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^fällige > wird, halb der rie. a Ohom ü Zinmier- >er, l l M. f der Meiß. mann beim sprechen- >-s gehalten nus Hertel. gel. — am m« Hoyett- >tzsch. - sch. Zagend der Auszügler! 8ust. Robert ,alt. - Fr :w. Ehefrau Wochenblatt . kni! für - - ' Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Rcdigirr von den verantwortlichen Redakteuren E. Forster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Verlag von E. Förüer in PMsuift und Th. A. Hertel in Radeberg. Mo. 41» Freitag, den IS. October, 18Ä4« Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. priivminwrimllo. — VesteN- »ngen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pft.ungen berechnet werden, und i» Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstags Nachmitt. abzügeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grah!, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Dresden Albrechtsqasse 0 >>. so wie alle Pestämter an. Bekanntmachung --i des Ministeriums des Innern. Nachdem von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, wegen des auf den 31. Januar 1855 anstehenden letzten Praclusiv-Termins für den Umtaujch der Königlich Prenstschen Kassenanweisungen vom Jahre 1835 folgende Bekanntmachung: H „In Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Mai 1851 (Gesetzsammlung Seite 335) sind durch unsere Bekanntmach ungen vom 12. Septembers. I. und 2.Mar;d.J. die Inhaber Königlich Preußischer Kassenanweisungen ä. ä. den 2. Januar 1835 aufgcfordert worden, dieselben gegen neue, unter dem 2. November 1851 ausgefertigte Kassenanweisungen von gleichem Werthe entweder hier bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder in den Provinzen bei den Regierungshauptkassen und den von den Königlichen Regierungen bezeichneten sonstigen Kassen umzutauschen. Zur Bewirkung dieses Umtausches wird nunmehr ein letzter und präciusivischer Termin auf den S!. Januar k. Js. hierdurch anbcraumt. Mit dem Eintritte desselben werden alle nicht eingelieferte Königlich Preußische Kassen-Anwei^ ungen vom Jahre 1835 ungültig, alle Ansprüche aus denselben an den Staat erlöschen, und die bis dahin nicht um- gctauschten alten Kassenanweisungen werden, wo sie etwa zum Vorschein kommen, angehalten und ohne Ersatz an uns abgeliefert werden. Jedermann wird daher zur Vermeidung solcher Verluste aufgefordcrt, die in seinem Besitze be findlichen Kassenanweisungen vom Jahre 1835 bei Zeiten und spätestens bis zum 31. Januar 1855 bei den vor-' stehend bezeichneten Kassen zum Umtausch gegen neue Kassenanweisungen einzureichm. Berlin, den 6. Juli 1854. .. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Ratrui. Rokoko. 6umot. Nobiling." «klassen worden ist, so wird solche, dem geschehenen Anträge zu Folge, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 5. August 1854. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschiitter. Demuth. Bekanntmachung die Versteigerung Hannoverscher Fohlen betreffend. Das Ministerium des Innern wird auch in diesem Jahre Stutfohlen auS den vorzüglicheren Züchten Hannovers zur Versteigerung bringen lassens ' , . I / : ch. , Freitag den 20. Oktober dieses Jahres Mittag um 1 Uhr - ' w Kiesa Statt finden soll. Die zu stellenden Bedingungen werden, vor der Versteigerung veröffentlicht werden. Dresden, den 2. Oktober 1854., - Mimstmum des Innern^ Or. AZciatig. Demuth.