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Querschnitt, ferner stangenförmig zylindrische mit rundem Querschnitt (Grab 57) sowie unregelmäßig kantige Gebilde (Grab 34, 55, 58, 60) aus dunkelbrauner, seltener hellbrauner (Grab 30, 55) Substanz, „die mit kleiner, stark rußender Flamme und aromatischem Geruch brennt" 5 ’ 1 . Die Größe variiert zwischen 1,8 cm X 1,7 cm X 0,9 cm (Grab 62) bis 4,3 cm X 2,9 cm X 2 cm (Grab 61). Bemerkenswert ist die oft ebene Unter- und mehr oder weniger kräftig gewölbte Oberseite (Grab 1, 2, 24, 27, 38, 66) der Stücke, die auf der Oberseite, seltener allseitig, häufig Längsnarben (Grab 1, 2, 24, 62) oder Risse (Grab 4, 30) sowie andere indifferente Eindrücke auf weisen. Ein länglich fladenförmiges Stück Urnenharz aus Grab 32 weist Gewebe abdrücke auf (Taf. 29 unten). G. Behm-Blancke 512 deutet diese Stücke als Reste von Fackeln mit Stoffumwicklung, die im Totenkult Verwendung gefunden hätten. Diese These wird jedoch von R. Laser 513 zumindest für die Befunde seines Arbeitsgebietes bestritten. Leider vermag auch unser Befund diese Grabbeigabe einer Klärung ihrer einstigen Zweckbestimmung nicht näherzubringen. Lediglich zwei Bestattungen (Grab 30 und 45) enthielten Harzstückchen, die mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit mit menschlichen Zahnabdrücken in Verbin dung gebracht werden können. Leider geben diese wenigen, dazu recht unsicheren Gebilde keine Bestätigung der von R. Laser 51 ' 1 auf Grund von Harzresten mit Zahn abdrücken aus Brandgräbern des Gebietes zwischen Saale und Elbe errichteten Hypo these, nach der das Urnenharz dazu gedient hätte, den Mund des Toten vor allem aüs kultischen Gründen verschlossen zu halten. Gestützt würde diese Ansicht allerdings in gewisser Weise durch die Tatsache, daß auch in Zauschwitz nur wenige Urnenharz stücke sichere Brandspuren aufweisen. Ein Harzklümpchen enthielt eingeschmolzene Leichenbrandreste (Grab 25). Der eindeutige Verwendungszweck 515 kann demnach für unsere Zauschwitzer Ob jekte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die These R. Lasers 516 von auf verschiedenen Ritualvorstellungen beruhender Verwendung des Urnenharzes in verschiedenen Gebieten müßte auf einer größeren Materialbasis überprüft werden. In 23 der 25 Gräber mit Urnenharz ist nur ein Stück enthalten, während zwei Bestat tungen (Grab 58 und 62) je zwei Stücke aufweisen. Die in anderen elbgermanischen Brandgräbern 517 nachgewiesene Zahl von bis zu 10 Harzstücken ist in Zauschwitz also nicht zu beobachten. Die Harzbeigaben verteilen sich auf sieben Männergräber (Grab 1, 13, 34, 45, 55, 60, 62), zehn Frauengräber (Grab 2, 16, 18, 25, 30, 32, 39, 46, 61, 65), sechs Kindergräber (Grab 4, 27, 38, 57, 59, 66) und zwei Erwachsenengräber unbekannten Geschlechts (Grab 24 und 58). s>* R. Laser 1962, S. 319- mit Anm. 2. 612 G. Behm 1948, S. 276. 513 Auch R. Laser 1962, S. 322 mit Anm. 11, kann aus seinem Arbeitsgebiet Urnenharzstücke mit Gewebeabdrücken namhaft machen, interpretiert sie aber als zufällig, „ohne Zusammen hang mit einer besonderen Ritualhandlung entstanden“. s14 R. Laser 1962. S. 322 f., Abb. 1. 515 Zu den verschiedenen Hypothesen vgl. außer R. Laser 1962, S. 320-324, G. Behm 1948, S. 275- 280, der die verschiedenen Deutungsversuche zusammenstellt. 313 R. Laser 1962, S. 324. 517 E. Schuldt 1955, S. 94; R. Laser 1962, S. 321.