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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 8.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190600005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19060000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 8.1906
-
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 1
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 1
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 1
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 1
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 1
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 1
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 1
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 1
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 1
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 1
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 1
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 1
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 1
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 1
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 1
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 1
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 1
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 1
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 1
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 1
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 1
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 1
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 1
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 1
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 1
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 1
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 1
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 51, 24. Dezember 1906 1
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 8.1906
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- Der Handelsgärtner
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die 22tägige Seereise nicht an. Der Erfolg ist auch dadurch ermöglicht, dass die deutsche Ostafrikalinie einen regelmässigen Dampferver kehr zwischen Kapstadt und Hamburg unter hält und ihre Schiffe mit den neuesten Ein richtungen versehen hat. Die Versuche der kapländischen Regierung haben somit einen befriedigenden Abschluss erlangt, so dass zur nächstjährigen Saison eine weitere grosse Zufuhr von Tafeltrauben zu erwarten ist. — Eine Ersatzpflicht für Ein schreibesendungen übernehmen zur zeit noch nicht: Vereinigte Staaten von Amerika (einschl. Insel Guam, Hawai, Kanal zone von Panama, Philippinen, Porto Rico, Tutuila), Argentinien, Brasilien, Canada, Kap- kolonie, Cuba, Natal, Britisch-Somaliland, Süd- Rhodesia, Britisch-Betschuanaland und Paraguay. — Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Pakete möglichst so einzurichten, dass sie als Postpakete befördert werden können. Pakete, die den Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Post Verwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur inner halb Deutschlands durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben. Die Beförderung solcher Pakete (Postfrachtstücke) verursacht dann höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlich keiten. Die Verpackung der Pakete nach über seeischen Ländern muss ganz besonders halt bar sein. — Zum rumänischen Zolltarif. Die aus Samen gezogenen kleinen Zwiebeln (Arpagic) sind als getrocknetes Gemüse zu behandeln und nach Artikel 198 des Tarifs mit 22 Lei pro dz zu verzollen. — Italiens Einfuhr nach Deutsch land in Früchten und Sämereien ge staltete sich 1905 wie folgt: Es wurde nach Deutschland exportiert an frischen Früchten und Weintrauben 391728 dz (380865 dz im Vor jahre) und an getrockneten Früchten 86039 dz (44757 dz). Dabei sind die Agrumen nicht berechnet. Sie beliefen sich allein auf 428 617 dz (357 400 dz). Die Ausfuhr an Sämereien (nicht ölhaltige) nach Deutschland wird in der italie nischen Statistik mit nur 6031 dz (16984 dz im Vorjahre) angegeben. — Langsame Zollabfertigung in Oesterreich-Ungarn. In einem öster reichischen Blatte lesen wir, dass die öster reichische Zollabfertigung seit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs und der neuen Handels