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WchMtt für Wümff <Imgegencl. unci Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozeut Ausschlag. s—A A— Z' Amis AU Vlatt E Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den SLadtrat für die Königliche Amtshauptmannschaft Weihen. re Amtshauptmannschast Wertzen, ^r ^ 'r ,^ für das Konrgnche Mmrsgermrr zu Wilsdruff sowie für das König- MrffrenLamt zu Tharandt. sHbrg Lonnsbencl, cien 4. Juli 19,4. Nr. 77. JnsertionspreiS 15 Psg. Pro fünfgespaltene KorpuSzelle. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg feder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch läge eingezogen werden muß od. der Austraggcber in Konkurs gerät. Lokalblatt kür Mlsärukk ...... Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, HerzoOwalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rohrsookk bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kefselsddrf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit laufender Unterhaltungg-Gman-Weilagt, wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im Md" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. srei inS Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post und unsere LandaustrSger bezogen 1,54 Mk. Umlticker L-eil. Das im Grundbuche für Wilsdruff, Blatt 607, auf den Namen Klam Angnes verw. Barth geb. Beyer eingetragene Grundstück soll am 27. August 1914> vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. I DDas Grundstück ist nach dem Flurbuche 6,5 Ar groß und auf 35970 Mark geschätzt; es liegt an der Meißner Straße und ist mit einem Wohnhaus und einem Fabrikgebäude, das zur Möbelfabrikation mit Dampfbetrieb eingerichtet ist, bebaut. Die Gebäude tragen die Nr. 264 B der Ortsliste. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zurzeit der Ein- tragung des am 6. Juni 1914 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Wilsdruff, am 1. Juli 1914. ' -a 5/14 Nr. 2. Königliches Amtsgericht. Angeklagter: Ja, ich war Standesbeamter, hatte die Militär-, Staatsangehörigkeits- und Krankenkaffensachen zu bearbeiten und hatte noch vieles andere zu tun; habe in den Sitzungen der Ausschüsse zum großen Teil und in den Sitzungen der Stadtverordneten und des StadratS immer protokollieren müssen; auch habe ich Abschriften an- gefertigt. Ich konnte absolut mein Arbeitsfeld flicht be wältigen. Vorsitzender: Wäre das nicht möglich gewesen, wenn Sie, anstatt die Nächte in Dresden und in den Gastwirt schaften zu verbringen, einige Ueberstunden gemacht hätten? Angeklagter: Ich habe keine Nächte in Dresden ver bracht. Vorsitzender: Zum Teil haben Sie es doch in der Voruntersuchung selbst zugegeben, daß Sie ost nach 2 Uhr von Dresden nach Hause gekommen seien. Angeklagter: Ich bin nicht oft nach 2 Uhr nach Hause gekommen, sondern immer in den Abendstunden. Vorsitzender: Ta hätten Sie doch ihre Kräfte lieber zur Arbeit sparen können. Wie schwer Sie die mittleren Be amten durch Ihr Benehmen schädigen; mußten Sie sich denn in wirtschaftlich besser gestellten Kreisen bewegen? Geben Sie mir mal an, welche milden Umstände führen Sie an für Unterschlagung der Riesensumme von 25000 Mark. Ich ließe mir 2 oder 3000 Mark gefallen. Sie haben doch jährlich über 5000 Mark zusammen mit ihrem Gehalte ver braucht. Angeklagter: Ich habe cs nur zum Ankauf von Lotterie losen verwendet. Vorsitzender: Denken Sie, 5000 Mark, das ist doch mehr als der Anfangsgehalt eines Amtsrichters, eine- Hauptmanns und Sie sind Ratsregistrator. Angeklagter: Ich wäre mit meinem Gehalte vollständig ausgekommen; ich mußte aber auf eine Art versuchen, Geld aufzubringen, da ich die 5000 Mk. meinem Schwiegervater zurückzahlen sollte. Vorsitzender: Da ließe sich doch ein anderes Arrange ment treffen; Ihr Exempel kann nicht stimmen. Angeklagter: Ich mußte auch noch 2000 Mk. abzahlen. Ich hatte nicht alles ausgeschrieben; ich hatte 2000 Mk. mehr Schulden. Vorsitzender: Was geben Sie nun als mildernden Um stand an. Bis jetzt haben wir nur belastende Momente. Angeklagter: Meine Herren! Ich habe die Verfehlung begangen aus Furcht vor der Anzeige und dadurch ist mir der Gedanke gekommen zu wetten. Ich habe in Hamburg gewettet und auch viel gespielt und dadurch ist der Betrag gekommen. Vorsitzender: Ich ließe mir gefallen, Sie hätten viel Aerztekostcn bezahlen müssen; aber das hat Ihr Schwieger- Vater getan. Angeklagter: Nein, das habe ich alles bezahlt: Es wird der Beschluß verkündet: Nachdem die Königl. