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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Oartenbauwirtlchakt vereinigt mit Deutscher krwerbogartenbaü Keilo an ^Vsus unct xfsbiauckts L'stsn unct §/siASN sinci vorsichtig 2U Lskcmclsln Helft Verpackungsmaterial sparen! Obst, Gemüse und Waldfrüchte nur gegen Schlußschein v kisten eine ^e. ». 'S. lunl Anschrift der Gartenbauabteilung der Landesbauernschast Danzig-Westpr. Nach der Verlegung der Gartenbauabteilung der Landesbauernschaft Danzig-Westpreußen lautet die Anschrift wie folgt: Danzig, Sandgrube 32, Telephon: 27 774. Durch lich rsgi 200 Kisten verkauft er an einen Verarbeitungs betrieb in loser Schüttung. Die ibm von der Bezirksabgabestelle berechnete Abnutzungsgebühr von RM. 0,20 je Kiste darf auch hier weitergegeben werden. unansehnlich werden, was gerade bei Lebensmittel beachtliche Nolle spielt. Es gibt viele Pachtpreise für Obftpachtungen Die in der Anordnung Nr. 18/30 betr. Fest setzung von Rahmenpreisen bei Obstpachtungen vom 6. Juli 1939 festgesetzten Rahmenprcise haben auch für das Erntcjahr 1940 Gültigkeit. letzten b sind, mc Kenntnis schäft un einzelner den konr Teilen d suchs- ur mäßig d rium zei Mischen wie über finidlichke wisse alb fahrunge' reichem Ä gehend R Um di seien im rungen ei Beurteilu ben! dem krautigen len eine tVaurssstunAsn im 6artSNbauwirts<LaUsvsrLcmc! ?ommsm Bekanntgabe von Erzeugerhöchstpreisen aneinandergepaßten Brettern Zwischenräume er geben, daß sich Nägel in der Vernagelung lockern und die bei einer Stapelung darunterstehenden Kisten beschädigt und zerrissen werden, abgesehen Im Freila Schäden a bar auswirkt durch pvobew Hierbei ist d das Kambiun in verschiede, beurteilen ei 4—5jähriges - Westseite des Stammbildne Bild des Fr, allem deshalb Jahr vielfach ist, während ö men abgetötet Besonders c Schäden in d 1. In der nc allein von Hc regelmäßig m schädigten Tri Krebswunden einer Anlage i Sämling) ein ser zeigte stak festgestellt wm ster und die d Vers empfindli Miersuchten ! Bekanntlich werden bereits seit Jahren im Ein vernehmen mit dem Gartenbauwirtschastsverband Pommern von der Preisbildungsstelle beim Ober präsidium der Provinz Pommern von Zeit zu Zeit Erzeugerhöchstpreise festgesetzt. Diese Erzeuger- Höchstpreise wurden bislang vom Gartenbauwirt schaftsverband Pommern durch Rundschreiben an alle Preisbehörden und an sämtliche am Obst- und Gemüsehandel beteiligten Wirtschaftsorganisationen zur Weiterleitung an die in Frage kommenden Einzelpersonen bekanntgemacht. Obgleich alle Stellen, denen die Weitcrver- öffentlichung der festgesetzten Erzeugerhöchstpreise oblag, bemüht waren, die Bekanntgabe schnellstens und auf breitester Grundlage vorzunehmen, stellten sich dennoch häufig Unstimmigkeiten über die Höhe der jeweils gültigen Höchstpreise ein. Es wurde immer wieder beobachtet und festgestellt, daß nicht alle Händler und Erzeuger rechtzeitig über die derzeitigen Erzeugerhöchstpreise orieniiert waren. Infolgedessen war es unvermeidlich, daß sich Diffe renzen mit den Preisüberwachungsstellen ergeben mußten. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen, werden mit Wirkung vom 21. Juni 1940 die von der Preisbildungsstelle für den Bereich der Provinz Pommern festgesetzten Erzeugerhöchstpreise nicht mehr durch Rundschreiben des Gartenbauwirt schaftsverbandes Pommern, sondern durch sog«, nannte Preiskarten veröffentlicht. Diese Preis karten werden durch die Druckerei- und Formular- Verlags-Gesellschaft m.b.H. „PommerscheReichspost" in Stettin, Rosengarten 1, herausgegeben. Die Be- dem Auft ben Besch, nach eini, äußern. F zu unters, 1. offe Und Brüt« Stamm u 2. ver b) am ali läge, cl) ai 3. Spä knospen. In Anwesenheit des Reichsobmannes Behrens und der ehrenamtlichen Führer der Landesbauern schaft Rheinland wurden die seit 20 Jahren vom Reichsgebiet abgetrennten Kreisbauernschaften Eupen und Malm'edy neu errichtet und durch einen schlichten Festakt in den beiden Kreisstädten in die Landesbauernschaft Rheinland ausgenommen. Den versammelten bäuerlichen Führern der beiden Kreise, die unter größten Schwierigkeiten in zwei Jahrzehnten ihr Deutschtum und ihre deutsche Bauernart aufrecht erhielten, entbot der stellvertr. Landesbauernführer Rheinland, Landesobmann Dreyer herzliche Willkommensarüße. Er dankte ihnen für ihre Zähigkeit und Treue im Deutsch tumskampf und gab dem Wunsch Ausdruck, daß die nun auch in Eupen und Malmedy errichtete Orga nisation des Reichsnährstandes sich zum Segen der Landwirtschaft und des Bauerntums auswirken werde. Reichsobmann Behrens überbrachte die Grüße und Wünsche des Reichsbauernführers Darre. Er kennzeichnete die großen Aufgaben des Reichsnähr- lediglich die ihm von der BASt. in Rechnung gestellt wur den, im Anhängeverfahren weitergeben.' Für seine eigenen Kisten darf er eine neue Abnutzung?» gebühr nickt berechnen; ein Pfand darf jedoch er hoben werden. Die Aepfel aus den verbliebenen davon, daß sich die Personen, die mit den Kisten und Steigen hantieren müssen, Verletzungen zu- ziehcn können. Es ist auch zu beachten, daß die Kisten und Steigen durch das Lagern im Freien Unter der Ueberfchrift „Verpackungsmaterial die Kisten nun so gestapelt, daß sie Regen und sparen", „Planmäßiger Rückkauf gebrauchter Ver- " packungsmittel" wurde in der Nr. 18 der „Garten bauwirtschaft" auf die neu eingerichtete Rückkauf» organisation für gebrauchte Kisten hingewiesen. Heute soll einiges über die Behandlung der neuen und gebrauchten Kisten und Steigen gesagt werden. 400 Kisten packt nun der Versandverteiler in seine eigenen Kisten um und verkauft diesen Posten den Großhandel. Er darf in diesem Falle glich die RM. 0,20 Abnutzungsgebühr je Kiste, Nachdem die Begründung der Arbeitsgemein«« schäften in den meisten Landesfachschafien der» Obst-, Gemüse- und Südfruchtkaufleute im wesent-1 lichcn abgeschlossen ist, wurde nunmehr die „Fö»i derungsgemeinschaft der deutschen Obst-, Gemüse«? und Südfruchtkaufleute e. V." ins Leben gerufen, j Die Förderungsgemeinschaft ist ein freiwilliger Zu»? sammenschluß der Fachschaftsmitgliedcr. Ihr Zwecks ist die Durchführung ist die Durchführung von GemeinschaftSaufgabcn 1 zur Förderung des Berufsstandes. Dazu gehören! die Herstellung von technischen und betriebswirt-V schaftlichen Einrichtungen, die die Durchführung derl Marktordnung auf dem Gebiet der Vorratswirt»! schäft und dergleichen gewährleisten, ferner Maß« » nahmen, die der Unterstützung der Umsiedlung, dec l Betreuung verwaister Betriebe, der Förderung des I Nachwuchses und ähnlichen Aufgaben dienen. Die l Förderunasgemeinschaft erstrebt keinen Wirtschaft» ! lichen Geschäftsbetrieb. Sie ist keine neue Organi- I sation, sondern soll lediglich ein Instrument