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Wochenblatt 18S4 M». 34 Freitag, den SS. August, Demuth. Dw,e Zeilschrgl xrscheliir »eben Freirag i» emcm gaiuen Bögen und kostet vieriei, ihrig 7 Ngr. 5 Pf. ,-ruvnnmoi-iMtIo.'— Besreli- ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 M.migen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Dienst tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis DienstagsNachmitt. abzugeben sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus geber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Dresden Albrechtsgasse ,M i>l>. I'-nwrre, so wie alle Postämter an. Laut 49 Uhr die Herren dec ersten beiden Klaffen der Hofrang- ordnung, die Präsidenten beider Kammern der letzten Ständcver- sammlung, die König!. Kammerherren und Flügeladsutanten, so wie die Rache des Ministeriums des König!. HckiseS. Dieselben wurden durch den Ceremonienmeister Kammerherrn Gustav v. Gersdorff in die heilige Kreuzkapelle, wo der Sarg aufgestellt Redigirt von den verantwortlichen Redaeteure» E. Förster in Pulsnist und LH. A. Hertel in Radeberg. Verla» von T. Förster ia Pulsnitz und Tk. A. Hertel in Radeberg. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschutter. Zeitereignisse. Dresden, 17. August. Zu der gestern Abend 9 Uhr unge ordneten Beisetzung der Leiche des höchstseligcn Königs'versam melten sich, dem ausgcgebencn Programm entsprechend, in dem in der ersten Etage des König!. Schlosses befindlichen weißen Bekanntmachung des Ministeriums des Innern. Nachdem von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, wegen dcS auf den 31. Januar 1855 an stehenden letzten Präclusiv-Termins für den Umtausch der Königlich Preußischen Kassenanweisungen vom Jahre 1835 fol gende Bekanntmachung: „In Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Mai 1851 (Gesetzsammlung Seite 335) sind durch unsere Bekanntmachungen vom 12. September v. I. und 2. März d. I. die Inhaber Königlich Preußischer Kassenanweisungen 6. ä. den 2: Januar 1835 aufgeforvert worben, dieselben gegen neue, unter dem 2. November 1851 ausgcfertigte Kassenanweisungen von gleichem Werkhe entweder hier bei der Kontrolle der StaarSpapicre, Oranienstraße Nr. 92, oder in den Provinzen bei den Regier- ungShauptkassen und den von den Königlichen Regierungen bezeichneten sonstigen Kassen umzutauschcn. Zur Bewirkung dieses Umtausches wird nunmehr ein letzter und präclusivischer Termin auf den ÄL Januar k. Js. hierdurch anberaumt. Mit dem Eintritte desselben werden alle nickt eingelieferte Königlich Preußische Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 ungültig, alle Ansprüche auS denselben an den Staat erlöschen, und die bis dahin nicht umgetausckten alten Kassenanweisungen werden, wo sic etwa zum Vorschein kommen, angchalten und ohne Ersatz an uns abgeliefert wer den. Jedermann wird daher zur Vermeidung solch er Verluste ausgesordert, die in seinem Besitze befindlichen Kassenan weisungen vom Jahre 1835 bei Zeiten und lpatestenS bis zum 31. Januar 1855 bei den vorstehend bezeichneten Kassen zum Umtausch gegen neue Kassenanweisungen emzureichen. Berlin, den 6. Juli 1854. Hauptverwaltung der Staatsschulden. HiNia». Uolclvv. Kamet. Nobiling." erlassen worden ist, so wird solche, dem geschehenen Anträge zu Folge, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Diese Bekanntmachung ist auf Grund §. 21 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Presse vom 14. März 1851 in den dort genannten Blättern abzudrucken. Dresden, den 5. August 1854. für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend