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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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NO. 3. Sonnabend, den 3- Februar 1906. VTIL. eahr gang. Derffande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, yy 7 y ry v 7 ,7» 7 Für die Handelsberichte und Handels-Zeitung jur den deutschen crartenbau. denötto SEanacker,ieh: Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pig. für die fünigespaltene Petitzeile. -------------------------------------------------------------------------- Die Zukunft der „eingeschriebenen freien Hilfskassen.“ Auch in gärtnerischen Kreisen gibt es Unter stützungskassen, die als „freie Hilfskassen“ unter dem Hilfskassengesetz stehen. Ist doch auch die allgemeine Gärtner-Krankenkasse eine solche Hilfskasse im Sinne des Gesetzes. Es ist daher auch für uns von Interesse, zu untersuchen, wie sich die Stellung der freien Hilfskassen nach dem neuen Entwurf gestalten wird, welchen die Regierung dem Reichstag vorgelegt hat. Der Entwurf beabsichtigt, die freien Hilfs kassen unter das Gesetz über die privaten Ver sicherungsunternehmungen zu unterstellen. Bis her waren sie ausdrücklich davon ausgenommen und freuten sich dieserhalb ihres Daseins. Die Regierung meint aber, dass diese Ausnahme stellung nicht durch das Wesen der freien Hilfs kassen und ihre rechtliche Natur bedingt sei, sondern nur darauf beruht, dass eben schon ein Hilfskassengesetz existiere. Nun sollen sich auf einmal Misstände gezeigt haben, wel che es notwendig machen, darin eine Aende- rung zu schaffen. Wir vermögen das schwer zu begreifen. Die Begründung gesteht selbst zu, dass viele eingeschriebene Hilfskassen, wir dürfen wohl sagen die meisten, eine einwand freie Tätigkeit entfaltet haben, aber es sollen auch zuviel Schwindelkassen sich breitmachen, welche eine derartige Stellung unter Aufsicht im allgemeinen notwendig machten. Dass das der Fall ist, wird niemand bestreiten wollen; es gibt in der Tat reichlich solche Kassen gründungen, bei denen sich einige Gründer Vermögensvorteil verschaffen, während die übri gen Kassenmitglieder über kurz oder lang beim Zusammenbruch der Kassen schwer geschädigt werden. Um dies zu verhüten, will man das ganze Hilfskassengesetz aufheben und die Kassen unter das Gesetz über die privaten Versiche rungsunternehmungen stellen. Das ist eine sehr einfache Radikalkur, die nur etwas an die pro blematischen Kuren des Doktors Eisenbart er innert. Auf einem Kongress in Berlin haben 291 Hilfskassen, welche 850 000 Mitglieder repräsentieren, gegen ein solches Verfahren protestiert. Bereitet denn nicht das Hilfskassengesetz der Regierung schon eine genügende Handhabe, um den sogenannten Schwindelkassen den Todes stoss zu geben? Wir möchten die Frage be jahen und meinen, dass es nur darauf ankom men kann, diese Handhabe besser zu benutzen, als es bisher leider geschehen ist. Und bedarf das Hilfskassengesetz eine Verbesserung, nun, so braucht ja dem Reichstag nur ein Entwurf, die Abänderung bez. Ergänzung des Hilfs kassengesetzes betreffend, vorgelegt zu werden. Wir glauben aber, dass die Regierung ganz andere Absichten hegt. Schon früher hat man den freien Hilfskassen gewaltig zugesetzt, ihnen Vorschriften gemacht, die es mit sich brachten, dass sich einzelne Kassen zum schweren Nach teil für ihre Mitglieder auflösen mussten. Auch der neue Schlag gegen die freien Hilfskassen soll nichts weiter bedeuten, als den Versuch zu erneuern, sie in den Ortskrankenkassen auf gehen zu sehen. Es muss zugegeben werden, dass in den Hilfskassen wohl der grösste Teil der Mitglieder solche Angestellte darstellt, welche beim Fortfall der Hilfskassen alsbald der Ver sicherungspflicht bei den Ortskrankenkassen unterliegen würden und an diese Beiträge zu zahlen hätten. Und darin mag der wahre Grund des Vorgehens der Regierung liegen. Man kann wohl sagen, dass ja die freien Hilfskassen auch unter der Herrschaft des Ge setzes über die privaten Versicherungsunter nehmungen ruhig fortbestehen könnten. Das ist ohne Zweifel richtig. Wer aber weiss, in welcher strengen Weise dieses Gesetz gehand habt worden ist, wie durch dasselbe zahlreiche segensre ! ch wirkende Wohltätigkeitskranken kassen von der Bildfläche verschwinden mussten, der wird sich darüber längst klar sein, dass diese Unterstellung unter das genannte Gesetz das selige Ende der freien Hilfskassen bedeutet. Die Kassen müssen dann den versicherungs mathematischen Bedingungen bis auf das I- Tüpfelchen entsprechen und das wird in vielen Fällen sicher nicht möglich gemacht werden können. Sehr recht hat aber die „Frankf. Ztg.