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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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anlasst durch die Festigkeit der Köpfe. Ob gleich ein Kind des Südens, hat sich „Juwel“ auch als Wintersalat sehr bewährt und hat unsere hiesigen bekannten Sorten an Stand haftigkeit übertroffen. In England ist diese Sorte sehr geschätzt, doch war es nicht mög lich, derselben weitere Verbreitung zu geben, da infolge von Missernten nur ganz geringe Quantitäten Samen zur Verfügung standen. — Die Stangenbohne Siebenbürgener Speck. Infolge der diesjährigen Missernte einer grossen Menge angebauter Stangen- und Buschbohnensorten in Deutschland werden wohl viele gärtnerische Samenhandlungen, nachdem die gering geernteten Vorräte frühzeitig ge räumt sind, in die Lage kommen, sich nach anderen Sorten, die ihnen möglicherweise bisher nicht bekannt waren und von ihnen noch nicht angebaut wurden, als Ersatz umzusehen. Wir halten hierbei die Siebenbürgener Speck- Stangenbohne vor anderen Sorten für beson ders empfehlenswert. Allerdings stellt diese Sorte infolge ihres üppigen Wachstums besondere An sprüche auf hohe Stangen, doch lohnt es sich, im Herbst, nachdem andere Sorten längst ihr Laub verloren haben oder vom Rost befallen sind, die Unmenge der an den Ranken sitzen den Früchte abernten zu können. Als Speck bohne wird die Siebenbürgener in Bezug auf Fleisch, Saft, sowie Geschmack von keiner anderen Sorte übertroffen. Die Schote ist ca. 10—12 cm lang, bis 3 cm breit, flach, grün und an den Stellen, welche der Sonne ausge setzt sind, fein braun gefärbt und vollständig frei von Fäden. Obgleich der Ansatz etwas später wie bei unseren heimischen Sorten statt findet, so trägt sie bis zum Eintritt des Frostes. Ein Frühfrost im Herbst schadet den Schoten selbst nichts, da dieselben durch das üppige Laub geschützt werden. Gegen Befall ist sie voll ständig widerstandfähig und den Umstand, dass sie in diesem Jahre im Preise billiger ist, wie unsere sonst so sehr bevorzugten Sorten, wie Schlacht-Schwert, rheinische Krach etc. wollen wir besonders hervorheben. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Der Magistrat zu Würzburg beschloss von einer Beschickung der grossen Gartenbau- Ausstellung zu Düsseldorf, die ursprünglich geplant war, der hohen Kosten halber abzu sehen. — Für den Kreis des Herzogtums Lauen bürg ist in Mölln ein Obst- und Gartenbauverein gegründet worden. — Eine internationale Gewerbeausstellung, bei welcher auch Obst-, Gemüse und Gartenbau vertreten sein werden, ist vom November 1904 bis Mai 1905 in Kapstadt beschlossen. — Die Firma David Sachs-Quedlinburg, feierte Ende Dezember ihr 25 jähriges Ge schäftsjubiläum. — Gräberschmuck. In Burg bei Mag deburg hat der Bürgermeister alle roten Blumen auf Gräbern in Bann getan, weil sich in der Verwendung solcher Blumen eine sozialdemo kratische Tendenz kund gebe. Die Angehöri gen des Nachtwachtmannes P. sind tatsächlich durch den Bürgermeister veranlasst worden, die roten Blumen vom Grabe zu entfernen. Wohin soll das führen? Sehr richtig haben die Hin terlassenen eingewandt, dass Rot die Farbe der Liebe sei. Wie kommt überhaupt die Behörde dazu, sich als Geschmacksrichterin über den Gräberschmuck aufzuwerfen? Wir als Gärtner müssen dagegen protestieren. Es könnte ja dahin kommen, dass schliesslich in Burg auch die rote Rose verpönt würde, bekanntlich der herrlichste Liebesschmuck auf unseren