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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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NTo. 31 Sonnabend, den 4. AU§USt 1906. VIIL Jahrgang. DerJ/andehgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch. Mittelstrasse 4. yy 7 y ry . 7 7 /, y Für die Handelsberichte und Handels^Zeitung für den deutschen Gartenbau. denöttorhalackker,e: Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die fünf gespaltene Petitzeile. Die Steuer der Zukunft, i. Aller Orten beschäftigt man sich heute in den Kommunalverbänden mit der Wertzuwachs steuer, in welcher manche Bodenreformer den Stein der Weisen gefunden zu haben glauben. So hat jetzt wieder der 23. Braunschweigische Städtelag in Stadtoldendorf sich für diese neue Steuer der Zukunft erwärmt. Man bezog sich dabei auf Weissensee, der als erster Vorort von Berlin die Steuer eingeführt hat, und behaup tete, dass dort diese Abgabe in Zukunft eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde bilden werde. Die Mehrzahl der Vertreter der Braunschweigischen Städte, Braunschweig selbst an der Spitze, sprachen sich denn auch, wie in Sachsen, für die Einführung dieser Steuer aus und man nahm folgende Resolution an: „Der Städtetag empfiehlt den Schwesterstädten, je nach den örtlichen Verhältnissen der Einführung der Werfzuwachssteuer näherzutreten.“ Man sieht daraus, dass das Vorgehen einiger Städte Schule macht und dass die Gefahr einer all gemeinen Einführung der Wertzuwachssteuer immer drohender wird, denn in Steuersachen kommt bekanntlich der Appetit beim Essen und wir werden noch auf mancherlei Ueber- raschungen auf dem Gebiete der Gemeinde-, Staats- und Reichssteuern gefasst sein dürfen. Es gab eine Zeit, da galt die Warenhaus steuer, die Umsatzsteuer der grossen Geschäfte, als die Retterin in der Not für jene Gemeinden, die es verabsäumt hatten, ihr Steuerwesen recht zeitig ordnungsgemäss auszubilden. Aber die Begeisterung für diese Steuerform hielt nicht stand, um so weniger, als sie nicht den Ge winn brachte, den man sich erträumt hatte. Da kam die Wertzuwachssteuer wie gerufen. Sie sollte den „unverdienten“ Gewinn treffen, also eine Steuer sein, die auch vom moralischen Standpunkte aus sich rechtfertigen liess. Soll doch angeblich der Besteuerte nur von dem Gewinn etwas abgeben, der ihm mühelos zu fällt, wie der Goldregen in den Schoss der Danae. Und in der Tat haben die Wertzu wachssteuer-Schwärmer ein leichtes Argumen tieren ihren Widersachern gegenüber. Sie brauchen nur mit Beispielen aus dem täglichen Leben zu operieren. Durch den Bau des Teltowkanals, der kürzlich eröffnet wurde, hat der Kreis Teltow eine Last von 40 Millionen Mark auf die Schultern seiner Kreiseingesessenen gewälzt. Der Kreis hat 321000 Einwohner, die Last ist sonach nicht gering. Nun war die im Kreise am stärksten begüterte Familie vor dem Kanalbau ziemlich dürftig gestellt. Sie zahlte an Grundsteuer etwa 500 Mk. Durch den Kanalbau hat sie aber Millionen verdient. Der Kreis aber bekommt nicht einen Pfennig mehr an Grundsteuer und der ganze Gewinn, den er mit seiner Leistung hervorgebracht hat, fällt restlos und steuerlos jener Familie zu, denn eine Einkommensteuer, die dauernd den Ge winn entsprechend erfasste, gibt es eben auch im Kreise Teltow nicht. Genau so, sagen die Wertzuwachssteuer-Enthusiasten, liegen die Ver hältnisse überall da, wo die Gemeinden durch Anlagen den Grundbesitzern mühelosen Gewinn zuführen. Wenn z. B. einem Gärtnereibesitzer durch günstige Wasseranlagen usw. direkt und indirekt Kunden zugetrieben werden, so hat er einen mühelosen Gewinn und muss folgerichtig einen Teil dieses Gewinnes an die Gemeinde abgeben, die diese Anlagen usw. geschaffen hat. Dasselbe gilt von anderen Geschäftsleuten, die durch öffentliche Einrichtungen Vorteile erzielen, höhere Mieten einstreichen, besser verkaufen können usw. Das klingt alles so selbstver ständlich, so gerecht und einwandfrei, wenn man es in der Theorie versucht. Neuerdings hat diese Theorie einen be geisterten Verfechter in Robert Brunhuber in Köln gefunden, der schon in der „Köln. Ztg.