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Aftern onirt : mit Holz >lr. (tcn Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rvffcn, Sicbcnlch» und dic Umgegenden. Umtsölett für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 83. Imtag den 25. Uovemöer 1878. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 5. März d. I. hat in diesem Jahre statt einer Ergänzungswahl eine vollständige Neuwahl des hiesigen Stadtverordneten - Collegiums zu erfolgen und sind nach den dermalen hier geltenden localstatutarischen Vorschriften neun Stadtverordnete, darunter 6 ansässige und 3 unansässige Bürger, sowie sechs Ersatzmänner, darunter 4 ansässige und 2 unansässige Bürger zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist Dienstag der 6. Deeember ds. Js. festgesetzt und werden die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt unter Hinweis auf die Vorschrift in § 11 des Localsta tutes und mit Bezug auf die im Rathhause hier aushängende Wahlliste hierdurch aufgefordert, an dem gedachten Tage m den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags an RathhauSstelle vor der Wahldeputatwn, bei Verllist des Stimmrechtes für gegenwärtigen Fall, persönlich zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben. Auf denselben sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, haß über deren Person kem Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind dieselben ungiltig. Schließlich wird bemerkt, daß der unterzeichnete Stadtrath noch besonders gedruckte Stimmzettel an die Stimmbe rechtigten vertheilen lassen wird. Rath zu Wilsdruff, am 23. November 1870. Kretzschmar. Tagesgeschichte. Aus Dresden berichten die „Dr. N.": Tagtäglich mehren sich die eingebrachten französischen Gefangenen und stets muß die Militär behörde auch für neues Unterkommen sorgen. Wenn man nun au- nimmt, daß in nächster Zeit noch 2000 Mann Kriegsgefangene für Dresden angesagt sind, so daß im Ganzen 20,000 Franzosen in un serer Umgegend sich befinden, läßt es sich ganz leicht erklären, daß unter einer so großen Menschenmenge nicht immer die gewünschte Disciplin innegehalten wird. Aus diesem Grunde hat man neben den Baracken ein sogenanntes Arresthaus aufgcführt, wo man dic französischen Gefangenen, welche sich leichtere Äsciplinarvcrgehen zu Schulden haben komme» lassen, sistirt oder mehrere Stunden Flinten (alte Perkussivnsgewehrc) tragen läßt. In neuerer Zeit ist auch eine in Sachsen ganz unbekannte Strafe hinzugekommen: man bindet die Verurtheilten mit Stricken an eine Pallisade und läßt sie eine oder mehrere Stunden stehen. Am vergangenen Bußtage waren 4 Fran sen (Nachmittag) in dieser Stellung zu sehen. Das „Lpz. TM." berichtet ans Leipzig: Aus Berlin gelangt die Nachricht hierher, daß das Generalpostamt eine Theilung des Ober- Postdirectionsbezirkes Leipzig dergestalt beabsichtigt, daß neben Leipzig auch in Dresden eine Oberpostdirection eingerichtet wird. Dem Ver nehmen nach sind der riesige Verkehr des Bezirkes und die in Folge dessen von Tag zu Tag sich steigernden dienstlichen Arbeiten, deren Bewältigung für eine Dircctionsbehörde sich immer schwieriger ge staltet, der Grund zu dieser Maßregel. In Dippoldiswalde hat am 8. d.M. dicDiöcesan-Versamm- lung dortiger Ephorie stattgefunden. Unter den gefaßten Beschlüssen heben wir hervor: den mit 38 gegen 28 Stimmen angenommenen Antrag des Uhrensabrikanten Großmann in Glashüttte: „die Be setzung der geistliche^ Aemter ist in dic Hände der Kirchcnvorstünde, als der dazu competcntcn Behörde zu legen; jedes andere Besetzungs- recht kommt in Wegfall." Ferner soll „die Synode ersucht werden, für