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Ho. 18. Steglitz=Berlin, den 30. Hpril 1904. XiX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Bandeisgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „Bandeisblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für nicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mk., für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Eedakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Eiandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des König!. Amtsgerichts zu Leipzig. Nach § 38 des Statuts ist der Mitgliederbeitrag (M. 8,—) im Januar portofrei an die Kasse des Verbandes zu zahlen. Unter Hinweis darauf ersuchen wir um Einsendung der noch fälligen Beiträge, andernfalls wir dieseben statuten gemäss im Mai durch Postnachnahme erheben müssen. Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Hnträge zur bauptversammlung. (Nach der Reihenfolge des Eingangs. Die für die Versammlung geltende Reihenfolge wird später durch den Vorstand festgestellt.) Hntrag der Verbandsgruppe Breslau und Umgegend. Der löbliche Vorstand des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands wolle den hierfür zuständigen Herrn Staats- minister bitten, sein Augenmerk auf das eigentümliche Vor gehen derjenigen Stadt- und Kirchengemeinden zu richten, welche ihre Friedhöfe dazu benützen, auf denselben Handel zu treiben und produktive Handelsgärtnereien zu gründen, bezw. zu unterhalten. Der Herr Minister wolle auch geneigtes! veranlassen, dass alle bis jetzt auf Friedhöfen bestehenden Handels gärtnerei-Betriebe, sofort geschlossen, zur Errichtung neuer solcher Anlagen seitens der Oberaufsichts-Behörde die Ge nehmigung ausnamslos versagt werde und die Bepflanzung, Dekoration u. s. w. aller Grabstellen der freien Konkurrenz, wie ehedem, offen bleibe. Sofern aber dieser Bitte aus ge setzlichen Gründen zur Zeit nicht stattgegeben werden könne, baldigst zu veranlassen, dass ein dahin zielender Gesetzent wurf eingebracht werde, welcher zugleich die Ruhestätten der Toten des deutschen Volkes vor Schacher und allen nicht absolut nötigen Arbeiten für alle Zeiten schützt. Begründung. In ganz Deutschland bestehen schon jetzt an vielen, namentlich grösseren Plätzen, sowohl auf Kommunal- wie Parochialfriedhöfen Gärtnereibetriebe, welche sich mit der Anzucht von Pflanzen und Blumen, dem Kranzwinden und dergl. als Grabschmuck, der Dekoration von Särgen und Gräbern, überhaupt allen denjenigen Arbeiten befassen, welche bisher von selbständigen Handelsgärtnern ausgeführt wurden. Wenn die Zeichen nicht trügen,, dürften in abseh barer Zeit alle jene Gemeinden, wo nur immer Aussicht, auf Rentabilität anzunehmen ist, derartige' Handelsgärtnerei betriebe auf ihren Friedhöfen errichten, wenn nicht bei Zeiten seitens der Oberaufsichts-Behörden gegen die betreffenden Gemeinden Verbote ergehen. Dem Handelsgärtnerstande entsteht durch die geschäftliche Ausbeutung der Friedhöfe seitens der Gemeinden eine unerträgliche Konkurrenz. Die deutschen Staatsministerien haben sich die Erhaltung des Mittelstandes, zu dem wohl auch die Handelsgärtner zu zählen sind, zur ganz besonderen Aufgabe gemacht. Durch die oben geschilderten Massnahmen der Gemeinden wird aber die Existenz des deutschen Handelsgärtners und damit eines Teiles, des Mittelstandes untergraben. Die Produktion für das Wintergeschäft des deutschen Handelsgärtners hat das Ausland an sieh gerissen und das Frühjahr- und Sommer geschäft reissen nunmehr die Gemeinde-Verwaltungen an sich. Dadurch, dass einerseits der Staat den Handelsgärtner gegenüber dem Auslande schutzlos“ lässt und andererseits das bedeutendsteheimische Absatzgebiet durch die Gemeinden dem Gärtner entzogen wird, muss daher der grosse Teil des Mittelstandes dem Proletariat anheimfallen. Hier wäre den deutschen Staatsregierungen Gelegenheit geboten, zu zeigen, dass sie gewillt seien, nicht nur durch Worte allein, sondern auch durch Taten den deutschen Mittelstand zu fördern. Antrag der Verbandsgruppe West-Schleswig-Holstein. Der deutsche Handelsgärtner-Verband wird künftighin eingeteilt in Unterverbände. Hn Preussen Proyim.ia.lverhändnX