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die wieder in Gruppen zerfallen. Den Gruppen wird eine [ grössere Selbständigkeit als bisher gewährt, um die Haupt verwaltung zu entlasten. Unter grösserer „Selbständigkeit“ verstehen wir unter anderem folgendes: Ueber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Gruppe. Die Höhe des Beitrages bestimmt die Gruppe; sie sorgt ebenfalls für Einziehung desselben. Die Grösse und Abgrenzung der Gruppenbezirke wird den Provinzialverbänden überlassen. Streitigkeiten und Rechtsfragen werden ebenfalls, soweit sie nicht vor den Hauptverband gehören, vom Pro vinzial- oder Gruppenverband erledigt. Die Vertreter auf der Hauptversammlung werden gleich falls in der Provinzialversammlung gewählt und vom Pro vinzialverband entschädigt. Auf je 100 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Eine Hauptversammlung findet alle Jahr statt. Zwei M. pro Mitglied werden an die Hauptverwaltung abgeführt. Das Verbandsblatt bleibt fortbestehen und wird angenommen, dass dasselbe sich selbst tragen kann. Begrün d u n g. Durch die auf diese Weise herbeigeführte Entlastung der Geschäftsstelle wird eine bedeutende Ersparnis der Ver waltungskosten ermöglicht, (u. a. durch Wegfall der Kosten für die Hauptversammlung, der Vertreterwahlen, Beiträge zu den Gruppenunkosten u. s. w.) so dass also wohl die Annahme berechtigt ist, dass die Hauptverwaltung mit 2,00 M. pro Mitglied auskommen kann. Durch die grösseren Geldmittel, die den Gruppen zur Verfügung stehen, würden diese eine lebhaftere Agitation entfalten und mehr Mitglieder gewinnen können. Ferner würde es solchen bestehenden handelsgärtne rischen Verbänden, die noch nicht zu uns gehören, ermöglicht, unserm Verband geschlossen beizutreten, wenn sie pro Mit glied 2 M. an den Hauptvorstand abführen. Hntrag des Vorstandes. Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Der Mitgliedsbeitrag ist von 8 auf 10 Mark zu erhöhen unter Beibehaltung der Leistungen in bisherigem Umfange. B e g r ü n d u n g. Die Erhöhung des Beitrages ist in den letzten Jahren wiederholt, sowohl von einzelnen Mitgliedern wie auch von ganzen Verbandsgruppen beantragt, ohne jedoch die zur Annahme erforderliche Majorität zu finden. Der Vorstand hat, wenn er auch einstweilen zu dem Anträge eine abwar tende Stellung eingenommen, doch nie verkennen lassen, dass derselbe seine volle Zustimmung habe und ist beson ders auch des öfteren darauf hingewiesen, dass den wieder holten Anforderungen auf Mehrleistung nur dann näher zu treten sei, wenn dazu die erforderlichen Mittel zur Ver fügung gestellt würden. In dieser Stellungnahme konnte der Vorstand solange in Ruhe verharren, als die für die Verwaltung erforderlichen Einnahmen und Ausgaben in gehörigen Verhältnissen zu einander standen. Nachdem aber die Abrechnungen eine stetige Steigerung der Ausgaben erwiesen,.so dass die Ein nahmen damit nicht mehr in Einklang zu bringen sind und in diesem Jahre die Bilanzierung des Etats nur durch Ein setzung eines mutmasslichen Ueberschusses aus Inseraten zu erzielen war, sieht sich der Vorstand gezwungen, nunmehr seinerseits die Erhöhung des jährlichen Beitrages auf 10 Mk. zu beantragen und zwar unter Beibehaltung der Leistungen im bisherigen Umfange. Der Vorstand vermag in den vielen bisher zur Veröffent lichung eingelieferten Reformvorschlägen verbürgte Verbesser ungen für den Verband nicht zu erblicken. Unter allen Umständen erachtet er es aber in erster Linie für durchaus