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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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NTo. 42. Sonnabend, den 20. Oktober 1906. VIII. Jahrgans. DerjTandelsffär/nen "ermann phT' Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. de"öttorrhaiäckta uipzit-oeu»ch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohiis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark &—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handeisgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Welche Mittel haben wir gegen den Kontraktbruch ? In einer Zeit, wo der Lohnkampf einen so bedrohlichen Charakter angenommen hat, wie in der Gegenwart, und überall im heiligen Deutschen Reiche Kontraktbrüche auf der Tages ordnung stehen, da ist auch die Frage eine brennende: Welche Mittel stehen dem Arbeit geber zu Gebote, um sich gegen Kontrakt brüche einzelner oder sämtlicher Arbeitnehmer im Betriebe zu schützen? Wir haben in einer Reihe von Artikeln unlängst die Frage im An schluss an ein neu erschienenes Werkchen eines Hamburger Juristen mehr von der wissenschaft lichen Seite beleuchtet und aus unserem Leser kreise hat man uns darauf interpelliert, dass wir lieber das Thema vom praktischen Standpunkt aus behandeln und nicht mit „Zukunftsmusik“ auf warten möchten. Das soll gern geschehen. Ist doch die Klage, dass Gärtnergehilfen, die beim Suchen eines Engagements mehrere Angebote erhalten, oft eine andere, ihnen vielleicht passender erscheinende Stellung annehmen, obwohl sie sich schon einem Arbeitgeber gegenüber ver pflichtet haben, ziemlich häufig. Sie treten einfach die erste Stelle nicht an und werden vertrags brüchig. Würde der Handelsgärtner ebenso ver fahren, würde er dem Gehilfen sagen, ich habe je manden gefunden, der besser für mich passt, so würde natürlich in den Kreisen der Gehilfen Hallo gerufen und ein Anathema über die treulose Prinzipalschaft ausgesprochen werden. Tuts aber der Gehilfe, dann ist das selbstver- tändlich und wenn solche kotraktbrüchige Ge- hilten in der „gesinnungslosen“ Prinzipalspresse an den Pranger gestellt werden, dann geht ein Zetern los, das sich unserem „Handelsgärtner“ gegenüber sogar bis zum indianischen Wut geheul verdichtet. Der Gehilfe würde zum Gewerbe- oder Amtsgericht laufen und der kontraktbrüchige Prinzipal würde zum Schadens ersatz verdonnert werden. Wie aber stellt sich das Recht dem Arbeitgeber an die Seite? Da haben wir vor allem für die Inhaber gewerblicher Betriebe die Bestimmungen der Gewerbeordnung ins Auge zu fassen. Das Nichtantreten einer Stellung ist dem Verlassen der Stellung gleich zu achten. Nun heisst es in § 124 b der Gewerbe ordnung: „Hat ein Gehilfe rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber als Ent schädigung für den Tag des Vertragsbruches und jeden anderen Tag der vertragsmässigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche, den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes fordern. Diese Forderung ist an den Nachweis eines Schadens nicht gebunden. Durch ihre Geltendmachung wird der An spruch auf Erfüllung des Vertrages und auf weiteren Schadensersatz ausgeschlossen. Der Handelsgärtner kann also ohne Scha densnachweis von dem Gehilfen den hier ge setzlich festgelegten Schadensersatz fordern. Der Gehilfe wird freilich in den meisten Fällen wegen Mangel an Kleingeld nicht zu belangen sein. Da bestimmt nun § 125 der Gew.