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WchMM für WM M die Königliche Amtshauptmannschafi Weihen. zu Wilsdruff sowie für das König- Lokalblall für Milsüruff, für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forstrentamt zu Tharandt. Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhi " ", ' ", Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphaufen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neu! bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg um Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kessels! Jnsertionspreis 15 Psg. pro fünsgrspaliene KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage etngezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerSt. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mit laufender Uuttthaltungs-Goman-jAeilagt, wöchentlicher illustrierter Anlage „Welt im Kild" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags^ Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post und unsere Landausträger bezogen 1,54 Mk. ardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors. ' , Neukirchen, Niederwartha. Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Mhrskaf ve. Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. unci Nmgegenä. Amts UN -Klatt Nr. 15. Dienste g, cken r. Februar 19,4. 7z. Iakrg. Amiticker ^eit. MMg, den S. Jedruar ds;. I., nnrmillng; lös. Mr findet im Sitzungssaale der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung der Bezirksausschusses Bestimmungen über die Krstattung eines Seiles der den Armenkassen durch die Unterbringung Armer in Staatsirrenanstalten oder im Werpstegsheim Wettinstist entstehenden Aufwendungen. 1. Hat ein Ortsarmenverband des ländlichen Bezirks der Amtshauptmannschaft Meißen einschließlich der Stadt Siebenlehn für eine in einer sächsischen Staatsirrenan- stalt ais Geisteskranker oder im Verpflegheim Wettinstist zu Coswig als Pflegling oder Siecher untergebrachte, bei ihm unterstützungswohnsitzberechtigte Person Verpflegkosten zu zahlen, die durch die'Leistungen aus dem Vermögen des Untergebrachten — einschließlich der Krankenunterstützungsansprüche desselben, der reichsgesetzlichen oder sonstigen Renten, Pensionen und Beiträge — oder durch Angehörige oder aus Stiftungen nicht ersetzt wer den können, so erstattet die Bezirkskasse dem Armenverband die Hälfte der ungedeckt ge bliebenen täglichen Verpflegsätze, aber nicht mehr als 50 Psg. für den Tag. 2. Für Pfleglinge, deren Verpflegkostm vom Landarmenverband oder einen anderen Armenverband auch nur teilweise erstattet werden, sowie für solche Pfleglinge, bezüglich deren noch eine solche Erstattungspflicht seitens des unterbringenden Ortsarmenverbandes in Anspruch genommen wird, findet eine Erstattung aus Bezirksmitteln nicht statt. Die Erstattung bezieht sich lediglich auf die regelmäßigen Verpflegsätze, nicht auf Transportkosten oder Sonderkosten für Bekleidung, Krankenpflege oder Begräbnis der Pfleglinge. 3. Die Erstattung ist — auch wenn der Armenverband seinerseits Vorauszahlungen leisten mußte — nach Ablauf des Kalender-Viertel- oder Halbjahres, auf welches eine Erstattung verlangt wird, seitens des Armenverbandes unter L.»utzu.ig einzusählmdrn Vordrucke und Beibringung der erforderlichen Belege bei der Königlichen Amtshauptmann- fchast zu beantragen; nach Ablauf von 3 Monaten vom Schluß des Kalenderjahres ab eingehende Erstaltungsanträge sind versäumt und dürfen nicht berücksichtigt werden. Ist jedoch zu der Zett, zu welcher die Anmeldung erfolgen müßte, die Frage der Unterstützungs- Verpflichtung noch nicht geklart, so kann sich der Ortsarmenverband, der vorläufig die Unterstützungslast tragt, durch vorläufige Anmeldung innerhalb der dreimonatigen Frist die spätere Erstattung sichern. 