Gründung eines kirchlichen Amtsblattes, daß allen Kirchenvorstän- den sofort zügeht, Sorge zu tragen". Endlich befürwortete Sup. Opitz auf's Wärmste eine Sammlung für die Evangelischen in Straßburg. In einem Leipziger Hause trafen, als der Krieg ausbrach, zwei Einberufnngsvrdres auf einmal ein, eine an den Sohn des Hauses, die andere an einen jungen Franzosen aus Epernay. Dcr°Krieg, sagte der junge Franzose tröstend, reißt uns auseinander, er führt nus auch wieder zusammen; ich wenigstens werde nicht verfehlen, Sie zu besuchen, wenn wir demnächst nach Leipzig kommen. — Der Franzose konnte nickt Wort halten; aber neulich klopfte es an der Thüre seines elterlichen Hauses in Epernay und herein trat der höf liche Sachse und richtete Grüße von Leipzig aus. Das „Lpz. Tgbl." bemerkt: Die Beförderung von Feldpostbriefen läßt jetzt hinsichtlich der Schnelligkeit nichts zu wünschen übrig. Briefe von den vor Paris liegenden Truppen brauchen bis zur An kunft in Leipzig nicht mehr als drei Tage, in umgekehrter Richtung sind nur wenige Stunden mehr erforderlich, ein Beweis, daß eS der Energie der deutschen Militär- und Civilbehördcn gelungen ist, eine geregelte Eisenbahn- und Pvstvcrbindung in Frankreich hrrzustellcn. Der Transport der Feldpostpackete ist freilich nicht ein so beschleu nigter, da in der Regel 3 Wochen vergehen, bis der Empfänger in Frankreich in den Besitz der heimathlichen Gabe gelangt; doch ist hierbei zu bemerken, daß die Verzögerung nicht der Postverwaltung zur Last fällt, welche im Gegcutheil die Feldpostpackete innerhalb 6 bis 8 Tagen nach dem von der Militärverwaltung in Rauteuil ein gerichteten Ceutral-AbholungSdepot einlicfcrt. Berlin, 21. November. Eine recht überraschende Wendung haben noch im letzten Augenblick die Verhandlungen über dieBundcS- rcformc» genommen. Allgemein halte man schon darauf verzichtet, das einige Deutschland ans den Versailler Conferenzen hervorgehen zu sehen, da Jedermann wußte, daß Bayern Bedingungen gestellt halte, welche vom Grasen Bismarck als unannehmbar zurückgewiesen wurden. Im einscheidcuden Augenblicke stellte sich aber heraus, daß der Graf auch nachzugeben wiße, wenn ihm dies durch die Interessen der Nation geboten erscheint: er machte den bayerischen Ministern den Vorschlag, die Militärverhältnisse, den wesentlichsten Stein des Anstoßes, durch eine.Separatconvenlion zu regeln. Das Anerbieten wurde bercilwilligst acceptirt, als Gegenleistung Manches von den bayerischen Forderungen auf selbstständige diplomatische Vertretung, auf ein Veto in Versassungsfragcn u. dgl. mehr fallen gelassen und nun wird der am 24. d. M. hier zusammenlretende norddeutsche Reichstag sich in der Dhat über die Erweiterung des Nordbundes zu einem gesammtdcutschen Staatenbunde schlüssig zu machen haben, in welchem mit Ausnahme von Oesterreich, Luxemburg und Lichtenstein alle früher zum deutschen Bunde gehörigen Länder vertreten sein werden. Die militärischen Verhältnisse zwischen Bayern und dem nord deutschen Bund sind durch ein Separat-Abkommen dahin geregelt, daß die Artikel 63 und 64 der norddeutschen Verfassung auf Bayern keine Anwendung finden. (Art. 63 bestimmt, daß die Landmacht des Bundes ein einheitliches Heer bildet, welches in Krieg und Frieden unter Befehl des Königs vou Preußen steht, daß letzterer alsBundes- scldhcrr dafür sorgt, daß Einheit, in Organisation und Formation, Bewaffnung und Eommaudo, Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere besteht; daß dem König ein Jnspections- recht, das Recht zur Bestimmung des Präscnzstandes, der Gliederung und Eiutheilung der Conlingente, zur Organisation der Landwehr,