“ eine Lanze für die Wertzuwachssteuer gebrochen hat und jetzt in einer Schrift dieselbe wieder vom wissenschaftlichen und „praktischen“ Stand- • punkte beleuchtet Er erblickt in den gegen wärtigen Grundbesitzerverhältnissen die schlimm sten Schäden der modernen kapitalistischen Ent wicklung und hält es für die höchste Aufgabe einer guten Kommunalpolitik, diesen Schäden sowohl durch eigenen Bodenerwerb als durch eine gute Steuerpolitik entgegenzuwirken. Brunhuber unterscheidet sehr richtig zwischen einer direkten periodischen und einer indirekten Wertzuwachssteuer. Die erstere Art der Besteuerung sei in der Form einzuführen, dass in jedem Etatsjahre oder in längeren Zeit räumen der Wertzuwachs bei Grund und Boden geschätzt und eine Steuer davon erhoben werde; der Weg der indirekten Besteuerung sei schon des öfteren betreten worden. Er führe zu einer Umsatzsteuer, wie sie in vielen Städten erhoben werde. Diese indirekte Wertzuwachssteuer ist, abgesehen von Kiautschou, wo beide Arten in Anwendung sind, in Köln, Frankfurt a. M., Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Kreuznach, Berlin-Weissensee, Wiesbaden, Bremen usw. eingeführt, auch in Sachsen und Hessen ist ihr Raum gegeben worden, und das preussische Kreis- und Provinzialabgabengesetz, welches 1905 eingebracht wurde, sieht ausdrücklich die Zulässigkeit der Wertzuwachssteuer vor. In Baden hat man in der Kammer die Regierung um Vorlage eines Gesetzes ersucht, welches die Besteuerung des „unverdienten“ Wertzuwachses in den Gemeinden regeln soll, und auch in Bayern hat man schon im Jahre 1903 einen Antrag in der Kammer angenommen, wonach die Regierung mit einem Gesetz hervortreten soll, welches eine Abgabe von 10°/ 0 Wertzu wachses an Staat und Gemeinde vorsieht. Man sieht daraus, dass die Wertzuwachs steuer mit Recht als die Steuer der Zukunft bezeichnet werden kann. Wie die Sache prak tisch gehandhabt werden soll, zeigt das Kölner Beispiel. Der Berechnung der Steuer wird die erzielte Wertsteigerung zu Grunde gelegt. Als Wertsteigerung gilt die Differenz zwischen dem letzten Erwerbspreis und dem jetzigen Verkaufs preis, wovon jedoch folgende Abzüge gestattet sind: a) bei unbebauten Grundstücken eine zwei prozentige Verzinsung von dem letzten Erwerbspreise bis zum gegenwärtigen Verkauf; b) alle Ausgaben für Verbesserung des Grundstücks, einschliesslich Strassenbau- und Erwerbskosten. Die Steuer soll betragen: 15% der Wertsteigerung bei Steigungen bis zu 30% 16 „ „ „ „ „ „ „ 30 35,, 17 „ „ „ „ , . „ 35 40, 18 „ ,. „ „ „ „ 40-45,, 19.„ „ » „ „ » 45-50» 20 „ „ „ „ „ „ „ 50-55 „ und so fort immer 1 °/ 0 mehr bei 5% Steigerung bis zu einem Höchstbetrag von 35 %. Diese Sätze werden erhoben, wenn seit dem früheren Besitzwechsel bis zur gegenwärtigen Veräus- serung weniger als 5 Jahre verflossen sind. Bei 5—10 Jahren werden 2/3, bei über 10 Jahren 1/3 der Sätze erhoben. Diese Sätze sind aller- aings von dem Stadtverordnetenkollegium in Köln bedeutend abgeschwächt worden, aber das System ist geblieben und ist auch für andere Städte vorbildlich geworden, nur dass z. B. der frühere Wertzuwachs, als in Berlin, Essen und Dortmund ebenfalls noch nachversteuert werden muss, steuerfrei bleibt. Brunhuber bedauert das ebenso lebhaft, wie den Umstand, dass der Maximalsteuersatz von 35 °/ 0 auf 25 °/ 0 herab gesetzt würde. Anders als die Kölner ist die Frankfurter Wertzuwachssteuer geregelt. In Frankfurt wird bald ein Zuschlag zur Umsatzsteuer, der bis zu 6 °/o geht, und vom vollen Kaufpreis er hoben wird, bald eine eigentliche Wertzuwachs steuer erhoben. Dabei spielt die Dauer des Besitzes und der Unterschied zwischen bebautem und unbebautem Terrain ebenfalls eine Rolle. Wir können auf di-se Unterschiede hier jedoch nicht näher eingehen. Inbezug auf den Pro zentsatz der Steuer zeigen die verschiedenen kommunalen Steuerordnungen grosse Unter schiede. Das gilt auch von der Frage, wieviel Prozente Zuwachs von der Besteuerung frei bleiben sollen. Aber