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WchmM für Mckuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDicnstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne / Nummem 10 Pf. Tharandt, Men, Mralehn md die Umgegenden. Imlsblult Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Dienstag, den 27. März No. 25. 1894. Erlaß, Sicherheitsmatzregeln bei etwa eintretender Elbhochfluth betreffend. Da nach den dermaligen Witterungsverhältnissen das Eintreten einer Elbhochfluth nicht ausgeschlossen ist, so steht sich die unterzeichnete Behörde unter Hinweis auf § 10 des Mandates über die Eibstrom-, Ufer- und Dammordnung vom 7. August 1819 (Gesetzsammlung S. 197 ff.) veranlaßt, Folgendes anzuordnen: 1 ., Die Herren Gemeindevorstände und Gutsversteher in den im Jnundationsgebiete des III. Elbstrombezirkes liegenden Ortschaften haben die in obigem Mandate angeordneten Vorsichts- und Sicherheitsmaßregeln in gehöriger Weise zu treffen, in's Besondere für rechtzeitige Beschaffung der Schutzmaterialien und Effecten, als: Faschinen aus Reisig, Steinmaterial, Pfähle, Bretter, Strohdünger, Baukarren, Schaufeln, Radehauen, Aexte, Schlägel, Laternen u. s. w. sowie der nöthigen Rettungsschaluppen zu sorgen und sich eventuell wegen leihweiser Ueberlassung vm Schaluppen an die Eigenthümer der in den Häfen geborgenen Elbfahrzeuge und rückstchtlich der zu den Beständen der fiskalischen Wasser bauverwaltung gehörigen Schaluppen an die Dammmeister zu wenden. Die Ortschaften oberhalb Niederlommatzsch werden in dieser Beziehung an den Dammmeister Just in Fischergasse, die unterhalb Niederlommatzsch gelegenen Ortschaften aber an den Dammmeister Markus in Nünchritz verwiesen. 2 ., Weiter haben die oben unter 1. genannten Ortsbehörden für geeignete und fahrkundige Personen zu sorgen, welche einerseits den Schaluppendienst zu verrichten und sich andererseits für Botendienste bereit zu halten, sodann aber, was die im Bereiche der Elbdämme gelegenen Ortschaften anbelangt, den Dammwachendienst zu übernehmen haben. In dieser Hinsicht sind auch die Nachbargemeinden, welche nicht unmittelbar von der Gefahr betroffen werden, heranzuziehen, und wird in vorgedachten Richtungen auf 8 10, Absatz 4 und 6 des oben angezogenen Mandates sowie eventuell auf § 360 10 des Reichsstrafgesetzbuches noch besonders hingewiesen. 3 ., Es empfiehlt sich, in den betreffenden, von der Hochfluth bedrohten Ortschaften einen Ortsausschuß zu bilden, welcher sich mit der Ausführung bez. Ueberwachung der nöthigen Schutzmaßregeln zu beschäftigen hat. 4 ., Die Wasserbaubeamten werden auf Ansuchen der Betheiligten weitere Auskunft gern ertheilen, und wird den Octsbehörden anheimgestellt, sich wegen Beschaffung der unter 1. gedachten Schutzmaterialien in geeigneter Beschaffenheit und den erforderlichen Größen an diese Beamten zu wenden. Bei etwaiger Säumniß in Ausführung obiger Anordnungen haben sich die Betheiligten, abgesehen von dem aus der Nichtbefolgung herzuleilenden Schadenersätze einer Geldstrafe bis zu 60 Mark zu gewärtigen. Meißen, am 21. März 1894. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. v. Ak.chbach. Auf Foliam 15 des Handelsregisters für oen hiesigen Amtsbezirk ist heute eingetragen worden, daß Herr Aarl Friedrich Engelmann, Kaufmann in Wilsdruff als stellvertretender Director des ländlichen Spar- und BorschußvereinS für Röhrsdorf und Umgegend bis 31. Dezember 1896 gewählt worden sei. König!. Amtsgericht Wilsoruff, am 21. März 1894. Bekanntmachung. Bis zum 31. dieses Monats ist der I. Termin Land- und Landescultnr Rente und bis spätestens den 14. nächsten Monats der I. Termin Vrandkafle sowie das I. Vierteljahr Schulgeld an die Stadtkämmerei zu entrichten. Die Erhebung der Brandkasse erfolgt nach 1 Pfg. für die Bcitragseinheit. Wilsdruff, am 24. März 1894. Der Stadt rath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Nachdem nun die Aufregungen und Kämpfe über die Han delspolitik vorbei sind, wird der Reichstag wohl Muße finden, sich energischer mit den Finanz- und Steuerfragen