“ darauf hingewiesen, dass dies bei den Erwerbs unternehmungen gerechtfertigt sein mag, nicht aber bei den Errichtungen der freien Hilfs kassen, die zumeist nur mit einem beschränkten Kreis von Mitgliedern, die sich gegenseitig kennen, zu rechnen haben. Wird eine solche Kasse wirklich einmal durch ausserordentliche Krankheitshäufigkeit zu stark in Anspruch ge nommen, so kann doch sofort durch Zuschüsse, Anlagen, Beitragserhöhungen oder Herabsetzung der Leistungen Rat geschafft werden. Es ist deshalb kein Bedürfnis vorhanden, auch die freien Hilfskassen unter die Obhut des Auf sichtsamtes für das private Versicherungswesen zu stellen, wenn nicht eben mit dem Hinter gedanken zu rechnen ist, dass man überhaupt die Auflösung der freien Hilfskassen nach und nach herbeiführen will. Dieser Hintergedanke ist aber vorhanden, wenn man es auch ver standen hat, ihn in geschickter Weise zu ver schleiern und das ganze Augenmerk nur auf die „Schwindelkassen“ zu richten. Die Wirkung auf die soliden Hilfskassen, die nach einem Ausspruch des Grafen Posadowsky durchaus nicht getroffen werden sollen, wird nach unserm Dafürhalten eine ebenso verhängnis volle werden, wie auf die mit Recht ver pönten Schwindelkassen. Wie diese Wir kung sein wird, ist in einem Artikel der „Deutschen Handeiswacht“ gezeigt, dem wir völlig beistimmen. Es heisst da: „Die Schwindelkassen richten sich nur auf ein kurzes Leben ein und machen sich daher nicht viel daraus, dass ihnen eines Tages das Lebenslicht ausgeblasen wird. Die soliden Hilfskassen da gegen werden sich fortgesetzt zu bemühen haben, den schweren Forderungen des Auf sichtsamtes gerecht zu werden. Zu den wich tigsten Befugnissen des Aufsichtsamtes für private Versicherungsunternehmungen gehört die Prüfung der finanziellen Grundlagen der Unternehmungen. Diese geschieht auf Grund mathematischer Sachverständigengutachten nach dem Grundsätze der Prämiendeckung und zwar getrennt für die Beiträge der Krankenversiche rung und des Begräbnisgeldes, da bisher die Aufsichtsbehörden lediglich zu prüfen hatten, ob die Gesamtbeiträge beider Versicherungs arten genügten, um einen Reservefonds im Be trage eines 3 jährigen oder 5 jährigen Durch schnitts der jahresausgaben durch Mindest- Rücklagen von 10 Prozent der jährlichen Bei tragssummen anzusammeln. —■ Weil aber dieses Verfahren auch fernerhin für die Zwangskranken kassen gelten wird, so müssen wir in der An wendung des weit höhere Anforderungen stellenden Prämiendeckungsverfahrens auf die Hilfskassen eine höchst ungerechte und höchst bedenkliche Massnahme erblicken. Hält man das bisherige, das sogenannte Umlageverfahren auch fernerhin für ausreichend für den Betrieb der Orts-, der Innungs- und der Betriebs krankenkassen, dann ermangelt es der Logik, die Hilfskassen erst dann für sicher begründet zu halten, wenn sie Beiträge erheben, die das Prämiendeckungsverfahren gestatten. Die un ausbleibliche Folge wäre die, dass die Hilfs kassen durch die Bank ihre Beiträge ganz wesentlich erhöhen müssten. Sie würden als dann gegenüber den Zwangskrankenkassen die Konkurrenzfähigkeit grossenteils einbüssen und an allmählichem Mitgliederschwund zugrunde gehen müssen.“ Soweit die freien Hilfskassen Begräbnisgeld zahlen, soll der § 11 des Gesetzes über die privaten Versicherungen auf sie Anwendung finden, wonach die Gewährung von Begräbnis geld völlig von den anderen Errichtungen zu trennen und ganz so wie Lebensversicherungs unternehmungen zu gestalten ist. Dass dadurch die Unkosten bedeutend vermehrt werden, liegt auf der Hand. Diese Unkosten werden aber auch durch neue Gesetzesvorschriften noch steigen. Man denke an das Honorar für die mathematischen Gutachten, für die notarielle Beurkundung der Protokolle in den Haupt versammlungen, für die Beschaffung der nota riellen Urkunden zur Anmeldung des Vorstan des und Aufsichtsrates der Kasse behufs Ein tragung und anderes mehr. Zwar unterscheidet das Gesetz zwischen grossen und kleinen Ver einen, aber es dreht sich ja in der Hauptsache bei den Hilfskassen nur um solche Kassen, die den Vorschriften für grosse Vereine unter worfen werden. Angesichts dieser Tatsachen muss es eigen artig berühren, wenn es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf heisst: „Jedenfalls ist die Annahme gerechtfertigt, dass die bestehenden Hilfskassen, soweit sie auf solider Grundlage beruhen, durch den Wechsel des Systems keine Schädigung, im Gegenteil infolge der erhöhten Gewähr, die sie fortan zu bieten vermögen, voraussichtlich eine Stärkung durch Zuwachs der Mitglieder zahl erhalten werden.“ Daran glauben wir nicht. Wir sehen viel mehr schon den Tag anbrechen, wo die Re gierung auch der letzten freien Hilfskasse wird den Garaus gemacht haben und diese alte segensreiche Institution nur noch zu den histo rischen Erinnerungen zu zählen ist. Darum gilt Die Botrytis= und Sklerotien= Krankheiten bei Tulpen und Maiblumen. Ueber die neuesten Erforschungen dieser in Holland und Norddeutschland häufig vor kommenden Krankheiten, mit denen sich der bekannte holländische Gelehrte Ritzema Bos seit Jahren beschäftigt hat, veröffentlicht in der „Zeitschrift für Pflanzenkrankheiten“ H. Kle bahn einen interessanten Aufsatz, den wir unsern geschätzten Lesern, da er manches auch für die Praxis Wissenswerte enthält, nicht vor- enthalten möchten. In der Hauptsache wurde von Ritzema Bos und dem Verfasser H. Klebahn selbst festgestellt, dass die Tulpen von zwei vollständig voneinander verschiedenen Krankheiten befallen werden. Der Verfasser äussert sich hierüber folgendermassen: Auf einer Anzahl aus Holland bezogener Tulpenzwiebeln, sowie auf mehreren Zwie beln, die von früheren Versuchen herstammten und teils gesund; teils nicht wesentlich ge schädigt waren, fanden sich auf der braunen Zwiebelhaut festsitzend kleine schwarze Skle- rotien. Wurden diese im Herbst beim Pflanzen der Zwiebeln neben deren Spitze gelegt, so zeigte das erste Laubblatt im Frühjahre eine braune Infektionsstelle, die beim Feuchtwerden weisses Luftmycel und graue Konidien träger hervorsprossen liess und auf der sich meist wieder kleine schwarze Sklerotien be fanden. Die Konidienträger haben die Eigen schaften der Botrytis parasitica Cavara, und sie zeigen dasselbe heftige Infektionsvermögen, das vom Verfasser früher geschildert wurde. Dennoch kann die durch diesen Pilz verur sachte Krankheit, die jetzt als Botrytis-Krankheit zu bezeichnen ist, als verhältnismässig harmlos angesehen werden. Bei den erwähnten In fektionsversuchen waren die Zwiebeln unver sehrt geblieben; bei trockener Luft greift die Krankheit kaum um sich, nur bei feuchter Luft werden die oberirdischen Teile rasch zerstört und allmählich auch die Zwiebeln er griffen, nur in feuchter Luft äussern die Ko nidien ihre schnell infizierende Wirkung. Einen ganz anderen Charakter hat die zweite der beiden Krankheiten; sie ist die eigentliche gefährliche Tulpenkrankheit, die jenige, auf welche sich die Klagen der hollän dischen Tulpenzüchter beziehen. Die Sklero tien des Pilzes sind wesentlich grösser, bis 9 mm, sie werden nicht schwarz, sondern nur braun, sie sitzen nicht fest an dem ergriffenen Gewebe, sondern finden sich lose in dem die Zwiebel umgebenden Erdreich, nur durch dieses und auch durch das Mycel festgehalten. Bringt man diese Sklerotien aber im Herbst in die Erde neben die Spitze einer Zwiebel, so kommt der Trieb im Frühjahr überhaupt nicht zum Vorschein oder erreicht nur eine geringe Länge, und wenn man nachgräbt, findet man die Zwiebel von Mycel durchzogen und aussen mit neuen, anfangs ganz weissen Sklerotien be-, deckt; nicht selten