notwendig, eine verbesserte finanzielle Grundlage zu schaffen, hewenon- soeinschneidendr Natnr wie sie zum Teil in den Vorschlägen gefordert werden, heran zutreten ist. Hnträge der Verbandsgruppe niederrhein. I Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird auf zehn Mark fest gesetzt. Den Gruppen wird pro Mitglied bis zu Mark 2 zurückvergütet. Die Abrechnung mit den Gruppenvorständen hat vierteljährlich zu geschehen. Begrün d u ng: Dieser Antrag der Verbandsgruppe Niederrhein hat auf der vorjährigen Hauptversammlung viele Sympatie gefunden, wurde aber infolge der notwendigen 2/3 Majorität mit nur einigen Stimmen abgelehnt. Wir bringen ihn auch in diesem Jahre wieder, weil wir uns sagen, wenn der Verband, besonders aber der Vorstand desselben für uns segenbringend arbeiten soll, darf derselbe in Bezug auf Geldmittel nicht zu sehr beschränkt sein. Dazu müssen aber auch die Gruppen Mittel in Händen haben, um arbeiten zu können, weshalb wir es wünschen, dass die Gruppenunkosten von 1 Mark auf 2 Mark erhöht werden. Es wird damit ein Ausgleich ge schaffen, der die Erhöhung des Jahresbeitrages mildert. Die Gruppen werden damit selbständiger gemacht, ohne an Re formen heranzutreten, die das ganze Gefüge des Verbandes ins Schwanken bringen. Wir behaupten, die Annahme unseres Antrages ist die beste Reform des Verbandes. Der Wunsch vierteljährlicher Abrechnung liegt im Interesse der Gruppenvorstände, besonders der Schriftführer, die dadurch vermeiden, jährlich grosse Summen, vorstrecken zu müssen. II Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Der Verbandsvorstand macht auf Antrag und unter persönlicher Verantwortung der Antragsteller solche Firmen im Handelsblatte bekannt, die ihre Engroskataloge an Pri vate versenden oder zu Schleuderpreisen in öffentlichen Tages blättern inserieren. B e g r ü ndung: Dieser Antrag war auch im vorigen Jahre, allerdings in anderer Form, von uns eingebracht und auch schon früher in ähnlicher Weise von den Gruppen Westfalen- Ost und Lippe. Die diesjährige Wiedereinbringung desselben in ver änderter Form beweist jedenfalls, dass hier Wandel geschaffen werden muss und die Auswüchse, die sich im gärtnerischen Geschäftsverkehr eingeschlichen haben, keine gesunden sind. Wir bezwecken mit unserem Anträge einen Schutz des kleinen Handelsgärtners, wollen aber durchaus nicht, dass die grossen Versandfirmen in anständiger Weise den Lokalfirmen keine Konkurrenz machen sollen, sondern nur dass dieselben das kollegialische Gefühl hochhalten. Sodann wollen wir damit auch der vielfach in den politischen Tagesblättern auftauchenden Schleuderkonkurrenz Halt ge bieten. Mit der Annahme dieses Antrages würde es sicher zu erreichen sein, dass viele Kollegen, die jetzt dem Ver bände fernstehen und in ihm eine Genossenschaft von Gross gärtnern erblicken, ihm freundlicher gesinnt würden und Mitglieder würden; der Antrag ist also auch reform anstrebend. III. Die Hauptversammlung wolle beschliessen: Der Verbandsvorstand soll auf die Inseratenblätter ein wirken, dass der Versand an Private unterbleibt. Am besten geschieht dies dadurch, dass die Inseratenblätter ersucht werden, sich an die Gruppenvorstände resp. deren Vertrauens männer zu wenden betreffs Durchsicht ihrer Adressenliste. Begründung. Der Unfug des Versandes der Inseratenblätter an Privat personen wie Pastoren, Lehrer, Gartenarbeiter, Barbiere hat noch immer keinen Einhalt gefunden. Die anständigen Redaktionen nehmen ja Rücksicht auf den Handelsgärtner,