Gräbern. — Die Schleuderangebote der Firma M. Peterseim haben vor dem Weihnachts- iest wieder eine ganze Reihe von Städten be glückt, und leider haben sich viel zu wenig gärtnerische Vereinigungen die Bekämpfung die ser schädigenden Offerten zur Pflicht gemacht. Die deutschen Handelsgärtner und Blumenladen- Inhaber sind viel zu nachlässig, wenn es gilt, ihre Interessen zu wahren, und die Schleuder konkurrenz zu bekämpfen. Es liegen uns wie derum zahlreiche Beweise vor, wie die Leicht gläubigkeit des Publikums ausgenutzt wird, und wie die Sendungen dieser Firma ausfallen. Hochgestellte Persönlichkeiten bekommen fürst liche Gratisspenden, um nur mit deren Dank schreiben Reklame machen zu können und die grosse Masse muss diese Freigebigkeit und die teueren Geschenke doppelt und dreifach be zahlen. — Der neueste Trick von Peterseims Blumengärtnerei ist nun die Einrichtung einer Versand-Abteilung für Handelsgärtner und Wie derverkäufer. Nicht genug, dass man die Gärt ner und Blumenhändler auf das Allerempfind lichste schädigt, nein, man will an diese Leute durch jene Neuerung jedenfalls die Restbestände, welche an das Publikum trotz aller pomphaften Anpreisungen nicht mehr abzusetzen sind, für ein teueres Geld verkaufen. Das nennt man im wahren Sinn des Wortes: mit doppelten Ruten gestraft. Sollten wirklich unter den deutschen Handelsgärtnern noch welche von denen — die nie alle werden, zu finden sein? Sollte man wirklich sein sauer verdientes Geld den Leuten noch in den Schoss werfen, damit Peterseims Blumengärtnerei über die Leichtgläubigkeit der Gärtner sich in die Faust lacht? Wir haben eine zu gute Meinung von dem gesunden Sinn unserer Freunde, und werden selbst niemals die Hand bieten, denn unser Blatt ist Peterseim’schen Reklamen verschlossen. Wir glauben kaum, dass deutsche Blätter, die zur Hebung der deutschen Bindekunst beitragen oder die Interessen der Gärtnerwelt fördern wollen, des lieben Gewinnes wegen, in den Reklamedienst der Peterseim’schen Blumen gärtnerei sich stellen. Wir haben allerdings sonderbarer Weise selbst in Fachzeitungen, die sonst von der Wichtigkeit ihrer Mission über zeugt sind, sogar die hochwichtige Mitteilung entdeckt, dass der Firma Peterseim vom deutschen Reichskanzler ein Glückwunschschreiben zuge gangen ist, dass von ihr im verflossenen Jahre nahe zu 150 000 Kunden mit der zusammengekauften, meist minderwertigen Ware beglückt worden sind. Hätte der deutsche Reichskanzler Graf Bülow eine Ahnung von den Geschäftsgrund sätzen der Firma Peterseim, er würde in Zu kunft wohl kaum die Hand zu einer solchen Reklame bieten, und mit solchen Anerkennungs schreiben gewiss vorsichtiger sein. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: J. H. in P. Ich lieferte Maiblumen-Eis- keime an eine Firma, welche mir nach Empfang der selben mitteilte, dass die gelieferten Keime nur 2/4 des Rechnungswertes repräsentierten. Hierauf ant wortete ich weiter nicht. Nach 6 Wochen schrieb die Firma, dass die Keime sehr schlecht geblüht hätten, und somit kein Resultat erzielt wurde, und weigert sich nun, überhaupt Zahlung zu leisten. Meine Frage geht nun dahin, war diese Reklamation genügend oder ist die Firma zur vollen Zahlung oder der zu erst offerierten 2/3 des Betrages verpflichtet? Antwort. Die Mängelanzeige ist nicht ausrei chend. Es müssen bestimmte Mängel gerügt werden. Das ist hier zunächst nicht geschehen. Nach 6 Wochen aber ist die Mängelrüge verspätet, es sei denn, dass man die Mängel