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mit Sicherheit annehmen kann, dass noch ein weit grösserer Theil von Handelsgärtnern jährlich von einem diesbezüg lichen Schaden betroffen wird. Nachdem die Zusammenstellung des eingegangenen • Materials von dem Verbandsgeschäftsführer unternommen, und im Verbandsorgane Nr. 22, 23 und 24, Jahrg. 1887, veröffentlicht worden ist, ergiebt sich, dass die Beantwor tung des so zahlreich verschickten Fragebogens nur von zusammen 136 Handelsgärtnern und Baumschulenbesitzern erfolgte, welche sich nach den deutschen Staaten wie folgt vertheilen: Königreich Preussen zu- Königreich Sachsen 32 sammen 68 „ Bayern 4 und zwar: „ Württemberg 8 Provinz Brandenburg 10 Grossherzogthum Braunschweig 2 Hannover 5 „ Baden 2 Hessen 3 „ Sachsen- Holstein 8 Meiningen 3 33 Ostpreussen 2 „ Sachsen- »» Posen 5 Weimar 3 » Rheinprovinz 1 „ Hessen 1 » Sachsen 18 Herzogthum Sachsen-Alten ¬ Schlesien 12 burg 4 Westfalen 2 Fürstenthum Schwarzburg- Westpreussen 2 Sondershausen 5 Reichsland: „ Reuss j. L. 2 Elsass 1 „ Lippe-Detmold 1 Von 128 dieser Handelsgärtner und Baumschulen besitzer wird eine Gesammtfläche von ca. 603,30 Hektaren bewirthschaftet, welche sich wie folgt vertheilt (die Angabe der Grösse des zu Gärtnereibetrieb verwendeten Areals fehlte bei 8 Einsendungen gänzlich): Einfriedigung bewirthschaftet angegeben: 394,35 Hektar, während 603,30 Hektar angeblich uneingefriedigt bewirth schaftet werden. Hektar Hektar Königreich Preussen zu Königreich Bayern 12,50 sammen 464,03 und zwar: „ Württemberg Grossherzogthum Braun ¬ 19,96 Provinz Brandenburg 45,25 schweig 5,43 3 — „ Hannover 24,15 „ Baden „ Hessen 10,00 „ Sachsen -Mei ¬ „ Holstein 119,75 ningen 4,53 „ Ostpreussen 49,— ,, Sachsen-Weimar 4,12 „ Posen 71,80 „ Hessen 0,75 „ Rheinprovinz 29,63 Herzogthum Sachs.-Alten- „ Sachsen 36,25 bürg 2,70 „ Schlesien 38,75 Fürstenthum Schwarzburg- „ Westfalen 1,25 Sondershausen 5,35 „ Westpreussen Königreich Sachsen 38,50 „ Reuss j. L. 1,75 77,93 „ Lippe-Detmold 1,25 Von den 603,30 Hektaren waren als innerhalb einer Die Einfriedigungen bestanden aus dem verschieden sten Material, als: Holzzaun, Bretterplanke, Drahtgeflecht, Mauern und lebende Hecken, welche im Durchschnitt eine Höhe von 1—1,50 Mtr. haben. Der von den 134 (die Angabe von 2 Einsendern fehlt) Handelsgärtnern und Baumschulenbesitzern an gegebene Wildschaden im Winter 1886/87 beziffert sich insgesammt auf 115,537 Mark und vertheilen sich die ein zelnen Posten in den deutschen Staaten wie folgt: Mark Königreieh Preussen zu ¬ sammen 71 100 und zwar: Provinz Brandenburg 7 680 ,, . Hannover 2 650 1 Hessen 3550 „ Holstein 8 095 „ Ostpreussen 31 500 „ Posen 4 020 „ Rheinprovinz 1105 „ Sachsen 5 325 „ Schlesien 6 640 j „ Westfalen 325 | „ Westpreussen 210 Reichsland: Elsass 500 Mark Königreich Sachsen 21861 31 Bayern 6 450 Württemberg 5 450 Grossherzogthum Braun- schweig 480 » Baden 770 ») Sachsen-Mei ¬ ningen 4 236 »; Sachen - Wei ¬ mar 550 !> Hessen 25 Herzogthum Sachs.