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte auf Eintritt in die Beweisaufnahme verzichtet haben, sind die Zeugen und Sachverständigen zu entlassen. Der Verteidiger verliest die Urkunde, in welcher Engel mann sich der Stadtgemeinde Wilsdruff gegenüber zur Ersatzleistung.verpflichtet. Vorsitzender: Sofortigen baren Ersatz können Sie nicht leisten, Sie haben auch keine Aussicht. Angeklagter: Nein, jetzt nicht, aber durch spätere Stellung. Die Beweisaufnahme wird geschlossen. Das Gericht gibt den Geschworenen folgende Schuld fragen bekannt: 1. Ist Clemens Rudolf Engelmann schuldig, in der Zeit von Februar 1907 bis Dezember 1913 auf Grund lAektamNicker schlagungen in Höhe von 5000 Mark wurden bald von seinem Schwiegervater gedeckt, nachdem sie Engelmann erst vom Bürgermeister Kahlenberger geborgt hatte, der auch auf Bitten Engelmanns von riNer Anzeigeerstattung absah. In der Tat betrugen aber, wie Herr Bürgermeister Kahlenberger bei einer Revision feststellte, die Unterschlagungen nicht nur 5000 Mark, sondern 7000 Mark; die überschießendefl 2000 Mark hat Herr Kahlenberger dem Engelmann auch noch dargeliehen, die letzterer recht bald wieder zfltückerstatten sollte. Da er seiner Verpflichtung nicht nachkommen konnte, griff er immer und immer wieder in die Kasse und er hat nach und nach die Riesensumme von 25370 Mark un/tt- schlagen. Vor plötzlichen Revisionen fühlte er sich sicher, da er ja immer wußte, wenn der Ausschuß revidieren kam, denn die Einladungen hierzu hat er selbst ausgefertigt. Nachdem der Inhalt der Untersuchungsakten im wesent lichen vom Vorsitzenden bekannt gegeben war, wurde mit der Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Ver hältnisse begonnen. Er schildert dann weiter seinen Lebens lauf bis zum Diensteintritt in Wilsdruff. Der Vorsitzende verliest einen Brief des Angeklagten an den Stadtrat, in dem er etwa folgendes schreibt: „Hier durch teile ich dem geehrten Stadtrat mit, daß ich es ab lehne, mich der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein persönliches Vermögen zu unterwerfen; ich bitte.dies Herrn Dr. Kronfeld mitzuteilen, damit er sich nicht in der Sache hierher bemüht. Wie mir meine Frau mitteilt, hat die Stadt das Sparkassenbuch meines Kindes gesperrt und ver- weigert die Auszahlung des Geldes." usw. Dann wird ein weiterer Bries des Angeklagten vom 10. Juni 1914 an seine Frau vorgetragen, in dem er sagt, daß er den Herrn Bürgermeister Küntzel wegen Beleidigung verklagen werde. Vorsitzender: Den Mut wollen Sie noch besitzen, Ihren früheren Chef zu verklagen? Das wirft einen außerordent lich harten Schlag auf Ihren leichtsinnigen Charakter. (Der Brief wird weiter verlesen) . . . „Herr Küntzel denkt vielleicht, daß er mit mir und den Meinen machen kann, was er will, weil ich mich in Hast befinde. Ich bitte Dich, mir ein Armutszeugnis gegen Küntzel zu beschaffen." Vorsitzender: Sie haben so außerordentlich schwer ge- sündigt und denken trotzdem an weiter nichts, als an Aus- stellung eines Armutszeugnisses zur Anstrengung einer Privatklage gegen Herrn Bürgermeister Küntzel. Angeklagter: Meine Frau war bei mir, teilte mir mit, daß die Stadt die Einlage des Sparkassenbuches wegnehmen wolle, und daß die Ehescheidung von seiten meiner Frau eingeleitet werde. Ich habe diesen Brief in großer Auf regung geschrieben. Ich habe mich heute früh verpflichtet, den ganzen Betrag zurückzuerstatten. Vorsitzender: Das ist doch kein Grund dazu, einen so ungezogenen Brief zu schreiben; kennen