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Ohorner Anzeiger Haupt- rmd Tageszeitung für die Stadt Mrd d«t Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn HM* Zettnng «rfcheint täglich mit Lnt»«ah«r der gefetzttch« Smm- «d yetertaO«. »etAbholung 14tägig 1.—««^ frei «Lfchl-Äb«. »Pf. Lviieerloh». Postbezug uwnatl. LSV RM. Di« Behwberuuq »er Liefern», rechtfertt«1 Wn« Anspruch «nf Rückzahlung des Bezugspreises. für Abholer Etzüch »—0 Uhr Nachmittage. Preise und Rachlatzsühe bot Eöteberhot»«»« nach P»ei»lifie Nr. 5 — Für dae Erscheinen von «n-etgen in befttnrntden Rmnnm» und an bestimmten Pltitzeu keine Gewähr. Anzeigen sind an den ErscheinungStageu btS norm 10 Uhr aufzugeben. — Verlag: Mohr k Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann u. Gebrüder Mohr. Hauptschrtstleiter: Walter Mohr, Pulsnitz; Stellv.: Walter Hoffmann, Pulsnitz. Verantwortlich für Anzeigen, Hetmatteil, Sport, Feuilleton, Kunst »nb Wissen Valter Hoffmann, Pulsnitz; für Politik, Bilderdienst und den übrigen Teil Walter Mohr, PÄNtitz. — Geschäftsstelle: Nur Adolf-Hitler-Straße 2 — Fernruf nur SSt Der Pulsnitzer Anzeiger ist das zur DrröffenMchung der amtlichen Bekanntmachungen des Landrates zu Kamenz, der Bürgermeister M Pulsnitz vnd Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Pulsnitz, sowie des Finanz amtes zu Kamenz Nr. 228 Sonnabend/Sonntag, 28./29. September 1940 92. Jahrgang DrMWtsM DeAWM-Nalien-Iaimn Feierlicher Staatsakt in der Reichskanzlei Am Areitagnachmiltag wurde im Großen Saal der Reuen Reichskanzlei zwischen Deutschland, Italien und Japan ein Dreimächtepakt unterzeichnet. In Anwesenheit des Führers fand im Anschluß an die Unterzeichnung ein feierlicher Staatsakt statt, dem die Mitglieder der Königlich Italienischen und der kaiserlich Japanischen Botschaften, zahlreiche Reichsminister und Reichekciker sowie Vertreter der Wehrmacht und der in- und ausländischen Presse beiwohnten. Die Unterzeichnung des Paktes nahm für die Reichsregierung der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop, für die königlich Italienische Regierung der königlich Italienische Minister des Aeuhern Gras Liano und für die kaiserlich Japanische Regierung der kaiserlich Japanische Botschafter in Berlin Surusu vor. Der Wortlaut des Dreimächtepaktes: Der heute mittag unterzeichnete Dreimächtepakt von Berlin hat folgenden Wortlaut: Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden an, daß jede Ration der Welt den ihr gebührenden Raum erhält. Sie haben deshalb beschlossen, bei ihren Bestrebungen imgroßostasialischenRaum und in den europäis chen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ord nung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhallen, die geeignet ist, Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern. Es ist ferner der Wunsch der drei Regierungen, die Zusammenarbeit aus solche Rationen in anderen Teilen der Welt auszudehnen, die geneigt sind, ihren Bemühungen eine ähnliche Richtung wie sie selbst zu geben, damit so ihre aus den Weltfrieden als Endziel gerichteten Bestrebungen verwirklicht werden können. Dementsprechend haben die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan folgendes vereinbart: Artikel 1. Japan anerkennt und respektiert die Führung Deutschlands und Italiens bei der Schaffung einer neuen Ordnung in Europa. Artikel 2. Deutschland und Italien anerkennen und respektieren die Führung Japans bei der Schaffung einer neuen Ordnung im großost asiatischen Raum. - Artikel 3. Deutschland, Italien und Japan kom uen überein, bei ihren Bemühungen auf der vorste^n angegebenen Grundlage zusammenzuarbeiten. Sie übernehmen ferner die Verpflichtung, sich mit allen poli- tischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln gegenseitig zu unterstützen, falls einer der drei vertragschließenden Teile von einer Macht angegriffen wird, die gegenwärtig nicht in den europäischen Krieg aber in den chinesisch-japanischen Konflikt verwickelt ist. Artikel 4. Um den gegenwärtigen Pakt zur Durchführung zu bringen, werden unverzüglich gemeinsame kech Nische Kommissionen zusammcntreten, deren Mitglieder von den Regierungen Deutschlands, Italiens und Japans zu ernennen sind. Artikel 5. Deutschland, Italien und Japan erklären, daß die vorstehenden Abmachungen in keiner Weise den poli tischen Status berühren, der gegenwärtig zwischen jedem der drei vertragschließenden Teile und Sowjekz:nß land besteht. Artikel 6. Der gegenwärtige Pakt soll sofort mit der Unterzeichnung in Kraft treten und 10 Jahre, gerechnet vom Tage feines Inkrafttretens an, in Geltung bleiben. Rechtzeitig vor dem Ablauf dieser Frist werden die hohen vertragschließenden Teile, falls einer von ihnen darum ersucht, in Verhandlungen über seine Erneuerung eintreten. ..... Zu Urkund -essen haben die Unterzeichneten, von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigt, diesen Pakt unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Ausgefertigt