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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19100000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19100000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 12.1910
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1910 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1910 21
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1910 37
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1910 53
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1910 69
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1910 85
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1910 101
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1910 117
- Ausgabe No. 9, 2. März 1910 133
- Ausgabe No. 10, 9. März 1910 149
- Ausgabe No. 11, 16. März 1910 165
- Ausgabe No. 12, 23. März 1910 181
- Ausgabe No. 13, 30. März 1910 197
- Ausgabe No. 14, 6. April 1910 213
- Ausgabe No. 15, 13. April 1910 229
- Ausgabe No. 16, 20. April 1910 245
- Ausgabe No. 17, 27. April 1910 261
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1910 277
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1910 293
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1910 309
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1910 325
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1910 337
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1910 349
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1910 361
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1910 373
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1910 389
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1910 405
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1910 421
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1910 433
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1910 449
- Ausgabe No. 31, 3. August 1910 461
- Ausgabe No. 32, 10. August 1910 477
- Ausgabe No. 33, 17. August 1910 489
- Ausgabe No. 34, 24. August 1910 501
- Ausgabe No. 35, 31. August 1910 517
- Ausgabe No. 36, 7. September 1910 529
- Ausgabe No. 37, 14. September 1910 545
- Ausgabe No. 38, 21. September 1910 561
- Ausgabe No. 39, 28. September 1910 577
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1910 589
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1910 601
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1910 613
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1910 625
- Ausgabe No. 44, 4. November 1910 637
- Ausgabe No. 45, 11. November 1910 649
- Ausgabe No. 46, 18. November 1910 661
- Ausgabe No. 47, 25. November 1910 673
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1910 685
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1910 697
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1910 709
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1910 721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1910 733
-
Band
Band 12.1910
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 50. Freitag, den 16. Dezember 1910. XII. Jahrgang. DerjTandelsffärfner Abonnementspreis Inserate RhaDsutssblepga.sOestsrnsish Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Petitzeile. für das Ausland M.8.— jährlich. ' Sämtliche Postsachen sind nur Ausgabe jeden Freitag. zu richten: Herausgegeben von Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Anden Verlag yon a Bestellungen • • ‘ • • „Der Handelsgärtner", nimmt jedePostanstalt entgegen. Leipzig-Gohlis. Zur gefälligen. Beaditung! Wir ersuchen sämtliche für uns bestimmten Postsendungen, Drucksachen, Briefschaften, Zahlungen usw. von jetzt ab nur zu adressieren: An den Verlag von „Der Handelsgärtner (i Leipzig-Gohlis. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer:- Mindestpreise für Baumschulartikel. II. Die Bekämpfung der Rebschädlinge im Reichstage. Gartenbau für Knaben. Der Dreizehnte. Mehr Beachtung den Neuholländern ! Mindestpreise für Baumschulartikel. ii Der „Bund Deutscher Baumschulenbesitzer" hat schon früher Vorkehrungen getroffen, um das mit Sicherheit zu erwartende Preis unterbieten zu verhindern. Es sind in der Versammlung 1908, der wir Gelegenheit hatten beizuwohnen, eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um die Mitglieder zur Einhaltung der Mindestpreise zu be stimmen, und verschiedene auch angenommen. Von dem Vorsitzenden des Verbandes, wurde zunächst der Zu widerhandelnde durch ein Privatschreiben gewarnt. Der dadurch erzielte Erfolg-ließ sich auch meist nachweisen. Die Mitglieder haben zwar entrüstet die ihnen vorgeworfenen Unterbietungen zurück gewiesen, hüteten sich aber für die Folge, Offerten unter den fest gesetzten Mindestpreisen abzugeben, um sich nicht einer erneuten Verwarnung des Vorsitzenden auszusetzen. Wenn dieser privatim erteilte Verweis keinen Erfolg hatte, erfolgte ein offizieller Hinweis durch den Vorsitzenden. Es ließ sich dann in jedem Falle ein Erfolg mit Sicherheit feststellen. Man fürchtete die sonst in der öffentlichen Versammlung zu erwartende Rüge, zumal dieser regelmäßig