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R'ochnlblntl für Wlsnitz, Königsbrück, Kaöeberg, Kadeöurg, Moritzburg und Umgegend. «rscheil« Mittwochs u. Sonnabends. AbonnementsprciS: Vierteljährlich 1» Rgr., auch bei Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 8 Pf. für den Raum einer gespaltenen Sorpud-Aeilc bc rechnet nnd find bis spätesten? Dienstags und Freitag? früh s Uhr hier ausjugedcn. MmtsMatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreiun-zwanziMer Jahrgang. Verantwortliche Nedaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kanfiu. Morch Tschersich, Dresden: Ae- noncenburau von Max Ruschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Comp. daseldfi, Haasenstcin nnd Bögler daselbst und Engen Fort daselbst. Mittwoch den 11. Jannar 1871. B clannl!» a cd u n g für die Gemeindevorstäudi> im Pulßnitzer Gerichtsamtsbezirke, die ReichStagöwahlen betr. Ju Nachgehung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Z. dieses Monats werden die Gemeindevorstände in den Ortschaften deö hiesigen Gerichtsamtsbezirkes hiermit angewiesen, die bereits unterm 6. Juli vorigen Jahres angeordnete Ausstellung der Wahllisten für den Reichstag nunmehr so zu beschleunigen, daß die letzteren jeder Zeit, sobald Solches verfügt werden wird, zur öffeutlichen Auslegung gelangen können. Pnlßuitz, am 7. Januar 1871. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fell m er. Rcke. Nach eben eiugegangeuer Anzeige ist am 5. laufenden Monates der Knabe Friedrich August Reppe seinen Aeltern in Ohorn wiederum ent laufen und vagabondirt muthmaßlich. Derselbe, 10 Jahre alt und von mittler Größe, hat dunkelblondes Haar, dunkele Augen, ein volles Gesicht und keine besonderen Kennzeichen und war, als er sich entfernte, bekleidet mit einer schwarzen Pelzmütze, leinenen! Hemre, grauer Zeugjacke, grauen Zenghofen, schwarzer Tuchweste, riudsledcrnen Halbstwfeln und grauen Fausthandschuhen. Es wird gebeten, diesen Knaben im Belretungesalle anzuhalien und zu vermitteln, daß er mittels Schubes anher gelangt. Pulßnitz, am 9. Jannar 1871. . Das Königliche Gerichtsamt daselbst. stcllmcr. ldet 10. ozn Bllrt. den 31. Decbr. 1870. Auf Anregung des Herrn Oberstabsarztes 1)r. Pfotenhauer, Dirigent des 1. Felrlazarethö in Anuet bei Paris wurde Jeder der ihm bcigezebenen Felddiaconen bekam feine Function; es wurde der Wet tt rk -er, ll-s da- «h Der Stadtrath. Lotze. Petzold au» Radeberg übertragen, welcher auch sofort mit seiner gewöhn lichen Bereitwilligkeit Hand aus Werk der Liebe und Versöhnung legte. beschlossen, auch hier in Feindesland ein Weihnachtsfest nach echt deutscher Weise zu begehen, nnd wurde die Ausführung desselben dem Führer deS 1. Zuges der sächs. Felddiaconen und Lazarethgeistlichen Herrn Pastor und r. Alle Besitzer der in hiesiger Stadt gehaltenen steuerpflichtigen Hunde werden unter Hinweisung auf die nachstehend 8usi O abgedruckten Be stimmungen in 6 und 7 des allhier bestehenden Hundesteuer Regulativs vom 25. November 1868 anrurch aufgeforvert, die Hundesteuermarken aus das Jahr 1871 unter sofortiger Erlegung der Hundesteuer von je I Tblr. für einen einzelnen Hund, und von je 1 Thlr. 15 Ngr. für jeden von zwei oder mehr Hunden in der Zeit vom 11.—31. Januar d. I. — Mittwoch und Sonnabend von 2—5 Uhr auf hiesigem Rathhause — in hiesiger Slavtsteuereinnahme abzuholen. Pulsnitz, am 9. Januar 1871. mit an, 8 6. Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Localitätrn ohne die für das lausende Jahr gütige Marke am Halsbande betroffen werken, sind durch den Eoviller wegzusangen. Werden solchergestalt eingefangene Hunde nicht binnen 3 Tagen unter dem Nachweise der erfolgten Erlegung der K 7 angedrohten Strafe reklamirt, so ist über dieselben zum Besten der Stadtkasse zu verfügen, oder nach Befinden mit ihrer Tödtung zu verfahren. 8 7. Die Besitzer solcher Hunde, welche außerhalb dec im H 6 gedachten Lokalitäten ohne die für das laufende Jahr gütige Steuermarke am Halsdanke betroffen werden, sind, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, um Einen Thaler zu bestrafen. Hinterziehungen der Hundesteuer sind mit dem dreifachen Betrage der letzteren zu ahnden. Bekanntmachung die Ausstellung der Wahllisten sür den Reichstag betreffend. Die Herren Gemeindevorstände dcS hiesigen Amtsbezirks werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern nunmehr die Wahllisten sür den Reichstag des reulichen Bundes nnd zwar in dovuelteu Exemplaren und in alpha betischer Ordnung Eachseu. Pulsnitz, 10. Januar. Fotzenden, uns zugeqangenen Feldpostbrief, Welcher einen Felddiaconen zum Verfasser hat, glaubet! wir unsern Lesern uicht vorenthalten zu dürfen. Er lautet wörtlich: Ann et, be, Pari», bis zum 18. Januar dieses Jahres anzufertigen sind. Nach 8 l l Absatz 3 des Wahl-Reglements vom 28. Mai 1870 ist ein Abdruck des Wahlgesetzes und des Reglements im Wahllokal auszn- legcn und es haben demnach diejenigen Gemeinden, welche noch nicht im Besitz der Bundesgesetze sind, solche sich sofort anzuschaffen. Königsbrück, den 9. Januar 1871. Königliches Gerichtsamt. Müller.