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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 12.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-191000009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19100000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19100000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 12.1910
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1910 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1910 21
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1910 37
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1910 53
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1910 69
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1910 85
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1910 101
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1910 117
- Ausgabe No. 9, 2. März 1910 133
- Ausgabe No. 10, 9. März 1910 149
- Ausgabe No. 11, 16. März 1910 165
- Ausgabe No. 12, 23. März 1910 181
- Ausgabe No. 13, 30. März 1910 197
- Ausgabe No. 14, 6. April 1910 213
- Ausgabe No. 15, 13. April 1910 229
- Ausgabe No. 16, 20. April 1910 245
- Ausgabe No. 17, 27. April 1910 261
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1910 277
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1910 293
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1910 309
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1910 325
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1910 337
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1910 349
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1910 361
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1910 373
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1910 389
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1910 405
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1910 421
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1910 433
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1910 449
- Ausgabe No. 31, 3. August 1910 461
- Ausgabe No. 32, 10. August 1910 477
- Ausgabe No. 33, 17. August 1910 489
- Ausgabe No. 34, 24. August 1910 501
- Ausgabe No. 35, 31. August 1910 517
- Ausgabe No. 36, 7. September 1910 529
- Ausgabe No. 37, 14. September 1910 545
- Ausgabe No. 38, 21. September 1910 561
- Ausgabe No. 39, 28. September 1910 577
- Ausgabe No. 40, 7. Oktober 1910 589
- Ausgabe No. 41, 14. Oktober 1910 601
- Ausgabe No. 42, 21. Oktober 1910 613
- Ausgabe No. 43, 28. Oktober 1910 625
- Ausgabe No. 44, 4. November 1910 637
- Ausgabe No. 45, 11. November 1910 649
- Ausgabe No. 46, 18. November 1910 661
- Ausgabe No. 47, 25. November 1910 673
- Ausgabe No. 48, 2. Dezember 1910 685
- Ausgabe No. 49, 9. Dezember 1910 697
- Ausgabe No. 50, 16. Dezember 1910 709
- Ausgabe No. 51, 23. Dezember 1910 721
- Ausgabe No. 52, 30. Dezember 1910 733
-
Band
Band 12.1910
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Nr. 31. Mittwoch, den 3. August 1910. XII. Jahrgang. DerJ/andelsffärfner Abonnementspreis Inserate S i “m. Oerasnrsish Handelszeitung für den deutschen Gartenbau e " Petitzeile, «cs) für das Ausland M. 8,— jährlich. """"" e ■ Sämtliche Postsachen sind nur zu Ausgabe jeden Mittwoch. richten an Bestellungen Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. nimmt jede Post anstalt entgegen. Beachtenswerte Artikel in vorliegender Nummer: Die selbständigen Gartenbaukammern I. Von der Reform des Submissionswesens. Erwerbs- und Liebhaberobstbau. Stapelten und ihre Kultur. Das Einbinden von Äpfeln und Birnen in Papiertüten. Zur Anwendung des Schwefels. Der deutsche Gartenbauhandel im Juni 1910. Die Geschäftslage in der Baumschulenbranche III. Die selbständigen Gartenbaukammern. i. Die Frage, ob man in Preußen selbständige Gartenbaukammern errichten oder sich den Landwirtschaftskammern angliedern lassen soll, ist für die preußischen Handelsgärtner noch immer eine aktuelle. Der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ tritt jetzt wiederein vollem Maße für die Gründung selbständiger Gartenbau kammern ein, wenn sich auch in seinem eigenen Lager Gegner dieser Bestrebungen finden, welche die Angliederung an die preußi schen Landwirtschaftskammern vorziehen. Der Verband hat seinen Standpunkt der Regierung gegenüber in einer Denkschrift vertreten, die auch für diejenigen, welche nicht für die selbständigen Garten baukammern eintreten, vieles Interessante bietet. Seit dem Jahre 1902 machte sich in den Kreisen der deutschen Handelsgärtner eine Organisationsbewegung geltend, die zunächst noch hin und her schwankte. Dann gewann immer mehr die Über zeugung Bahn, daß die Angliederung an die Landwirtschaftskammern das Vorteilhafteste für die Gärtnerei sein werde, und es wurden dieserhalb auch mit den Landwirtschaftskammern Verhandlungen gepflogen. Der Verband nahm insbesondere Fühlung mit der Land wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg. Aber die Be wegung bekam bald eine andere Richtung. Man meinte, daß die Bildung eines Gartenbauausschusses bei den Landwirtschaftskammern doch nicht die Organisation bringen werde, die das Interesse der Gärtnerei erfordere. Die Gartenbauausschüsse