verträge sehr viel zu wünschen übrig lässt, während bis zum 1. März alles wie am Schnürchen gegangen ist. Die österreichische Zollbehörde war von der Annahme ausgegangen, dass nach dem 1. März der Verkehr stark abflauen würde. Statt dessen ist der Import auch in den letzten Wochen noch ungewöhnlich stark gewesen, ja der Postpaketverkehr übertrifft sogar jenen der gleichen Periode des Vorjahres. Es rächt sich : jetzt, dass die Zollverwaltung nicht für eine aus- , giebige Vermehrung der Beamten Sorge ge- , tragen hat. Dazu kommt, dass der neue ! Zolltarif auch mit seinen veränderten • Warengruppierungen und vermehrten ; Positionen von den Zollbeamten noch < nicht beherrscht wird, was übrigens voraus- • zusehen war. Sie müssen sich im allgemeinen 1 bei jeder einzelnen Abfertigung erst in den dickbändigen Erläuterungen informieren. Infolge- 1 t dessen verzögert sich die Abfertigung ausser- : ordentlich. Was früher noch an demselben • Tage zugestellt werden konnte, wird jetzt erst ■ in zwei oder drei Tagen erledigt. Davon macht ■ auch das Wiener Hauptzollamt keine Ausnahme. — Die Einfuhr von Tafeltrauben in i Fässern ist nach einer Verfügung des preussi- • sehen Finanzministers vom 6. März gestattet, ■ wenn die Fässer gut verschlossen sind und bei einer Prüfung durch die Grenzeingangsstelle ■ weder Weinblätter noch Rebteile vorgefunden ■ werden, ausserdem muss die Untersuchung ohne t grosse Schwierigkeiten durchführbar sein. Nach ■ der Ansicht des Reichsamts des Innern wird diese Prüfung nur möglich sein bei Fässern im Bruttogewicht von höchstens 50 Kilo. Sen dungen, welche irrtümlich nicht bei der Grenz- eingangsstelle sondern erst im Inland zollamt lich abgefertigt, können ohne Bedenken in der selben Weise behandelt werden. — Wir haben hier denselben sonderbaren Fall, dass frische Tafeltrauben nicht als Rebteile angesehen wer den, sondern anstandslos über die Grenze kom men, während bekanntlich Topfpflanzen, Bäume und Sträucher etc. zum Nachteil des gesamten gärtnerischen Handels einer höchst peinlichen Untersuchung unterworfen sind. — Vorsicht bei Annahme ungestem pelter rumänischer Akzepte. Wer ex portiert, sollte auch immer mit den Vorschriften des Wechselrechtes im Auslande vertraut sein. Hat man z. B. eine in deutscher Sprache aus gestellte Tratte, welche von einem rumänischen Kunden unterschrieben werden soll, so muss sie mit rumänischen Wechselstempeln ver sehen und darüber vom Kaufmann akzeptiert werden. Läuft die Tratte oder das Akzept über 6 Monate, so ist das Papier doppelt zu stempeln. Akzepte, die in rumänischer Sprache auf landesüblichen Wechseln ausgestellt und unterschrieben sind, gelten als alten Stils ak zeptiert. Auch wenn die Wechsel im Auslande zahlbar sind, müssen sie mit dem gesetz mässigen rumänischen Stempel versehen sein. Diese Bestimmung ist genau zu beachten, denn die Wechsel oder Akzepte, die den rumänischen Stempel nicht aufweisen können, werden einer Stempelstrafe unterworfen, die dem zehnfachen Werte des erforderlich gewesenen Stempel betrages gleichkommt, abgesehen davon, dass der Masseverwalter in Konkursfällen einfach auch die Gültigkeit eines solchen Wechsels verweigern kann. Bei der Konkursmasse wer den in Rumänien auch nur solche offene Rechnungen anerkannt, die mittelst eines legalisierten und vom rumänischen Konsulate im Auslande revidierten Buchauszuges ange meldet wurden. Diese Buchauszüge müssen überdies auch noch beim Ministerium des Aeusseren in Bukarest in die rumänische Sprache übersetzt werden. Der Masseverwalter kann das wenigstens zur Bedingung stellen, wenn er auch oft genug davon absieht. — Postsachen mit Vermerken, wie z. B. „Wichtig“, „Nicht in den Papierkorb“, „Die angekreuzten Stellen sind zu beachten“, „Falls ohne Interesse, Annahme verweigern“ etc. sollen nicht mehr beanstandet werden. Auf verschiedene Interventionen hin sind die Post- anstalten vom Reichspostamt angewiesen wor den, solche Postsachen passieren zu lassen, wenn die Vermerke nicht etwa die Adresse beeinträchtigen. — Die Ausfuhr von Obst nach Eng land bildete kürzlich anlässlich der Obstbau- Vortragskurse in Berlin das Thema, über welches Obstbaulehrer Fuess sehr sachlich sprach, wo bei er aber scheinbar nur die Verhältnisse in der Provinz Sachsen bez. Brandenburg berück sichtigte. Seine pessimistischen Anschauungen