im grossen ganzen bildet die Frankfurter und Kölner Steuerordnung doch das Fundament, auf dem die übrigen Steuer ordnungen aufgebaut werden. Haben nun diese neuen Wertzuwachssteuer- Ordnungen einen wesentlichen Vorteil gebracht? Kann man von ihnen wirklich eine Gesundung der kommunalen Steuerverhältnisse erwarten? Wir wagen nicht daran zu glauben. Es trugen zu viele wirtschaftliche Einwendungen gegen dieselben zu schwerwiegende Bedenken aut, die wir in einem zweiten Artikel speziell vom Standpunkt der gärtnerischen Interessen aus noch behandeln werden. Wir wollen aber kurz noch auf die Ausführungen hinweisen, welche Ober bürgermeister Adickes über die seit 1904 in Frankfurt bestehende Steuer in der „Deutschen Juristenzeitung“ veröffentlicht hat. Da wird zu gegeben, dass die Steuer auf die Bodenspeku lation in Frankfurt a. M. eine Einwirkung in keiner Weise ausgeübt hat und das sollte doch gerade nach dem Willen der Bodenreformer die grosse soziale Wirkung derselben sein. Mag man auch im Auslande das Heil der Steuer politik in einer intensiven Besteuerung des Grundbesitzes (Brüssel 70/0, Frankreich durch schnittlich 8°/ 0 ) suchen, wie die Verhältnisse in Deutschland liegen, müssen wir bestreiten, dass die Wertzusatzsteuer diejenige Steuerform ist, von der wir grossen Segen erwarten dürfen. lieber einige wichtige an Tomaten beobachtete Krankheiten und die Mittel zu ihrer Bekämpfung. Wir haben wiederholt in unserem Blatte Veranlassung genommen, auf die rationelle Pflege der Tomaten hinzuweisen, als einer ge sunden und bei sorgsamer Kultur und richtiger Sortenwahl lukrativen Marktfrucht. Wie aber leider alle Kulturpflanzen, so ist auch die Tomate einer ganzen Reihe von Krankheiten unterworfen, und wenn im grossen und ganzen bei uns von erheblichen Schädigungen noch nicht viel verlautbart ist, so ist doch nicht aus geschlossen, dass bei dem regen Handelsverkehr, den wir vor allem mit England und den Ver einigten Staaten von Nordamerika, sowie auch mit Australien unterhalten, also den Ländern, in denen die Tomatenkultur in höchster Blüte steht, aber auch vielen und schweren Krank heiten unterliegt, eines Tages von dort durch Früchte oder Samen Krankheiten eingeschleppt werden, die bisher bei uns unbekannt waren. Die Einschleppung von Feinden des Land- und Gartenbaues wie der Forstwirtschaft ist eine natürliche Folge des Verkehrs von Welt teil zu Weltteil. Wie die Vereinigten Staaten von Nordamerika eine Anzahl Schädlinge aus Europa bekommen haben, so haben auch von Amerika verschiedene Feinde seiner Pflanzen den Weg über den Ozean zu uns gefunden. Es dürfte daher nicht ohne Interesse sein, die wichtigsten der an Tomaten beobachteten Krankheiten einer kurzen Betrachtung zu unter ziehen unter gleichzeitiger Angabe der Mittel, die sich bisher erfolgreich zur Bekämpfung er wiesen haben. Wir stützen uns dabei vor allem auf die vorzüglichen, von Prof. Dr. H o 11 r u n g herausgegebenen Jahresberichte über Pflanzenschutz, sowie die Zeitschrift für Pflan zenkrankheiten, herausgegeben von Prof. Dr. S o r a u e r. I. Nicht durch Tiere oder Pilze her vorgerufene Erkrankungen. Da ist zunächst die Blattkräuselung zu erwähnen, deren Merkmale in nach oben ge krümmten Blättern und aufgetriebenen Rippen sich zeigen, auch zerrissene Blätter finden sich nicht gerade selten. Diese Missbildungen können ihren Grund haben in übermässig starker Zuführung von Wasser, wie auch in zu starker Verabreichung von Düngemitteln, namentlich Ammonium. Ob das Beschneiden kräftig wachsender Pflanzen, wie behauptet wird, auch Schuld trägt, dürfte wohl noch nicht mit Bestimmtheit erwiesen sein, möglich wäre es aber, dass bei Vorhandensein einer der erwähnten Krankheitsursachen allzustarkes Geizen die Verunstaltungen des Laubes noch stärker hervortreten lässt. In der Behebung der Ursachen — was nicht allzuschwer sein dürfte — liegen die Mittel zur Niederhaltung dieser Krankheit. Das Abfallen der Blütenknospen ist auf Temperaturwechsel, auf unterbliebene Be fruchtung und auf Nahrungsmangel zur Zeit der Blüte