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Ho. 11. Steglitz-Berlin, den 12. Ilärz 1904. XIX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der Bandeisgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des in- und Huslandes. Das „Randeisblatt für den deutschen Gartenbau usw." erscheint am Sonnabend jeder Woche. Rbonnementspreis für Richt-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mh„ für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Randeisgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Vorschlag zur Reformierung unseres Verbandes. Von Ed. Kohlmann in Berlin. Die bereits an die Oeffentlichkeit gelangten Ansichten und Wünsche vieler Kollegen haben bisher noch nicht positiv annehmbare Vorschläge gebracht, weshalb ich mir erlaube, folgenden Vorschlag zur Diskussion zu stellen: 1. Der Verband wolle die Vertreterwahlen abschaffen, welche nicht den Nutzen bringen, der solche Geldopfer recht fertigt, wie der Verband sie dafür bringen muß. Begrün d u n g : Für einige oft nutzlose Auseinander setzungen sind solche Opfer nicht gerechtfertigt, wie die Hauptversammlungen der letzten Jahre bewiesen haben. Durch den Fortfall dieser für ca. 70 bis 80 Vertreter gelten den Unkosten werden bedeutende Summen erspart. Für den Fall, dass der Verband voraussichtlich noch um das doppelte von Mitgliedern zunehmen kann, die Vertreter dann um die doppelte Anzahl darnach sich steigern würden, müssen sich । in Zukunft ganz unhaltbare Zustände ergeben, die mit dem daraus entstehenden fragwürdigen Nutzen nicht in Einklang zu bringen sind, was wohl jeder Kollege sich selbst sagen muss. 2. An Stelle dieser stetig wachsenden Vertreterzahl wolle man eine dauernd feststehende Körperschaft bilden, in Form eines grossen Ausschusses —■ von 45 Mitgliedern, welche aus den 45 Wahlkreisen etwa zu nehmen sind — es können ja auch weniger sein. 3. Diese Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter sind der I. und II. Vorsitzende jeder Provinz oder des be- i treffenden Landesteils, aus dem von den Mitgliedern jeder i Provinz oder Landesteils zu wählenden Provinzial- 'Vorstandes, welcher von den Mitgliedern für 3 Jahre gewählt wird, gleich dem Hauptvorstande. Dieser Provinzial vorstand vertritt alle die Interessen seiner Mitglieder in der Provinz, in den Landtagen usw. und führt gemeinsam mit den anderen die Beschlüsse des Ausschusses und Hauptvorstandes bei gemeinsamen Aktionen durch, sodass die Ausschussver ¬ sammlungen also an Stelle der bisherigen Hauptversamm lungen treten und unter etwa den gleichen Bedingungen - alle 2 Jahre - zusammenkommen, wie bisher die gewählten V ertreter. 4. Es kann dann nach Bedarf in jedem Jahre ab wechselnd vom Hauptvorstande im Einverständnis mit dem Ausschuss eine Generalversammlung aller Mitglieder in den verschiedenen Landesteilen ab gehalten werden, wo der Haupt vorstand über die allgemeine Lage und die Errungenschaften usw. Bericht erstattet, Beschlüsse über alle Angelegenheiten gefasst werden können, äusser Statutenänderungen; die etwa in den Versammlungen gewünschten Aenderungen können als Anträge nur von dem betr. Provinzialvorstande dem Ausschüsse zur Beschlussfassung unterbreitet werden, welcher dann darüber zu entscheiden hat. 5. Die Beiträge betragen pro Mitglied M. 8 wie bisher. Es wird aber dem Ausschuss oder Vorstand nach Erledigung aller finanziellen Verbindlichkeiten, die voraussichtlich in diesem Jahre noch recht hoch werden, durch die Vertreter- Versammlung in Düsseldorf die Befugnis erteilt, später Beitragsermässigung eintreten zu lassen, sobald es angängig ist. 6. Die Beiträge müssen sämtlich an den Hauptvorstand gezahlt werden, wie bisher. Für die Kosten des Provinzial vorstandes haftet wie bisher die Hauptkasse soweit es Wahlen usw. betrifft. Bei ausserordentlichen Unkosten muss wie bisher, vorläufig jede Gruppe ihre Kosten tragen. 7. Die Gruppeneinteilung soll in Zukunft den Beschlüssen der Mitglieder jedes Landesteils überlassen bleiben, doch darf vielleicht die Zahl 20-30 festgelegt werden,. um unnötiger Zersplitterung vorzubeugen. Die Gruppenberichte werden wie bisher zur Veröffentlichung kommen, müssen aber dem Hauptvorstande in noch kürzerer Form und nur sachlich eingereicht werden, sodass nur allgemein interessierende, keine interne Angelegenheiten als Ausflüge, Vergnügungen, darin enthalten sind. 8. Der Hauptvorstand wird wie bisher gewählt, aber nur vom Ausschuss (Punkt 2 und 3) in den alle 2 oder 3