Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Mtsnitz, Königsbrück, Aadeberg, Kadeburg, Morißöurg und Umgegend. «rs»->nt Mittwochs u. Sonnabends. Abonnementspreis: «i-rt-ljahrlich 10 Ngr., au!» bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 8 Pf. svr de» Raum eruer gcipaltenen ttorpuS-Zcile be rechnet und sind bi» spälestenS Dienstags und Freitag» früh S Uhr hier aufzugebcn. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DrriuninmannBcr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. Moritz Tschersich, Dresden: Bu- noncenburau von Mar Ruschpier, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Comp. daselbst Haasenstein und Bögler daselbst und Eugen Fort daselbst. M 32. Sonnabend den 22. April 1871. Bekanntmachung, die Reuvermeffung -er Fluren von Großröhrsdorf, Pulßnitz M S. und Friedersdorf mit Thiemendorf bete Nach einer eben eingegangenen Mittheilung des König!. Kreis-Stener-Rathes zu Bautzen sollen in Befolgung einer Verordnung des König!. Finanz-Ministerium in diesem Jahre die Fluren von Großröhrsdorf, Pulßnitz M. S. und Friedersdorf mit Thiemendorf ausgenommen werden. Hiervon werden andurch die Gemeindcrüthc der gedachten Ortschaften unter der Anweisung in Kcnntniß gesetzt, den mit der Vermessung beauftragten Geometern je zwei brauchbare, möglichst flurkundige Kettenziehcr zu stellen und die nöthigen Signalstangen und Absreckungspfählchm zn liefern, auch den dadurch erwachsenden Aufwand, welcher später aus der Staatskasse zuruckerstattet werden soll, einstweilen verlagsweise aus der Gcmeindekasse zu bestreiten, sowie dafür besorgt zu sein, daß sofort sämmtlichc in den fraglichen Fluren gelegenen Communications-, Fahr- nnd Fußwege, sowie sonstige commnnliche Grundstücke'gehörig beraint werden. Auch werden hierdurch alle Grundstücksbesitzer in jenen Ortschaften bedeutet, etwaige Mängel in der Beraimma ihrer Grundstücke sofort zu beseitigen und die etwa verwachsenen Grenzzüge in den Gehölzen gehörig anszulichten, dem Geometer auf sein Verlangen die Greilzen ihrer Grundstücke anzuwcisen, nicht minder jede ihm in Betreff der Grenzen sonst noch nöthigc oder wünschenswerthe Auskunft und die darauf bezüg lichen Nachweisungen zu ertheilen, dem Vermefsungspersonale das Betreten der Grundstücke und die Aufstellung der Vermessungsmerkmale auf den selben zu gestatten und sich jeder eigenmächtigen Hinwegnahme der Signale bei Strafe zu enthalten. Pulßnitz, am 18. April 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fcllmer. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Mittwoch, den 21. Juni 1871, die zur Concursmasse des Kaufmann Gustav Adolph Boden in Bretnig gehörigen Grundstücke Nr. 119 b. des Katasters Nr. -185, 312, 314 334 403 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Bretnig, welche Grundstücke' am 5. April und 27. März 1871, ohne Berücksichtigung der Oblasten auf S487 Thlr. 10 Ngr. — Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise an Ort und Stelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 15. April 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. I. A.: Wolf, Assessor. vr. Mörbitz. Don dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll auf Antrag eines hypothekarischen Gläubigers den 1. Juni 1871 das zu dem überschuldeten Nachlaß Carl Wilhelm Zeidlers in Oberlichtenau zugehörige HauSgrundstück Nr. 143 des Katasters Nr. 14 des Grund- und Hypothekenbuchs für Oberlichtenau Meißn.-Seits, welches Grundstück am 27. März 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 690 Thlr. ge würdert worden ist, ncthwendizer Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gcrichtsstelle auShängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 28. Mär; 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Auf Fol. 3 des GenosienschaftSregisterS für den Bezirk des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts ist heute der Mobiliar Arandöev- sieheruugs Werein zu Großröhrsdorf als juristische Person eingetragen worden. Pulßnitz, am 20. April 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. ' — Fellmer. die nochmalige Wermefsung hiesiger Stadtstur betr. r.aS Königliche Finanzministerium hat beschlossen, die Flur der Stadt Pulsnitz unter Aufficht und Leitung deS FinanzvermessuogSbureau neu anfnehmen zu wsten. .2"dem dieß andurch bekannt gemacht wird, werden gleichzeitig fammtliche hiesige Grundstücksbesitzer angewiesen, etwaige Mängel ihrer Grundstücke sofort zu beseitigen, sowie etwa verwachsene Grenzzüge in Büschen und Gesträuchen gehörig au-zulichten, dem aus sein Verlangen die Grenzen ihrer Grundstücke anzuweisen, nicht minder jede ihm in Betreff der Grenzen sonst nöthige oder "'he Auskunft und die darauf bezüglichen Nachweisungen zu ertheilen, dem VermefsuogSprrsonale da- Betreten der Grundstücke und die metwn^v« VermessungSme^ zu^gestatten und sich jeder eigenmächtigen Hinwegnahme oder Verletzung der Signale bei Strafe zu enthalte«. Der Stadtrath.