zurückzuführen. — Hohle Stengel bilden sich an frisch gesetzten Pflanzen, welche Erscheinung auf übermässigen Stickstoffgehalt des Bodens, auch auf reichliche Bewässerung bei raschem Wachstum sich zurückführen lässt, desgleichen begünstigt auch das immer noch häufig vorkommende Unterlassen einer sach gemässen Abhärtung vor dem Auspflanzen die Krankheit sehr. Die zur Erkrankung führenden Ursachen lassen sich also leicht vermeiden. Eine eigentümliche, in Neusüdwales erst malig beobachtete und von Cobb näher studierte Krankheit ist die Blattverzwergung. Gewöhnlich erkranken nur einzelne Pflanzen inmitten eines sonst gesunden Bestandes. Die äusseren Merkmale zeigen sich in der Bildung von Rosetten kleiner verkümmerter Blättchen gewöhnlich am Ende der Zweige um die halbe Reifezeit. Die Zweigenden sind oft stark ver dickt und bilden Adventivwurzeln. Hier und da finden sich auch Früchte, die jedoch kaum mehr als Erbsengrosse erreichen und selten zur Samenbildung schreiten. Die Ursachen dieser eigentümlichen Erkrankung sollen einmal in mangelhaftem Saatgut zu suchen sein, an dererseits mutmasst man in tierischen Schäd lingen die Erreger. Eine Uebertragbarkeit der Krankheit von Pflanze zu Pflanze hält der obengenannte Forscher für ausgeschlossen. II. Tierische Schädlinge an Tomaten. An den Früchten tritt der Tomaten- wurm, d. i. die Raupe von Heliothis armi- gera, auf. Diese Raupe schadet durch das Benagen der Früchte, wodurch dieselben völlig unverkäuflich werden. Als Vertilgungsmittel wird von F. S. Earle Pariser Grün empfohlen, sonst bleibt nichts weiter übrig, als die von dem Schädiger befallenen Früchte abzulesen, zu verfüttern oder zu vernichten. — Gegen die Phytoptose der Tomaten, durch welche die jungen Pflanzenteile wie mit einem weissen Pelz bedeckt erscheinen und die durch die Milbe Phytoptus calcladophora hervorgerufen wird, ist als gutes Vertreibungsmittel Schwefel zu empfehlen, der sowohl feucht wie trocken zur Anwendung kommen kann. — Der Wurzelknoten wurm, Heterodera radicicola, ruft knotige Anschwellungen an den Wurzeln hervor und zwar leiden unbeschnittene Pflanzen mehr als beschnittene, als Gegenmittel zur Vertreibung kann nur ein Fruchtwechsel mit Pflanzen in Frage kommen, die von dem Schädling nicht angenommen werden. — Ferner sind in Amerika an Tomaten noch be obachtet worden: Der Flohkäfer, Phyllotreta vittata, gegen den Bordeauxbrühe gute Dienste leistet, und der Tabakwurm, Phlegetontius Carolina, gegen den Pariser Grün zur An wendung gelangt. Als ein sehr gefährlicher Schädling hat sich in den Oststaaten der Union an in Treibhäusern gezogenen Tomaten eine Mottenschildlaus bemerkbar gemacht. Das Insekt legt auf die Unterseite der Blätter seine Eier ab, aus denen bereits nach 11 Tagen die jungen Tiere er scheinen, wiederholt hat man die Blattunterseite dicht mit Larven besetzt gefunden. Unter dem Einfluss dieses Schädlings gehen nicht nur die Blätter zugrunde, sondern die ganze Pflanze stirbt ab. Britton gibt an, dass Tabaks räucherung kein nennenswertes Resultat ergab; Blausäure in genügender Menge angewendet, führte wohl zur Vernichtung der Mottenschild läuse, beschädigte aber auch die Pflanzen. Nach Weed und Conradi sollen durch Blausäureräucherung Schädigungen nicht ein treten, wenn eine Mischung von 100 g Cyan kalium mit 200 g gewöhnlicher Schwefelsäure und 400 ccm Wasser — 28,5 g: 11,3 cbm — bei einer Einwirkungsdauer von 9 Minuten gebraucht wird. III. Pilzkrankheiten der Tomaten. Septoria Lycopersici ruft den Blattbefall hervor und kann bedeutenden Schaden verur sachen. Die von dem Pilz befallenen Pflanzen, von dessen dunkelgrauen Sori 40 auf den Raum eines Quadratcentimeters kommen, gehen entweder gänzlich zugrunde oder führen nur ein kümmerliches Dasein. Als geeignetes Mittel sind Bespritzungen mit Kupferkalkbrühe (1 kg Kupfervitriol, 1 kg Kalk, 100 1 Wasser) anzu raten, doch müssen die Besprengungen öfters erfolgen, wenn sie von nachhaltigem Einfluss sein sollen. Weiterhin tut man gut, die infi-
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