zu beschäftigen. Nicht minder dürfte nach Ostern eine eingehende Erörterung der Lage der preußischen Finanzen stattfinden, welche sehr Helle Streiflichter auf die Rückwirkung der finanziellen Ver hältnisse des Reichs auf den preußischen Etat werfen wird. Eine bloße oberflächliche Behandlung, wie sie von einigen Seiten noch immer beliebt wird, würde wohl vor den eingehenden Unter suchungen der Preußischen Budgetkommission und den Verhand lungen im Preußischen Abgeordnetenhause, an welchen sich zweifel los der Abgeordnete Eugen Richter betheiligen wird, wie Spreu vor dem Winde zerfliegen. Es wird ohne erhebliche Vermehr ung der Reichseinnahmen eine Steuererhöhung in Preußen un umgänglich sein, wie ja auch in den Landtagen der anderen Einzelstaaten ein gleiches Ergebniß längst festgestellt ist. Diese Verhandlungen sind auch nach der Richtung hin von großem Interesse, weil sie zeigen, daß die sämmtlichen verbündeten Re gierungen auf dem gleichen Boden stehen und einmüthig das gleiche Programm zur Ordnung der Finanzen deö Reichs und der Enzestaalen vertreten. Es ist völlig klar geworden, daß der Reichskanzler mit seinen finanziellen Reformvorschlägen auf die Zustimmung und Unterstützung aller deutschen Bundesstaaten rechnen kann und daher die Hoffnung wohl berechtigt ist, daß, wenn in der gegenwärtigen Reichstagsscssion auch nicht alles Wünschenswerthe erreicht würde, doch schließlich das Finanzpro gramm des Reichs siegreich aus dem Kampfe hervorgehen wird. Der Reichstag hat ja allerdings das Defizit durch eine allen Traditionen widersprechende Permehrung der Einnahmen bis zur höchsten Möglichkeit auf dem Papier und Streichung von Aus gaben, welche zweifellos wiederkehren, vermindert, aber ein solches Vorgehen kann die nackte Thatsache nicht verdunkeln, daß das Reich in den letzten Jahren seine Einnahmen um über 40 Millionen vermindert, seine Ausgaben um über 60 Millionen Mark vermehrt hat, und daß dadurch die Finanzen der Einzel staaten verschlechtert sind. Es ist wohl zu hoffen, daß die Reichs tagsmitglieder an ihren heimathlichen Herden über die Finanz lage ihrer Heimathländer sich völlig ausklären und daher nach Berlin geneigter zurückkehren werden, für eine Vermehrung der Reichsemnabmen zu sorgen, welche doch lediglich den Zweck hat, sonst in den Einzelstaaten aufzubringende Fehlbeträge zu decken. Die Börsensteuer" einschließlich der Lotteriesteuer allein ist nicht im stände, das vorbandene Bedürfniß zu befriedigen. Nach den gegenwärtigen Erfahrungen wird die neue Börsensteuer wenigstens für absehbare Zeit kaum mehr als um 8 Millionen Mark die Einnahmen des Reiches vermehren. Wenn wirklich die Quit tungssteuer und die Frachtbriefsteuer keine Aussicht auf Annahme haben sollten und wenigstens gegenwärtig auf die Biersteuer nicht zurückgreisen kann, so werden die Regierungen mit um so größerer Entschiedenheit auf der Tabakfabrikaffteuer bestehen müssen, welche allein im Stande ist, wenigstens die neuen Ausgaben für die Armee zu decken. Die Verhandlungen in Württemberg, Bayern und Baden, wie in verschiedenen anderen Bundesstaaten haben genügend gezeigt, daß die Regierungen mit ihren Land tagen in völliger Uebereinstimmung sich befinden. Es wird sich auch bald zeigen, daß im preußischen Landtage eine gleiche Stimmung herrscht. Unter diesen Umständen werden die Einzel staaten unbedingt auf eine Erhöhung der Einnahmen aus dem Tabak bestehen und die Interessenten sich klar machen müssen, daß ihr interessirter Widerstand auf die Dauer nicht stark ge nug sein wird das dringende Bedürfniß der Reichsfinanzreform unbefriedigt zu lassen. Sollte dieser Widerstand trotzdem im stände sein, die Reichssteuerreformgesetze diesmals noch nicht zu stande kommen zu lassen, so ist doch in der öffentlichen Meinung von ganz Deutschland die Nothwendigkeit einer Auseinander setzung zwischen den Reichs- und den bundesstaatlichen Finanzen so tief durchgeorungen, daß, wenn nicht heute, so doch morgen der Reichstag der Lösung dieser, durch die politischen Verhält nisse Deutschlands unbedingt