erst beim Blühen hätte entdecken können. Dem widerspricht aber schon der Umstand, dass die Firma selbst sofort Mängel erkannt und nur unterlassen hat, sie ordnungsgemäss zu rügen. Frage. E. R. in A. Von mir ist ein Gehilfe, der Monatslohn erhält, erkrankt und im Krankenhaus un tergebracht. Wie lange bin ich verpflichtet, den voll ständigen Lohn zu bezahlen? Ein anderer war eine Woche im Krankenhaus, ausserdem ging er noch ca. 6 Mal an Werktagen zur Untersuchung in das ca. 1 Stunde entfernte Krankenhaus. Derselbe Gehilfe ist in der Hamburger Gärtnerkrankenkasse, von der er, glaube ich, 1,70 M pro Tag bezog. Die Kranken hausbehandlung kostet hier 1,40 M pro Tag. Den Lohn habe ich ungeschmälert ausbezahlt, ich werde wohl auch dazu verpflichtet sein? Antwort. Es fragt sich, ob ein gewerblicher Betrieb oder ein landwirtschaftlicher in Frage kommt. Ist ersteres der Fall, so können sie den Gehilfen we gen der Erkrankung entlassen und haben keinerlei Verpflichtungen gegen ihn. (§ 123, Ziffer 8 der Gew.- Ordn.) Im landwirtschaftlichen Betrieb trifft dies nicht zu. Hier haben Sie, wenn der Gehilfe in ihre häus liche Gemeinschaft aufgenommen war, ihn 6 Wochen zu verpflegen, also auch den Aufwand im Kranken hause zu tragen. Doch darf derselbe auf den Lohn in Anrechnung gebracht werden. War der Gehilfe nicht in die Gemeinschaft aufgenommen, so fällt diese Verpflichtung weg, doch ist bei kürzerer Krankheits dauer der Lohn fort zu bezahlen, unter Anrechnung dessen, was dem Gehilfen etwa aus einer gesetzlichen Kasse zufliesst. Eine private Kasse kommt nicht in Frage. (Vergl. Pilz. Wie verfolgt der Gärtner sein Recht, Verlag von Bernhard Thalacker, S. 67 ff.) Frage. F. G. in Ch. Vor zwei Jahren kaufte ich ein Grundstück in Gegenwart eines Zeugen. Der Verkäufer zeigte mir bei Gelegenheit des Verkaufes das betreffende Grundstück und es wurden, da das selbe nicht eingezäunt war, auch die Grenzen fest gestellt. Auf Grund des Verkaufs sollte also das ganze Stück Land mir gehören. Im Grundbuch ist dasselbe als 1 Hektar, 18 Ar, 29 • Meter gross ein getragen. Vor ungefähr einem Vierteljahr habe ich nun einem Landmesser den Auftrag gegeben, genau die Grenzen des Grundstückes auszumessen, da ich um dasselbe einen Zaun errichten lassen wollte. Der Landmesser forderte daraufhin von der Regierung eine Auszugskarte ein, aus welcher er ersehen konnte, dassinmitten des Grundstückes eine Parzelle von 150 • Meter liegt, die nachträglich an einen anderen verkauft worden ist. Ist nun der Verkauf in Gegen wart. eines Zeugen rechtsgültig und muss die frag liche Parzelle von 150 • Metern mir nicht auch ab getreten werden? Kann ich den Verkäufer daraufhin verklagen ? Antwort. Der Verkauf ist rechtsgültig mit der Auflassung oder der Abfassung des Kaufvertrages vor einem Notar. Ist beides noch nicht erfolgt, so können Sie zurücktreten. Doch nehmen wir an, dass nach so langer Zeit diese Formalitäten erfüllt sind und der Kauf zu Recht besteht. Dann können Sie vom Verkäufer Schadenersatz verlangen, weil er Ihnen ein Stück Land mit verkauft hat, das ihm nicht ge hört. Sie können auch Aufhebung des Vertrages fordern, wenn Sie durch das fremde Stück Land in der Benutzung des Grundstückes behindert werden. Am besten ist es, Sie verkaufen das Stück Land und ergreifen Regress an Ihrem Verkäufer. Frage. H. R. in E. Ich kaufte, wie beigehende Rechnung und Karte zeigen, im Herbst Azaleen in Belgien, die mit der sogenannten weissen Fliege sehr befallen