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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19100000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19100000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 12.1910
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1910 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1910 21
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1910 37
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1910 53
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1910 69
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1910 85
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1910 101
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1910 117
- Ausgabe No. 9, 2. März 1910 133
- Ausgabe No. 10, 9. März 1910 149
- Ausgabe No. 11, 16. März 1910 165
- Ausgabe No. 12, 23. März 1910 181
- Ausgabe No. 13, 30. März 1910 197
- Ausgabe No. 14, 6. April 1910 213
- Ausgabe No. 15, 13. April 1910 229
- Ausgabe No. 16, 20. April 1910 245
- Ausgabe No. 17, 27. April 1910 261
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1910 277
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1910 293
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1910 309
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1910 325
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1910 337
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1910 349
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1910 361
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1910 373
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1910 389
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1910 405
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1910 421
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1910 433
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1910 449
- Ausgabe No. 31, 3. August 1910 461
- Ausgabe No. 32, 10. August 1910 477
- Ausgabe No. 33, 17. August 1910 489
- Ausgabe No. 34, 24. August 1910 501
- Ausgabe No. 35, 31. August 1910 517
- Ausgabe No. 36, 7. September 1910 529
- Ausgabe No. 37, 14. September 1910 545
- Ausgabe No. 38, 21. September 1910 561
- Ausgabe No. 39, 28. September 1910 577
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1910 589
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1910 601
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1910 613
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1910 625
- Ausgabe No. 44, 4. November 1910 637
- Ausgabe No. 45, 11. November 1910 649
- Ausgabe No. 46, 18. November 1910 661
- Ausgabe No. 47, 25. November 1910 673
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1910 685
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1910 697
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1910 709
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1910 721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1910 733
-
Band
Band 12.1910
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 45. Freitag, den 11. November 1910. XII. Jahrgang. Derjfandelsgärfner Abonnementspreis Für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg M. 5.— jährlich, für das Ausland M. 8,— jährlich. Ausgabe jeden Freitag. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. Inserate tiandelszeitung für den deutschen Gartenbau Petitzeile. Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Sämtliche Postsachen sind mir zu richten an Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Wie können wir den Gärtnerberuf heben? Entrichtung von Gerichtskosten durch Verwendung von Kostenmarken. Die Landes-Obst- und Gartenbau-Ausstellung zu Frankfurt a. M. Drei der besten Schnittorchideen. Wie können wir den Gärtnerberuf heben? Über diese wichtigste Frage der Gärtnerei, die schon des öfteren auch im „Handelsgärtner“ aufgerollt wurde, hat in der „Allg. deut schen Gärtnerzeitung“ Graetz - Lindenthal in einem Artikel Stellung genommen, der auch die Prinzipale interessiert und in seiner All gemeinheit nicht unwidersprochen bleiben darf. Wir werden gewiß alle gern zugeben, daß zur Hebung unseres Berufes die Frage der Lehrlingsausbildung maßgebend ist. Die geistige Belebung unseres Berufes kann nur erfolgen, wenn dem jungen Gärtner die Fähigkeiten im Wissen und Denken, sowohl wie in der Handfertigkeit beigebracht werden. Nur ein tüchtig ausgebildeter Gärtner hat auch an seiner Arbeit Lust und Liebe zu seinem Berufe, und nur ein solcher vermag auch zur Hebung dieses Standes beizutragen. In jenem Artikel wird nun die Schuld daran, daß es mit der Hebung unseres Standes nicht vorwärts gehen will, wieder den bösen Prinzi palen allein in die Schuhe geschoben. ■ Es heißt da: Unsre Lehrlinge treten mit derselben Schulbildung wie die meisten Handwerks und Kaufmannslehrlingean, es ist also die Vorbedingung gegeben, dieselben zu ebensolchen tüchtigen, selbstbewußten Männern zu erziehen, wie die Lehrlinge der vorgenannten Berufe. Nun aber fängt das Elend an. Systematisch, möchte ich sagen, werden die meisten dieser jungen Leute zu Arbeiten mißbraucht, welche mit dem eigentlichen Beruf des Gärtners sehr wenig zu tun haben. Karre ziehen, Dreck fegen, Auslaufen usw. sind ziemlich die Haupt beschäftigung. Durch den Lehrling wird der Arbeitsjunge gespart und der Prinzipal kümmert sich in den meisten Fällen wenig um das körperliche, geschweige denn um das geistige Wohl des jungen Menschen. Ganz ähnlich geht es den meisten jungen Gehilfen. Bei vielen, besonders den kleineren Gärtnern, müssen dieselben von morgens früh bis abends spät für geringen Lohn und häufig schlechte Verpflegung arbeiten. Zeit zu ihrer geistigen Fortbildung bleibt den selben wenig oder gar nicht.