eine oft mals zu gründliche Besprechung des betr. Falles vorausging. Wenn auch diese öffentliche Behandlung der Unterbietung nichts nützte, erfolgte der Ausschluß des betr. Mitgliedes aus dem „Bund Deutscher Baumschulenbesitzer“. Von verschiedenen Seiten sind Strafgelder, die an die Bundes kasse abzuführen sind und ziemlich hoch bemessen wurden, vor geschlagen. Das entspricht den Gepflogenheiten der bestehenden Syndikate von einzelnen Rohprodukten, die den Weltmarkt be herrschen. Wir eracliten eine derartige Einführung von Strafgeldern im Gartenbau für kaum durchführbar. Sind die Beträge niedrig be messen, dann wird kaum ein Erfolg erzielt, findet diese Festsetzung zu hoch statt, dann ist die Folge der Austritt des Mitgliedes, ohne daß dadurch dem Bunde gedient sein dürfte. Es sollte vielmehr ein noch weit größerer Wert auf die Besprechung der Unterbietungsfälle gelegt werden. Die Vorsitzenden der Zweigverbände, die unbedingt treu zur Sache halten müssen, haben dadurch ein Machtmittel in den Händen, welches selten versagen wird. Es konnte übrigens fest gestellt werden, daß fast stets die Mitglieder, die sich den Satzungen des Bundes nicht fügen wollten, vorher austraten. Die Folge davon war, daß die betr. Firmen von den Mitgliedern boykottiert wurden, man verkaufte ihnen keine Ware mehr und kaufte auch jenen Firmen nichts ab. Die Bundesleitung muß in allen diesen Fällen unter den Vorsitzenden der Verbände eine Einigung erzielen, die nicht nur die Aufrechterhaltung der festgesetzten Handelspreise, sondern im An schluß daran auch einheitliche Qualitätsbezeichnungen und gleiche. Verkaufsbedingungen ermöglicht. Ohne die präzise Durchführung der gleichen Bezeichnungen wäre nach unserer Ansicht auch die Inne haltung der Mindestpreise eine Utopie. Wenn auch die Mitglieder des „Bundes Deutscher Baumschulen- besitzer“ darin einig sind, daß die Mindestpreise die Grundlage für eine gesunde Entwicklung des geschäftlichen Verkehrs bleiben, so läßt sich doch dieses Ziel nur erreichen, wenn auch die Zwischen händler und Wiederverkäufer, gleichviel, ob es Landschafts oder Handelsgärtner sind, diese Mindestpreise anerkennen und gleich falls innehalten. In jenen Kreisen haben aber die Bedingungen der Baumschulenbesitzer bisher weniger Anerkennung gefunden. Die Mindestpreise wurden hier und da bekanntgegeben, auch . wurde darauf hingewiesen; einzelne Gruppen des „Verbandes der Handels gärtner Deutschlands“ sprachen sich darüber aus oder sie übten Kritik, daß die Preise zu hoch oder zu niedrig gestellt wären. Eine wirkliche Unterstützung aber, diese Preise auch durchzuführen, fand der Bund kaum. Für seine Mitglieder wurde dadurch das Pflicht gefühl keinesfalls bestärkt, sondern eher gelockert. Wir haben schon früher auf die ungleiche Konkurrenz hingewiesen: wenn der „Bund Deutscher Baumschulenbesitzer“ als Produzent fest an den Mindest preisen hält, während der neben ihm wohnende Handelsgärtner 20 oder 30% billiger verkauft, so daß jenem das Geschäft direkt unter bunden wurde. In vielen Fällen dürfte wohl die Qualität der Ware ausschlaggebend gewesen sein, doch ist dies nicht immer der Fall, zumal wenn beispielsweise hochstämmige Apfelbäume in solchen Mengen vorhanden sind, daß sie im Großhandel zu außerordentlich niedrigen Preisen veräußert werden müssen. Daraus geht hervor, daß der „Bund Deutscher Baumschulenbesitzer“ mit dem „Verband der Handels gärtner Deutschlands“ in solchen wichtigen wirtschaftlichen Fragen einig gehen muß, es werden sonst unhaltbare Zustände geschaffen, die einem erfolgreichen Streben des Bundes direkt entgegenstehen. Wiederholt ist von unseren Berichterstattern hervorgehoben, daß dieser Zwischenhandel leider eine Folge des engeren Zusammenschlusses der Baumschulenbesitzer ist. Man versucht auf diese Weise die Satzungen des Bundes zu umgehen und benutzt die Landschafts gärtner mit Vorliebe zum Verschleudern größerer Rest bestände. Das sind aber Mängel, die bei allen Syndikaten, wenn nicht energische Männer die Leitung in der Hand haben, hervortreten. Für den „Bund Deutscher Baumschulenbesitzer“ liegt der Erfolg nicht darin, daß die Bestimmungen rücksichtslos scharf gehandhabt werden, sondern die Mitglieder müssen auf die dringende Notwendig keit der Einhaltung der Mindestpreise hingewiesen werden. Die ge schäftlichen Erfolge, die von allen Seiten anerkannt und bestätigt werden, bieten die sicherste Grundlage zu einer erweiterten nutz bringenden Ausgestaltung von Mindestpreisen und Qualitätsbemessung. Die Landesverbände müssen ihre Mitglieder erziehen, zu einem streng kaufmännischen Betriebe anregen und ein Hand-in-Hand-arbeiten mit den Verbandsgruppen anstreben. Nicht der Zwang der ge druckten Bestimmungen, sondern die Notwendigkeit der wirtschaft lichen Existenz muß die Grundlage bilden. Der frühere Vorsitzende des Bundes, Müller - Langsur, hat ein mal darauf hingewiesen, daß derartige Vereinigungen nicht unter dem Zwange der festgelegten Paragraphen stehen dürfen, sondern
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