in der V Hand des Reichsfachschaftsleiters sein, um die derV Fachschaft insbesondere in betriebswirtschaftlicher» und berufsständischer Hinsicht jetzt und in Zukunft I gestellten Aufgaben aus eigenen Kräften verwirf« W lichen zu können. Verbot des Haltbarmachens von Gurken neuer Ernte vor dem 1. Juli Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das mit der Anordnung Nr. 78 der 'Hauptvereinigung vom 30. Mai 1936 erlassene Verbot des Haltbar machens von Gurken neuer Ernte vor dem 1-Juli auch in diesem Jahr in vollem Umfang aufrecht erhalten bleibt. Diese Bestimmung hat besonders sür die Gartenbauwirtschaftsverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Kurmark und Nieder, sachsen Bedeutung. Der Reichskommissar für die Preisbildung wird die Preisbildungsstellen verständigen, daß diese etwas höhere Pachtpreise für Frühkirschen und späte Knorpelkirschen genehmigen können. Es darf jedoch ein höherer Rahmenpreis s) für Frühkirschen von RM. 18,— je SO kx, d) für späte Knorpelkirschen von RM. 16,— je SO in keinem Fall vereinbart werden. Sonne ausgesetzt sind, wird der Trockenprozeß nicht in der natürlichen Form, sondern beschleunigt seinen Verlauf nehmen. Das Ergebnis ist, daß sich bei den standes und die im Altreich erzielten Erfolge der nationalsozialistischen Agrarpolitik. Heute im gro» ßen Kampf zeichneten sich diese Erfolge deutlich ab. Sie seien aber nur möglich gewesen, weil Reichs, bauernführer Darrö folgerichtig von vornherein die deutsche Landwirtschaft auf den Leistungsgedanken ausgerichtet habe. Der deutsche Bauer sei und bleibe der Träger des Blutes und der Rasse. Deshalb werde auch die Führung alles tun, die Bauern betriebe wirtschaftlich zu erhalten, damit sie diese großen Aufgaben erfüllen könnten. In diesen Auf- gabenkreis des deutschen Bauerntums seien nun auch die Bauern von Eupen und Malmedy einbe- zogen worden, wozu er ihnen ein herzliches Will kommen entbiete. Die kommissarische Leitung der Kreisbauernschaft Eupen wurde dem Kreisbauern führer Birken. Aachen, die der Kreisbauernschaft Malmedy dem Kreisbauernführer Fink- Monschau übertragen. Der weitere Ausbau der beiden neuen Kreisbauernschaftcn wurde sofort in Angriff ge nommen. Zunächst ist darauf zu achten, daß das Oeff» nen der Kisten richtig erfolgt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine „neue" oder um eine schon „gebrauchte" Kiste handelt. Auf ein ord nungsmäßiges Entfernen der Nägel aus dem Deckel ist unbedingt zu achten. Es darf nicht Vorkommen, daß nur aus drei Seiten des Deckels die Nägel herausgezogen werden und der Deckel dann einfach nach hinten gebogen wird. Das schmale Stück Holz, das zwischen Nagel und Deckelende vorhanden ist, wird sonst auSgebrochen. Der Erfolg davon ist, daß sehr oft eine zweite Nagelung auf dieser Seite bzw. eine abermalige richtige Zunagelung nicht möglich ist. Die Leisten oder Stirnwände, in denen die Nägel stecken werden ebenfalls meist ausgebrochen und unbrauchbar. Kommen derartig unsachgemäße Oeffnungen der Kisten vor, jo werden Deckel und Leisten bzw. Stirnseiten nicht mehr den erforder lichen Halt zum nochmaligen Verschließen der Kiste bieten, und es werden größere Ausbesserungen not wendig. Es wird nicht immer der Fall sein, daß eine Kistensammel- und -ausbesserungsstelle am Ort ist, die die Reparatur vornehmen und den Schaden wieder gutmachen