-Ord- nung, dass auch der Prinzipal mit haftet, der einen Gehilfen zum Kontraktbruch verleitet oder ihn in Stellung nimmt, obwohl er weiss, dass der Gehilfe noch einem anderen Arbeitgeber zur Arbeit verpflichtet ist, oder ihn in Stellung behält, nachdem ihm Kenntnis davon geworden ist. Nur wenn seit dem Kontraktbruch schon 14 Tage verflossen sind, kann der kontrakt brüchige Gehilfe im letzteren Falle in Arbeit behalten werden. Für gewerbliche Betriebe ist also die Frage gesetzlich sehr einfach geregelt und es handelt sich nur darum, die kontrakt brüchigen Gehilfen den Arbeitgebern zur Kennt nis zu bringen, damit sie solche Arbeitnehmer von der Arbeit ausschliessen und sich nicht darauf berufen können, dass die Annahme in gutem Glauben erfolgt sei. Dazu dienen unsere Listen kontraktbrüchiger Gehilfen. Auf eine neue Art hat sich unlängst ein Firmeninhaber in Magdeburg, wie wir aus dem Inseratenteil der Mitteilungen des Verbandes deutscher Eisen dreher in Mainz sahen, gewehrt. Ihm schrieb ein Gehilfe, der am 1. September anzutreten hatte, am 3. September einen Brief folgenden Inhalts: „P. P. Hiermit zur gefl. Kenntnisnahme, dass es mir leider nicht möglich, die Stellung in Ihrem werten Hause anzunehmen und bitte mich von meinem Engagement zu entbinden.“ Der Prinzipal veröffentlichte nun in der Fachpresse das Schreiben und forderte die Prinzipale auf, dem Vertragsbrüchigen Gehilfen die Engagements zu versagen. Daneben aber brachte er gleich die Photographie des Kontraktbrüchigen an, so dass sämtliche Prinzi pale der Branche hinreichend vor ihm gewarnt waren. Das ist ein probates Mittel! Rücksichts losigkeit gegen Rücksichtslosigkeit! Auf Grund des Bürgerl. Gesetzbuches, das da zur Anwendung kommt, wo es sich nicht um gewerbliche Arbeitnehmer handelt, kann nur Schadensersatz gefordert werden. Es muss aber dann der Schaden nachgewiesen werden, denn nur so weit er nachweisbar ist, braucht ihn der Gehilfe zu ersetzen. Dass dieser Schadensersatzanspruch überhaupt nur sehr problematischer Natur ist, darüber haben wir uns bereits früher des Näheren ausgesprochen, denn wo nichts ist, hat selbst der Kaiser das Recht verloren. Unsere Abonnenten stellen aber noch eine andere Frage und diese geht dahin: Können wir verlangen, dass der Gehilfe die Stellung antritt und die andere Stellung wieder verlässt? Zunächst die erste Frage. Wenn auch eine Verurteilung des Gehilfen dazu, die Arbeit an zutreten, an sich zu ermöglichen wäre, so würde doch auf Grund dieses Urteils eine Zwangsvollstreckung nicht zu ermöglichen sein, weil nach § 888 der Zivilprozessordnung die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung auf die Verurtei lung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrage keine Anwendung erleiden. Das Urteil würde also ein wertloses Stück Papier sein. Anders ist es mit dem Unterlassen der Arbeit bei dem zweiten Prinzipal. Da hat erst vor kurzem das Kaufmannsgericht Breslau eine wichtige Entscheidung getro fen. Ein Handlungsgehilfe verliess plötzlich seine Stellung. Die verlassene Firma beantragte nun den Erlass einer einstweiligen Verfügung, in welcher dem Gehilfen aufgegeben wurde, die neue Stellung zu verlassen und bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, dem 1. Oktober, bei Vermeidung einer Strafe von 50 Mk. für jeden Fall, nicht wieder anzutreten. Das Kaufmannsgericht gab diesem Antrag statt, da für das Unterlassen einer Handlung die Zwangsvollstreckungsmassregeln in der Zivil prozessordnung gegeben sind. Der Gehilfe klagte nun gegen diese einstweilige Verfügung. Sie wurde jedoch nicht zurückgezogen, sondern bestätigt. Ob es sich nun in diesem Falle um einen Handlungsgehilfen oder einen Gewerbe gehilfen oder einen Gehilfen, der unter den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über den Dienstvertrag steht, handelt, das bleibt sich ganz gleichgültig. Der Handelsgärtner würde, analog dem ge schilderten Fall, zwar den Gehilfen nicht auf Antritt der Stellung verklagen können, wohl aber auf das Unterlassen der Tätigkeit bei dem anderen Kollegen. Der Gehilfe müsste dann diesen Posten wieder verlassen und nolens volens zu dem durch ihn in frivoler Weise geschädigten Prinzipal zurückkehren bezw. bei ihm eintreffen oder er wäre eben auf die in der einstweiligen Verfügung vorgesehene Frist stellungs- und verdienstlos. Würden die durch kontraktbrüchige Gehilfen geschädigten Prinzipale von dieser gesetzlichen Befugnis öfter einmal Gebrauch machen, so würden sicherlich auch die Kontraktbrüche mehr eingeschränkt werden. Andere gesetzliche