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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19100000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19100000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 12.1910
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1910 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1910 21
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1910 37
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1910 53
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1910 69
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1910 85
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1910 101
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1910 117
- Ausgabe No. 9, 2. März 1910 133
- Ausgabe No. 10, 9. März 1910 149
- Ausgabe No. 11, 16. März 1910 165
- Ausgabe No. 12, 23. März 1910 181
- Ausgabe No. 13, 30. März 1910 197
- Ausgabe No. 14, 6. April 1910 213
- Ausgabe No. 15, 13. April 1910 229
- Ausgabe No. 16, 20. April 1910 245
- Ausgabe No. 17, 27. April 1910 261
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1910 277
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1910 293
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1910 309
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1910 325
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1910 337
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1910 349
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1910 361
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1910 373
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1910 389
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1910 405
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1910 421
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1910 433
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1910 449
- Ausgabe No. 31, 3. August 1910 461
- Ausgabe No. 32, 10. August 1910 477
- Ausgabe No. 33, 17. August 1910 489
- Ausgabe No. 34, 24. August 1910 501
- Ausgabe No. 35, 31. August 1910 517
- Ausgabe No. 36, 7. September 1910 529
- Ausgabe No. 37, 14. September 1910 545
- Ausgabe No. 38, 21. September 1910 561
- Ausgabe No. 39, 28. September 1910 577
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1910 589
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1910 601
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1910 613
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1910 625
- Ausgabe No. 44, 4. November 1910 637
- Ausgabe No. 45, 11. November 1910 649
- Ausgabe No. 46, 18. November 1910 661
- Ausgabe No. 47, 25. November 1910 673
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1910 685
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1910 697
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1910 709
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1910 721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1910 733
-
Band
Band 12.1910
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 42. Freitag, den 21. Oktober 1910. XII. Jahrgang. Derjfandelsgärfner Abonnementspreis Inserate und i—S 0e sarrsish Handelszeitung für den deutschen Qartenbau Pta peüszcie: & für das Ausland M. 8,— jährlich. """ i|m. Sämtliche Postsachen sind nur zu Ausgabe jeden Mittwoch. richten an Bestellungen Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. "etttLelpzlg-ohiis."" nimmt jede Postanstalt entgegen. ■■••• Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Die Gärtnerei in der Unfallversicherung. Ein Appell an unsere Rekruten. Submissionen im Gartenbau. Fremdländische Arbeitskräfte in gärtnerischen Betrieben. Samenexport nach Britisch-Indien. Die Rosentreiberei in Töpfen und in zerlegbaren Häusern um Paris. II. (Schluß). Die Gärtnerei in der Unfallversicherung. Mit Spannung hat man gewiß die Beschlüsse der Kommission erwartet, welche gegen Ende vorigen Monats ihre Arbeiten wieder aufgenommen hat. Wir haben seinerzeit mitgeteilt, was hinsicht lich der Krankenversicherung beschlossen war. Den Beratungen über diese folgte die gewerbliche sowie land- und fortwirtschaftliche Unfallversicherung auf dem Fuß. Uns interessiert namentlich die letztere, denn zu ihr ist ja die Gärtnerei zu zählen. Die Eingaben des „Allgemeinen deutschen Gärtner Vereins“ und des „Deutschen Gärtnerverbandes“ zu dieser Materie haben im „Handelsgärtner“ auch bereits Erwähnung gefunden. Die Radikalen im „Allgemeinen“ wollten die Gärtnerei bekanntlich ganz von der Landwirtschaft los reißen und sie unter die Gewerbeunfallversicherung stellen und beide Gruppen stimmten darin überein, daß die Gehilfen und Lehrlinge in Gärtnereien aller Art ohne Ausnahme als Facharbeiter angesehen werden müssen und den Berufsgenossenschaften nicht das Recht zustehe, das Verdienstmaß einzuschränken. Demgegenüber hat auch der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ in einer Ein gabe Stellung genommen, welche der XVI. Kommission des Reichs tages zugegangen ist. Darin war gebeten, dem Anträge des „Allge meinen deutschen Gärtnervereins“ keine