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- Bücher So««' n. ector. en halte , habe g«iss- feste« mulare Mg » jede", haben, rfreuen er. Mg »rä, in, nvr. nabend l). Wochenblatt für für 187S Nr. 32. festgesetzt worden. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratcnannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Bekanntmachung, die Einkommensteuer betreffend. Eine Hilfstafel zur Berechnung der Einkommensteuersätze hängt in der Hausflur der Kämmerei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 1S. April 1879. Der Stadtgemeinderath. FiSer, Brgmstr. Auktion Vorn unterzeichneten Königlichen Gerichts-Amte soll Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nachdem das Ortskataster für die Einkommensteuer hier eingcgaugcn ist, so wird iu Gemäßheit H 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerclasse, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittels einer verschlossenen Zuschrift, in welcher zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Reklamation und dessen Voraussetzungen enthalten ist, in diesen Tagen behändigt werden. Denjenigen Beitragspflichtigen, welche die vorerwähnte Zuschrift nicht behändigt werden kann, bleibt uverlaffen, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergebnifses bei der hiesigen Stadtkämmerei zu melden. Als Dermin für Abführung des ersten DrittheilS der Steuer ist der 30. April ds. Js. für die König!. Amtshanptmamischast zn Mcißw, das König!. Gcrichtsnmt nud den Stadtrath zu Wilsdruff. Neununddreißigster Jahrgang. Bekanntmachung. Nachdem die erfolgte neue Abgrenzung der Hebammendistricte im hiesigen Bezirke in Kraft getreten ist, wird dies hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zu den einzelnen Districten gehörigen Ortschaften aus dem an hiesiger Kanzleistelle vorhandenen Verzeichnisse ersehen werden können. Meißen, am 16. April 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Cvncurseröffmmg. Zu dem überschuldeten Nachlasse der Schnittwaarenhändlerin Wilhelmine Henriette in Blankenstein ist am 19. April d. Js. vom unterzeichneten Gcrichtsamte der Concursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum ZG. Mai 1879 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen ans bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte änzumcldcn und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 12. Juli 1879 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gcbahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche ans bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ansbleiben oder eine von Seiten des Gerichts Von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles-, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, soivie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 1. September 1879, Vormittags IS Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnuugserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mk. —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Wilsdruff, am 17. April 1879. Das Königliche Gerichtsamt. vr. Gangloff. Vormittags 8 Uhr, aus einem überschuldeten Nachlaß eine Quantität Schnittwaaren und 1 Mobeltransportwagen an hiesiger Amtsstelle gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, am 19. April 1879. Das Königliche Gerichts-Amt. Ur. Gangloff. Zufolge anher erstatteter Anzeige sind in der Nacht zum 11. dieses Monats an der Meißen-Wilsdruffer-Chaussee, Abtheilung III, 3 Stück je 4 Meter lange Baumpfähle aus der Erde ausgewuchtet und fpur- und verdachtlos entwendet worden, was behufs Ermittelung des Thaters und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 19. April 1879. Königliches Gerichtsamt. Ur. Gangloff.