Hilfsmittel als die oben angegebenen sind aber nicht vorhanden. III. Internationale Gartenbau = Ausstellung in Dresden 4. bis 12. Mai 1907. Ein Ueberblick über die bisher eingelaufenen Anmeldungen zu der nächstjährigen grossen Internationalen Gartenbau - Ausstellung zu Dresden bieten schon heute eine gewisse Gewähr, ja erfreuliche Sicherheit dafür, dass die dritte internationale Pflanzenschau dieser Art ein aussergewöhnliches Interesse selbst in unserer so ausstellungsreichen Zeit beanspruchen darf. Auf alle Fälle wird sie an äusserem Glanze und Effekt für das grosse Publikum und die Laiengärtner, jene sehr erfolgreichen Ausstellungen von 1887 und 1896, letztere mit ihrem zum ersten Male gezeigten Rhododen- dronhain und dem Panorama von Sibyllenort, bei weitem überflügeln. Man hat inzwischen die Praxis des Ausstellens fortwährend künst lerisch und technisch weiterausgebaut und ge- genügend Gelegenheit gehabt, sie auszuüben und zu studieren. Aber das viel wichtigere Interesse der Dresdener Ausstellungen für die grosse Masse der berufsmässig den Gartenbau betreibende Fachleute Mittel-Europas, das diesen nur aller zehn Jahre wiederkehrenden grossen Die Jubiläums = Obst Ausstellung des Württembergischen Obstbau- Vereins zu Stuttgart von H. Wiesner-Bad Nauheim. III. Wir kommen nunmehr zu der grossen Ab teilung: Sortimente von Vereinen, Ge meinden und Baumwärtern, gesammelt in für den betreffenden Bezirk aner kannt passenden und ertragreichen Sorten, die nach Landeskreisen Württembergs zusammengestellt sind. Die Beteiligung ist sehr gross, und können wir nur das Beste heraus greifen und kurz besprechen. Zudem ist die Uebersicht hier erschwert, da einzelne Aussteller in den Nummern dieser Abteilung auch solche aus den bereits behandelten A. und B. mit hineingezogen haben. Reichhaltig und mannigfaltig ist die Be teiligung aus dem Neckarkreis. Sie umfasst Tafel- und Wirtschaftsobst, Aepfel und Birnen sowie Stein-, Beeren- und Schalen obst, Trauben in nur guten Sorten. Die bedeutendsten Sammlungen haben hier der Landwirtschaftliche Bezirksverein Vaihingen, Obstbauverein Wangen, Bezirks-Obstbauverein Heilbronn, Obst- und Gartenbauverein Ludwigsburg, Landw. Bezirksverein Bracken heim, Stadtgemeinde Weinsberg, Stadt gemeinde Heilbronn als beste Leistung von nur eigenen Bäumen; Bezirksbaumwärterverein Weinsberg, Weingärtner- und Güterbesitzer verein Feuerbach einschliesslich eines Wein- trauben-Sortimentes, Baumgärtnerverein Leon berg, Obstbauverein Winnenden und Vai hingen, Obst- und Weinbausektion Stuttgart- Amt, Obstbauverein Stetten, Obstbauverein Rohracker. Als beachtenswerteste Sorten des Neckar kreises wären zu nenne n: Goldparmäne, R.ib- ston-Pepping, Casseler Ptte., Baumanns Ptte., Canada - Pde., Boiken - A„ Kaiser Alexander, Schöner von Boskoop, Champagner-Ptte., Qold- Btte. von Blenheim, Luiken, Danziger Kant-A., LandsbergerPtte., Parkers Pepping; Hawthornden kommt viel vor; Poter Eiser-A. und Phein. Bohn-A. selten. Kongressb., Triumph de Vienne, Gute Louise von Avranches, Herzogin Elsa, Holzfarbige Bb., Gellerts Bb., Vereins-Dechantsb., Schöne von Abrds, Clairgeaus Bb., Williams’ Christb., Lebruns Bb., Diels Bb., Grumbkower Bb., Pastorenb., Präsident Drouard, Neue Poiteau weniger. Donaukreis. Hier interessieren besonders die sauberen, egalen Früchte des Obsttauvereins Ehingen a. D., der Obstbauvereinigung Wald see, Obstbauvereine Boll, Ort Saulgau, Spaichingen; Madelstetten und Ried lingen, O.