jedoch, indem er die Ansicht vertrat, dass nur in verschwindend wenigen Fällen eine Ausfuhr nach England lohnend sei, können wir nicht als für ganz Deutschland zutreffend anerkennen. So lange wir, wie schon kürzlich im „Handels gärtner“ mitgeteilt wurde, den englischen Markt nicht besser kennen, und die Qualität unserer Produkte nicht besser beurteilen lernen, wird es allerdings kaum möglich sein, einen lohnenden Versand von Beerenobst und Früchten nach England durchzuführen. Wir müssen von Grund auf reformieren und zunächst die richtigen Sorten pflanzen, dann durch rationelle Kulturen die höchsten Resultate zu erzielen suchen, ausserdem die Qualität streng sortieren, die Ware vor züglich packen und für tüchtige Vertreter in London Sorge tragen, dann wird auch unser Export sich besonders von Süd- und Südwest deutschland aus — für viele Fruchtarten auch von Mittel- und Norddeutschland — bald in wieder aufwärts sich bewegende Bahnen leiten lassen. Unter den heutigen Verhältnissen aller dings stimmen wir mit dem Vortragenden voll ständig überein, dass sich nur ganz bescheidene Resultate erzielen lassen. — Die Verzollung von frischen Aepfeln, Birnen, Quitten bildete kürzlich bei einer Sitzung der Handels- und Gewerbe kammer für Oberbayern den Gegenstand der Beratung. Eine Münchener Obst-Importfirma erbat die Unterstützung der Kammer anlässlich einer Eingabe an die Generaldirektion der Zölle, man möchte doch Aepfel, Birnen und Quitten, welche in Fässern und Kisten eintreffen, die mit Papierspänen oder Holzwolle ausge schlagen sind, als in einfacher Umschliessung verpackt betrachten und mit Mk. 3,50 und nicht mit Mk. 5,— per 100 Kilo verzollen. — Die Kammer beschloss zwar einstimmig, dieses Ge such zu unterstützen, doch glauben wir, dass auch hier von Fall zu Fall die Entscheidung getroffen werden muss, zumal leicht Holzwolle oder Papierspäne zwischen die Früchte gestreut werden können, wodurch dann die Abgren zungen von lose eingeführtem und verpacktem Obst illusorisch sind. Rechtspflege. — Gegen den Zwang, die Schau fenster zu verhängen, hat der Schutz verein für Handel und Gewerbe im Kreise Saarbrücken eine Eingabe an den Regierungs präsidenten in Trier gerichtet. Die gleiche Ein gabe ist an die sämtlichen Handelskammern der Rheinprovinz gegangen. Wir wünschen guten Erfolg! In Bonn sind neuerdings wieder ver schiedene Geschäftsleute auf Grund der mittel alterlichen Verordnung in Strafe genommen worden, weitere Verurteilungen stehen bevor. So lange freilich die alte Kabinettsordre von 1857 in Preussen noch für gültig erklärt wird und das Kammergericht meint, dass das Aus stellen von Waren „die innere Ruhe und Er bauung der Beschauer und damit die Feier der Sonn- und Festtage störe“, wird es so leicht noch nicht anders werden. Man muss sich schon über einzelne fortschrittliche Regungen in verschiedenen Bundesstaaten freuen und der Dinge harren, die da kommen werden. — Die Vorschriften über das Firmen- recht gelten samt und sonders nur für die Inhaber eingetragener Firmen, also für Voll kaufleute, nicht aber für Minderkaufleute, mitt lere und kleine Blumengeschäftsinhaber usw. Danach ist auch die Frage zu beurteilen, ob beim Erwerb eines Geschäftes mit der Firma auch die Schulden auf den Nachfolger über gehen. Das Handelsgesetzbuch knüpft diesen Uebergang der Schulden als selbstverständliche Folge an die Veräusserung eines bestehenden Geschäfts mit Firma, aber das gilt eben nur dann, wenn die Firma eingetragen ist, nicht aber bei andern Geschäften. — Ueber das Offenhalten der Blumen läden an den ersten Feiertagen ver breitete sich eine Petition des Verbandes deutscher Blumengeschäftsinhaber, welche in der Handels und Gewerbekommission des preussischen Ab geordnetenhauses besprochen wurde. Die Ver kaufszeit soll danach statt von 8—10 auf 12 bis 2 Uhr verlegt werden. Die Petition soll der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen werden, obwohl der Regierungsvertreter erklärt, dass kaum eine Aussicht auf Aenderung be vorsteht. — Wie Geschäfte gemacht werden! Eine schwedische Firma inserierte eine Zeit lang beste Kadaverdüngung. Dem Reisenden der Firma gelang es nun auch, einem einfachen Gärtner 75 Sack solchen Dünger aufzuschwatzen. Inzwischen erschienen Warnungen vor dem künstlichen Dünger und der Gärtner verweigerte die