würden wie im Königreich Sachsen nur bindende und unselbständige Abteilungen der Landwirtschaftskammern sein können,‘da das Gesetz in Preußen den Ausschüssen keine Wahlbeteiligung und den Inhabern der gärt nerischen Betriebe kein Recht auf Wählbarkeit zugesteht. Man wandte sich daher von der Errichtung solcher Ausschüsse wieder ab, und verlangte nunmehr eine selbständige, öffentlich-recht liche Vertretung in der Form von Gartenbaukammern. Man stützte sich dabei nicht mit Unrecht auf die Statistik vom 2. Mai 1906, welche in Preußen ca. 35 000 gärtnerische Betriebe und 120000 in den selben beschäftigte Personen feststellte. Bei einer solchen hervor ragenden Bedeutung der Gärtnerei im Erwerbsleben des preußischen Staates glaubte man in den angegliederten Gartenbau ausschüssen nicht die richtige Form für die Organisation sehen zu können und trat nunmehr, nachdem man die Vertreter der Idee einer solchen Lösung der Organisationsfrage gemeinsam unter das Dach gebracht hatte, mit einer Denkschrift für selbständige Garten baukammern in der preußischen Monarchie ein. Die Denkschrift führt zugunsten der Gartenbaukammern folgende Gründe ins Feld, die wir im einzelnen besprechen wollen. 1. Das preußische Gesetz über die Landwirtschaftskammern soll mehr auf eine Vertretung der Landwirtschaft als der besonderen Interessen der Gärtnerei zugeschnitten sein. Namentlich in den Be ¬ stimmungen über die Zusammensetzung dieser Körperschaften tritt dies zutage. Die Voraussetzung für die Wählbarkeit zu Mitgliedern der Landwirtschaftskammern ist nach § 6 des Gesetzes der Besitz einer „selbständigen Ackernahrung“. Letzter Begriff aber ist in den Statuten der einzelnen Kammern dahin festgelegt, daß eine Veran lagung zu einem Grundsteuer-Reinerträge von 20 Talern, auch 30 Talern verstanden sein muß, ein Betrag, der bei einem großen Teil gärtnerischer Betriebe nicht erreicht wird. Beim aktiven Wahl recht sind hauptsächlich die Landkreise berücksichtigt, und die selbständigen Stadtkreise spielen, wenn sie überhaupt zu den Wahl bezirken herangezogen werden, dabei eine ganz untergeordnete Rolle. Da sich nun Gärtnereien gerade in den größeren Städten und deren nächster Umgebung befinden, so würden diese hintenangesetzt sein. Wenn nun auch das Gesetz eine Verleihung des aktiven Wahl rechtes an die Inhaber und Pächter kleinerer Betriebe vorsieht, so ist doch von dieser Befugnis so gut wie gar kein Gebrauch gemacht worden. Es würden sich also große Umwälzungen notwendig machen, die kaum geringer sein dürften, als die einer Bildung von selbstän digen Gartenbaukammern. Soweit die Denkschrift des Verbandes. Hierzu ist zu bemerken, daß auch bei dem Anschluß der Gärtnerei an den Landeskulturrat im Königreich Sachsen sich Schwierigkeiten ergaben, die behoben werden mußten. Auch in Sachsen mußte das Gesetz über den Landeskulturrat Verände rungen und Ergänzungen erfahren, um dem Gartenbau-Ausschuß die Stellung einzuräumen, die zu einer gedeihlichen Vertretung der Interessen der Gärtnerei notwendig war. Die Hauptsache ist zu nächst, daß man sich der vollen Zustimmung der Landwirtschaft zu einer solchen Organisation versichert. Diese Zustimmung war in Sachsen vorhanden und mit ihr wurden die Schwierigkeiten, welche sich böten, bald behoben. Fürchtet man nun in Preußen etwa, diese Zustimmung der Vertreter der Landwirtschaft zu erhalten? Das wäre sonderbar, denn gerade in Preußen hat man ja stets mit be sonderer Verve die Zugehörigkeit der Gärtnerei zur Landwirtschaft betont und einen Anschluß an den „Bund der Landwirte“ befür wortet. Dr. Oertel hat doch wiederholt als Sprecher der Landwirte die Gemeinsamkeit der Interessen der Landwirtschaft und des Garten baues betont und würde sicherlich auch bei dieser wichtigen Frage seine Freunde nicht im Stiche lassen. Die notwendige Abänderung des Gesetzes würde also in Preußen ebensogut zu erreichen sein, wenn man der Regierung, wie seinerzeit in Sachsen, nur vor Augen zu führen weiß, daß eine Notwendigkeit für eine Organisation in der Gärtnerei vorhanden ist. 2. Der zweite Grund der Denkschrift gegen die Errichtung von Ausschüssen bei den Landwirtschaftskammern ist schon stichhaltiger. Es kann in den Ausschüssen den Arbeitnehmern keine Vertretung eingeräumt werden und diese Vertretung soll ihnen in allen sie berührenden Fragen zugebilligt werden. Hier müssen wir der Denkschrift recht geben. Auch wir glauben nicht, daß eine solche Vertretung der Gärtnereibediensteten sich im Rahmen des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern wird ermöglichen lassen. Das Gesetz kennt eine solche Vertretung nicht und die Repräsen tanten der Landwirtschaft werden sich heute kaum für die selbe erwärmen können. Hat denn aber diese Vertretung, die auch in Sachsen nicht vorhanden ist, wirklich so große Bedeutung? Von verschiedenen Seiten hat man die Frage bereits verneint und durchblicken lassen, daß man auf diese Art von Vertretung gar keinen Wert legt. Auch dieser Grund wird also nicht ausschlag gebend sein können. Die beiden anderen werden wir in der nächsten Nummer behandeln. (Fortsetung folgt.)
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