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WchlM für MM unä ^lmgegenä Ur. izz 7r. Iakrg Oonnerstag, äen 12. November 1914 Kmls Mr die Königliche Amts Hauptmann schaff Weihen, zu Wilsdruff sowie Mr das König- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. Jnsertionspreis 15 Psg. pro fünsgespaltem KorpuSzeilk. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. V) ß . Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch E. H Klage eingezogen werden muß od. der Auftraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. für das Königliche Amtsgericht und den SLadtM Forffrentamt zu Tharandt» eoksldlLU küv Milsckrukk Birkenhain Blankenstein Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf. Haufbach, Kesselsdorf, Klemschonberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RohrSdoU bei Wilsdruff, Rortzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit taufender Unterhaltuugs-Goman-Mlage, wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im Kild" nud monatlicher Anlage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Unillicker Oeil. Ariegscrsatzgesehäft IMusternns und Aushebung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1895.) Nachdem das Königliche stellvertretende Generalkommando XII. (I. K. S.) Armeekorps das Knegsersatzgeschäst für die Militärpflichtigen des Jahrganges .(Geburtsjahr l895) angeordnet hat, werden alle Militärpflichtigen des Jahrganges (Geburtsjahr) 1895, einschließlich derjenigen, die sich bei einem Truppen oder Marineteil zum ein-, zwei- oder mehrjährigen frei willigen Dienst gemeldet haben und sich im Besitze eines Annahmescheines befinden, der aber infolge der Mobil machung seine Gültigkeit verloren hat, sowie derjenigen, die den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst besitzen, aufgefordert, sich sofort und spätestens bis 12. November 1914 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes zur Rekrutierungs-Stamm rolle anzumelden. Diejenigen Militärpflichtigen, die nicht im Orte ihres jetzigen Aufenthalts geboren sind, haben standesamtliche Geburtsscheine, diejenigen, die vor der Mobilmachung von einem Truppen- oder Marineteil als Freiwillige angenommen waren, den Annahmeschein und diejenigen mit der Berechtigung Gum einjährig- freiwilligen Dienst den Berechtigungsschein bei der Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle abzugeben. Ausgenommen von der Meldung sind diejenigen Militärpflichtigen, die Uach dxr Mobilmachung als Freiwillige von einem Ersatztruppenteile angenommen und vorläufig beurlaubt worden sind. Wegen der Zeit und des Ortes der Gestellung folgt weitere Bekanntmachung M den Amtsblättern. Außerdem werden den Gestellungspflichtigen besondere Vorladungen durch die Ortsbehörden zugehen. Weißen, am 6. November 1914. », Der Zivilvorsitzende der König!. Ersatzkommifsion. Bekanntmachung. Nachdem der l. Nachtrag zum hiesigen Ortsgesetze die Genehmigung des Königlichen Ministerin n s des Innern erlangt hat, wird dieser nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wilsdruff, am 9. November 1914. Der Stadtrat. Erster Nachtrag zu dem Ortsgesetze für die Stadt Wilsdruff vom 28. Aovemver 1912. 1. 8 37 des Ortsgrundgesetzes wird wie folgt abgeäydert: Die städtischen Unterbeamten und Hilfsarbeiter im Sinne von Z 33 sind soweit nicht betreffs einzelner vom Stadtrate etwas anderes beschlossen worden ist, sämtlich unter der Bedingung eines beiden Teilen jederzeit freistehenden einvierteljährlichen Kündigungsrechtes anzustellen. Es darf von diesem Kündigungsrechte jedoch den Beamten und Hilfsarbeitern gegenüber nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von 8 626 des bürgerlichen Ge setzbuchs Gebrauch gemacht werden. 2. Dieser Nachtrag tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft. Wilsdruff, am 22. August 1914. , Der Stadtrat. , Die Stadtverordneten. I. V. Aretschneider. Saul Mchaschel, Stadtverordnetenvorsteher. Nr. 170 b l bi Genehmigt Dresden, am 2. November 1914. Ministerium des Innern. Vitzthum. Emmrich Donnerstag, den 12. Aovemver 1914, nachmittags 7 Uhr, öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Anschließend geheime Sitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 10. November 1914. Der Stadtverordnetenvorkeher. werden an Zeitungsausgabetagen nnr bi» vor* nrittag» N Nhr für die an, Abend erscheinend« Nun,nier angensniinen. Inserate Das Armee, mächtige greift ein Küsten ¬ starke, wohnte