4. Bei der Anmeldung des Erstattungsanspruchs hat der Ortsarmenverband durch seinen gesetzlichen Vertreter die schriftliche Versicherung abzugeben, daß er sich nach besten Kräften bemüht habe, die Aufwendungen der Armenkasse durch Heranziehung aller ihm bekannten Leistungsverpflichtetei. zu mindern, daß es aber nicht möglich gewesen sei, andere als die ziffermäßig anzugebenden Erstattungsleistungen zu erhalten, sowie daß auch auf früher teilweise erstattete Verpflegbeiträge nachträglich nichts eingegangen sei. 5. Die Königliche Amtsyauptmannschaft ist befugt, alle ihr nölig scheinenden Er örterungen zur Klarstellung des Erstattungsanspruchs zu veranlassen, auch Zeugen zu ver nehmen oder vernehmen zu lassen. Soweit hierbei Kosten entstehen und dieselben nicht durch Beschluß des Bezirksausschusses dem Ortsarmenverband wegen unsachgemäßer Ge schäftsführung auferlegt werden, fallen dieselben der Bezirkskasse zur Last »6 . Erscheint nach Anstellung der erforderlichen Erörterungen der Erstattungsanspruch begründet, so weist die Königliche Amtshauptmannschaft den Betrag der Bezirkskasse zur Zahlung an Gänzliche oder teilweise Ablehnung ist unter kurzer Grundangabe dem Orts- armenverband schriftlich zu eröffnen. Dieser kann binnen 14 Tagen auf Entscheidung durch die Königliche Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß antragen, bei dessen Entscheidung es unter Ausschluß jedweder Rechtsmittel bewendet. 7. Die Deckung der für die Zuschüsse des Bezirks erforderlichen Summen erfolgt, so lange keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, durch Bezirkssteuern, zu denen die Be zirkssteuerpflichtigen des Bezirks mit Ausnahme derjenigen der Städte Meißen, Nossen, Lommazsch und Wilsdruff nach dem für die Bezirkssteuer eingeführten Maßstabe und in der von der Bezirksversammlung beschlossenen Höhe heranzu iehen sind. Der Ertrag dieser Bezirkssteuern ist von allen anderen Einnahmen des Bezirks getrennt zu verwalten und darf nur zu den Zuschußzwecken verwendet werden. Etwaige Ueberschüsse sind im nächsten Jahre in Einnahme zu stellen, Fehlbeträge aber durch Vorschüsse des Bezirks einstweilen zu decken. Den Ortsarmenverbänden ist es anheimgestellt, den Gemeinden und Gutsbezirken ihres Bereiches die zu diesem Zwecke erhobene Bezirkssteuer aus den Mitteln des Armen verbandes zu erstatten. 8. Sollten der oder die Vertreter eines Ortsarmenverbandes es versuchen, dem Orts armenverband durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche Abgabe der unter 4. erwähnten Ver sicherung oder sonstiger Erklärungen einen ihm nicht zukommenden Zuschuß zu verschaffen, so fällt, abgesehen von der etwaigen strafrechtlichen oder di sziplinellen Ahndung, nach Be- schluß des Bezirksausschusses für die nächsten 3 bis 10 Jahre jeder Bezirkszuschuß an den betreffenden Ortsarmeuverband, unbeschadet des Fortdauer der Steuerpflicht der zugehörigen Gemeinden und Güter, fort 9. Gehen bei einem Ortsarmenverband nachträglich Zahlungen oder Ersatzleistungen für Verpflegkosten ein, auf die seitens des Bezirks Zuschuß geleistet ist, so hat er hierüber eingehende Anzeige an die Amtshauptmannschaft zu erstatten. Derartige Zahlungen kommen der Bezirkskasse zur Hälfte, jedoch höchstens mit dem Betrage des tatsächlich ge leisteten Zuschusses zu gute. Bezüglich fahrlässiger oder absichtlicher Unterlassung oder falscher Erstattung dieser Anzeige gilt die