könnte. Daraus ergibt sich in sehr vielen Fällen, daß die Kiste nicht der Wieder verwendung zugeführt, sondern auseinandergeschla gen und zu Feuerholz zerhackt wird. Dies darf jedoch in Zukunft unter keinen Umständen mehrgeschehen; denn es wird jede einzelne Kiste wieder benötigt. Es soll hier auch bemerkt werden, daß der Kistendeckel mit einem Brecheisen oder einem Kistenöffner zunächst leicht angehoben wird und die Nägel, deren Köpfe dann über dem Holz hervorstshen, mit einer Beiß- oder Kneifzange entfernt werden. Dies muß so erfolgen, daß die Auflage der Zange nach dem Kisteninneren gerichtet ist, um ein Ausbrechen der Nägel durch den Deckelrand zu vermeiden. Besonders zu emp fehlen ift die Verwendung der sogenannten „Kisten- jchoner. Es handelt sich dabei um kleine Papp unterlegscheiben, die unter die Nägel untergelegt werden und nicht nur das schonende Oeffnen der Kisten gewährleisten, sondern auch das einfache und mühelose. Kistenschoner sind in den meisten Eisen handlungen zu hahen. Besonders zu beachten ist, daß bei jeder Kiste der dazugehörige Deckel bleibt. Es muß sehr oft fest gestellt werden, daß beim Rückkauf gebrauchter Kisten Deckel fehlen. Diese liegen bestimmt in irgendeiner Ecke, nur nicht dort, wo sich die Kisten befinden. Der Rückläufer der gebrauchten Kisten wird diese nur wiederverwenden können, wenn er einen neuen Deckel dazu herstellt. Dazu ist aber wieder das so knapp zur Verfügung stehende Holz notwendig, woraus bei achtsamer Behandlung der gebrauchten Kisten die Herstellung neuer erfolgen könnte. Man achte also darauf, daß die Kisten immer vollständig bleiben. Das Augenmerk ist auch auf die Aufbewah rung der neuen sowohl wie der gebrauchten Kisten zu richten. Es wird gerade bei den Verbrauchern von Kisten für Gartenbau-Erzeugnisse oftmals der Fall sein, daß die benötigten Kisten und Steigen zu dieser oder jener Fruchternte schon im voraus bereitstehen müssen, um sie bei schlagartig einsetzen der Ernte zur Verfügung zu haben. , In derartigen Fällen achte man besonders -darauf, daß die Stapelung unter freiem Himmel vermieden wird. Es wird nicht immer genügend Platz vorhanden sein, teilweise große Kisten- und Steigenvorräte in geschlossenen Räumen unterzu bringen. Es sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, daß der Lager- oder Stapelplatz zumindest überdacht ist und Regen und Sonne nicht von allen Seiten an die Kisten und Steigen heran können. Durch ungünstige Aufbewahrung unter freiem Him mel treten leicht Verwitterungsschäden auf, die die mehrfache Verwendung der Kisten und Steigen be einträchtigen. Es muß jetzt auch von feiten der Kistenverbraucher darauf hingearbeitet werden, daß das Verpackungsmittel möglichst lange wiederver wendungsfähig gehalten werden kann. Die kisten- und steigenherstellenden Betriebe sind nicht immer in der Lage, nur gut getrocknetes Holz verwenden zu können; denn die Holzmarktlage macht es oft erforderlich, daß das Rundholz sofort zu Schnitt material verarbeitet wird. Das Schnittmaterial aber kann nicht immer die Stapelung oder Trock nung erfahren, die erforderlich wäre, um der Kiste od«r Steige die größte Widerstandsfähigkeit zu geben, da der'riesige Bedarf an trocknen Brettern sonst nicht zu decken ist. Es kommt also vor, daß ziemlich jrijches Holz verwendet werden mu^ Sind stellungen sind schnellstens unmittelbar beim