Annahme, da der Reisende seine Unerfahren heit ausgebeutet und ihm vorgespiegelt habe, dass er den Dünger gut verwerten könne. Das Reichsgericht trat dem bei. Es genüge die bewusste Ausbeutung der Unerfahrenheit zur Erlangung übermässigen Vorteils. Diese könne auch schon in allgemeinen Redensarten und Anpreisungen liegen. — Ist die Bestätigung des Auftrages bei Blumen- und Pflanzenbestellungen üblich? Nach einem Gutachten der Handels kammer zu Berlin ist es nicht handelsbräuchlich, dass bei Blumen- und Pflanzenbestellungen, auch wenn kein Fixgeschäft vorliegt, eine so fortige Bestätigung des Auftrages oder eine sofortige Zusendung erforderlich ist, wenn der Auftrag Gültigkeit haben soll. — Folgen des Schweigens im Han delsverkehr. In Abwesenheit des Prinzipals machte ein Angestellter, der hierzu keine Voll macht besass, einen Abschluss auf Lieferung von Ware. Als der Prinzipal davon erfuhr, erklärte er, dass er damit nicht einverstanden sei. Er unterliess es aber, dem Lieferanten sofort eine Mitteilung zu machen. Erst nach drei Tagen schrieb er, dass er den telepho nischen Abschluss mit seinem Gehilfen nicht anerkenne. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Erkenntnis vom 14. November 1905 entschieden, dass in dem Schweigen von meh reren Tagen seitens des Prinzipals eine Ge nehmigung des Geschäftes zu erblicken sei. Der Lieferant brauche’ sich daher auf eine Rückgängigmachung nicht mehr einzulassen. — Die Zuständigkeit des Gewerbe gerichts in Dresden wurde bei einem Streitfälle anerkannt trotz des Einspruches des Beklagten, dortigen Handelsgärtners X. Es handelte sich hierbei um folgenden Fall: Ein Gehilfe verliess seine Stellung ohne die gesetz liche Kündigung einzuhalten, weshalb sein früherer Prinzipal den Rest des Gehaltes in Höhe von Mk. 14.— als Entschädigung zurück ¬ schwarzer Flecken an Stengeln, Blättern, Hülsen und Samen. Man verwende nur gesundes Saat gut und verbrenne das Befallene. Der Kartoffelpilz Phytophtora infestans, welcher zuerst gelbe Flecken verursacht, dann das Kraut zum frühzeitigen Absterben bringt, kommt meistens schon im Saatgut auf die Felder. Man lege nur gesunde Knollen und bespritze vorbeugend im Juni, Juli und August das. Kraut mit 1 prozentiger Kupferkalk- oder Kupfersoda brühe, auch wähle man nur solche Sorten, die sich als widerstandsfähig erwiesen haben. Vermischtes. — Die Anlage eines grossen Zentral friedhofes ist im Osten der Reichshauptstadt bei Ahrensfelde zunächst von der Stadt synode beschlossen worden. Es sollen dafür 5 Millionen Mark vorgesehen sein, da es sich gleichzeitig um grosse Landankäufe handelt. Dieser Plan hat übrigens viele Gegner, zumal man glaubte für weniger Kosten in der bisher üblichen Weise und unter Benutzung des vor handenen städtischen Terrains bei weniger Kosten kleinere Anlagen ausführen zu können. — Der Pflanzenwuchs bei Acetylen licht wird neuerdings auf Grund amerikanischer Forschungen durch die Tages-Presse in gün stigen Farben geschildert. Amerikanische For scher haben Versuche angestellt, ähnlich, wie sie auch bei uns vor langen Jahren ausgeführt worden sind. Für die Wissenschaft mag es sicher von grossem Interesse sein zu ergründen wie das Tageslicht durch andere Strahlen er setzt werden kann und einen grossen Einfluss auf den schnellen Wuchs der Pflanzen, beson ders krautartiger Sachen ausübt. Für die Praxis dagegen sind diese Resultate niemals verwend-1 bar, darüber ist man sich auch in den gelehr ten Kreisen längst klar. Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass vor 18 Jahren in der früheren Liebigschen Gärtnerei in Dresden durch die Weltfirma Siemens & Halske eine elektrische Anlage geliefert wurde, um durch Verwendung der damals noch neuen Bogen lampen eine schnellere Entwicklung der Treib rosen zu erzielen. Die nachweisbaren Resul tate, d. h. die etwa 4 Tage ausmachende Diffe renz stand in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten, welche durch Erzeugung des Lichtes entstanden, selbst wenn man nicht einmal die Verzinsung der kostenfrei gelieferten Versuchs anlage in Erwägung zog. Wir möchten hauptsächlich aber feststellen, dass die in der Tagespresse wieder einmal aus Amerika auf tauchenden Wunderdinge etwas längst Bekann tes für uns sind. Für die praktische Gärtnerei aber werden diese Erforschungen immer wieder