ist die Zwiebel innen von sekundären Pilzen ergriffen und in Fäulnis übergegangen. Beim Zerschneiden und Feucht halten einer infizierten Zwiebel wächst weisses Mycel aus der Schnittfläche, das alsbald Sklerotien bildet. Konidienträger dagegen wurden nicht erhalten, auch nicht, wenn der Pilz auf Blätter übertragen wurde. Es handelt sich also sicher nicht um eine Botrytis-, die Krankheit ist als Sklerotienkrankheit, der Pilz einstweilen als Sclerotium Tuliparum bezeichnet worden. Der Unterschied der beiden Pilze zeigt sich namentlich auffällig, wenn dieselben unter völlig gleichen Bedingungen in Reinkultur auf sterilen Tulpenzwiebeln gezogen werden. Die Botrytis bildet dann zahlreiche kleine, dicht gedrängte, festaufsitzende schwarze, der Skle- rotienpilz dagegen weniger zahlreiche, aber grosse braune und locker sitzende Sklerotien. Dass die beiden Krankheiten bisher als zu sammengehörig betrachtet werden konnten, rührt daher, dass sie nicht selten auf demselben Beet nebeneinander auftreten. Die Sklerotienkrankheit vermag in ge ringerem Grade auf Hyazinthen und auf Iris hispanica überzugehen. Das Verhältnis des Sclerotium Tuliparum zu Sclerotinia bulborum, die den schwarzen Rotz der Hyazinthen er zeugt, bedarf daher weiterer Erforschung und im Zusammenhang damit die Frage, ob das Sclerotium Tuliparum Sclerotinia-^rüdnie. bildet. Auch die Botrytis - Fruktifikationen werden, einer verbreiteten Annahme gemäss, die auf de Barys Untersuchungen über Peziza Fuckeliana zurückzuführen ist, mit Sclerotinia-Früchten in Verbindung gebracht. Der Verfasser neigt aber der Ansicht Brefelds zu, dass dieser Zu sammenhang keineswegs genügend sicher fest gestellt sei. Im zweiten Teile der Arbeit wird eine durch eine Botrytis verursachte Krankheit der Maiblumen besprochen, die in den Maiblumen- Kulturen in den Vierlanden bei Hamburg schädigend aufgetreten ist. Die Stengel be kommen braune Flecke und fallen um; auch auf die Blätter können die Flecke übergehen. Beim Feuchthalten entwickelt sich eine Botrytis. Auf den kranken Stellen der Stengel findet man kleine schwarze Sklerotien. Diese keimen nach der Ueberwinterung unter Ausbildung von Botrytis - Konidienträgern. Mittelst der Konidien lassen sich junge Maiblumenpflanzen infizieren. Es entstehen braune Flecke, die sich beim Feuchthalten mit Konidienträgerrasen überziehen. Auf feuchtem Boden und bei feuchtem Wetter kann die Krankheit grösseren Schaden verursachen. In Reinkulturen verhält sich der Pilz der Tu\pen-Botn'fis ähnlich. Zum Schluss kommt der Verfasser, noch auf einige Infektionsversuche mit Botrytis, be sonders auf Pelargonien und Syringen zu sprechen. Es erscheint ihm auch sehr wünschens wert, dass Infektionsversuche mit Botrytis in noch umfassenderer Weise durchgeführt werden. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — In Neumünster (Holstein) wird die geplante grosse Gartenbau- und Obstaus stellung vom 12. bis 15. Oktober im „Kaiser saal“ stattfinden. — Nach einer Magistratsvorlage der Stadt Königshütte, welche die Zustim mung der Stadtverordneten fand, wird der so genannte „Ring“ durch Gartenanlagen ver schönert, wozu der Betrag von 40 000 Mark bewilligt worden ist. —■ In Linz (Oberöster reich) wird vom „Verein der Gärtner und Gartenfreunde Oberösterreichs“ Anfang No vember eine Chrysanthemum-Ausstellung veranstaltet. — Der Obstbauverein von Magde burg und Umgebung beschloss, im Herbst dieses Jahres eine grössere Obst-Ausstellung durchzuführen. — In Meldorf (Holstein) ist für Ende September eine Obst- und Garten bau-Ausstellung geplant. — Die Stadt Gnesen (Posen) beschloss, eine bedeutende Erweiterung der Anlagen und Promenaden. — Die Errichtung eines Stadtgartens hat der Bürger ausschuss zu Stockach (Baden) beschlossen und hierzu 17 000 Mark bewilligt. Die Aus führung soll einer Stuttgarter Firma übertragen sein. — — Die Obstbau =Vortragskurse in Berlin, welche die Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg veranstaltet, und auf welche wir in der letzten Nummer hingewiesen
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