Verlag aufzugeben. Die Bestellungen gelten jeweils für ein Jahr. Der Bezugspreis beträgt vorläufig RM. 4,50 jährlich einschließlich Porto. Die Einziehung des Bezugspreises pro Jahr erfolgt in einer Summe innerhalb der ersten drei bis vier Monate seitens des Verlags. Im Interesse aller Beteiligten hat der Herr Ober« Präsident der Provinz Pommern — Preisbildungs« stelle — im Einvernehmen mit dem Gartenbau wirtschaftsverband Pommern unter dem 31. Mai 1940 eine Anordnung erlassen, wonach alle am Obst- und Gemüsehandel beteiligten Kreise, insbesondere sämtliche Groß-, Einzel- und ambulanten Händler, sowie Erzeuger, die ihre Erzeugnisse des Ob st- und Gemüsebaues selb st verkaufen, verpflichtet sind, dieD Preisbekanntmachungen zu be - ziehen. Alle Behörden, die mit der Preisüberwachung zu tun haben, sind ebenfalls durch eine besondere Dienstanweisung zum Bezug der Preiskarten ver» pflichtet worden. Durch die Neuregelung der Bekanntgabe vott Erzeugerhöchstpreifen sür Obst und Gemüse, die sich in einigen Gebieten des Reiches bereits bestens bewährt hat, soll erreicht werden, daß eine reibungs lose und schnelle Informierung über die festgesetzten Erzeugcrhöchstpreije erfolgt. Denen, die es.angeht, sei an dieser Stelle noch mals gesagt, daß sie ihre Bestellungen umgebend an den obengenannten Verlag abgeben. Oellert- Gemäß Anordnung Nr. 1/39 betr. Regelung des Absatzes der Ernährung dienender Gartenbau erzeugnisse vom 2. Januar 1939 des GaWB. Pommern, veröffentlicht in Nr. 1 im Wochenblatt der Landesbauernschaft Pommern vom Januar 1939, sind Großverteiler, Kleinverteiler (Einzel- Handelsgeschäfte und ambulante Händler), Ver arbeitungsbetriebe und Großverbraucher ver pflichtet, beim Aufkauf von Gemüse aller Art, Kern-, Stein- und Äeerenobst, wildwachsenden Beerenfrüchten und Pilzen in den Kreisen, die nicht zum Einzugsgebiet der Bezirksabgabestelle (nicht geschlossenes Anbaugebiet) gehören, über jeden Kauf den Schlußschcin O auszustellen. Zu dem nicht geschloßenen Anbaugebiet der Provinz Pommern gehören die Kreise: Anklam, Arnswalde, Belgard, Bütow, Cammin, Demmin, Dt. Krone, Dramburg, Flatow, Franzburg-Barth, Friedebcrg, Greifenberg, Greifswald, Grimmen, Kolberg- Körlin, Köslin-Bublitz. Lauenburg, Neustettin, Netzekreis, Reaenwalde, Rügen, Rummelsburg, Scklawe, Schlochau Usedom-Wollin. Zum Einzugsgebiet der Bezirksabgabestclle Stettin, Träaer:' Absatzzentrale Pommern für Gartenbauerzeugnisse e. G. m. b. H., Stettin, Holzmarktstraße 2, gehören die Kreise: Ueckermünde, Grecienhaaen, Pyrit- Star-' ^d-Saatzig, Naugard : :d der Stadtkreis Stettin. In den Gebieten, die nicht zum Einzugsgebiet der Bezirksabgabestelle aehören, also in den erst genannten 25 Kreisen, dürfen die Mitglieder der Erzeuaergru-pe Gartcnbauerzeugnisse nur an solche Verteiler und Verarbeiter abgeben, die im Besitz eines vom GaWV. Pommern ausgchändigten Schlußscheinbnches (Schlußscheinbuch v) sind. Schlußscheinbücher v sind von den Käufern beim GaWB. Pommern, Stettin, Hohenzollernplatz 2,111, rechtzeitig anzufordern und werden dann durch die Post zugestellt, wofür RM. 0,30 an Porto OrunclunA cisr Lrsisbcrusrnscdcr/tsu Lupsn unc! I^lcrlinscl^ Nährständische Aufbauarbeit Früchte, Gemüse usw., die direkt aus den Kisten oder Steigen verkauft werden; so ist es erforder lich, daß auch die äußere Verpackung einen sauberen Eindruck macht und