ohne Bedeutung sein. Es ist dem einfachen Praktiker längst bekannt, dass durch Sonnen licht, noch mehr aber durch die damit ver bundene Wärme eine Beschleunigung des Pflanzenwuchses und der Blatt- und Fruchtbil dung erreicht wird. — Die Wertzuwachssteuer hat im LandesausschussfürEIsass-Lothrin^en wenig Beifall gefunden. Die Gemeinden Mühl hausen und Diedenhofen haben ein Gesuch um Einführung derselben eingereicht, das schliesslich der Regierung als Material für die kommende Reform der elsass-lothringischen Besteuerung überwiesen wurde. In gärtnerischen Kreisen hat man zunächst die Wertzuwachssteuer für eine ungerechte Abgabe erklärt, weil nicht be rücksichtigt wird, wie schwer manchem der Erwerb und die Erhaltung eines Grundstückes geworden ist, so dass der schliessliche Wert zuwachs nichts weiter ist, als die erste ange messene Entschädigung. Wie oft erfolgt der Verkauf obendrein nur, weil der Eigentümer sich nicht mehr halten kann. Auch in Berlin haben sich die Aeltesten der Kaufmannschaft gegen die Wertzuwachssteuer erklärt. — Lehrlinge in Blumengeschäften. Der Verein der Blumengeschäftsinhaber in Leipzig fasste in der Lehrlingsfrage folgende Beschlüsse: 1. Jeder Lehrling muss ein Jahr lernen, ausgenommen vorgebildete junge Leute (Gärtnerssöhne und -Töchter etc.). 2. Es ist ein Lehrlingskontrakt auszufertigen. 3. Jeder Lehrling hat am Schlüsse seiner Lehrzeit eine Arbeit anzufertigen, welche einer Kommission zur Begutachtung zu unterbreiten ist. 4. Diese Arbeit darf nur in einem Raum angefertigt werden, welcher von der Kommission über wacht werden kann. 5. Auf Grund der Arbeit wird ein Lehrzeugnis ausgestellt. 6. Jedes Mitglied des Vereins soll nur derartig geprüfte Leute anstellen. — Die Umgestaltung der Kur anlagen in Wiesbaden ist nunmehr vom dortigen Magistrat mit unwesentlichen Aende- rungen angenommen und der Betrag von 160000 Mk. dazu bewilligt worden. Es sollen hierbei die durch die Stellung des neuen Kur hauses sich notwendig machenden Perspektiven berücksichtigt und vor allem Luft und Licht den Anlagen zugeführt werden. Bereits im Spätsommer dieses Jahres werden die Arbeiten begonnen, so dass sie im nächsten Frühjahr bei Eröffnung des Kurhauses vollendet sind. — Das 3. Rosenfest zu Worms findet in diesem Jahre am 9. und 10. Juni unter An wesenheit des Protektors, Grossherzogs Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein statt. Eine einheitliche Rosendekoration der Strassenzüge vom Bahnhof zum Festplatz ist geplant. Die Veranstaltung wird besonders glanzvoll, durch die Gesamtaufführung der Hebbelschen Trilogie „Die Nibelungen“ werden, welche durch das Mannheimer Hof- und Nationaltheater inszeniert wird. — Die Bedeutung der österreichisch ungarischen Holzgewinnung ergibt sich daraus, dass im Jahre 1905 die Ausfuhr 411/4 Millionen Meterzentner im Handelswerte von rund 250 Millionen Kronen betrug. Der Ex port war gegenüber dem vorangehenden Jahre noch etwas höher. Hiervon sind nach dem Deutschen Reich nahezu 23 Millionen Meter zentner d. h. etwa 56 % der gesamten Ausfuhr gelangt. Kultur. — Ueber die gelbe gefüllte Centi- folie (Rosa sulphurea) berichtet Alexander Brech jr., Saratow (Russland) in einer der letzten Nummern der „Deutschen Rosenzeitung“ und führt an, dass die dort kultivierte Sorte wohl die echte sei, während bei uns in Deutschland viele Abarten existieren dürften. Er hat Reiser von einem wurzelechten Strauch geschickt, der Anfang Juni mit dichten gelb gefüllten Blumen von schwachem, angenehmem Duft bedeckt war. Die dichte Füllung der Blumen bewirkt nach seinen Ausführungen häufig, dass die Blumen unter dem Regen leiden und sich nur halb öffnen, dann aber verderben. Interessant ist ferner, dass diese wurzelechte 7?. sulphurea den kältesten Winter, d. h. bis zu 25 Grad R. Kälte, ohne jeden Schutz verträgt, ebenso auch die Hitze des Sommers, die in Saratow bis 30 Grad R. im Schatten steigt. Der Verfasser hebt auch noch ihre Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge und die trockene Luft hervor. Alexander Brech jr. teilt ferner noch mit, dass eine Veredlung nicht empfehlenswert ist, denn die auf canina ver edelten R. sulphurea wuchsen nur langsam und gingen später ein, besser eignen sich nach seiner Ansicht als Unterlage Persian yellow.
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