Volltext Seite (XML)
WochmM für MMff Imtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommm. JnsrrtionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne j Nummem 10 Pf. TharM Wn, Mrnlehn md die Umgegendtn. —-r r— No. 16. sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Freitag, de« 23. Februar 1894. ferner der 18. sowie der 3V anberaumt worden. Königliches Amtsgericht. Vr. <S»nKl«»S. April 1894, Bormittags 9 Uhr, als Anmel-etermin, April 1894, Bormittags 19 Uhr als Verfteigerungstermin, April 18S4, Bormittags 19 Uhr, als Termin zu Verkündung -es Vertheklungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermme anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingcsehen werden. Wilsdruff, den 17. Februar 1894. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen Robert Ferdinand Starke auf Folium 32 des Grundbuchs für Burkhardtswalde vormals Rothschönberger Antheils eingetragene Recht zum Abbau des etwa vorhandenen Kalksteins an den Parzellen No. 45a, 12S /13O und 142a/142b des dasigen Flurbuchs nebst den auf den Parzellen No. 39 und 32» errichteten Gebäuden, bestehend aus Wohngebäude, Kalkbrennöfen, Hochesse, Wächter- und Pferdestallgebäude No. 35»—Z des Brandkatasters für dasigen Ort geschätzt auf ca. 9000 M. soll im hiesigen Amts ¬ gerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 2 Bekanntmachung. Die in den §8 2 und 3 des Straßenregulativs für hiesige Stadt enthaltenen B.- .nmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer 1 ., seiner Hausfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2 ., bei eintretenoem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Borplatz, sowie das an dasselbe angrenzende Gassen» gerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gasse hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach 8 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit 8 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 15. Januar 1894. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Ein gsk-ner Ring ist hierselbst gefunden worden. Dafern der Elgcnthümer sich nicht binnen Jahresfrist nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung hier melden sollte, wird über den Fundgegenstand gesetzlicher Vorschrift gemäß verfügt werden. , Wilsdruff, am 22. Februar 1894. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. abgehalten. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Frühjahrsmarkt wird Donnerstag, den 1. und Freitag, den 2. März Wilsdruff, den 8. Februar 1894. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. HolzVersteigerung. Von den auf dem Spechtshausener Fsrstrevier in den Abtheilungen 2—9, 14, 18, 19, 22, 23, 25—27, 30—34, 40—43 und 46 aufbereiteten Hölzern, sollen Montag, den 5. März s. I., von Bormittag ^10 Uhr an im Gasthofe zu Spechtshauseu, 1049 weiche Stämme, 145 weiche Klötzer, 45 V- Rm. weiche Nutzscheite, 51V2 Rm. harte und 1010 Rm. weiche Brennhölzer, sowie 25,9 Wllhdtr. weiches Brennreistg versteigert werden. Näheres enthalten die in Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrcvierverwaltung Spechtshausen und König!. Forstrentamt Tharandt, am 16. Februar 1894. Tagesgeschichte. Handel und Industrie auf der einen, Landwirth- schaft auf der anderen Seite haben jetzt in zahllosen, zum Theil großartigen Kundgebungen ihre Stellung genommen. Die Aus gleichung der Gegensätze hat dabei nichts gewonnen; sie stehen sich so schroff wie nur je gegenüber, und an eine Verständigung oder eine Ueberzeugung des Gegners ist nicht mehr zu denken. Die Vertreter der Landwirthschaft beharren dabei, daß ihnen der Vertrag den schwersten Schaden zufüge, ohne der Industrie emen entsprechenden Vortheil zu gewähren, die Vertreter von Handel und Industrie weisen ebenso entschieden auf die großen Vorthcile hin, die der Vertrag ihren Erwerbsständen durch Gewinnung weiterer Absatzmärkte und die Befestigung der wirthschaftlichen Beziehungen bringen würde, und bestreiten, daß die Landwirthschaft dadurch geschädigt werden könne. Da können Worte und Vermittlungsversuche weiter nichts mehr nützen. Die Mehrheit der Volksvertretung muß nun entscheiden, und man wird ordentlich aufathmen, wenn nach so viel Aufregung und Kampf die Sache endlich zur Lösung kommt. Der vom Bundesrath angenommene deutsch-russische Han delsvertrag ist dem Reichstage zugegangen. Die erste Lesung wird indeß voraussichtlich erst nächsten Montag stattfinden. In dieser Woche wird mindestens ein Tag freigelassen werden, um den Fraktionen Zeit zu einer genügenden Vorbereitung zu gewähren. Der Vertrag ist in deutscher und französischer Sprache abgefaßt. Die Annahme im Bundesrath erfolgte, wie wir hören, einstimmig. Ueber den Vorstoß, welchen den Bund der Landwirthe durch seine am Sonnabend in Berlin abgehaltene Versammlung gegen den deutsch-russischen Handelsvertrag unternommen hat, sprechen sich die offiziöse und mit dem „Centralverband deut scher Industrieller" in Beziehung stehenden „Berl. Pol. Nachr." solgendermaßen aus: „Die Verhandlung im Feenpalast beweist die Einmüthigung und Entschlossenheit des Widerspruchs gegen den Handelsvertrag. Es ist erklärlich, wenn die Theilnehmer der Versammlung unter dem Eindrücke dieser einmüthigen und kräftigen Strömung sich der Hoffnung auf Erfolg hingeben. Wenn sie aber ihre Blicke auf die Dinge außerhalb des Feen palastes werfen, so müssen sie erkennen, daß sie in dieser Frage sich von allen übrigen Kreisen des Erwerbslebens ganz isoliren und selbst nicht einmal die Gesammtheit der Landwirthe hinter sich haben. Daß eine solche Jsolirung auch vom Standpunkte der landwirthschaftlichen Interessen in hohem Grade bedenklich > ist, wird man nicht bestreiten, wenn man sich erinnert, daß die j Politik des Schutzes der nationalen Arbeit, wie eine im wahren Sinne staatserhaltende Politik wesentlich auf dem festen Zu sammenschluß der im engeren Sinne produzirenden Kreise der Bevölkerung beruht. Diese Jiolirung gewinnt aber eine aktuelle Bedeutung schwerwiegendster Art, wenn man erwägt, daß die nahezu nothwendlge Folge einer erstmaligen Verwerfung des Haudelsvertrages im Reichstage die Auflösung des letzteren sein würde. Alsdann würde d>e nicht einmal in sich geschlossene Landwirthschaft, welcher vielleicht selbst ein Theil ihrer Arbeiten in den Arm fallen würde, sich allen andern Theilen des Volkes geschlossen gegenübersehen. Der Ausgang ist nicht schwer vor- auszusagm. Wenn jemals der Ausdruck „Pyrrhussieg" zutraf, so würde das betreffs einer Ablehnung des deutsch-russischen Handelsvertrages der Fall sein. Ein Aufschub von wenigen Wochen wäre der ganze Erfolg einer erstmaligen Ablehnung des Handelsvertrages. Zieht man diese Umstände in Betracht, so erscheint die Frage gerechtfertigt, ob ein Vorgehen, welches noth wendig zur Jsolirung der Landwirthschaft führt, sonst aber einen dauernden Ersolg nicht in Aussicht stellt, wirklich den Interessen der Landwirthschaft entpricht und ob dieser nicht ungleich bester dadurch gedient wäre, daß die ganze Kraft darauf verwendet