eine Flotte, kleines » S. Meyer-Waldeck, Gouerneur von Tsingtau. Mer siegte in Tsingtau e , Also Tsingtau ist gefallen. Wie die Japaner sagen: am 7. Nov. morgens. DaS war keine Meisterleistung. Über die moralische Seite des Angriffs auf Tsingtau ist wohl -Li, ranze Welt schon längst einig. Es gibt da nur ein Ur- teil und dieses heißt:PfuiTeufel! Aber noch med- riger steht di« militärische , Em- schätzung kläglich. Eine„Großmacht". über 50 Millionen städtchen an, 3000 Mann Verteidig er, keine Festung, eine offene Stadt, mit drei oder vier Forts in den Einwohner, eine siegge- - - ... - Bergen, unter üanz einzigen nnlitärischen Bedingungen — Tsingtau konnte vom Mutterlande aus nicht unterstützt werden, während Japan seine ganze Macht hinter sich hatte — und da brauchten sie drei volle Monate, um zu „siegen". Ja, sie holten erst noch Verstärkungen aus Indien. Das Ende war nach menschlichem Ermessen un vermeidlich. und mancher möchte meinen, die verzweifelte große Völkerringen. Gegenwehr und das Blutvergießen sei überflüssig gewesen. Der Ansicht sind wir nicht. Die Pflichterfüllung bis zum Äußersten, die der tapfere Kommandant von Tsingtau von vornherein als selbstverständlich ansah, konnte unter Um ständen einen sehr praktischen Zweck haben. Im Kriege gibt es alle Möglichkeiten, und in einem Weltkriege erst recht: China konnte eingreifen, Amerika konnte eine Ab lenkung des Angriffs herbeiführen, die japanische Flotte konnte durch Stürme Verluste haben, die Regierung ir Tokio konnte gestürzt werden, eine der bekannten ost asiatischen Seuchen konnte um sich greifen. Jedenfalls galt es, Tsingtau so lange zu halten wie nur irgend möglich. Keine jener Möglichkeiten ist eingetreten, kein Wunder hat sich ereignet, und Tsingtau ist dem Schicksal anheimgefallen, das jede fernliegende Kolonie unter dieser Verhältnissen treffen muß. Aber selbst bei diesem Ausfall ist die heldenmütige Kriegsarbeit der kleinen deutschen Schar nicht verloren. Sie hat aufklärend gewirkt über den ganzen Erdball hin. Auf dieser erhabenen Warte ist, aller Welt sichtbar, ein Kampf ausgefochten worden, der einen Prüfstein bildet für beide Kämpfer. Hier, wo nichts zu verheimlichen, nichts zu bemänteln war, nichts hinzuzutun und nichts weg zulügen, ist bewiesen worden, was deutsche Kraft ist und deutsche Ausdauer, schlichte Pflichttreue und Aufopferung — und anderseits, was im Grunde an der vielgerühmten japanischen Heldenhaftigkeit dran ist! Es war das Allerdümmste, was England tun konnte, daß es die japanischen Bundesgenoffen auf die kleine Stadt an der Kiautschou-Bucht hetzte. Erstens stellten die Eng länder sich selbst ein Armutszeugnis aus, das nicht mehr unterboten werden kann, und zweitens gaben sie damit ihren gelben Brüdern die schönste Gelegenheit, im An gesicht der Welt ihre wahre Unbedeutendheit zu zeigen. Das ist eine schlimme Enttäuschung für Großbritannien. Viel wichtiger als die Wegnahme von Tsingtau erschien den Engländern, daß äuf diesem Wege Japan sich als Eng lands Stütze betätigte. Deshalb mußte Japan mit 200 Millionen Mark bestochen und deshalb mußte es an seiner nationalen Großmannssucht gekitzelt werden, damit Japan als Gespenst des Stillen Ozeans dastand. Als Schreckmittel gegen China, falls es etwa Rußlandgn den Rücken fiel, gegen Amerika, falls es sich die englischen Übergriffe zur See nicht gefallen lassen wollte, gegen Niederländisch- Jndien, falls die Holländer in Europa zu deutsche Gefühle bekämen. Nun ist die Berechnung kläglich zusammen gebrochen, das Schreckgespenst hat sich als harmlose Vogel scheuche entpuppt. Wir können in das heimliche Lachen, das durch die Welt geht, nicht einstimmen, denn Tsingtau war uns ans Herz gewachsen. Aber wir können es verstehen, was die übrigen Nationen empfinden, wenn sie den Bombast und das Trara der Eröffnung des Feldzuges mit dem jammer haften Erfolge vergleichen. Die ganze Macht Japans gegen eine offene Stadt mit 3000 Verteidigern, und sie brauchten ein Vierteljahr, bis sie nach großen Verlusten und Niederlagen mit ihrer kolossalen Übermacht Schanze auf Schanze niederkanonierten und schließlich nur noch Las unbefestigte Städtchen übrig blieb. Da fielen von der Vogelscheuche Lappen auf Lappen hernieder. China und Amerika und Holland und auch die indischen Maharadschas rieben sich erstaunt die Augen und fragten sich im stillen: Wovor haben wir uns eigentlich gefürchtet? Das ist die Lehre von Tsingtau.