waren. Der Verkäufer wusste dies schein bar schon, denn er bemerkte, dass die Pflanzen oeim Eintopfen gut feucht zu halten seien, da sonst die Blätter abfielen. Infolge überlasteter Arbeit durch Neubau von Gewächshäusern stellte ich ihm die Pflan zen nicht zur Verfügung, und schrieb erst später, dass die Pflanzen vom Thrips befallen und krank seien. Er gab mir darauf den Rat, die Azaleen in Tabak lauge zu tauchen, was ich auch unter Anwendung der nötigen Sorgfalt getan habe. Indessen haben aber die Pflanzen zur Hälfte die Blätter ganz ver loren und auch die übriggebliebenen sind kaum ver käuflich. Bin ich nun berechtigt, den Betrag zu kür zen oder kann ich ihm die Pflanzen noch zur Ver fügung stellen? Meine beiden Gehilfen und mein 21 jähriger Sohn können bezeugen, dass dieselben befallen hier angekommen sind, denn sie waren beim Auspacken anwesend. Antwort. Da ein Distanzkauf in Frage kommt und auf beiden Seiten ein Handelsgeschäft vorliegt, mussten die Mängel rechtzeitig gerügt werden. Dies ist nicht geschehen. Ueberlastung im Geschäft ent schuldigt nicht. Es kann also heute keine Verfügungs stellung mehr erfolgen. Sie müssen die Ware be halten und den Kaufpreis zahlen. Handelsregister. In das Handelsregister Bonn wurde die Firma Rosenhof, Gärtnerei-Grossbetrieb von Lud wig Bauer in Mehlem am Rhein (Kreis Bonn), eingetragen. In das Handelsregister zu Erfurt ist bei der offenen Handelsgesellschaft F. & O. Spittel, Thü ringer Samenhandlung in Erfurt eingetragen worden, dass Heinrich Topf in Erfurt Prokura erteilt ist. Gebrauchsmusterregister. In das Gebrauchsmusterregister wurde einge tragen: Paul Blanchart, Erfurt, Bahnhofstr. 3, unter Klasse 45 a. 214 272, Unkrautspaten in Form eines langgestreckten, schmalen Löffels mit spitzbogen förmigem Stechende und Trittarmen zu beiden Seiten seiner Stielhülse. — Karl Kühn und Friedrich Klinge, Hadmersleb en, unter Klasse 45 e. 214 271, Samenreinigungsmaschine mit zwischen Trichter und Tuch eingeschaltetem Verteilungssieb. Neue Firmen und Aenderungen. Rich. Boelcke hat in Rathenow, Berliner strasse 10, ein Blumengeschäft eröffnet. Emil Ringert, früher Kunst- und Handelsgärt ner auf Gut Goldschmieding hat in Castrop, Biesenkamp No. 8, eine Kunst- und Handelsgärtnerei errichtet. Otto Lange hat in Nilbau die bisher von Herrn Schmidtchen betriebene Gärtnerei übernommen. Der Gärtner Baumann in Flensburg bat in Ausacker ein Grundstück erworben, auf welchem er eine grössere Gärtnerei anzulegen beabsichtigt. G. Wünsch ist von Lankwitz, Kaulbachstr. 1, nach Gr. Lichterfelde (Ost.) Lankwitz, Des sauerstr. 1, verzogen. Eingegangene Preisverzeichnisse. August Haubner, Samenbau und Samenhand lung, Eisleben (Prov. Sachsen), Engros-Preis-Ver zeichnis 1903—1904. W. Rall, Hoflieferant, Eningen, unter Achalm (Württemberg), Preisliste über Gemüse-, Blumen-, Gras- und Waldsämereien etc. 1903/1904. M. Herb, Neapel (Italien), Hauptverzeichnis über Samen 1903—1904. Carl Louis Reinecke, Herdecke a. d. Ruhr, Spezial-Offerte über Reineckes Garantie-Stahlspaten. Robert Grützner, Salzwedel, Preisverzeich nis der Altmärkischen Gartenwerkzeug-Fabrik. Sattler & Bethge, Aktiengesellschaft, Quedlin burg, Hauptkatalog über Samen- und Pflanzen kulturen 1904. Wed. H. H. Broeckmans en Zonen, Amster dam, Preisverzeichnis über Gemüse,- Blumen-, Gras- und Kleesamen. Ernst Rappe & Hecht, Berlin N. 28, Neujahrs- Offerte 1904 über präparierte Adiantum, Medeola Asparagus, Schnee- und Eis-Kranzmaterial etc. F. & O. Spittel, Samenhandlung und Samenkulturen, Erfurt, Engros-Preisverzeichnis 1903—1904. Ph. I. Körber, Samenhandlung, Frankfurt-Main, Engros-Preisliste 1903—1904. # Der Nachdruck ist nur bei unverkürzter Quellenangabe, d. h. unter Bezeichnung „Der Handelsgärtner“ gestattet! 