gebotenen Reform sich nicht wird entziehen können. Schon jetzt werden in den verschiedensten Gegenoen Deutsch lands Vorbereitungen zu einer würdigen Feier des Geburts tages les Fürsten Bismarck getroffen. Die in München und Berlin geplanten festlichen Veranstaltungen werden be sonders bedeutsam sein. Aus Hannover wird neuerdings ge meldet, daß eine Versanimlung von Studenten der technischen Hochschule daselbst beschlossen habe, eine Huldigungsfahrt nach Friedrichsruh zum Geburtstag des Fürsten zu unternehmen. In Geislingen in Württemberg, wo seit einigen Wochen ein Kaiser Wilhelmdenkmal aufgestellt ist, soll die Enthüllung des Denkmals mit der Feier des Geburtstages des Fürsten ver bunden werden. Es wurde demgemäß beschlossen, das Denk mal am 1. April mit Festzug, Festrede und Bankett einzu weihen. Auf der höchsten Erhebung des badischen Schwarz waldes, dem Feldberg, soll auch dieses Jahr, wie seit mehreren Jahren, der Geburtstag des Altreichskanzlers festlich begangen werden. Am Vorabend findet Kommers, am 1. April Festessen im Feldbergerhof statt. Auf Veranlassung verschiedener Mit glieder des Schwarzwald- und Alpenvereins, welche den Wunsch ! ausgesprochen haben, es möchte doch auch, wie auf dem Feld berg, für den unteren Schwarzwald eine Bismarckfeier ins 'Leben gerufen werden, soll auch in dem Luftkurorte Sand ein derartiges Fest veranstaltet werden. Ani Vorabend des Ge- buklstages soll auf dem Mehliskopf ein großes Freudenfeuern angezündet werden. Nach einer in den schlesischen Kriegervcreinen verbreiteten Version soll der Kaiser beabsichtigen, den Kämpfern im deutsch- französischen Feldzüge 1870/71 gelegentlich der 25jährigen Wieder kehr des Tages von Sedan eine Erinnerungsmedaille zu ver leihen, ähnlich, wie sie den Kämpfern der Freiheitskriege anläß- ttch der 50. Wiederkehr der Schlacht bei Leipzig verliehen wurde. Die Medaille soll nur den Inhabern der Kriegsdenkmünze von 1870/71 für Kombattanten verliehen werden, welche im Besitz der militärischen und bürgerlichen Ehrenrechte sind und vor wurfsfrei ihre Landwehrdieustzeit abgeleistet haben. Als Material zu den Medaillen soll Bronze aus französischen Geschützen be nutzt weiden. Nock ist das Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken, wie es in der letzten Gewerbe ordnungsnovelle enthalten ist, in seinem vollen Umfange nicht in Kraft getreten und schon ertönen vielfach Klagen darüber, daß solche Kinder aus den Fabriken in die Hausindustrie ge drängt sind. Nun ist bekanntlich die hausindustrielle Arbeit für die Entwickelung und Gesundheit der Kinder weit weniger zuträglich, als die Beschäftigung in den Fabriken. Hier sind nicht nur die Arbeitsräume besser, auch die Kontrole über die Dauer der Beschäftigung ist eine leichtere. Wenn demnach die Bestimmung der letzten Gewerbeordnungsnovelle über das Verbot der Kinderbeschäftigung lediglich die Wirkung haben würde, daß die Kinder aus den Fabriken in die Hausindustrie gedrängt werden, jo wäre man damit aus dem Regen in die Traufe gekommen. Man wird gut thun, diesem Gegenstände die größte Aufmerksamkeit zu schenken, und eventuell die Gewerbe ordnungsbestimmung auf die Hausindustrie auszudehnen. Die Industrie hat sich nicht geweigert, zu dem Vorschläge des Aus schlusses der schulpflichtigen Kinder aus den Fabriken ihre Zu stimmung zu geben, obwohl sie wußte, daß einzelne Beschäftig ungsarten in den Fabriken dem Kinderkörper durchaus nicht schädlich, vielleicht sogar zuträglich sind. Sie hat aber im all gemeinen Interesse das Verbot besürwortet, damit die körper liche Entwickelung des größten Theiles der Bevölkerung nirgends gehemmt werde. Wenn sie nun sehen müßten, daß das Ver bot nichts nützen würde, im Gegentheil eine Verschlechterung des früheren Zustandes herbeizuführcn geeignet wäre, so müßte sie es bedauern, dem Vorschläge ohne Weiteres ihre Zustimm ung gegeben zu haben. Der Sturmschaden in den preußischen Forsten, welcher durch den Organ vom 10. bis 12. Februar erzeugt ist, wurde nach eine anfänglich durch die Zeitungen gehenden Mit-