-Alten- bürg 2 000 Fürstenthum-Schwarzburg- Sondershausen 2 015 » Reuss j. L. 25 Lippe-Detmold 75 Im Durchschnitt würde mithin auf einen Hektar Land ca. 191,5 Mk. Wildschaden zu rechnen sein. Vernichtet wurden durch Wildschaden in fast allen Fällen Obst bäume und zwar in dem verschiedensten Alter, von der einjähr. Veredlung an bis zum 20jährigen tragbaren Baume; in einzelnen Fällen ausserdem die ver schiedensten Ziersträucher, Alleebäume, Weissdorn, Acacien, Coniferen, Rosen, besonders auch Nelken sowie Lack und Gemüse. Der grösste Theil der betroffenen Gartenbesitzer, 99 an der Zahl, melden laut Fragebogen trotz meist sorg fältiger Einfriedigung einen jährlichen Wildschaden, und werden die Ursachen derselben zumeist auf schneereiche und daher futterarme Winter, insbesondere aber auf mangel hafte oder zu späte Jagdausübung der betreffenden Bezirke, Jagdschutzvereine, mangelhafte oder gar keine Fütterung des Wildes bei hohem Schnee, sowie auf nahe Waldungen, königl. und fiskalische Forsten, verwilderte Böschungen und Ueberhandnahme von wilden Kaninchen oder auf im be treffenden Terrain wegen Nähe von Häusern herrschendes Jagdverbot zurückgeführt. Aus den angegebenen Ursachen, sowie den Ergän zungen, welche dem Fragebogen noch als besondere Be merkungen beigefügt waren, geht hervor, dass dem auf tretenden Wildschaden trotz der sorgfältigsten Schutzvor richtungen nicht oder nur mit unverhältnissmässigenKosten entgegen gearbeitet werden kann, so lange nur von Seiten der Gartenbesitzer das Mittel der Einfriedigung angewendet werden kann. — Gerade die sonst sichersten Einfriedi gungen als: dichte Mauern, Bretterplanken u. dgl. haben sich in schneereichen Wintern, nach über Nacht unverhofft eingetretenen Schneewehen als illusorisch erwiesen, wäh rend andererseits zu den angegebenen Wildschäden oft eine Nacht und das Eindringen einzelner Thiere nur genügte, und der Hunger des Wildes, sowie das natürliche Bedürf- niss desselben zu nagen, verhältnissmässig bedeutende Hin dernisse und die sorgfältigsten Einfriedigungen überwand. — Wenn in den nachstehenden, dem „Praktischen Rath geber“ entnommenen Urtheilen zweier Rechtsanwälte, welche wir im Interesse der Sache in dieser Nummer folgen lassen, angenommen wird, dass der Werth des Wildes als Handels artikel und Nahrungsmittel den Werth des Obstbaues übersteigt, so fehlt in erster Linie der Beweis dafür und steht in direktem Widerspruch mit den Massregeln, welche man seitens des Staates für die Hebung des Obstbaues in Rücksicht auf den wirthschaftlichen Werth, unternimmt. Die, zuweilen mit hohen Geldopfern verbundenen An strengungen der einzelnen deutschen Staaten, den Obstbau in Deutschland, in Rücksicht auf seine volkswirthschaftliche Bedeutung — immer mehr und mehr zu fördern, dürften durch die dem Obstbau von Seiten des Wildes zugefügten Schäden zum grossen Theile so lange nicht ihren wahren Zweck erreichen, als der Obstbau allen Schutzes gegen die Gefahr des Wildes noch entbehrt. — Insbesondere bedarf die Anzucht eines guten Materials zur Anlage von Obst- Pflanzungen in Deutschland eines Schutzes, um für die Zu kunft ertragsfähige Obstbäume zu besitzen, welche die auf den Obstbau verwendeten Unkosten auch lohnen; aber ge rade die Anzucht eines solchen Materials ist es, welche den Vernichtungen des Wildes in den einzelnen Wintern mehr oder weniger Preis gegeben ist und oft die Früchte jahre langen Fleisses und Mühe vernichtet. Zieht man noch in Betracht, dass die Ausübung der Jagd einen weit weniger sittlichen Einfluss auf die Volkserziehung ausübt, als die Beschäftigung mit dem Obstbau, welchen man als erziehen des Mittel selbst in den Volksschulen einzuführen ver suchte, so muss für den unparteiischen Beurtheiler eine Berechtigung des Schutzes, welcher selbst dem Feldbau durch die Gewährung des Jagdpachtes zugestanden ist, für den Obstbau und die Anzucht eines gesunden und ge-