Sie denn Ihre eigenen Farben nicht? (Der Brief wird weiter verlesen ) Er macht seinem Schwager Wünsche und seinem Schwiegervater schwere Vor würfe und sagt zum Schluß darin: „Wenn ich zum ge- meinsten Menschen herabfinke, so bist Du, Dein Vater und Wünsche daran schuld." Vorsitzender: Anstatt, daß Sie während der langen Untersuchungshaft in sich gegangen wären, haben Sie weiter nichts zu tun, als andere Leute herabzuwürdigen, vor allem denselben Schwiegervater, der Ihnen 5000 Mark borgte, damit sie wieder vorwärts kommen sollten. Angeklagter: Sie müssen Familienverhältnifse nicht in Betracht ziehen. Vorsitzender: In der Voruntersuchung haben Sie an gegeben, Sie hätten an Arbeitsüberlastung gelitten. Der ungetreue Ratsregrstrator Clemens Rudolf Engelmann vor dem Schwurgericht in Dresden. (Spezialberichterstattung.) . Der 1880 in Bernstadt in der Lausitz geborene, noch unbescholtene frühere Ratsregistrator Clemens Rudolf Engelmann wird beschuldigt, als Beamter auf Grund eines oÄ^ i«5^EnlschluM die Stadtgemeinde Wilsdruff um -Mark geschädigt und zur Verdeckung der Unter schlagungen Erbregister und andere Bücher unrichtig geführt zu haben. In der gegen ihn am 1. Juli 1914 stattgefundenen Hauptverhandlung vor dem Königlichen Schwurgericht Dres den hat sich folgendes ergeben: , Der Angeklagte, der Volksschulbildung besitzt und in ferner Heimatstadt als Schreiber die Beamtenlaufbahn be- gönnen hat, wurde am 18 Februar 1907 beim hiesigen Stadt rate als Ratsregistrator mit einem Ansangsgehalte von 1500 Mark angestellt. Schon nach Wilsdruff brachte er von Kleinzschachwitz bei Dresden, wo er gleichfalls als Registrator angestellt gewesen war, eine Schuldenlast von 5000 Mark mrt. Anstatt nun daran zu denken, seine in Kleinzschachwitz durch flottes Leben entstandenen Schulden zu decken, führte Engelmann auch hier sein Herrenleben weiter. Hauptsächlich vergeudete er sein Geld in flotten Damenbekanntschaften, auch trieb er Jagd- und Fischsport. Seine in Kleinzschachwitz wohnenden Gläubiger verlangten aber auch mal ihr Geld und so griff Engelmann bald in die ihm anvertraute Kranken- und Dienstbotenkasse, da er ja kaum mit seinem Gehalte auSkam. Die ersten Unter- Denkkpruck kör Gernöl «nck Verktanck. Wie deine Sonn' auf Uhren ruht In heißem Sommertage, Umfängt mich Lebensmittagsglut — Herr, laß mich nicht verzagen! Von deiner Hand Ist sie gesandt, Zur Mahnung, daß die Ernte naht, — Zur Prüfung meiner Saat und Tat. E. D-nker Neues aus aller Mell. Oberbürgermeister Dr. Beutler erklärte sich in der Stadtverordncten- sitzung zu nochmaligen Verhandlungen mit der Fleischerinnung zwecks Herabsetzung der Schweinefleisch-Verkaufspreise bereit. Der Ausschuß des Deutschen Handwerks- und Gewcrbckammertages beantragte die Einrichtung eines durch die Handwerkskammern zu führenden Handwerksregisters. Die Schulden des Reiches und der BüridKstaaten haben zu Be ginn des Rechnungsjahres 1913 die zwanzigste Milliarde überschritten. Die deutschen Arbeitgeberverbände leiteten eine Einspruchsaktion gegen die Einführung einer Arbeitslosenversicherung durch das Reich ein. Eine Erweiterung der Technischen Hochschule zu Dresden wird durch Errichtung mehrerer fremdsprachlicher Lehrstühle geplant. Das „Militärwochenblatt" widmet dem Erzherzog Fran; Ferdinand einen herzlichen Nachruf, der die deutsch-österreichische Waffen- Graf Berchtold beabsichtigt, die serbische Regierung um Fortsetzung Ler Untersuchung anzugehen, da alle Spuren der Verschwörung nach Serbien führen. Deutsche Geschäftsleute in Kleinasien haben durch die türkischen Ausschreitungen einen Schaden in Höhe von etwa 300000 Mk. erlitten. Das Pariser Polizeigericht verurteilte den „Figaro" wegen Ver- "öffentlichung der Anklageschrift gegen Frau Caillaux zu einer Geldstrasc. Die Krönung des Schahs von Persien findet am 21. Juli in Teheran stall- Wetteransage der amtlichen sächsischen Landeswetterwarte: Lebhafte östliche Winde; heiter; warm: trocken; schwache Gewitterneigung.