in dreifacher Urschrift in Berlin am 27. September 1S40 — im XVIII. Jahr der Faschistischen Aera — entsprechend dem 27. Tage des 9. Monats des 15. Jahres Syowa. Sicherung der Lebensräume Führung Deutschlands und Italiens in Europa und Japans im großostosiatischen Naum Die Unterzeichnung des Dreimächtepaktes zwischen Deutsch land, Italien und Japan wurde mit folgender Begrüßungs ansprache des Reichsantzenministcrs von Ribbentrop eröffnet: Eure Exzellenzen! Meine Herren! Ich habe die große Ehre und Freude, den König lich Italienischen Minister des Aeutzern Graf Ciano, den ivir auch beute wieder in der Rcichsbauvtttadt auk das berr- lichste willkommen heißen, den Kaiserlich'Japanischen Bot schafter Herrn Kurufu, die anwesenden Mitglieder der Reichsregierung und Reichsleiter der NSDAP., die sonstigen Vertreter von Staat, Partei und Wehrmacht sowie die Ver treter der ausländischen und inländischen Presse zu begrüßen. Es ist ein höchst bedeutsamer Anlaß, der uns zu dieser Veranstaltung zusammengeführt hat. Die deutsche, ita lienische und japanische Reaieruna haben ück entschlossen. Fortsetzung Seite 2, Spalte 2, Drei-Mächte-Pakt einer neuen Ordnung „Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für einen dauer haften Frieden an, daß jede Nation der Welt den ihr gebührenden Raum erhält." ! (Aus der Einleitung des Drei-Mächte-Pakts von Berlin vom 27. September 1940.) Die vor wenigen Tagen in Nom geführten deutsch- italienischen Besprechungen deuteten bereits darauf hin, daß die deutsch-italienische Zusammenarbeit „für die künftige politische Entwicklung in der Welt von größter Trag weite" bereits ihre Früchte getragen hat. Heute steht die Welt vor der Tatsache, daß die in den jungen st ar-- ken Nationen der neuen Zeit, Deutschland, Italien und Japan, wirkenden politischen Kräfte einen historischen Schritt aus dem Wege zur Neuordnung der Weltregionen zum Besten des Gedeihens und der Wohl fahrt der Völker getan haben. Die neue Zeit, die im Geiste der politischen und sozialen Neuordnung ange brochen ist, will den Begriffen Frieden, Recht und Freiheit einen tatsächlichen Inhalt geben. Zu lange war es gewissen Kräften, 4L unter der Tarnung demo kratischer Ziele eine Weltherrschaft aufgerichtet hatten, ge lungen, die Völker unter ihre überstaatlichen und zwischenstaatlichen Interessen zu zwingen und den Frie densbegriff zu eine Farce zu machen. Gerade die 400- jährige Geschichte Großbritanniens weist die Verlogen heit einer Politik nach, die ihre Raub- und' Unter- drücknngsmethoden von Anfang bis auf die heutige Zeit zum Aufbau und zur Sicherung des britischen Imperi ums machte. Symbol für die „Rechtsauffassung" der eng lischen Staatspolitik ist der oft zitierte englische Grund satz: „kigkt or ^vronx — in;? eountr^", zu Deutsch: Recht oder Unrecht — mein Land vor allem!" Nach göttlichem und sozialem Recht war aber das Unrecht englischer Politik das Primäre, das Recht das Sekundäre. Die Grundlage der nationalsozialistischen und der faschistischen Idee aber ist das soziale Recht, die Förderung alles Gesunden, die Lebens bejahung des Starken. Auf diesen Grundbegrif fen baute sich das neue Leben dieser Nationen auf, sie sind Grundbegriffe auch für das junge Japan, das sich frei machte von längst überlebten Moral- und Sozial begriffen einer fernen Zeit. Sie stehen in allen Dingen sozialen, nationalen und wirtschaftlichen Lebens den Herrschaftsgewohnheiten der Plutokraten gegenüber. Der jetzige Krieg ist der Krieg der Plutokra- ticn gegen die Staaten wahren Sozialis- m u s'. Sein Ziel sollte die Vernichtung der jungen starken Nationen sein. Seine Entwicklung aber zeigte ^chon in den ersten Tagen des Kriegsheginns die Morschheit der plutokratischen Staaten und die Notwendigkeit einer Neu ordnung der Dinge in der Welt zur „Aufrichtung des all gemeinen und dauerhaften Weltfriedens, der die Gerech tigkeit zum Kern hat". In der Erklärung des Reichs außenministers im Zusammenhang mit der Unterzeich nung des Drei-Mächte-Paktes wird die nicht zu erschüt ternde Tatsache vorangestellt, daß „seit der nationalen und sozialistischen Revolution im Jahre 1933 es das Ziel der deutschen Neichsregierung war, aus dem Wege und durch die Mittel friedlicher Vereinbarungen jene Revi sionen durchzuführen, die nicht nur die Ungerechtigkeiten des Versailler Vertrages beseitigen, sondern einem neuen und dauerhaften Zusammenleben der europäischen Völker dienen konnten". In der Erklärung des Grafen Ciano wird darauf hingewiesen, daß „bei dem großartigen Er neuerungswerk die drei Völker ständig aus die gleichen hartnäckigen und dunklen Widerstände, das gleiche Nicht- Verstehen-Wollen und die gleiche Feindseligkeit gestoßen" find. Der soeben in Berlin abgeschlossene und in Kraft ge tretene Pakt richtet sich daher allein gegen Lie Kriegs hetzer und Kriegsausweiter in den Demokra tien, richtet sich gegen die, die es nicht dulden wollen, Fortsetzung Seite 2, Spalte 1.