahren, Heimbold zu 1 Jahre, v. Lindenhosen und Gesche je zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Markneukirchen, 16. Oktober. Am vergangenen Freitag Abend 10. Min. vor 8 Uhr wurde hier und in Wohlhausen ein Erdstoß wahrge- uommen, der sich weniger als fortlaufende Bewegung wie sonst gewöhnlich, vielmehr als ein kurzer aber ziemlich kräftiger von Unten »ach Oben gehen der Stoß bemerkbar machte. Preußen. Berlin, 12. Octbr. „Damit nnnöthige Belästigungen des Publikums vermieden werden,* bringt das General-Postamt den Postanstalten folgende Bestimmungen in Erinnerung: Begleitbriefe zu Paketen ohne Werthangabe brauchen mit einem Siegel- oder 'Stempelabdrnck nicht versehen zu sein. Demnach ist es auch nicht erforderlich, daß, wenn der Absender den Begleit brief versiegelt hat, das angebrachte Siegel mit den Siegelabdrücken auf dem Pakete übereinstimme. Auch die Pakete ohne Werthangabe bedürfen nicht in allen Fällen eines Verschlusses mit Siegel oder Plomben. Wenn die Sendung durch den sonstigen Verschluß hinreichend gesichert ist, oder wenn die Untheilbarkeit des Inhalts der Sendung die erforderliche Gewähr bietet, kann von dem Siegel- u. f. w. Verschlusse abgesehen werden. — Wie verlautet, stehen Maßnahmen bevor, um die Militärverhältnisse des Reichslandes Elsaß-Lothringen einer baldigen Regelung zuzusühren. Die früher dort gütigen französischen Heereseinrichtungen sind mit den deutschen nicht verträglich und werden, so weit es nicht bereits geschehen, in aller Form aufgehoben. In Elsaß-Lothnngen soll nunmehr die Militärverfassung des Deutschen Reichs nebst allen zu ihr gehörigen Gesetzen zur Geltung kommen. Aus besonderer Rücksichtnahme wird aber in dem neuen Reichslande die