Folge zu geben, vielmehr die Gärtnerei bei der Land- und Forstwirtschaft, wie bisher, zu belassen. In derselben heißt es: „Die Gärtnerei in ihrer Gesamtheit bildete von jeher einen untrennbaren Teil der Landwirtschaft und ist, wie diese, ein Urproduktionsbetrieb, und wir legen ein besonderes Gewicht darauf, daß dieses auch durch die Unterstellung unter das land- und forstwirtschaftliche Berufs genossenschaftsgesetz zum Ausdruck kommt“. Hieraus geht her vor, daß im Verband jede Beziehung der Gärtnerei zur Gewerbe ordnung, die gelegentlich im Verbandsblatt nicht ausgeschlossen wurde, bekämpft wird. Im übrigen hat der Verband wie wir zum Ausdruck gebracht, daß die Bildung einer besonderen Gärtnerei berufsgenossenschaft auch innerhalb der land- und forstwirtschaft lichen Berufsgenossenschaft möglich ist. Es wird dann erneut dar auf hingewiesen, daß die Gärtner fast dieselben Beiträge zahlen müssen, obwohl die Unfallgefahr in Gärtnereien erheblich geringer ist als in der Landwirtschaft. Um den Beweis hierfür authentisch erbringen zu können, wünscht der Verband, daß das Reichsver sicherungsamt aufgefordert werde, die Berufsgenossenschaften an zuweisen, überall eine Statistik über die auf die Gärtnerei entfallen den Unfälle aufzustellen. Dann wird die ungleiche Höhe der Beiträge innerhalb ein und derselben Berufsgenossenschaft bemängelt. Eine besondere Gefahren klasse für die Gärtnerei einzurichten, erscheint ein dringendes Be dürfnis. Die Eingabe schlägt daher einen Zusatz zu § 915 vor, der folgendermaßen lautet: „Für die Gärtnerei sind besondere Gefahren- klassen nach Maßgabe der auf dieselben entfallenden entschädi gungspflichtigen Unfälle einzurichten.“ . Schließlich wird auch den Anträgen der obengenannten Ver bände entgegengetreten, welche alle Gärtnereiangestellten als Fach arbeiter behandelt wissen wollen. Wir haben im „Handelsgärtner“ bereits auf die Unhaltbarkeit dieser Anforderung aufmerksam ge macht. Der Verband will als Facharbeiter nur Obergärtner und Obergehilfen gelten lassen. Bei der Beratung, die mit diesen Eingaben zu rechnen hatte, ist die Unterstellung der Gärtnerei unter die gewerbliche Unfallversicherung gefallen. Die Gärtnerei wird also voraus- sichtlich im Rahmen der forst- und landwirtschaftlichen Versicherung verbleiben. Auch in der Fach ar bei ter frage ist der Würfel ge fallen. Die Kommission hat folgenden Beschluß gefaßt: „Facharbeiter, im Unterschiede zum gewöhnlichen landwirt schaftlichen Arbeiter ist, wer für seine Stellung besonderer fach licher Fähigkeiten bedarf, z. B. Förster, Gärtner, Gärtner gehilfen, Müller, Ziegler usw. Die Satzung stellt fest, wer außer dem noch als Betriebsbeamter oder als Facharbeiter gilt“. Damit ist die Forderung der Angestellten-Verbände erfüllt, denn es wären, wenn es bei dem Beschlusse bleibt, alle gärtnerischen Gehilfen als Facharbeiter anzusehen. Nicht dagegen auch die Garten arbeiter. Der § 315 hat folgenden Wortlaut erhalten: „Als landwirtschaftlicher Betrieb gilt auch der Friedhofs betrieb, die Gärtnerei, die Park- und Gartenpflege, nicht aber das ausschließliche Bewirtschaften von kleinen Haus- und Zier gärten“. Leider ist auch der Antrag zum § 971a abgelehnt worden, der dahin ging, „in den Berufsgenossenschaften für die Gärtnerei Ge fahrenklassen zu bilden und danach die Höhe der Beiträge abzustufen“. Der Antrag ist durch eine Stimme zu Fall gebracht werden. Vielleicht läßt sich doch bei der zweiten Lesung ein bes seres Resultat erzielen. Der Antrag Behrens, in den § 964, der die Vorschriften darüber gibt, was im Statut der Berufsgenossenschaften enthalten sein muß, als Ziffer 9a einzufügen: „Verfahren der Ge nossenschaftsorgane beim Einschätzen der Gärtnereibetriebe in die Klassen des Gefahrentarifs“, erfuhr ebenfalls eine Ablehnung. So sind die Errungenschaften im allgemeinen nicht günstig für die Gärtnerei. Aber, es ist, wie gesagt, die Möglichkeit nicht ausge schlossen, in zweiter Lesung ein besseres Resultat zu gewinnen. Essms=ssaa-t-s-a-ss3Es=-=----a--------G------a-----G---a-S---G-:-3553323-6s13 Ein Appell an unsere Rekruten. Auch in den Betrieben der Handelsgärtnereien gab es dieser Tage Veränderungen. In den Fabriken, in den Werkstätten und Läden, überall traten Personalveränderungen ein, weil einzelne der Angestellten zum Militärdienst einberufen worden sind. In Zügen trafen die Rekruten in den Garnisonen ein, um ihre 2 Jahre ab zudienen, die man namentlich dann liebt und preist, wenn sie eine „schöne Erinnerung“ sind. Der Eintritt in das Heer oder die Marine hat aber auch seine rechtliche Bedeutung. Es ist bekannt, daß mit der Einziehung, wenn es sich nicht nur um kurzfristige Übungen, sondern um die Dienstzeit des Rekruten handelt, das Arbeitsver- hältnis gelöst ist und der Arbeitnehmer irgendwelche Ansprüche an seinen Arbeitgeber nicht stellen kann. Bis zum Tage des Aus scheidens. aber soll der Gehilfe auch redlich seine Pflicht tun, denn bis zu diesem Tage hat der Arbeitgeber ein Anrecht an seine Arbeits-
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