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W-chnMatt !'«lsnih, K für ünigsbn'ick, Radcbcrg, Radeburg, Moritzburg und Amgegend. Amtsblatt 18«« Mittwoch, den 2S. August Der Stadtrath. Adv. Riemer. ^cs> i«en ld ii Der Königliche Bezirksamt. v?. Röderer ei^ > Es werden daher die hiesigen Hausbesitzer und Einwohner hierdurch angewiesen alle etwaige größere Anhäufung von Excremental- ^kn mit aufgelöstem Eisenvitriol zu überschütten und öfters eine Auflösung von 2 Psund Eisenvitriol in 4 bis 5 Meßkannen lau fen Wassers in die Abtrittschlotten zu gießen. In den Gebäuden selbst und deren Räumen wird die Räucherung mit Chlorkalk ^gend empfohlen. Da das Auftreten der Cholera mit großen Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Menschen verbunden ist, so sprechen ^hierdurch die bestimmte Erwartung aus, daß unsrer Weisung gewissenhaft werde nachgegangcn werden, widrigenfalls wir in dieNoth- ^igkeit versetzt würden, die Maaßrcgeln der DeSinficirung gegen die säumigen Hausbesitzer zwangsweise durchführen zu lassen. Königsbrück und Kamenz, am 21. August 1666. Die Medicinalpolizeibehörde. I Die Amlshauptmannschaften und Gerichtsämter erhalten daher hiermit Weisung, das vorhandene Bedürfniß von Arbeitern in dNSden in ihren Bezirken zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und deren Beizichung in aller Weise zu fördern, insbesondere auch dem, st Vernehmen nach früher verbreiteten ganz irrigen Gerücht entschieden entgezenzutreten, als ob die Bctheiligung an dergleichen Bcfesti- WgSarbeiten künftig den Betreffenden irgend zum Vorwurf gemacht werden oder sonst mit Nachtheilcn für sie verbunden sein könne. Unternehmer haben sich, ebenso die einzelnen Arbeiter ans dem Schlesischen Bahnhof im Ingenieur-Bürcau zu melden, woselbst die nähern Bedingungen werden eröffnet werden. Bekanntmachung. Nachdem in neuerer Zeit an mehreren Orten des Landes die asiatische Cholera sich gezeigt hat, so ist die Ergreifung von ge Mien Maaßregcln zu möglichster Verhütung der Weitervcrbreitung dieser Krankheit dringend nothwendig. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Kgl. Preußischen Militairgouvernements für das Königreich Sachsen sollen in der Umgegend von Dresden , mehrere Befestigungen angelegt werden; zu diesen Arbeiten wird eine Anzahl von 6 — 7000 Arbeitern auf längere Zeit 'Mnde Beschäftigung finden. Es liegt offenbar im Interesse des'Landes, daß die Arbeitskräfte dem Lande selbst entnommen und nicht Mer, wie bei früheren Schanzarbeiten fremde Arbeiter herbei gezogen werden. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts soll den zwanzigsten September 1866 'idem Schmiedcmeister August IuliuS Naumann in Pulßnitz eigcnthümlich zugehörige gestern ohne Berücksichtigung der Oblasten » ^13290 Thaler — - — - gewürderte Hausgrundstück sammt Zubehör, No: 125. des BrandcatasterS, Fol: No: 135 des Grund- HypothekcnbucheS für die Stadt Pulßnitz nothwendigerweise öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den im Ge- k ^tShause aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am 12. Juli 1866, Das Königliche Gerichtsamt daselbst. .Fellmer.Ws. r Mit Bezug auf die von dem unterzeichneten Stadtrathe unter dem 27. December 1865 erlaßene Bekanntmachung fordern wir hicr- sämmtliche Besitzer von frciumherlaufenden Hunden auf, die für das Jahr 1866 zu entrichtende Steuer von — Thlr. 25 Ngr. > Pf. bis spätestens den 15, September dieses IahreS an unseren Herrn Kämmerer, Kaufmann Berger, zu entrichten. Zugleich wird daß Herr Berger angewiesen ist, Huudestcuerzeichen au Zeven ver Hnndebesitzer zu verabreichen. Es hat sich daher bis zum 15. penibel dieses IahreS jeder Besitzer eines Hundes ein solches für den dafür zu entrichtenden Preis von — Thlr. 1 Ngr. — Pf. " Berger abzuhole», und hat der versteuerte Hund dieses Zeichen stets am Halsbande zu tragen damit bei abznhaltender Revi er mit per Ausübung derselben hcanslragle Person sofort erkennen kann, welcher Hund versteuert ist, ökr Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück, lio. «t» Die Arbeiten selbst, soweit es sich bis jetzt übersehen läßt, werden Montag, den 3. September beginnen. Dresden, den 24. August 1866. Königliche Landes-Commission. v. Falkenstein.Dr. Schneider. v. Engel.