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Nr. 11. Leipzig, 1. Juni 1888. III. Jahrgang. Organ des Verbands der Handelsgärtner Deutschlands, sowie des Verbands der Gartenbau- Vereine im Kövigreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Redaction und Verlag: Otto Mohrmann, Lindenau bei Leipzig, derzeitiger Geschäftsführer des Verbands, an welchen alles für den redactioneilen und Anzeigentheil Bestimmte sowie die'Mitgliedsanmeldungen zum Verband zu senden sind. Der redaktionelle Theil erscheint am l.u. 15. jeden Monats; der separat zur Versendung gelangende Anzeipentheil jeden Sonnabend. Abonnementspreis für den redaktionellen Theil: Preise für den Anzeigentheil: Für Nichtverbandsmitglieder pro Jahrgang 7 M. 50 Pf. Die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum für Verbandsmitglieder . . . 20 Pf. Für Verbandsmitglieder ,, ,, gratis. ,, ,, ,, „ ,, ,, ,, Nichtverbandsmitglieder . 30 ,, Zur Unfallversicherung. Während man für die Industrie und das Gewerbe die Bildung eigener, durch den Beruf streng abgegrenzter Ge nossenschaften durch das Reichsgesetz vorgesehen hat, ist der Behieb der Kunst- und Handelsgärtnerei dem Gesetze über Unfall- und Krankenversicherung für Land- und Forstwirthschaft zugetheilt worden. — Die Anregungen, welche vor Vollendung dieses Ge setzes vom Verbände der Handelsgärtner Deutschlands an alle gärtnerische Vereinigungen zur Bestrebung der Bildung einer eigenen Unfallberufsgenossenschaft für die Kunst- und Handelsgärtnerei Deutschlands ergingen, haben leider nur wenig Wiederhall gefunden und man hat in den meisten handelsgärtnerischen Kreisen ruhig der Dinge gewartet, die da kommen sollen, ohne vor den vollendeten Thatsachen eine Anstrengung zu unterstützen, welche der Kunst- und Handelsgärtnerei eine nicht zu unterschätzende und für ihre weitere Entwickelung und spätere Stellung im gewerb lichen Leben hochbedeutsame Selbständigkeit hätte gewähren können. — Es befremdet zwar dieses passive Verhalten der grösseren Menge in handelsgärtnerischen Kreisen bei so wichtigen socialen Fragen nicht, denn der Gärtnerei kann im allge meinen auch heute der Vorwurf' noch nicht erspart bleiben, dass sie mit besonderer Vorliebe bei derartig wichtigen Angelegenheiten meist post festum kommt und erst dann ihre conservative Ruhe beklagt, wenn es zu spät ist. — Auch an der, unserer heutigen Betrachtung zu Grunde liegenden Angelegenheit lässt sich zur Zeit wenig mehr ändern, obgleich die Reue ein unausbleibliche Folge dieses stets passiven V erhaltens auch in diesem Falle voraussicht lich sein wird. — Eine Bestrebung der Bildung einer eigenen Berufs genossenschaft bedarf' der vollen Unterstützung des weitaus grössten Theiles der Interessenten. Dass eine derartige Unter stützung einer für den gesammten Beruf, sowie den einzelnen Berufsausübenden hochwichtigen Angelegenheit zur Zeit im Kreise der Handelsgärtner noch schwer zu erlangen war, ist in erster Lienen auf die Theilnahmlosigkeit gegenüber einer ständigen, geschlossenen und gemeinsamen Zielen entgegen arbeitenden Organisation zurückzuführen. Es ist in der That noch eine schwierige Aufgabe, diese überall wieder auftretende Theilnahmlosigkeit und durch kleinliche, egoistische Bedenken jeder gemeinsamen Bestrebung hindernd in den Weg tretende Zersplitterung nach und nach zu beseitigen. Diese Schwierigkeit darf jedoch die allen gemeinsamen Bestrebungen freundlichen und unterstützend zur Seite stehenden Coliegen nicht abhalten, an dem Werke des ge schlossenen Vorgehens energisch weiter zu arbeiten und denjenigen thatkräftig entgegen zutreten, welche aus Ver kennung der Möglichkeit der -einzelnen Vorkommnisse den Ring gemeinsamer Bestrebungen mit angeborener Vorliebe zu sprengen suchen, Wie bemerkt giebt es an den Bestimmungen der Un fallberufsgenossenschaft, sofern sie die Handelsgärtnerei betrifft zur Zeit nichts mehr zu ändern und wollen wir heute nur auf die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie für