Volltext Seite (XML)
Beiträge zur Belehrung und Unterhaltung. l2tts Stück, den zo. Januar 1809. Neber das Verfahren der spani- scheu Inquisition und ihre Wirk samkeit in späte rn Zeiten. nfangs war der Gerichtesprengel der In ¬ quisition nicht genau bestimmt; in der oben (S. 84) erwähnten ersten Instruktion aber wurden, um dauerhafte Ordnung zu grün den, in den verschiedenen Landschaften Spa niens Zuquisitionsgerichte *) gestiftet, die dem General-Inquisitor untergeordnet wur den, dem sie Rechenschaft ablegen und dessen Befehle sie «»nehmen mußten. **) In spätern Zeiten war das höchste Ketzer gericht zu Madrid, bei welchem der Groß- Inquisitor den Vorsitz führte. Von den sechs bis sieben Rathen, die er auf des Königs Vorschlag wählte, mußte, nach einer Ver ordnung Philipps des dritten, einer Domi nikaner seyn. Ihm standen zur Seite ein Fiskal, ein paar Sekretäre, ein Einnehmer, zwei Referenten und mehrere sogenannte Offi ziale, die der Präsident mit des Königs Vorwissen bestellte. Täglich versammelte sich derJnquisitions- rath, nur an Festtagen nicht, im königlichen Palast, Montags, Mittewochs und Freitags Vormittags, Dienstags, Donnerstags und Sonntags nach der Vesper. An den letzten drei Tagen wohnten 2 Mitglieder des Raths von Castilien der Versammlung bei. Einige der Beisitzer mußten über das Verhältniß Philipp H. ordnete 1571 auch eine Marine-Inquisition an, welche vom Papst Paul V. bestättigt ward. Der erste Ketzerrichrer zu Wasser, Hieronymus Henriquez, verurtheilte viele Unglückliche im Hafen zu Messina, harte Strafen zu erdulden. Ein Unterstricht bestand aus 3 Inquisitoren oder Rathen, zwei Schreibern, einem Alguaeil u. s. w. Sie durften keinen Priester, keinen Edelmann verhaften, noch Autos da fe' halten, ohne das Obergericht um Rath zu fragen. Zuweilen sandte das höchste Inquisitionsgericht einen seiner Räthe, um den Autos da fe mehr Feierlichkeit zu geben. Jährlich mußte das Un terstricht dem Obertribunal Rechenschaft geben von den geendigten Prozessen, von der Zahl und der Lage der Gefangenen, und monatlich Bericht von den eingezogenen Gütern und tingegangcnen Geldern. M