-Amt Mensingen, bringen aus ihrem rauheren Klima meist kleine, aber sonst gut ausgebildete Aepfel und Birnen. Auch die Ausstellung von Früchten aus der rauen Alb vom Obstbauverein Laich- lingen weist beachtenswerte Kaiser Alexander, Charlamowski, Baumanns Ptte., rote Walze, Boiken-A. auf. Williams’ Christb-, Amanlis Bb. und Kongressb. in recht schönen Früchten aus. Einige Teller Zwetschen fehlen nicht und manches ist hierbei falsch benannt. Die Darstellung des Obstbaues für die Württemberg. Baar, 650—805 m über dem Meeresspiegel aus 12 Orten zusammengetragen, hat in bestentwickelten Früchten hauptsächlich frühe Sorten wie Cellini, Charlamowski, Lang tons Sondergleichen, Poter Herbstcalvill, dann Goldparmäne, Baumanns Ptte., Bismarck-A., Boiken-A., von Birnen: Williams’ Christb., Neue Poiteau, Holzfarbige Bb., Gellerts Bb., Pastorenb., Grosser Katzenkopf. Als Einzelaussteller trat noch unter anderem Karl Giray, Oberamtsbaumwart in Leutkirch, mit die schönsten Weissen Winter-Calvill der Ausstellung heran und auch andere, sorgfältig gewählte Sorten wie Canada-Ptte., Goldparmäne, Baumanns Ptte., Transparent v. Croncels, Kongressb., Williams’ Christb., Holzfarbige Bb., Herzogin von Angouleme etc. Der Bezirks obstbauverein Wangen im Allgäu stellt aus in reinen, richtig benannten Sorten 15 Wirt schaftsbirnen, 15 Tafelbirnen, 15 Wirtschaftsäpfel, 15 Tafeläpfel, worunter sehr gute Gold-Ptte. von Blenheim, französische Edel-Ptte, Geflammter Kardinal, Schöner von Boskoop, Kaiser Alexan der. Williams’ Christb., Triumph de Vienne, Clairgeaus Bb., Diels Bb. Ueberblicken wir die Ausstellung vom Jagstkreise, so treten neben vielen klein früchtigen Sortimenten folgende Einzelsorten öfters heraus: Winter-Goldparmäne, Schöner von Boskoop, Danziger Kant-A., Bismarck-A., Rib- stons Pepping, Parkers Pepping, Landsberger Rtte., Baumanns Rtte., Gold-Rtte. von Blenheim, Französ. Gold-Rtte., ferner Millet’s Bb., Holz farbige Bb., Gute Louise von Avranches, Gellerts Bb., Herzogin Elsa, Le Lectier, Clairgeaus Bb., Diels Bb., Winter-Dechantsb. Hervorragende Aussteller sind hier: Obstbauverein Neuen stein, Bezirksbaumwärter-Verein Aalen, Baum wart Jos. Buntschuh-Weiler in den Bergen mit den besten Canada-Rtte., Boiken-A., Lord Suffield, Roter Cardinal, Schöner von Boskoop. — Der Obstbauverein Weikersheim mit wohl dem besten Sortiment in guten Früchten. Unter Wirtschaftsäpfeln und -Birnen zeichnen sich in diesen Sammlungen aus: Spätbl. Toffet-A., Fleiner, Luiken-A., Purpurroter Cousinot, Boi- ken-A., Brauner Mat-A., Rheinischer Bohn-A., Bietigheimer, Champagner-Rtte., Zimtb., Pal- mischb., Grosser Katzenkopf, Weilersche Mostb. Zu erwähnen ist hier noch als hervorragender Aussteller der Baumschulenbesitzer Johannes Koppenhof er-Neuenstein. Im Schwarzwaldkreis konkurriert städt. Baumwart Gotti. Raaf-Nagold in den Nummern 1 —32, auch einiges Steinobst ist darin enthalten. Die Früchte sind gut und die Sorten meist die angeführten. Ferner bemerken wir ansprechende Ausstellungen der Obstbausektion Tübingen, Bezirksobstbausektion Herrnberg, Obstbau verein Freudenstadt, Obstbauverein Dorn stetten mit besonders ansehnlichen Canada- Rtte., Bismarck-A., Goldrtte. von Blenheim, Gravensteiner, Boiken-A., Spätbl. Taffet-A., Birnen sind bedeutend geringer entwickelt. — Der Obstbauverein Reutlingen scheint viel pilz fleckiges Obst in diesem Jahre zu ernten. Eine der besten Einsendungen ist die des Obstbau vereins Schernbach-Göttelfingen. — Die Früchte dieses Kreises sind durchweg kleiner, oft sehr pilzfleckig, selbst die Luiken-A. Die bekannten Frühsorten, wie: Charlamowsky,]akob Lebel, Lord Grosvenor, Kaiser Alexander herr schen vor, Gravensteiner, Iransparent von Cron cels, Hawthornden, Bismarck-A., Bb:ken-A. in sauberem glatten Aeussern; Canada-Rtte., Rib- ston-Pepping, Boskoop sind dagegen wenig ver treten. Die Birnen bestehen allermeist aus kleiner fleckiger Wirtschafisware, grossfrüchtige bessere Sorten sind ebenfalls nicht gross. In allen diesen Sammlungen der Vereine und Baumwärter etc. überwiegt leider eine grosse Sortenmenge. Weniger Vielfältigkeit der Sorten, mehr Schwergewicht auf den Anbau besonders handelsfähiger Dauersorten wird auch in den württembergischen Landesteilen das noch mehr erstrebenswerte Ziel sein müssen. In der nächsten Abteilung der Ausstel lung finden wir Ha.idelsobst-Verkaufs- muster. Das Handelsobst war wider Er warten reich vertreten und in gefälligen neuen Weidenkörben pyramidal um den einen Saal-
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