4D8 Eine Wiedergabe der im Feuilleton veröffentlichten Erzählung ist untersagt! Inserat? koateu pro Zeile 30 Pfg., -sssssssssssssssg 0) & ? T A N NY x?’. x?. x;?. x?. x?. Beilagen kosten zwischen den Textseiten bei Wiederholungen Rabatt 772322525237722009 flQ [Jf I LHhIVI IN 35** 1000Stück bis 6 Qr. Gewicht 5 Mk. Gras=Fangkörbe für Mäher. (10 ABNER & CO., hi m. i. H„ Cöln-Eindenthal Garten- und Lawn-Tennis-Walzen. Schlauchwagen für Gummi- Schläuche. Gartenpumpen, Gartenspritzen. Baumbewässer ungen sowohl unterirdisch, wie künst- liehe Regen im Anschlusse an W asserleitungen. \ I I. Rasen, wie am Neuen Palais oder dem Grossen Rasen in Potsdam, W 01 oder den Königl, Gärten in München, oder im Palmengarten Frankfurt, Flora Cöln, oder wie die meisten grösseren Städte Deutschlands haben will, kaufe nur Abner’s Präcisionsmäher Perfection d. r. g. mit den neuesten Verbesserungen, nicht nur der am schnellsten und schönsten arbeitende, sondern heute wohl auch der solideste Mäher der Welt. Beweis: 40 Perfectionsmäher der Stadt Cöln brauchten 1903 kein einziges Antriebrädchen und äusser dem Nachschleifen einiger durch Steine und Drähte beschädigten Maschinen, sowie einer Reparatur wegen Fall, kam kein Stück in die Werkstätte. Unser neuer leichter Mäher „ADLER“ hat vordere Messerwalze, einfachen Antrieb, schneidet hohes und niedriges Gras. sa= Ferner empfehlen wir unsere Rasensprenger, Gruppensprenger, Verpflanzkörbe, zerlegbar für Koniferen etc., Papierkörbe für öffentl. Anlagen, Plakatsäulen. Die Kunst- und Handelsgärtnerei (vorm. A. M. C. Jongkindt Coninck), Tottenham Direktor: A. J. C. van der Eist. Dedemsvaart b. Zwolle (Niederlande). Spezialkultur von Stauden wobei die neuesten Einführungen, Ericas, Freiland=Farne, seltene Seerosen (grosser Posten von Nymphaea alba rubra), Wasserpflanzen, Iris, Paeonien, Hydrangeen (30000 jährlich), junge Koniferen zur Weiterkultur (25000 in la. Sorten jährlich), Azaleen, Rhododendron, Alpenrosen u. s. w. ****3 Cupressus=Grün (jährlich 40000 Kilo), gx = Katalog frei auf Verlangen. — = 33.3 (Baumschule und Gärtnerei 15 Hektare). 3333 Lu beziehen durch Wernhard Thalacker, Leipzig-Cohlis. M? M/ M? 8 Billig! K Apfelhochstämme in allen gangbarsten Sorten, prachtvolle Ware mit 1jährigen Kronen. 6—8 cm Umfang . .100 Stück M 80,— 8—10 » » . . 100 100,— Birnhochstämme 100 Stück A 70,— und 90,— derselben ===== la. Qualität. Alle anderen Obstbäume billigst. Proben nicht unter 25 Stück. Gegen Nachnahme (Emballage M 1,50). E. Rittershaus, Obstbaumschulen, o o o o Neuwied a. Rhein, o o o o WVWVWWWVWW Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handelsgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryllis- Hybriden, Anthurium, Clivien-Hybriden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf - Chor- Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden etc. 1) Me Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird frenndlichst einveladen 2 lälbuml für Teppiehgärtnerei und Gruppenbepflanzung. Von K. Götze. III. Auflage. Preis: elegant und dauerhaft gebunden Mark 8,—. Zu beziehen gegen Einsend, des Betrages durch Bernhard Thalacker, L.-Gohlis.
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