hygienisch einwandfrei ist. Wenn dennoch Beschädigungen auftreten, die sich bei mehrfacher Verwendung nicht vermeiden laßen, so muß dafür gesorgt werden, daß die beschädigten Kisten und Steigen schnellstens ausgebessert werden. Die Gebrauchsfähigkeit wird dadurch wesentlich er» höht. Es muß in Zukunft überhaupt oberstes Gebot sein, jede Kiste und Steige so zu behandeln, daß sie den Sammelstellen möglichst viele Male zurück gegeben werden kann, um von diesen der Wieder verwendung zugesührt zu werden. Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß bet Rückgabe guterhaltener Kisten der Ablieferer einen wesentlich höheren Rückkaufpreis erhalten kann, als wenn die vorstehend pufgeführten Mängel vorhan den sind. Es liegt also im Jntereße jedes Kisten- benutzers, sorgsam mit den jetzt so wenig zur Ver fügung stehenden Verpackungsmitteln, Kisten, Stei gen, Gestellen usw. umzugehen; er wird selbst den Vorteil haben, wenn es den neugeschaffenen Sam mel- und Ausbeßerunasstellcn möglich ist, einen recht großen Teil guterhaltener Kisten der Wieder verwendung zuzuführen. Es helfe also jeder, der mit vorgenannten Packmitteln zu tun hat, durch sachgemäße Behandlung den überaus kostbaren Roh stoff Holz einzusparen und zu erhalten, damit der große Bedarf an Kisten und verwandten Packmit teln sichergestellt werden kann, und jeder Erzeuger in die Lage versetzt wird, seine Waren zu verpacken und dem Verwendungszweck in einwandfreiem Zu stand zuzusühren. dl. Muckel. gemäß zurückgeliefert, jo verfällt der Pfandbetrag zu Lasten des zur Rückgabe Verpflichteten, der dies« Kosten aus seiner Handelsspanne endgültig tragen muß. Der Eigentümer der Dauerver- Packung hat in solchen Fällen den vollen Pfandbetrag seinem Verpackungsmittelkonto out zuschreiben. Er ist jedoch verpflichtet, aus dem Ueberfchuß seine Abnutzungsgebühr entsprechend zu senken. Der Abschnitt V der Anordnung Nr. 18/40 regelt die Abgeltung der Kosten der verlorenen Ber- packung und des Verschalungs- und Frostschutz materials. Hier gilt sinngemäß das über die Be rechnung der Abnutzungsgebühr bei Dauerver packung Gesagte. Der Abschnitt VI verbietet den Brutto-für-Netto- Verkauf von inländischen und von ausländischen unverpackt eingcführten Frischwaren. Der Abschnitt V1I enthält die üblichen Straf bestimmungen. Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. 16/38 — ?r — der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft betr. Abgeltung für Verpackungs material vom 13. 10. 1938 und etwaige gebietliche Sonderregelungen außer Kraft. Outirmann. Verpackungsmaterial ist heute schwer zu be schaffen. Lerder sind in letzter Zeit manche Ver- teiler dazu übergegangen Dauerkisten, obwohl sie als unveräußerliches Eigentum der Lieferfirma deklariert waren, nicht zurückzuichicken und das in Rechnung gesetzte Pfand verfallen zu laßen. Um solchen Verfahren einen Riegel vorzuschieben, dürfen die Eigentümer mm Dauerverpackung einen Psandbetrag bis zur doppelten Höhe des Nenn wertes der Leihverpackung dem Wnrenverkaufspreis anhängen. Wird die Leihverpackung nicht frist- Die off zu beobach färbt und - uen allevdi austreiben, gen bann beruhen, dc Teil des > Blatt aber gen Triebe beobachtet, zwar die B (bei Kerub len Vielfack braune bis dunklere V Runzelung Am alten lich seltener dengewebe > platten, bei auch zu Fr-i Frostriße g< Stamm auf ten. Sie nc