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WchÄai! für Wilsdruff Q Tharandt, Dassen, Menlehn und die Umgegenden. Imtsölult für dis ltgl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne t Nummem 10 Pf. sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion M. Berger daselbst. No. 71 Dienstag, de« 4. August 1894. Bekanntmachung, das bei Veranstaltung von Kinderfesten zu beobachtende Verfahren betreffend. Obgleich bei den zeither in dem Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft veranstalteten sogenannten Kinderfesten Mißstände, wie solche möglicherweise ander wärts sich gezeigt haben, nicht hervorgetreten sind, so wirv doch zufolge einer in vorbemerkter Hinsicht ergangenen Ministerialoerordnung nach Gehör des Bezirksausschusses für den hiesigen Bezirk Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: Zur Abhaltung von Kinderfesten, die an öffentlichen Orten stattfinden sollen, oder welche von Gast- und Schankwirthen oder von solchen Vereinen, die mit öffentlichen Ange legenheiten sich beschäftigen, oder von offenkundigen Anhängern einer politischen oder einer kirchlichen Partei veranstaltet werden, ferner zur Betheiligung von Schulkindern an den öffentlichen Festen Erwachsener, insbesondere an solchen Festen, welche gleichzeitig mit Tanzvergnügen in demselben Grundstücke stattfinden, bedarf es jedesmal der mindestens 8 Tage vorher einzuholenden Genehmigung der Königlichen Bezirksschulinspektion, sowie auch, wenn mit dem Feste öffentliche Auf- oder Umzüge verbunden werden sollen, der vor gängigen Erlaubniß der Königlichen Ämtshauptmannschaft. Von der Königlichen Bezirksschulinspektion bezw. der Königlichen Amtshauptmannschaft werden je nach Lage der Sache des gegebenen Falles die Bedingungen, unter denen die Erlaubniß ertheilt werden soll, vorgeschrieben werden. Den betreffenden Veranstaltern und bezw. Leitern von dergleichen Festen wird die genaue Befolgung der obenbemerkten Anordnungen mit dem Bemerken zur Pflicht gemacht, daß Zuwiderhandlungen hiergegen an ihnen mit Geldstrafen geahndet werden müßten. Meißen, den 18. August 1894. Königliche GeMsschulinspektion. von 8«drov1«r. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Juli dies. Js. festgesetzte und um fünf vom hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amts hauptmannschaft im Monate August ds. Js. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Marschfourage beträgt 7 M. 95,3 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 „ 67,2 „ „ 50 „ Heu, - „ 46,7 „ „ 50 „ Stroh. Meißen, am 30. August 1894. v Königliche Amtshauptmannschaft. von 8ol»rovivr. Bekanntmachung, die Lagcpläne zu Baugesuchen betreffend. Es ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß die den hier eingehenden Baugenehmigungsgesuchen beigefügten Lageplcine nicht richtig find. Die Königliche Amtshauptmann schaft nimmt daraus Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß es stets der Einreichung gesnretrisch ri<chtiger"Lagepläne bedirf, welche ebenso wie die betreffenden Bauzeich nungen auf jpausleinewand herzustellen sind. Sie wird daher künftig ungenügende Lagepläne entweder den Betheil'gten zur Berichtigung zurückgeben — in welchem Falle sich die Letzteren natürlich die daraus entstehenden unliebsamen Verzögerungen selbst zuzuschreiben haben — oder in dazu geeigneten Fällen die Berichtigung und bez. Ergänzung dieser Pläne durch die betreffenden Sachverständigen «ruf Assten -er Bettzeilrgten vevanlassen. Die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden angewiesen, die Betheiligten bei der Einreichung von Bauplänen auf Obiges aufmerksam zu machen. Meißen, am 29. August 1894. Königliche Amtshauptmannschast. I. V. Meusel. BekamUmachimg. Sonnabend, den 8. September ds. Js., Nachmittags 4 Uhr, soll am hiesigen Armenhause Folgendes: Federbetten, Schränke, 1 Schraubstock, und verschiedene andere Gegenstände gegen sofortige Boarzahlung öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, am 30. August 1894. Der Stadtrat h. Dicker, Brgmstr. Bekanntmachung eingegangener Gesetze. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachfen. 9. Stück. Nr. 49. Verordnung, die Stiftung eines tragbaren Ehrenzeichens für Arbeiter und Dienstboten betr. S. 157. N e i ch s g e s e tz b l a t t. Nr. 36. (2193) Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marineverwaltung ange stellten Beamten S. 517. (2194) Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 23. April 1879, betreffend den Urlaub der gesandtschaftlichen und Konsularbeamten und deren Stell vertretung. S. 518. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Wilsdruff, am 3. September 1894. Der Stadtrat h. Dicker, Brgmstr. Areiwiüige Grundstücks - Versteigerung. Erbtheilungshalber soll das dem verstorbenen Johann Gottlob Wunderwald gehörige Wirthschaftsgrundstück, Nr. 54 des Brandkatasters für Grumbach, mit 5 Acker, 203 HsRth. Feld und Wiese, vollständiger Ernte und dem vorhandenen toten und lebenden Inventar Dienstag, den 11. September, Bormittags 11 Uhr im Grundstück selbst um das Meistgebot unter den im Versteigerungstcrmin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Grumbach, den 1. September 1894. lkruiio OUinuim, Ortsrichter Die bürgerlichen Parteien und die Sozialdemokratie. Die wochenlange Zeitungdpolemik über den Vorschlag der »Nordd. Allg. Ztg.", es solle zwischen den bürgerlichen Parteien ein von den Freisinnigen bis zur äußersten Rechten reichendes Bündniß zur Bekämpfung der Sozialdemokratie bei politischen Wahlen geschlossen werden, scheint sich endlich erschöpft zu haben. Es muß festgestellt werden, daß das offiziöse Blatts warfen worden. Und allerdings wird man bei nüchterner mit seiner Anregung fast von allen Seiten Absagen empfangen j Prüfung unserer heutigen Parteiverhältnisse in Deutschland zu hat. Sieht man von einigen freikonservativen und rechtsna- geben müssen, daß vorläufig ein Zusammenschluß aller bürger- tionalliberalcn Blättern ab, welche dem Gedanken eines neuen lichen Elemente im Wahlkampfe gegen die sozialdemokratische und erweiterten Parteikartells zur Bekämpfung der Sozjpld:- Partei so gut wie unmöglich ist, wenn auch ein solches Zu- mokratie im Allgemeinen zustimmten, so ist sonst allseitig dieser sammengehen bislang in einigen Wahlkreisen schon immerstatt- Plan unter Betonung der starken Gegensätze zwischen den ein- gefunden hat. Im Großen und Ganzen sind doch die Eifer- zelnen bürgerlichen Parteien als zur Zeit unausführbar ver- süchteleien, die Verbitterung und die alten politischen Gegen»