“ Was hier ausgeführt wird, krankt daran, daß Zustände, die leider vereinzelt vorkommen, verallgemeinert und als Regel hingestellt werden. Das ist ja immer der schwere Fehler solcher Gehilfenpublikationen, daß sie vom Besonderen ins Allgemeine über gehen. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß es Lehren gibt, in denen der junge Gärtner nicht die Ausbildung erhält, die er für das Fortkommen im späteren Leben braucht. Es ist aber eine Fälschung der Tatsachen, wenn behauptet wird, daß das in den meisten Fällen bestehe und daß Ausbeutungssucht die Prinzipale veranlasse, die geistige und körperliche Ausbildung der Lehrlinge und jungen Gehilfen zu vernachlässigen. Vor allem muß darauf hingewiesen werden, daß es beklagenswert ist, daß das Material, welches der Gärtnerei zugeführt wird, oft ein sehr minderwertiges ist. Sagt doch der Verfasser jenes Artikels selbst, daß die besseren Elemente unseres Volkes ihre Söhne nicht Gärtner werden lassen wollen, sobald sie nur halbwegs „intelligent“ sind. Die Gärtnerlehrlinge — heißt bezeichnend in dem Artikel — sind entweder vom Lande, aus dem Waisenhaus oder aber es sind kranke Jungens, denen der Arzt empfohlen hat, im Freien zu arbeiten.“ Da Hegt der Hase im Pfeffer Was soll ein Prinzipal in seiner Gärtnerei mit einem Lehrling anfangen, bei dem sich heraasstellt, daß er zwar die Volksschule abgelernt hat, aber ohne den richtigen Erfolg, ohne die Kenntnisse zu besitzen, welche die Vorbedingung für eine gedeihliche Entwicklung in der Lehre sind. Suche man Vor allem Mittel und Wege dafür zu finden, daß der Gärtnerei auch junge Männer aus besseren Kreisen zugeführt werden, die mit der nötigen Intelligenz in unseren Beruf treten und freudig für ihn eintreten. Mit solchen jungen Leuten wird der Prinzipal gern arbeiten, sie wird er zu allen Berufsarbeiten erster Qualität heranziehen und sie nicht nur „Dreck fegen“ lassen, wie sich der VerAsset elegant auszudrücken beliebt. Und warum kommen denn jetzt so wenig junge Leute aus den besseren Ständen herbei? Der Verfasser mag sich doch klar darüber werden, daß es gerade die Gehilfenschaft ist, welche um die Osterzeit durch ihre Publi kationen in der Presse den Gärtnerberuf zu verleiden sucht und die Eltern abschreckt, ihre Kinder demselben zuzuführen. Die Zustände in der Gärtnerei werden dabei Schwarz in Schwarz gemalt, so daß jeder das Gruseln lernen muß. Welche Entstellungen und Über treib ungen dabei als Taktik gebraucht werden, das ist ja hinlänglich bekannt und man braucht kein Wort dabei zu verlieren Wenn die Zustände in der Gärtnerei auch keine Idealzustände sind und der Besserung bedürfen, so hat dies doch in erster Linie seinen Grund darin, daß der mangelnde Zollschutz die heimische Gärtnerei der fremdländischen Konkurrenz preisgibt. Dadurch wird der Gärtner beruf lohnend gemacht und die Folge davon ist, daß der Gärtner gar nicht in der Lage ist, die Zustände zu bessern, weil ihm die Mittel dafür aus den Erträgnissen seines Betriebes nicht zu Gebote stehen. Stärkung der Gärtnerei durch Einfuhrzölle, sie gewinnbringend machen, die Söhne besserer Familien heranziehen, statt sie abzuschrecken, die Pflege kaufmännischen Geistes, eine ratio nelle Bewirtschaftung der Betriebe, dann läßt sich auch über eine Hebung des Gärtnerstandes reden. Entrichtung von Gerichtskosten durch Verwendung von Kostenmarken. Seit dem April dieses Jahres ist im Interesse der Verein fachung und Verbilligung der Kosteneinziehung den Parteien gestattet worden, wenn Anträge auf Erlaß von Zahlungs- und Voll streckungsbefehlen, Festsetzung der Kosten, Pfändung und Über weisung von Forderungen des Schuldners, Erlaß von Arrestbefehlen oder sonstige vorschußpflichtige Anträge gestellt werden, den Kosten betrag von vornherein, ohne daß also eine Kostenrechnung vorliegt, in Kostenmarken zu entrichten. Wir haben gelegentlich schon in einer Notiz darauf hingewiesen, daß diese Einrichtung zurzeit erst für das Königreich Preußen gilt. Die Kostenmarken werden am oberen Rande der Vorderseite des Schriftstückes aufgeklebt. Werden mehrere Exemplare .ein gereicht, so hat die Aufklebung auf dasjenige Exemplar zu erfolgen, welches in der Hand des Gerichtes verbleibt. Bei Zahlungs- und Vollstreckungsbefehlen sollen die Kostenmarken, wenn ein sonstiges Schriftstück nicht vorliegt, auf einem besonderen Umschlagblatt aufgeklebt werden.
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