Vorschrift unter 8. Meißen, am 29. Januar 1914. »iz Per Wezirksverband der Königlichen Amtshauptmann/chaft Meißen. Der Standesbeamte Lindner in Herzogswalde ist aus sein Ansuchen von diesem Amte enthoben, dagegen der Postagent Gswald Schanze als Standesbeamter und der Friedensrichter Hdnard Kartmann als stellvertretender Standesbeamter für den Standes amtsbezirk Herzogswalde bestellt und verpflichtet w orden. Meißen, den 31. Januar 1914. »1» Pie Königliche Amtshanptmannschaft. statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 30. Januar 1914. u» Pie Königliche Amtshanptmannschaft. Montag, den 9. Februar 1914, nachmittags ^1 Uhr wird im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft hier ein außerordentlicher Bezirkstag abgehalten. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, den 29. Januar 1914. 102 I Pie Königliche Amtshanptmannschaft. Auf Grund von 8 27 der Wahlordnung wird bekannt gemacht, baß als Vertreter und Er satzmänner zu dem Vorstande der Allgemeinen Ortskrankenkasse für Wilsdruff-Land folgende Personen gewählt worden sind: I. Arbeitgeber a) "Vertreter: 1. Wöhme, Kurt, Rittergutspachter, Klipphausen, 2. Schmiedecke, Hskar, Kaufmann, Kesselsdorf, 3. Käuichen. Wichard, Gutsbesitzer, Röhrsdorf, b) Ersatzmänner: 4. Pfützner, Moritz, Gemeindevorstand, Grumbach, 5. Menzner, Htto, Gutsbesitzer, Blankenstein, 6. Zieschang, Tischlermeister, Kaufbach, 7. Wüdiger. Arthur, Gutsbesitzer, Helbigsdorf. 8 Maune, Htto, Gutsbesitzer, Kleinschönberg, 9. Krohberg, Wichard, Mühlenbesitzer, Tanneberg. II. Versicherte Gruppe a) Vertreter: 1. Weife, Kranz, Vogt, Klipphausen. 2. Werger, Hskar, Schirrmeister, Grumbach, 3. Lehmann, Hskar, Tagelöhner, Weistropp, 4. Khrlich, Anton, Waldarbeiter, Rothschönberg, 5. Schönberg, Paul, Wirtschaftsgehilfe, Kesselsdors. » b) Ersatzmänner: 6. Käthner, Keinrich, Weidewärter, Birkenhain, 7. Pietzsch, Weinhold, Wirtschaftsgehilfe, Wildberg, 8. Ludwig, Kurt, Schirrmeister, Sora, 9. Kohlsdors, Alfred, Wirtschaftsgehilfe, Kaufbach, 10. Weyer, Kwald, Schirrmeister Grumbach, 11. Iritzsche, Marti«, Schirrmeister, Unkersdorf, 12. Knöbel, Hustav, Vogt, Herzogswalde, 13. Wobel, Htto, Schirrmeister, Hühndorf, 14 Arnhold, Arno, Wirtschaftsgehilfe, Schmiedewalde. 15. Keerklotz, Kermann, Großknecht, Burkhardswalde. Gruppt T a) "Vertreter: 1. Iriedrich, Hswald, Bruchmeister, Klipphausen. b) Ersatzmänner: 2. Schneider, Kmil, Steinarbeiter, Klipphausen, 3. Krumbügcl, Mar, Fabrikarbeiter, Munzig. Worsttzender ist der Nittergutspachter Böhme in Klipphausen und stellvertretender Vorsitzender der Schirrmeister Berger in Grumbach. i9-° Meißen, am 31. Januar 1914. Nr. 38 Xla. Pas Wersicherungsamt der Königlichen Amtshanptmannschaft. Bekanntmachung dir König Nlbrrt-Stitlung öeirrffrnd. Am 23. April dieses Jahres sollen die Zinsen der unter Verwaltung des Stadtrats flehenden König Albert-Stiftung an einen, eventuell auch an zwei Bewerber, nach noch näher zu beschließendem Verhältnis auf ein Jahr zur Werteilung kommen. Zweck der Stiftung ist: Befähigten würdigen und bedürftigen Gewerbsgehilfen und Handwerkslehrlingen, die Söhne hiesiger Bürger sein und die hiesige Volksschule minde- stens vier Jahre lang besucht haben sollen, zu ihrer weiteren Ausbildung bare Geldbei- hilsen aus den Zinsenerträgnissen der Stiftung zu gewähren. « h Bewerber haben schriftliche Gesuche unter Beifügung eines Lebenslaufs und ihnen zur Verfügung stehenden Zeugnisse beim unterzeichneten Stadtrate einzureichen und in dem Gesuche anzugeben, wo und in welcher Weise sie sich in ihrem Berufe weiterbilden wollen.