wunden, so lichen, mech die klaffend rung oft wi Ueberwallun später fahr an den Rar rollt sich na biumschichter sen Stellen Folgeerkranl Zur Beur in v. H. de- sowie die Ve sonders muß den, ob sie r auftreten, od treten. Währ ziemlich gut stoffstrom al Da sich nicht des Baumes ganze Stamn den. Befände- mes und gnd rekte Sonnen auslaaen bei Aufgabe der Bestellung im voraus zu erstatten sind. Der Verwaltungskostenzuschlag beträgt 1 A, des Kaufbetrages, bei wildwachsenden Beeren und Pilzen 1 A- vom Pflückerpreis, und ist vom Käufer der.Ware zu tragen. Diese Ge bühren sind am 1. und 15. eines jeden Monats aut das Konto 2054 des GaWV. Pommern bei der Landwirtschaftlichen Bank sür Pommern, Stettin, Paradeplatz 40, zu überweisen. Gleich zeitig sind die grünen Durchschriften aus dem Schlußscheinbuch l) und eine entsprechende Auf stellung an den GaWV. Pommern, Stettin, Hohen zollernplatz 2, einzusenden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Führung der Schlußscheinbüch'er nicht immer mit der erforder lichen Sorgfalt erfolgt, die eine Nachprüfung der Schlußscheine ermöglicht, daher ist besonders darauf zu achten, daß dieselben gut leserlich ausgefüllt sind, weil die Durchickrikten als Buchungsunterlage dienen sollen. Ungültige oder verschriebene Schluß- ! scheine sind mit dem Vermerk „ungültig" ebenfalls einzureichen. Der Käufer Hardie vorgeschriebenen Spalten mit seiner deutlich -Lesbaren Unterschrift t zu versehen, damit Irrtümern vorgebeugt wird, s Die Gebühren sind vom Käufer zu trägen und sind aus der Verdienstspanne zu bestreiten; sie dürfen , daher nicht dem Verkäufer in Abzug gebracht wer- j den. Der Schlußschein O ist jeweils in dreifacher I Ausfertigung auszustellen; das weiße Blatt erhält! der Erzeuger (Verkäufer), das grüne Blatt ist für 4 die Abrechnungsstelle (GaWV. Pommern) bestimmt I und dahin jeweilig am 1. und 15. eines Monats I zusammen mit der Gebührenabrechnung einzu- ! senden; das gelbe Blatt verbleibt im Buch und I dient dem Käufer als Rechnungsunterlage. Alle in Betracht kommenden Betriebe werden » hierdurch nochmals auf die Bestimmungen zum ! Gebrauch der Schlußscheinbücher O hingewiesen. I Auf eine vollständige und aut leserliche Ausfüllung I der Schlußscheine ist besonders zu achten. Odert. I Einschränkung in der Verwiegung leerer Elsenbahnwagen Bekanntlich kann der Verfrachter das Verwiegen > des leeren Wagens gemäß den 88 S8 und 76 der t Eisenbahn - Verkehrs - Ordnung beantragen. Tie i Eisenbahn soll diesem Antrag entsprechen, sofer» dem nicht zwingende Gründe des Betriebes ent«/ gegcnstehen. Bei dem derzeit herrschenden Hochbedarf an I Güterwagen, der einen heschleumgten Wagen- » umlauf erfordert, würde sich aber die Verwiegung I leerer Wagen hindernd auswirken. Aus diesem V Grund hat die Deutsche Reichsbahn ihre Dienst- » stellen angewiesen, Anträge auf Verwiegung leerer Z Wagen vor der Be- oder nach der Entladung unter D Hinweis auf die bestehenden Verkehrs- und Be- W triebsschwierigkeiten gemäß den eingangs erwähn- W ten Paragraphen der Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung M abzulehnen. Leerverwiegungen, die jedoch aus W Gründen der Zollbehandlung notwendig sind, wer«. V den von dieser Anweisung nicht betroffen. Förderunqsgemeinschaft der Obst-, I Gemüse- und Südfruchtkaufleute ,
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