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Belehrung und Unterhaltung. Nr. Dresden, den 6. .Oktober lgoy. r rz. Fortsetzung des, im vorigen Stück abgebrochenen, Aufsatzes: über das Recht. Es käme also auf eine Probe an, ob nicht eine allgemeinfaßliche und richtige Darstellung des Nechtsbegriffs, und seiner hauptsächlich sten Resultate, ihre Leser in Zhren Beiträ gen finden möchte. Zch nehme sie aus ei nem, ungefähr zu eben dem Zwecke, aber für eine dem Buchhandel günstigere Zeit be- stimmten, Manuscripte. Man würde fich irr n, wenn man eine Darstellung einzelner Rechte erwartete. Dazu wäre ein Buch er forderlich. Der gegenwärtige Zweck kann kein anderer seyn, als eine Anweisung, ju ridisch richtig zu denken. Ich mache sogleich den Anfang. Die Auflösung des Nechtsbegriffs in sei ne Destandtheile erfordert einige Vorbereit ung , welche den Weg bis dahin erleichtert. Unsere beßten Schriftsteller verwechseln das Abverbium recht, mit dem Substanti- vum Recht (ein Recht, das Recht), wenn sie z. B. schreiben: der und der behauptet bas und das, und er hat Recht, anstatt recht, und eben so: der und der handelte Unrecht (anstatt unrecht) daß er das untz das lhat. Hier ist überall von einem Rechte, vom Rechtlichen, von einem Unrechte, vom Widerrechtlichen gar nicht die Rede. Man wollte im ersten Falle sagen, seine Behaup tung ist gegründet, und im zweiten Falle konnte der Handelnde unrecht thun, daß er das und das that, wenn er schon ekn Recht hatte, es zu thun; was in der Folge deutli cher werden wird. Das Wort RECHT, kommt ohne Zwei fel von dem lateinischen Worte ree tum, ft wie das französische ciroit, und das italieni sche 6ritto von äireetum, her. Die leben den Adelungs, die Kampe's mögen die Fra ge beantworten, was für ein eigenthümli- ches Wort unsre Ursprache für jenes, erst aus der lateinischen Sprache aufgenommene, Wort gehabt habe. Denn den Begriff muß ten unsere Vorfahren, die adoriZines des Tacitus, schon vor ihrer Bekanntschaft mit den Römern haben. Wenn bei diesen die erste und eigentliche Bedeutung der Worte: rectum und 6ire- ctnm, wie immer, die sinnliche war, und das andeutete, was gerade, im Gegensatz des Krummen, und Schiefen ist» s-